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srv. 172. Dienstag den 27. Juli 1880.
Erscheint täglich mit Ausnahme des SRontagä
Preis vierteljährlich 2 ^arf 20 Pf. mit BringerTöhn. Durch die Post bezogen vierteljährlich 2 Mark 50 P^.
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Amtlicher Hheil.
Lang-Göns, den 25. Juli 1880. Betreffend: Vorschläge wegen Abänderung des Systems der directen Steuern.
Das Großherzogliche evangelische Dekanat Gießen
an die Kirchenvorstände des Dekanats.
Großherzogliches Oberconststorium hat mich an die baldige Erledigung der auch Ihnen zugegangenen Verfügung vom 7. Mai d. I. (Amtsbl.'.XVII) erinnert. Ich fordere daher diejenigen unter Ihnen, welche dieser Verfügung noch nicht nachgekommen sind, aus, die verlangten Güterverzeichntsse^längstens mit dem nächsten Gang des Dekanatsboten etnzusenden. Strack.
Die deutsche Finanzreform.
Seit Jahren hört man viel singen und sagen von einer allgemeinen gründlichen deutschen Finamreform, welche die Defictts der Einzelstaaten beseitigen soll. Im Bundesrathe, im Reichstage und in Wahlversammlungen sind darob gar viele Reden gehalten worden; einer lebhaften Correspondenz zwischen den einzelnen Regierungen ist die Heidelberger Conserenz der Finanz- Minister gefolgt; mit krampfhafter Anstrengung haben die preußischen Mini- tzerien und daS deutsche Reichskanzleramt Vorarbeiten gemacht; wie man hört, sollen nun abermals die deutschen Finanzminister in Coburg Berathung halten; aber trotz alledem und alledem liegt ein richtiger „Plan", eine wirkliche „Reform", die Hand und Fuß hat, nicht vor. Beim großen Faß zu Heidelberg kam nicht mehr zu Tage, als man vorher wußte, daß nämlich das TabakSmonopol geeignet sei, die fehlenden Gelder zu schaffen, und man darf gespannt sein, ob diese Weisheit in Coburg einfach aufgewärmt oder ein anderer Weg aus der Trübsal der Destcits entdeckt werden wird.
Das Tabaksmonopol, so will und bestehlt es Fürst Bismarck, soll nicht mehr von der Tagesordnung verschwinden; nichtsdestoweniger ist klar, daß vorläufig aus eine Annahme befleißen nicht zu rechnen ist. Da nun aber die Mehreinnahmen des Reiches höchst unbedeutend sind, so wird man sich in Coburg über die Erhöhung bestehender und die Einführung neuer Steuern den Kops zerbrechen. Wir sind zwar schon besteuert „vom Scheitel bis zur Zeh'", aber es gießt noch genug Dinge, die nicht versteuert sind, und da man in finanzministeriellen Kreisen sehr findig ist, so wird es an einem neuen Steuer- Bouquet von einem halßen oder ganzen Dutzend neuer Steuerßlumen nicht fehlen.
Eine Finanzreform, die wiederum neue Steuern bringt, ist wenig populär; braucht das Reich aber immer und immer wieder Geld, so wird es beschafft werden müssen. Jedenfalls dürfte jetzt eine Anleihe des Reiches in Höhe der Deficits der Einzelstaaten, welche das Geld nimmt, wo es disponibel ist, nützlicher fein als eine neue bedeutende Steuererhöhung, welche zwangsweise das Geld auch dort nimmt, wo eS vom Volke dringend gebraucht wird. Die Einnahmen des Reiches werden sich voraussichtlich noch beträchtlich heben, und zwar schon im lausenden Jahre, woraus zu folgern, daß cs nicht gut und wohlgethan ist, voreilig neue Steuern zu bewilligen. Darüber und nebenbei noch über die häuslichen Sorgen des heimischen Finanzministeriums denken allein die Finanzmintster der Einzelstaaten nach; zu einer genialen und großartigen Finanzresorm werden solche Heidelberger und Coburger Finanzcon- frrenzen niemals führen; sie mögen gemüthlich sein, auch belehrend, aber schöpferisch können sie nie werden. Zur Schöpfung einer Finanzresorm gehörte stets ein Schöpfer, ein Geist, der sich über die Rechenmaschinen erhob. Ist kein Ftnanzgente da? möchte man heute im Reichstage fragen, und ebenso vergeblich fleht man sich in den hohen deutschen Beamtenkreisen nach einer geeigneten Kraft um, — es fehlt auch noch der rechte Platz für dieselbe, der Sessel eines deutschen Finanzministers. Wohl möglich, daß wenn die Stellung und die volle Macht da ist, sich auch the right man in the right place find en wird.
Deutschland.
Darmstadt, 24. Juli. Seine Königliche Hoheit der Großherzog laßen allergnädigst geruht:
am 17. Juli den Amtsrichter bet dem Amtsgerichte Gießen Hermann Oppermann zum Landgertchtsrath bei dem Landgerichte der Provinz Oberheffen,
am 21. Juli den Amtsrichter bei dem Amtsgerichte Vilbel Karl Pückel zum Amtsrichter bei dem/Amtsgerichte Gießen — zu ernennen.
Darmstadt, 24. Juli. Das Ausschretben des Großherzoglichen Ministeriums des Innern und der Justiz, Sectton für Justizverwaltung, Nr. 37 ist an die Staatsanwaltschaften gerichtet und betrifft die Dienstvorschriften für die Hülfsbeamten der Staatsanwaltschaft.
m. Darmstadt, 25. Juli. Der Gesetzgebungsausschuh der zweiten Kammer wird Mittwoch den 28. d. M. zusammentreten. Gegenstand der Berathung wird der unterm 12. Februar d I. der Kammer von Seitens des Gr. Ministeriums des Innern und btr Justiz zugegangene Gesetzesentwurf, das Rechnungsjahr für den Gememdehaushalt betreffend, bilden. Nach dem Entwürfe soll das Rechnungsjahr für den Gemeinde» haushalt vom 1. April 1881 an allgemein mit dem 1. April beginnen und mit dem 31. März des darauf folgenden Jahres schließen. Dem Ausschlag der Communal- steuern für das erste Vierteljahr des Jahres 1881 sollen die Stenerkapltalten zu Grunde «legt werden, die für das Rechnungsjahr des Staates 1880/81 ermittelt sind. Nach jlrt. 3 des Gesetzentwurfes ist das Gr. Ministerium des Innern und der Justiz mit
der Ausführung des Gesetzes beauftragt. Wenn demselben dabei zugleich ausdrücklich überlassen bleibt, die Termine zur Einsendung der Voranschläge und Rechnungen der Gemeinden allgemein zu bestimmen, so soll damit nach den dem Gesetzesentwurfe beigegebenen Mottven die bisher durch Gesetz vorgeschriebene Fixirung dieser Termine aufgehoben sein, da die Festsetzung derselben durch das Gesetz weiterhin nicht noth- wendig erscheint, sie vielmehr recht wohl durch die oberste Verwaltungsbehörde erfolgen kann. Dabei soll den Gemeinden gestattet bleiben, auf dem Wege statutarischer Anordnung eine andere Frist hierfür zu bestimmen.
Als weiterer Gegenstand der Vorberathung des Ausschusses erscheint der den Ständen unterm 17. d. M. zugeganae Gesetzentwurf in Betreff des Rechnungsjahres für den Haushalt der Provinzen und der Kreise. Derselbe umfaßt drei Artikel und bestimmt, daß das Rechnungsjahr für den Haushalt der Provinzen und der Kreise vom 1. April 1881 an mit dem 1. April beginnt und mit dem 31. März des darauf folgenden Jahres schließt, daß für die Zeit vom 1. Januar bis 31. März 1881 die Provinzen und die Kreise den vierten Theil der für das Jahr 1880 vorgesehenen Beiträge von den Kreisen und den Gemeinden erheben, und endlich, daß die Aufstellung des Voranschlags über die muthmaßltchen Einnahmen.und Ausgaben der Provinzial- und der Kreiskafsen alljährlich im Monat August stattfindet. Durch letztere Bestimmung wird der durch Art. 40 der Kreisordnung auf den Monat Mai eines jeden Jahres bestimmte Termin zur Aufstellung des Voranschlags der Provinzial- und der Kreiskassen, der Verlegung des Rechnungsjahres entsprechend, auf den Monat August festgesetzt. Selbstverständlich wird dann auch die regelmäßige Versammlung des Provinzial- und des Kreistags, die nach Art. 33 des erwähnten Gesetzes im Mai oder Sunt eines jeden Jahres abgehalten werden soll, zweckmäßig erst im September oder 'ktober ftattfinben; eine anderweite gesetzliche Regulirung der Zeit ihrer Abhaltung erscheint indessen nach den Motiven einstweilen nicht geboten, da dem Provinzial- und dem Kreistag jetzt schon zusteht, eine andere Zeit dazu durch statutarische Anordnung zu bestimmen.
Berlin, 22. Juli. Aus Petersburg meldet das „Tageßl.": Die Schandthat des Mörders der Frau Skobeleff ist geradezu ungeheuerlich, wenn man erfährt, daß dieser Unmensch seine ganze Existenz und Carriöre dem Sohne der Ermordeten, General Skoßeleff II., zu verdanken Hal. Der Mör- der heißt Ufati, war erst 27 Jabre alt, und galt als ßesonders tapferer Officier. Seine AuSßildung und Erziehung hat er in der hiesigen Ingenieurschule genoflen. Er wurde im Jahre 1870 nach einem glänzenden Examen russischer Sappeurfähnrich mit Osstciersrang. Bei Ausbruch des Ausstandes ging er 1876 zu den Montenegrinern. Fürst Nikolaus von Montenegro zeichnete ihn persönlich wegen ausgezeichneter Tapferkeit mit dem Danilo-Orden aus. Im Jahre 1877 ers chien Ufati auf dem russisch-türkischen Kriegsschau, platz und wurde durch General Skobeleff's Vermittlung als Freiwilliger im 63. Infanterieregiment Uglitsch von der 16. (Skobeleff'schen) Division angestellt im Osficiercorps. Er bittet General Skobeleff selbst um seine Beförderung zum ordentlichen Officier für seine Bravour vor dem Feinde. Ufati schlich sich z. B. bei Brestowatz recognoscirend in den Rücken der türkischen Stellung. Er ward in Folge dessen Ordonnanzosficier beim RegimentScommandeur und sodann Adjutant bei Skobelcff, der ihn seiner Bravour wegen in jeder Weise protegirte. Für seine Unerschrockenheit im Gefechte am „grünen Berge" und später bei Schiwin erhält Usati den Wladimir-Orden 4. Klaffe, das Georgen- kreuz und schließlich den goldenen Säbel „für Tapferkeit." Letztere Auszeichnung ist sonst nur für hohe Officiere bestimmt. Bei Schiwin ist Usati der Allererste in der feindlichen Redoute. Der kürzlich bei der Skobeleff'schen Expedition von Tekenzen ermordete Doctor Studitzki nennt Ufati einen Ritter ohne Furcht und Tadel. Kameraden beschreiben ihn mittleren Wuchses, kräftig gebaut, energische fast finstere Gesichtszüge. Er liebte sehr das Spie! und die Weiber. Seiner gänzlichen Todesverachtung und glänzenden Bravour wegen bildete sich zwischen General Skobeleff und ihm bald ein freundschaftliches Verhältniß. Aus Verwendung des Generals erhält Usati den Rang eines Jngenieur-Capitäns, als welcher er bei der rumelischen Miliz nach dem Abmarsch der russischen Occupationstruppen zurückbleibt. Nach Vorstehendem erschien gerade Lieutenant Usati als der allergeeignetste Beschützer der bejahrten Frau Generalin Skobeleff, Mutter seines Gönners. Es ist ein eigenthumliches Zusammentreffen, daß Usati gleichzeitig mit dem vorjährigen Raubmörder Lieutenant Landsberg die Ingenieurschule absolvirte. Beide traten 1870 aus. Die Leiche der ermordeten Generalin ward einbalsamirt nach Bujukdere zur russischen Botschaft gebracht und wird auf Wunsch des Schwagers, Hausmmi- sters Grafen Adlersberg, hierher übergesührt. In allen Kreisen herrscht das tiefste Mitgefühl. An den so hart betroffenen Sohn, General Skobeleff. gingen Seitens des Kaisers Alexander und des Großfürsten sofort Beileids- Telegramme ab. .
Berlin, 24 Juli. Der „Nordd. Allg. Ztg. wird mitgetheilt, der in verschiedene Blätter übergegangene Inhalt der Unterredung, welche der Finanzminister mit den Mitgliedern der Hamburger Anschlußpartei hatte, sei vielfach unvollständig, ebenso vielfach mißverstanden und in einzelnen Punkten unrichtig wiedergegeben worden.


