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Str. 122. Samstag den 29. Mai 188«.
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Berlin, 26. Mat. Die „Dorfzeitung" ertheilt nachfolgenden „guten Rath" : Wenn unsere parlamentarischen Zustände verfahren sind, wenn heute Conservative und Ultramontane, morgen Conservative und Liberale und übermorgen Liberale und Ultramontane zusammensttmmen und die Regierung keine Partei besitzt, auf die sie sich stützen kann, so liegen die Hauptgründe einmal in der Täuschung des Kanzler- über das Centrum, anderntheils in seiner eigenen Abneigung gegen eine starke ausschlaggebende Fraktion, mit der auch die Regierung und er selbst rechnen muß. Der Freund, der nicht unbedingt und zu Allem Ja sagte, was er selbst wollte und für Recht hielt, erschien ihm im Lichte des Feindes; er wollte seine Stützen bald hier, bald dort suchen können und zerbrach das Werkzeug, mit dem er seine größten Pläne durchgeführt, weil es nicht blindes Werkzeug werden wollte. Es ist uns erklärlich, wie Fürst Bismarck nach seinen Riesen-Erfolgen, bei seinem treuen Wollen und Streben für das Beste des Reiches, bet seiner Nervosität und bei seinem ganzen Charakter, der das Brechen und Biegen vorzieht, allmälig dazu gekommen ist, um seine Ansicht, seine Gründe, nur seine Mittel zum Zwecke als die richtigen gelten lasten zu wollen, jedes Hemmniß auf seinem Wege als ein nationales Unglück zu betrachten und stets an bösen Willen und reichs- fetndliche Absichten zu glauben, wenn ihm widersprochen wird. Aber wir sind auch im Tiefsten überzeugt, daß gerade hieraus die Verworrenheit unserer ganzen Lage hauptsächlich stammt und daß wir einer trüben Zukunft entgegengehen, sofern ^es der Kanzler nicht vermag, an ehrliche Reichstreue zu glauben, auch wo er auf Opposition trifft, seine eigenen, meist so großartigen, aber häufig allzujäh dem Bestehenden gegenüber tretenden Pläne nach den sorgfältigsten Erwägungen einer im Großen und Ganzen mit ihm einverstandenen Majorität umzugestalten, ein wenig mit der Welt und ihrer Abneigung selbst gegen das gute, aber überraschende und tief einschneidende Neue zu rechnen, kurz, von seiner vereinsamten, das Mißtrauen nährenden, den Eigenwillen befördernden Höhe herabzusteigen und den Männern, die er einst selbst so hoch geschätzt und die auch heute noch dos Beste wollen, wieder menschlich näher tritt. Der durch und durch patriotische und erfahrene Miquel, dermalen Oberbürgermeister von Frankfurt, tst's jedenfalls, der diesen Rath ertheilt, und nach allerlei Anzeichen ist Aussicht, daß das gute Wort das rechte Ohr finden wird.
— Es ist neuerdings ausdrücklich darauf hingewiesen worden, daß auch noch Einführung der neuen Procedurgesetze die Verpflichtung des Finders bestehen geblieben ist, den Fund bet der Polizeibehörde anzumelden, wogegen der' Finder nicht mehr die Verpflichtung hat, die gefundene Sache zu gerichtlicher Verwahrung anzubteten (wie dies im frühern Geltungsbereiche der Allgemeinen Gerichtsordnung obligatorisch war), und ebenso wenig besteht die Noth- wendtgkeit, die gefundene Sache ohne Antrag aufbteten zu laffen. Mit Rücksicht darauf, daß in vielen Fällen die Feststellung eines Finders von Erheblichkeit wird, ist es für erforderlich erachtet worden, durch eine mit derjenigen Person, welche die Fund-Anzeige macht, aufzunehmenden Verhandlung Seitens der Polizeibehörde die erfolgte Anzeige festzustellen und gleichzeitig die Erklärung aufzunehmen, ob der Finder Anspruch auf die gefundene Sache oder den Ftnderlohn erhebt oder nicht. Erhebt er einen solchen, so ist ihm zu eröffnen, daß es ihm überlaffen bleiben müsse, wettere Anträge bci Gericht zu pellen, wie es das zur deutschen Ctvtlproceßordnung erlaffene Gesetz vom 24. März 1879 im § 23 vorschreibt. Erhebt er dagegen diesen Anspruch nicht, so ist er zu der Erklärung zu veranlassen, daß er sich weiterer Ansprüche an die gefundene Sache begebe. Ist die gefundene Sache dem Verderben oder sonst einer beträchtlichen Verminderung des Werthes unterworfen, oder erfordert ihre Aufbewahrung beträchtliche bis zur Hälfte des Werthes ansteigende Kosten, so ist dieselbe in jedem Falle dem Finder zu belasten, weil nur dieser nach dem vorangeführten Gesetze zu dem Antrag auf sofortigen Verkauf befugt ist.
— Das in Zürich erscheinende internationale Organ der deutschen Socialdemokratie bringt, wie wir einem Telegramme der „Wiener Allg. Ztg." entnehmen, unter der Ueberschrtft „Ein Austritt aus der Partei", die Erklärung der Parteiführer, daß der bisherige socialdemokrattsche Abg. Hastelmann, Vertreter von Barmen-Elberfeld, aus der socialdemokrattschen Partei ausgeschloffen sei. Der Parteibeschluß wird dadurch motivirt, daß Hastelmann durch seine Rede im deutschen Reichstage gelegentlich des Soctaltstengesetzes, welche er damit schloß, „daß er bedauere, daß die deutschen Soctaldemokraten sich nicht mit den Nihilisten und Communisten identificiren", die Partettnteresten schwer geschädigt habe.
Frankfurt a. M-, 27. Mai. Gestern tagte dahier unter dem Vorsitz des Herrn Präsidenten Hendel die vierte Konferenz des hiesigen Eisen.ahn-Bezirks unter zahlreicher Betheiligung der Handelskammern und Vereine, darunter Vertreter der Kaufmannschaften pi Berlin und Magdeburg, der Handelskammern Cassel, Dillenburg, Frankfurt a. M., Gießen, Halle a. d. S-, Hanau, Limburg, Mühlhausen i. Th., Norddausen, Offenbach, Wiesbaden, Göttingen, Saarbrücken, Coblcnz und Trier, der deutsche Brauerbund, der Verein für Handel und Industrie in Bockenheim, der Rübenzucker- Verein zu Halle a. b. S-, der Mitteldeutsche Fabrikantcn-Verein, der Bergbau-Verein in Stegen, der Mineralöl-Verein zu Halle a. d. S., die Mansfelder Kupferschiefer bauende Gewerkschaft, der Landwirthschastliche Club und sonstige Landwirtdschaftliche Vereine.
Nachdem von Seiten des Vertreters der Eisenbahn-Direction einige Erläuterungen
zu der neuen Organisation gegeben waren, wurde auf Grund eines Beschlusses der von Frankfurt am Tage vorher abgehaltenen Versammlung der folgende Antrag einstimmig angenommen:
1. Die seitherige Geschäftsordnung der Frankfurter Conferenz ist beizubehalten mit dem Zusatz, daß die seitherigen Vertreter des Handels, der Industrie und der Landwirthschast in den neuerdings der hiesigen Königlichen Eisenbahn-Direction unterstellten Eisenbahn - Bezirken an den Berathungen der Conferenzen stimmberechtigt Tbeil nehmen.
2. Von der Bestellung eines engeren Ausschusses ist abzusehen.
Was die Bildung eines Ausschusses betrifft, so war man der Ansicht, daß ein solcher von keinem ersprießlichen Einfluß für die Berathung in der Conferenz selbir sein könnte, ferner wurde noch der Antrag des Mittelrheinischen Fabrikanten-Vereins angenommen, daß bei der künftigen Organisation auch die Interessenten der nichtpreußischen Verkehrsgebiete eine Vertretung erhalten sollen.
Von Wichtigkeit war der folgende Punkt dec Tagesordnung betreffend die Einrichtung von Retourbillets. Bei der Berathung hierüber erklärte die Direction, daß für folgende Relationen Retourbillets mit 3-, resp. ^tägiger Dauer baldigst eingeführt werden sollten, nämlich: Frankfurt einerseits, Göttingen, Cassel, Köln, Hannover, Halle, Leipzig andererseits.
Aus Antrag von Puls-Frankfurt erklärte die Direction, auch Retourbillets mit 7tägiaer Dauer von Frankfurt nach Düsseldorf zum Besuch der dortigen Ausstellung einführen zu wollen. Ferner wurde bei der weiteren Berathung eine Erstattung des Miethzinses für Lagerplätzte bei größerer Benutzung derselben abgelehnt
Hierauf folgte der wichtigste Gegenstand der Tagesordnnng, die Berathung der von der ständigen Tarif-Commission gestellten Anträge aus Abänderung des geltenden Tarifschemas.
Nachdem der Regierungsrath Reitzenstein im Gegensatz zu dem Vertreter der Regierung aus der Hannoverschen Conferenz sich im Allgemeinen für die Abänderung des Systems ausgesprochen hatte und in dieser Ansicht im Lause der Berathung von den Vertretern der Handelskammern Offenbach, Cassel und Nordhausen, sowie des Bergbau-Vereins in Siegen und des Landwirthschastlichen Vereins für die Provinz Oberhessen unterstützt wurde, sprechen, sich die Vertreter der Handelskammern von Frankfurt, Gießen, Halle, Hanau, Mühlhausen, Wiesbaden, Saarbrücken, Coblenz, die Vertreter der Kaufmannschaften zu Berlin und Magdeburg, des Zweigvereins für Rübenzucker-Industrie, der Mansfelder Kupferschiefer bauenden Gewerkschaft, des Land- wirthschastlichen Vereins Frankfurt u. s. w. gegen Die Vorlagen aus. Die Letzteren ließen sich in ihrer Opposition vornehmlich durch die Motive leiten, daß Handel und Industrie der Umwälzungen aus den Zoll- und Eisenbahn-Tarifen müde, die Ab- anbeti.ng des Tarifschemas viel zu umfassend und die schon vom Verkehrsausschuß in Aussicht genommene Tariferhöhungen, welche von den Bahnen als Compensationen in Anspruch genommen weiden, viel zu bebeutenh seien. Man wünsche zunächst nur einen zweiten Stückgutsatz für geringwerthige Massenartikel mit billigen Sätzen auf weite Entfernungen, bann aber, da bie meisten Stückgüter nur auf Entfernungen von 60 Km. gefahren werben, wobei die Expeditionsgebühr die Hauptrolle spielt, eine Ermäßigung dieser Expeditionsgebühr.
Nach längeren lebhaften Debatten wurde der folgende, von den Handelskammern Frankfurt und Halle gestellte Antrag mit 24 gegen 17 Stimmen angenommen:
1. Auf die Einführung einer allgemeinen ermäßigten zweiten Stückgut-Classe ist zu verzichten, wenn dieselbe nicht ohne Frachtoertheuerung und Abänderung des gegenwärtigen Eisenbahngütertarissystems gewährt werden kann
2. Unter derselben Voraussetzung halten wir die Einrichtung einer zweiten Stückgut-Classe für einzelne, der Ermäßigung besonders bedürfende Artikel, sowie zur Verringerung der besonders hohen Stückgutsätze sür Sendungen auf kurze Entfernungen eine Ermäßigung der festen Stationskosten (sog. Expeditionsgebühr) für dringend nothwendig.
Ein von der Berliner Kaufmannschaft gestellter Antrag aus Vertagung der Berathung war vorher abgelehnt worden und verschiedene andere Anträge wurden durch die Annahme des Frankfurter Antrages hinfällig.
Hierauf gelangte ein ebenfalls von Frankfurt undHalle gemeinschaftlich gestellter Antrag zur Annahme, dessen Befürwortung die Handelskammer Halle schon früher energisch befolgt hat. Dieser Antrag soll dem Mißstand abhelfen, daß die Bedingung zur Verladung von mindestens 10000 Kg. auf einen Wagen für die Anwendung der Sätze der allgemeinen Wagenladungsklasse B zur Folge hat, daß bie Höhe ber Fracht per Tonne unb Kilometer von bem Rauminhalt unb ber Tragkraft der am Absendeort disponiblen Wagen abhängig ist. Derselbe lautet mit einem Amendement der Magdeburger Kaufmannschaft:
Es ist generell festzustellen,
a) daß der Versender bei Aufgabe vou Gütern (mit Ausschluß von Sperrgut) in Quantitäten von 10,000 Kg. mit einem Frachtbriefe die Gestellung von Wagen ä 10,000 Kg. Tragkraft verlangen Fann;
b) daß, wenn aus ber betreffenben Station solche Wagen nicht vorhanben sind, bie betreffenbe Bahnverwaltung verpflichtet ist, statt besten Wagen mit einer Gesammt-Tragfähigkeit von 10,000 Kg. (also z. B- zwei ä 5000 Kg. zur Belobung zu stellen, babei aber die Sätze der für Ladungen von 10,000 Kg. gültigen Tarife der Klasse B bezw- der Special-Tarife zur Anwendung zu bringen-
Zur Feststellung des Protokolls werden die Herren Puls und Dittmar gewählt und dem Präsidenten der Dank für seine umsichtige und liebenswürdige Leitung ausgesprochen. Ein gemeinschaftliches Diner vereinigte die Vertreter der Eisenbahnen und fast aller Korporationen noch auf einige Stunden nach Schluß der Versammlung.
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Berlin, 27. Mat. Die „Nordd. Allg. Ztg." publicirt Auszüge aus Berichten des deutschen Botschafters tn Wien vom 29. März, 15. April und 16. April, auf welche die gestern publicirte Instruction des Fürsten Bismarck die Antwort bildete. Die „Norddeutsche" weist nach, daß die Regierung seit jenem Bericht vom 29. März tn gleichzeitigem Hinblick auf die politische Haltung dem Centrum zu Zweifeln an der Durchführbarkeit des Staatsmtniste- rialbeschluffes kommen mußte. Man konnte mit Sicherheit berechnen, daß diejenige Vorverständtgung mit Rom, welche der Ministerial'Erlaß in Aussicht nahm, bis zum Zusammentritt des Landtags nicht erreicht sein würde. Außer- dem scheint es, daß das Vertrauen auf das Ergebniß der Verhandlungen, mit welchem die Regierung nach dem Breve vom 24. Februar den Beschluß vom


