Ausgabe 
28.11.1880
 
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-tr. 279. Erstes Blatt. Sonntag den 28. November

1880

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Erscheint täglich mit Ausnahme des Montags.

Preis vierteljährlich 2 Mark 20 Pf. mit Bringerlohn. Durch die Post bezogen vierteljährlich 2 Mark 50 Pfi

Vh Amtlicher Hheil.

Gefundene Gegenftänder

1 FeuerzeugSbüchse, 1 Taschentuch, 1 Hose, 1 Jacke, 1 Taschenmesser.

Die gefundenen Gegenstände sind auf der Polizeiwache (Weidengaste 93) aufbewahrt.

Gießen, den 26. November 1880. Großherzogliche Poltzeiverwaltung Gießen.

Fresenius.

Deutschland.

m. Darmstadt, 25. November. (Zweite Kammer der Stände. 60. Sitzung.j Die zweite Kammer nahm heute ihre Arbeiten im Plenum wieder auf. Neu einge­laufen ist eine Offerte der Firma Lönhold & Co. in Frankfurt a. M. in Betreff der Offenbacher stehenden Brücke. Die Firma erklärt sich bereit, das Holzmann'sche Pro­jekt nach Maßgabe der Pläne und der technischen Bedingungen mit einem Abgebot von 10 Procent auf die Voranschlagssumme in Generalentreprise zu übernehmen und verpflichtet sich, die Brücke innerhalb 18 Monaten nach Beginn der Bauarbeiten zur Benutzung zu übergeben. Weiter wird verkündigt eine Interpellation des Abg. Betz, dahin gehend:In öffentlichen Blättern wird vielfach davon gesprochen, daß bei Gütertransporten hauptsächlich und soweit es angeht und unerachtet der größeren Entfernung auf nicht naturgemäße Weise die preußischen Bahnen diesen Verkehr an sich ziehen. Dadurch wäre also nicht allein die Hessische Ludwigsbahn, deren Erträg­nisse theilwcise staatlich garantirt sind, sondern auch die Main-Neckar-Bahn empfindlich benachtheiligt. Ich erlaube mir die Aufmerksamkeit der Großh. Staatsregierung auf dieses Verhältniß zu lenken und stelle meine Interpellation an dieselbe dahin: ob sie nicht gesonnen sei, namentlich bei dem Bundesrathe auf eine gedeihliche und natur­gemäße Entwickelung dieser wichtigen Angelegenheit zu wirken?"

Ein Schreiben Großh. Ministeriums des Innern und der Justiz theilt mit, daß die Regierung nicht gewillt sei, den Gesetzesentwurf in Betreff des Baues und der Unterhaltung der Kunfistraßen im Großherzogthum zurückzuziehen, vielmehr auf dessen Durchberathung bestehe.

Bezüglich des ersten Gegenstandes der Tagesordnung: Antwort der Regierung auf die Interpellation des Ag. Osann, das am 1. April 1881 in Kraft tretende Reichsgefitz vom 23. Juni 1880, die Abwehr und Unterdrückung von Viehseuchen betr., wird von dem Abg. Freiherrn v. Nord eck zur Rabenau ein Antrag auf Besprechung gestellt, welcher ausreichende Unterstützung findet. Genannter Abgeordneter empfiehlt sodann eine gründliche Erörterung der Frage, ob sich nicht die Gründung einer Vieh­versicherungsanstalt für das ganze Land oder provinzenweise empfehle, ähnlich wie die Vandes-Brandoersichcrungs-Anstalt, jedoch mit Ausschluß des bei letzterer vorhanden absoluten Zwanges. Ministerialrath Weber sagt Namens der Regierung eine Er­wägung dieser Frage zu und bemerkt weiter, daß bet einer durchschnittlichen Gesammt- whl von 44,000 Pferden im Lande und bei einem Durchschnittswerthe der Pferde von 250 JL bei jährlich etwa 40 Pferden, welche getödtet werden müssen, auf das einzelne Pferd der geringe Betrag von 2025 $ per Jahr entfalle. An der kleinen Dis­kussion über diesen Gegenstand betheiligen sich noch die Abgg. Schröder und Frei­herr v. Wedekind.

Zu der Antwort der Regierung auf die Interpellation der Abg. Schröder und Theobald, betr. die Anwendung der für die verschiedenen Kategorien der Großh. Cioildiencr bestehenden Bestimmungen auf die übernommenen Beamten und Bediensteten der Oberhessischen Bahnen wird eine Besprechung nicht beantragt, da der Gegenstand der Interpellation durch die inzwischen an die Stände gelangte Vorlage der Regierung erledigt ist.

Auf Antrag des Abg. Schröder, welcher die genügende Unterstützung findet' folgt eine Besprechung der Antwort der Regierung auf die Interpellation der Abgg. Schröder und Genossen, Maßregeln gegen das Landstreicherwesen betreffend. Die betreffende Antwort der Regierung haben wir bereits wörtlich mitgetheilt. Abg. Schröder glaubt, daß man zur Abwehr des vorhandenen Nebels eventuell der Frage der Anlage eines weiteren Arbeitshauses oder der Erweiterung des bestehenden für die Zukunft näher treten müsse, und befürwortet namentlich strengere Maßregeln gegen die Zigeunerbanden.

Ministerialrath Weber führt aus, wie die Regierung bisher schon alle ihr ge­setzlich zu Gebote stehenden Mittel angewandt habe und für eine allenfallsige zu milde Praxis einzelner Polizeibehörden nicht haftbar zu machen sei. Abg. Küchler sieht in dem Erlaß schärferer strafgesetzlicher Bestimmungen, wie solche in Verbindung mit genauen Definitionen früher bestanden, das einzige Mittel, eine Aenderung des jetzigen Zustandes herbeizuführen. Abg. Freiherr von Nordeck zur Rabenau glaubt, daß im gegebenen Falle weder mit Gefängnissen, noch mit Arbeitshäusern zu helfen sei, sondern nur mit dem radikalen Mittel einer Abänderung der Neichsgesetzgebung über den Unterstützungswohnsitz, eventuell mit Beschaffung eines geeigneten Platzes im Aus­land, wo die durchaus nicht immer arbeitsscheuen sog. Landstreicher ein Unterkommen finden können.

Ministerialrath Weber erklärt, Namens der Negierung eine Diskussion dieser einen Angriff auf die Reichsgesetzgebung enthaltenden Fragen ablehnen zu müssen. Abg. Osann befürwortet besonders die Verweisung der Landstreicher an die Polizei­behörde durch die Gerichte zur Verbringung in das Arbeitshaus, namentlich auch Ver­fügung an die Amtsanwälte, im gegebenen Falle solche Verweisungen zu beantraaen. Ministerialrath Weber erwidert, daß eine solche Verfügung bereits ergangen sei. List empfiehlt als wirksames Mittel zur Einschränkung des Landstreicherwesens die Gründung von Vereinen gegen Verarmung und Bettelei, wie solche in vielen Städten und größeren Orten bereits bestehen. Damit wird dieser Gegenstand verlassen, j

Eine bei Großh. Ministerium des Innern und der Justiz von G. P. Falk und 8 Genossen aus Ulfa eingereichte, durch den Rechtsanwalt Batst zu Gießen in deren Auftrag der zweiten Kammer zur Kenntniß mitgetheilte Anklage gegen den Landtags- Abgeordneten Sturmffels und den Kirchendiener Hofmann zu Ulfa wegen angeb­licher Wahlfälschung wird ohne Debatte durch Annahme des Ausschußantrages erledigt, welcher dahin geht, die Kammer wolle erklären, daß kein Grund vorliege, bezüglich der mitgetheilten Anklage weitere Schritte zu veranlassen.

Dem Gesuch des Lehrers G- Fischer zu Beuern, Nachzahlung von Kirchen­dienstgehalt betreffend, wird nach dem Antrag des Ausschusses keine Folge gegeben

Der Antrag des Abg. Muhl auf Vorlage eines den Art. 11 des Jagdgesetzes vom 26. Juli 1848 modificirenden Gesetzesentwurfes wird mit Rücksicht auf die in Aussicht stehende allgemeine Revision der Verwaltungsgesetze nach einigen kurzen Be­merkungen des Antragstellers und mit dessen Zustimmung abgelehnt.

Es folgt Berathung der Beschwerde hessischer Gemeinden und Gutsbesitzer über die durch Hochwasser des Rheines hervorgerufenen Eigenthumsbeschädigungen, sowie des damit in Verbindung stehenden Antrages des Abg. Metz, die Verstärkung des Rheindammes uud des Weschnitzdammes bei Groß-Rohrheim und Biblis betreffend, und der Vorstellung der Gemeindevorstände von Groß-Rohrheim und Biblis in gleichem Betreff. Der Ausschuß beantragt bezüglich des ersteren Gegenstandes, die Kammer wolle Großh. Regierung ersuchen: 1. schleunigst eine aus an dem Strombau nicht be- theiligten Technikern, sachkundigen Landwirthen und Schifffahrtsinteressenten bestehende Commission zu berufen, welche auf Basis der Stromregulirungen in Baden unsere Strombauverhältnisse untersucht; 2. daß auf Grund dieser Untersuchungen ein einheit­licher Plan für die Strombau- und Dammbauverhältnisse des Rheines für die Strecke von der Landesgrenze bis Bingen, unter Berücksichtigung der Beschlüsse der Reichs- Commission, ausgestellt und der Kammer baldthunlichst über das Resultat Mittheilung gemacht werde; 3) daß die Strombauten so lange sistirt werden, bis die Berichte der Commission eingelaufen sind. Die Bitten der Gemeinden und Grundbesitzer gingen dahin, bet der Regierung wirken zu wollen: 1. die Strombauten im Rhein einzustellen und sofort in Erwägung zu ziehen, ob nicht an Stelle deb jetzigen schädlichen Systems der Rheinregulirung ein solches zu setzen sei, welches den Schifffahrtsverhältnissen ent­spricht und zugleich für die Uferbewohner nicht nachtheilig ist; 2. statt dex nutzlosen und schädlichen Wasserbauten die Einengungen und Stauungen zu beseitigen und zum Schutz gegen Hochwasser und Eisgang die Dämme zu verstärken und zu erhöhen. Der Berichterstatter des Ausschusses, Abg. Reinhart, begründet kurz die Ausschuß­anträge unter Hinweis auf das Strombausystem in Baden. Abg. Büchner be­dauert, daß lediglich die Interessen der Schifffahrt zum Nachthetle der. Landwirthschaft im Auge behalten worden seien und daß man dem Buhnensystem und dem System der Wejdenpflanzung zu viel Werth beigelegt habe. - Außerdem empfiehlt er da, wo es thunlich, die Anlegung von Schleußen, um den Andrang des Wassers durch offene Mündungen zu verhindern. Ministerialrath Fink weift in längerer Rede darauf hin, daß die jetzt bestehende Erregung auch früher schon bestanden. An positiven Vor­schlägen fehle es auch jetzt, abgesehen von demjenigen der Canalisirung des Rheines, gegen welchen sich die Regierung aus's Entschiedenste aussprechen müsse. Der Nach­weis könne geliefert werden, daß die bestehenden Dämme hock genug seien, und nehme man sämmtliche Regulirungswerke wieder aus dem Rhein heraus, so überlasse man den Strom seiner Verwilderung und die Folgen werden sein, daß er sein Geschiebe nicht dahin ablagere, wohin ihm nun der Weg gezeigt werde, sondern an zufälligen Stellen, wodurch sich Hindernisse für den Fluß selbst bilden, die bei Hochwasser ver- hängnißvoll werden können. Unrichtig sei es, daß in Folge der Einschränkungsarbeiten der Stand des Hochwassers im Rheine gewachsen sei, die Landwirthschaft habe viel­mehr in den letzten 10 Jahren nur unter einem großen Wasserreichtum überhaupt gelitten. Im Allgemeinen könne die Regierung gegen die von den Gemeinden und Grundbesitzern ausgesprochenen Wünsche nichts einwenden, dem ersten derselben sei sogar, bereits ehe er gestellt, entsprochen gewesen; dagegen habe sie gegen die Anträge des Ausschusses manche Bedenken. Ein Bedürfnis zur Erhöhung der Landdämme liege nicht vor, doch dürfe deren Verstärkung und die Zurücklegung einzelner derselben zweckmäßig erscheinen, um das Hochfluthprofil des Rheines zu vergrößern, eine Maß­regel, gegen welche sick jedoch die meisten Gemeinden sträuben, da in deren Gefolge Ackerfeld zu Wiesengelände werden müßte. Redner empfiehlt schließlich, die Wünsche der Gemeinden der Regierung zu empfehlen, auf die Anträge des Ausschusses jedoch, soweit sie weitergehender Natur seien, nicht einzugehen. Abg. Metz spricht für die Ausschußanträge, ebenso Abg. Schröder, welcher weiter den Antrag einbringt, die Kammer wolle beschließen, an die Regierung das dringende Ersuchen auszusprechen, den Landständen bald eine Gesetzesvorlage, die Benutzung und Instandhaltung der Gewässer betr. (Wassergesetz) zugehen zu lassen. Wegen vorgerückter Tageszeit wird die Fortsetzung der Debatte auf morgen vertagt.

Bonn, 25. Novbr. Bischof Retnkens erließ soeben nachstehendes Circular an die altkatholischen Gemeinden: Nach den mir nun vorliegenden preußischen und badischen Formularen für die Volkszählung muß dasReligtonS- bekenntniß" eingetragen werden. Ich verordne daher, daß nur katholisch eingeschrieben werde, da katholisch und altkatholtch, wie das Gesetz anerkennt, keine verschiedenen Religionsbekenntnisse sind.

Hesterreich.

Wien, 25. November. DiePoltt. Corresp." meldet aus Athen vom 24. ds.: Der König forderte bei Entgegennahme der Adreffe der Deputirten- kammer die Adreß-Deputation auf, in der Kammer dafür zu sorgen, daß Alles aufgeboten werde, um die Durchführung der Milttärorganifation zu beschleu­nigen. Der Krtegsminister und der Marinemintster machten neue Bestellungen für Rüstungszwecke im Betrage von 26 Millionen Drachmen.

ßngtand.

London, 25. Novbr. Dem heutigen Cabinetsrathe wohnten sämmt­liche Minister bei. Granville hatte zuvor eine Audienz bei der Königin.

Die Königin ist gestern Morgen gegen 9 Uhr in Windsor einge­troffen, allem Anschein nach in bester Gesundheit. Heute gedenkt sie den aus Afghanistan zurückgekehrten siegreichen General Str F. Roberts zu empfangen.

Türkei.

Konstantinopel, 25. November. Hafsun hat von Rom aus als armenisch-katholischer Patriarch demtsstonirt. Als wahrscheinlicher Nachfolgen desselben wird Azartam bezeichnet. Herr v. Novidoff trifft am Montag ein.