General-Lieutenant v. Woyna, Commandeur der 30. Infanterie-Brigade zu Metz, zum Gouverneur der Festung Mainz ernannt.
Berlin, 19. Novbr. Der VolkSwirthfchaftsrath zerfällt in 3 Sectio- nen: für Handel, Gewerbe, Land- und Forstwirthschaft. Die Zuweisung erfolgt durch die drei zuständigen Minister. Jede Section wählt 5 Mitglieder, welche mit wetteren 10, von den drei zuständigen Ministern Gewählten den permanenten Ausschuß des VolkLwirthschastSrathes bilden. Die Berufung der Aus- schüffe, der Sectionen und des Plenums erfolgt auf Beschluß des StaatS- ministeriums durch die zuständigen Minister. Den Vorsitz tm Volkswirth- schastsrathe, den Sectionen und Ausschüssen führt einer der drei zuständigen Minister, welcher sich auch durch einen geeigneten Beamten vertreten lasten kann.
Der VolkSwirthschastsrath besteht aus 75 auf 6 Jahre berufenen Mitgliedern, wovon 45, und zwar je 15 Vertreter des Gewerbes, des Handels, sowie der Land- und Forstwirthschaft, aus 30 von den Handelskammern, Vorständen kaufmännischer Corporation und landwtrthschastltchen Vereinen Prä- sentirten durch den Handeltministcr, den Minister der öffentlichen Arbeiten und den Minister der Landwirthjchast dem Könige vorgeschlagen werden, während die 30 übrigen, wovon aber mindestens 15 dem Handwerker- und Arbetter- stande angehören müflen, nach freier Wahl derselben Minister dem König zur Berufung vorgeschlagen werden.
— Commerztenrath Baare aus Bochum läßt einen von ihm ausgearbei- teten und von der neulichen „Sachverständigen"- Lonserenz begutachteten Gesetzentwurf, betr. die Errichtung einer Arbeiter-Unfall-Versicherungs-Kaffe veröffentlichen, deffen grundlegender Paragraph folgendermaßen lautet:
S 1 Für alle in Fabriken, bet den Baugewerben, in landwirthschaft- lichen Nebengewerben, welche nicht ausschließlich durch Menschenhand betrieben werden, in Bergwerken, Stctnbrüchen und in Gräbereten (Gruben) beschäftigten Arbeiter ist von Rechtswegen für den Umfang des deutschen Reiches eine Arbeiter-Unfall-Versicherungs-Kaste etnzurichten. Diese Kaffe hat den Zweck, den Versicherten, bezw. ihren Hinterbliebenen, nach den näheren Bestimmungen dieses Gesetzes eine Rente, bezw. Unterstützung zu gewähren, wenn sie in Folge eines in der Ausübung ihrer Dtenstverrichtungen herbeigeführten Unfalls verletzt oder getödtet werben. Auf Invalidität, welche nicht durch derartige Unfälle, sondern z. B. durch Arbeit oder Krankheit hervorgerufen ist, erstrecken sich die Bestimmungen dieses Gesetzes nicht.
Es ist also wesentlich eine Aenderung des gegenwärtigen Haftpstichtge- setzes, welche Herr Baare anstrebt, nicht eine allgemeine Regelung des Arbeiter- Versicherungswesens, wie sie in den Plänen des Reichskanzlers liegen soll. In den Motiven, mit welchen Herr Baare seinen Gesetzentwurf begleitet, wird zunächst ein eingehend historischer Rückblick auf die vorherige Entwicklung der Gesetzgebung über das Hülfskastenwesen in Deutschland gegeben. Herr Baare weist darauf hin, wie durch das Hastpflichtgesetz vom Jahre 1871 keine der bethetltgten Jnterestenten-Gruppen befriedigt worden sei. Dieses Gesetz habe die Aufgabe, die es erfüllen sollte, nur zum geringsten Thetle gelöst, dagegen vielfach dazu beigetragen, das Verhältniß zwischen Arbeitgebern und Arbeitern zu trüben. Anstatt die Gemüther der Arbeiter zu beruhigen und sie mit ihrer Lage auszusöhnen, bewirkte das Haftpsiichtgesetz eine Verschärfung der oppositionellen Stellung deS Arbeiters zum Arbeitgeber und zur bürgerlichen Gesellschaft überhaupt. Solche Mißstände zu beseitigen, wird als eine der wichtigsten Aufgaben des neuen Gesetzes bezeichnet. Bei der Unsicherheit der Rentabilität eines großen Theiles der fabricativen Unternehmungen und bei dem immerhin beschränkten Volkseinkommen tm deutschen Vaterlande, mußte die Höhe der Renten und Unterstützungen derartig geregelt werden, daß die Prä- stationsfähigkeit der Betheiligten hierdurch nicht beeinträchtigt und erschüttert wurde. Indem der Umfang der bisherigen Haftpflicht, resp. der Fürsorge für die von einem Unfälle betroffenen Arbeiter um mehr als das Zehnfache ausgedehnt wurde, war es nothwendig, die Höhe der Zubilligungen einzuschränken, wenn jiid)t die ganze Einrichtung die Leistungsfähigkeit der Versicherungskaffe wett übersteigen soll. Immerhin wird man anerkennen müffen, daß die Renten und Unterstützungen thunltchst hoch bemeffen sind und weit über das hinausgehen, was die Knappschaften ihren Invaliden oder den Hinterbliebenen Witt- wen und Waisen zahlen. Wenn man erwägt, daß von der ersten Stunde seiner Dienstzeit an der Arbeiter die Aussicht hat, bet jedem Unfälle für die Dauer seiner Erwerbsunfähigkeit vor Noth geschützt zu sein und eine Rente zu beziehen, welche bis zu zwei Drittel seines Lohnes, und zwar bis zu 100 «X jährlich ausmachen kann, so wird man zugeben müffen, daß selbst die im Felde invalid gewordenen Soldaten, oder die durch einen Unfall dienstunfähig gewordenen Beamten nicht entfernt so günstig gestellt sind.
Berlin, 20. Novbr., Abds. Die heutige Versammlung von national- liberalen Secesstonisten beschloß die Gründung eines Wahlv^eins der Liberalen.
Arankreich.
Paris, 19. Novbr., Meldung der „Agence Havas" aus Ragusa: Derwisch Pascha ist mit seinem Stabe, zwei Bataillonen Infanterie und einigen Geschützen nach Gorttza gezogen, um dort ein Lager zu errichten. Vier Bataillone reguläre Truppen sind in Medua etngetroffen, eine AbtheUuug Kavallerie von Monastir tn Skutart angekommen. Gerüchtweise verlautet, die Mtridtten würden wieder zu den Waffen greifen. Derwisch gestattete Freiwilligen aus Tetowa, welche von Skutart nach Dulcigno marschtrten, das Lager seiner Regulären zu passtren.
Cherbourg, 20. Novbr. In Folge heftigen Sturmes und Wolkenbruches tn vergangener Nacht ist die Dtvette aus's Neue ausgetreten. Truppen eilen den Ueberschwemmten zu Hülfe.
Belgien.
MonS, 19. Novbr., Abende. In einer Kohlengrube bet Hornu hat heute eine Entzündung schlagender Wetter stattgefunden; 15 Grubenarbeiter sind verletzt zu Tage gefördert; die noch fehlenden 12 sind wahrscheinlich tobt.
England.
London, 20. Novbr. Der heutige Ministerrath in Balmoral unter dem Vorsitz der Königin beschloß, das Parlament bis zum 2. December weiter zu vertagen. Die Einberufung des Parlaments zum 2. December folgt hieraus nicht.
Italien.
Neapel, 20. November. Der Seismograph zeigt eine erhöhte unter- i,
irdische Thätigkeit des Vesuvs an. Die Lava ergteßr sich fortdauernd reichlicher in nordwestlicher Richtung.
Türkei.
Konstantinopel, 20. November. Derwisch Pascha soll heute mit mehreren Bataillonen nach Dulcigno marschiren. Die Pforte hofft, daß die Uebergabe binnen 8 Tagen erfolgen werde.
Amerika.
Washington, 19. November. Das Circular des Staatsdepartements an die natucaiistrlen Deutschen stellt keine neue Princ pieu auf, sondern gibt eine einfache Erläuterung des Nuturalisationsvertrages und macht die Naturalistrten ausdrücklich darauf aufmerksam, man könne ihnen während ihres Aufenthalt- tn Deutschland keinerlei Garantien gegen Einschreiten der Behörden geben, wenn ihre Verhältniffe zu de.> Gesetzen ihrer früheren Heimath zweifelhaft wären oder eine Richtigstellung verlangten. Der Schutz der Union werde fast immer wirksam sein, wenn sie kein Verbrechen begangen oder sich nicht der Desertion schuldig gemacht hätten oder frei wären von jeder gesetzlichen Verpflichtung, sich den Behörden zu stellen. Das Circular erkennt an, daß die deutsche Regierung in solchen Fällen, wo die Auslegung des Naturali- sattonsvertrages tn Bezug auf Eisäffer von einander abweichen, immer günstig für die Auffassung der Unionsregierung entschieden habe.
Telegraphische Depeschen.
Wcrgner'S telegr. Correspondeuz-Bureav.
Berlin, 21. Novbr. Die „Nordd. Allg. Ztg." veröffentlicht eine Eingabe von 24 Hamburger Kaufleuten, worin dieselben eine authentische Interpretation der Worte des Reichskanzlers im Reichstage vom 8. Mai 1880 erbitten, sowie die Antwort des Reichskanzlers. In der letzteren heißt es: Als seine erste Aufgabe betrachte er die Befestigung der nationalen Einheit im Sinne der Reichsverfaffung und die Förderung derselben auf allen Gebieten der Politik. Auch tn wirthschaftlicher Hinsicht halte er für seine Pflicht, die Verwirklichung des Art. 33 der Reichsoersaffung anzustreben, wonach Deutschland ein Zollgebiet und ein Handelsgebiet bilden soll, umgeben von einer gemeinschaftlichen Zollgrenze. Aber tn gleichem Maße fühle er sich auch dafür verantwortlich, daß er die dem Kaiser nach Art. 17 zustehende Ueberwachung und Ausführung der Reichsgesetze und die Rechte schütze, welche Hamburg nach Art. 34 zustehen. In diesem Sinne bestätige er auch heute seine Aeußerung vom 8. Mai tm Reichstage. Ueber die Grenzen, welche für den Freihafen Hamburgs erforderlich seien, damit derselbe dem Begriff eines Freihafens loyal entspreche, steht dem Bundesrathe die Entscheidung zu; die Mitwirkung des Reichskanzlers daran werde stets der Ausdruck der Gesinnung und des Pflichtgefühls fein, kraft deren er für die Förderung des Wohlstandes der Hansestädte und Wah- rung ihrer verfassungsmäßigen Rechte mit derselben amtlichen Gewissenhaftigkeit aus landsmannsschastliche Theilnahme einzutreten habe, wie für die Jntereffen in jedem Theile des Reiches. Hierauf werde die Frage, ob die Hansestädte früher oder später nach Art. 34 ihren Einschluß tn den allgemeinen Zollverband beantragen, stets ohne Einfluß bleiben. Sollte Hamburg den Zollanschluß der bisher ausgeschloffenen Gebietsthetle selbst beantragen, so werde er jedes zulässige Entgegenkommen des Reichs befürworten, um diese E itschließunz auf ihre Ausführung zu erleichtern. Das Reich habe, wie er glaube, seinerseits an Vollendung der nationalen Zolleinhett und an der Erhaltung und gedeihlichen Entwickelung seiner größten Handelsstadt ein so zweifelloses Jntereffe, daß eine ausgiebige Unterstützung der Anlagen, welche der Zollanschluß bedinge, gerechtfertigt erscheine. Ec habe schon 1867 diese Ueberzeugung bei Erörte- rung der Frage, wie lange Bauzeit die zum künftigen Zollanschluß nothwendi- gen Entrepot'Anlagen erfordern und wie hoch der ungefähre Kostenbetrag der- selben fein werde. Er habe heute noch diese Ueberzeugung, und würde dieselbe, soweit sein amtlicher Einfluß reiche, gern bethätigen, sobald die Hansestädte bereit seien, mit dem Reiche über den Zollanschluß zu verhandeln, wozu Art. 34 ihnen die Initiative gebe.
Brüssel, 21. Novbr. Heute fand auf dem Kirchhofe von Eoere die Einweihung des Denkmals für die in den Jahren 1870 und 71 fn Belgien gestorbenen Soldaten statt. Der französische Gesandte dankte Belgien für seine hochherzigen Gesinnungen gegen Frankreich und versicherte, die Regierung der französischen Republik habe trotz gegenteiliger Behauptungen niemals die Annexion Belgiens beabsichtigt, erblicke vielmehr in der belgischen eine verbündete und befreundete Nation.
DaS Erdbeben in Croatien.
Agram, 16. November, 7 Uhr Abends. Die Sprünge und Riste an den Gebäuden erweitern sich in Folge des heurigen Erdbebens namhaft und die Baufälligkeit der Wohnhäuser nimmt dadurch einen immer bedrohlicheren Lharacter an. Der Banus, Graf Pejac,evich, desten Abreise nach Pesth für heute anberaumt gewesen, bleibt in Folge des erneuten Erdbebens hier. Heute verließen mehr als 2000 Msnschen die Stadt. — 8 Uhr Abends Wma ich in einer meiner ersten telegraphischen Berichte die Stimmung wahrheitsgetreu als „Todesangst in Permanenz" gekennzeichnet habe, so ist es ebenso richtig, wenn ich sie heute als Todesverachtung in Permanenz bezeichne. Agram hat in den verflostenen Tagen em gutes Drittchnl seiner Einwohner flüchten gesehen, Frauen und Kinder haben die Stadt verlastrn und mit diesen Jene, deren unbeschreiblich überreizte Nerven ihnen ein längeres Verbleiben unmöglich machten. Von Frauen sieht man zumeist nur noch Offictersfrauen, sonst hat mit wenigen Ausnahmen nahezu jedes weibliche Wesen, dessen Verhältnisse es nur irgendwie gestatteten, die Stadt verlassen. Der heutige Morgenzuq entführte den letzten Rest der Flüchtlinge; was heute noch hier verblieb, trägt Todesverachtung zur Schau Das Alles hat das Erdbeben von heute Nacht verursacht. Em Universitäts-Professor, der die Nacht auf dem Sljeme-Gednge nächst Agram im dortigen Schutzhause eines hiesigen Tourtsten-Vereins zubrachte, versicherte, daß er während der Nacht nicht weniger als acht, und zwar drei stärkere und fünf schwächere Erderschütterungen gezählt habe. In der Stadt zählte man deren insgesammt fünf, und Ihr Correspondent war so glücklich, deren nur zwei, allerdings ziemlich heftige Stöße, verspürt zu haben. Da viele Leute nicht wagten, zu Bette zu gehen, die öffentlichen Locale sonach überfüllt waren, kann man sich die Panique in denselben vorstellen Alles suchte die Ausgänge zu gewinnen, und in einem Kaffeehaus, das nur einen Ausgang besitzt, wurden die Fenster eingedrückt. Man erging sich im Freien und wartete dort den Anbruch des Morgens ab.
Agram, 17. November, 91/« Uhr Vormittags. Gestern Abend um 9 Uhr 45 Minuten war Mondeswechsel, dem Alles vertrauensvoll entgegensah. Das Vertrauen wurde insofern gerechtfertigt, als nunmehr seit 30 Stunden nicht die leiseste Erschütterung verspürt wurde. (Dagegen meldet uns ein anderer Correspondent, daß heute gegen 5 Uhr Morgens abermals zwei Stöße erfolgt seien. Die Red.) Gaffen und Plätze boten freilich nichtsdestoweniger noch immer ein Bild des JammerS. Viele Leute brachten die Nacht tm Freien promentrend zu, theils weil sie kein Quartier besitzen, theils weil sic noch nicht wagten, in ihre Wohnungen zu gehen Auf dem Jelacie- und Zrtnyplatz waren zahlreiche Fiaker und Omnibusse ausgestellt, tn denen ganze Familien schliefen; minder Wohlhabende hatten einiges Bettzeug aus ihren Wohnungen mit: gebracht und schliefen auf den Bänken. Für Delogirte waren übrigens auch einige hiesige Handlungshäuser und Geschäftslocale die ganze Nacht hindurch geöffnet, und dort schliefen
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