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1890

Freitag den 23. Juli

AMSk- uni Amtsblatt für den Kreis Gießen

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Erscheint täglich mit Ausnahme des Montags.

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Pl-ciS vierteljährlich 2 Marl 20 Pst mit Bringerloha. Durch die Post bezogen vierteljährlich 2 Mark 50 Pf.

Zur Wucherfrage.

In derKreuz.Zeitung" wird in einem längeren Artikel von einem Juri­sten die Frage erörtert, ob nach dem Wuchergesetze die Geltendmachung früher entstandener wucherischer Forderungen zulässig ist. Es wird zunächst darauf hingewiesen, daß, nach Meldung öffentlicher Blätter, seit Erlaß des Wucher« gesetzes die Wucherer mit der Beitreibung ihrer alten Forderungen schonungs­los gegen ihre Opfer vorgehen; namentlich in den Kreisen gewisser Unter­beamten solle hierdurch eine wahre Nothlage entstanden sein. Dabei scheint man allgemein als selbstverständlich vorauszusetzen, daß einem solchen Vorgehen Nichts im Wege stehe. Diese Voraussetzung verneint der Versaffer des Arti­kels. Für den Richter sei nur das Gesetz selbst maßgebend. Daffelbe gehöre zur Klaffe der Prohibitivgesetze.Absolute Prohibitivgesetze heben auch die bereits bestehenden, ihnen widersprechenden Einzelrechte auf. Was das int Gesetze ausgedrückte allgemeine Rechtsbewußtsein schlechthin verwirft, hat keinen An­spruch auf Fortbestand, keinen Anspruch auf ferneren Rechtsschutz, mag es ent­standen sein, wann es will." Dieser Satz werde von allen Rechtslebrern an­erkannt. Cs sei kein Zweifel, daß, diesem Satze entsprechend, deffen Gültigkeit das Gesetz nicht ausdrücklich verneine, der Staat die alten Wuchergeschäfte civilrechtlich für unverbindlich erklären wolle. Es fehle auch nicht an Präce- denzfällen, welche mit zwingender Consequenz die Richtigkeit dieser Behauptung ergeben. Versaffer führt solche an und fährt fort:Hieraus folgt, daß dem Schuldner gegen die gerichtliche Geltendmachung auch der vor dem 14. Juni 1880 entstandenen Ansprüche seines Gläubigers Schutz gewährt ist, sofern er den wucherischen Charakter des betreffenden Rechtsgeschäftes im Sinne des neuen Gesetzes beweist."

Der Versaffer geht dann auf den Wortlaut des Gesetzes selbst ein und indem er an der Hand deffelben weiter argumentirt, kommt er zu folgenden Schlüffen:1) Der Richter darf zu einer solchen Beitreibung nicht Mit­wirken. Er würde dadurch Beihülfe zu einer strafbaren Handlung leisten.

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Das zu vermeiden ist er von Amtswegen verpflichtet. Er hat also das Vor­bringen des Schuldners nicht erst abzuwarten, sondern von Amtswegen jeden Anspruch, der sich als wucherischer darstellt, zurückzuweisen. 2) Auch eine außergerichtliche Einziehung von alten Wuchersorderungen macht den Gläubi­ger strafbar." Dieser Artikel hat einiges Aussehen erregt. In gewiffen Kreisen auch Mißstimmung. Gleich am andern Morgen erhielt dieKreuz.Zeitung", wahrscheinlich von einer Seite, die für ihre Jntereffen fürchtete, ein schreiben folgenden Inhalts:Ihr heutiger Leitartikel soll von einem Juristen sein? Wo hat denn dieser Jurist Jurisprudenz studirt? In einem civilistrten Lande doch unmöglich. Wie können Sie nur solchen Blödsinn veröffentlichen." Selbstverständlich beginnt damit erst die Reihe der Kundgebungen. Die Frage

Das Großherzogliche Stener-Commissariat Gießen an die Großherzoalichen Ortsgerichtsvorsteher von Annerod, Garbenteich, Grost - Linden, Heuchelheim, Klein - Linden, Rödgen, Watzenborn und Wiefeck.

Wir müffen Sie ersuchen die Bau- und Culturveränderungs-Verzeichniffe nunmehr umgehend anher einzusenden. Gieß en, den 22. Juli 1880.Süffert.

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^owkngaffe §.160.

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lich von dem Abg. Stumm angeregt wurden, nunmehr im verneinenden Sinne entschieden worden. Die Mehrzahl der von dem Reichskanzler um die Abgabe eines Gutachtens ersuchten Bundesstaaten bezweifelt die Durchführbarkeit des Projects unter den heutigen Verhältntffen. So wurde selbst von Preußen trotz seiner Vorliebe für Zwangskaffen erklärt, daß sich schwer die Grenze finden laffe, für welche Kategorie von Arbeitern die Pensionskaffen bestimmt werden sollen. Die süddeutschen Staaten haben sich ganr unumwunden für die Beibehaltung der freien Kaffen ausgesprochen, gestützt auf die Erfahrungen, die man dort überall mit denselben gemacht, und auf die übereinstimmenden Aeußerungen der um ihr Urtheil gefragten Arbeitgeber und Vertreter von Arbeiter-, Btldungs-, Gewerbe- und Handwerker-Vereinen. Dafür hat man sich jetzt an zuständiger Stelle entschloffen, allgemeine Normativbestimmungen für die zu errichtenden Jnvalidenk.'.ffen sestzustellen und dem Reichstage einen bezüglichen Gesetzentwurf zu unterbreiten.

Kürzlich ist in Berlin eine Commission zusammengetreten, um über die Umwandlung des Jnsanteriegewehres M. 71 in ein Repetirgewehr zu be- rathen. Ein solches Gewehr ist bereits bei den 4 fran ösischen Marine-Jnfan- terie-Regimentern eingesührt und ist für die Jägerbataillone der österreichischen Armelin Aussicht genommen worden. Die jetzt für die deutsche Armee zur Prüfung vorliegende neue Erfindung, die den Zweck hat, das Gewehr M. 71 im Falle des Bedarfs sowohl als Repetirwaffe, als auch für den gewöhnlichen Gebrauch als Einzellader zu verwenden, ist aus der Fabrik von L. Löwe in Berlin helvorgegangen, der bekanntlich auch den Armee-Revolver für die preußische Armee construirt hat. DaS Einschieben dieser neuen Vorrichtung in das Gewehr M. 71 soll binnen wenigen Minuten erfolgen können, die Abgabe von 12 Schüffen binnen 25 Secunden und nach Entfernung dieser Vorrichtung sogleich wieder die Benutzung der Gewehre als Einzellader gestatten.

Berlin, 19. Juli. Aus Anlaß der vor einigen Tagen in Paris erfolgten Ver­leihung der neuen Fahnen an die französische Armee dürfte die Erinnerung daran am Platze sein, daß auch die sämmtlichen, während der Befreiungskrtege errichteten preußischen Truppenkörper ihre Fahnen und Standarten in einer großen Fahnenweihe zu Paris verliehen erhalten haben, und daß das eiserne Kreuz, welches die älteren preußischen Truppenkörper für diese Kriege an ihren Fahnenspitzen führen, den Fahnen derselben, mit Ausnahme derjenigen der Gardetruppen, ebenfalls dort bet dieser Gelegen­heit eingefügt worden ist. Das Datum dieser berühmten Fahnenweihe war der 3. September 1815, der Ort das Marsfeld von Paris, während der durch die Schlacht bei Belle-Alliance herbeigeführten zweiten Besitzergreifung der französischen Hauptstadt. Die altehrwürdige Ceremonie des Nägeleinschlagens in die neuen Fahnen fand jedoch bei einem großen Festmahl in dem Quartier König Friedrich Wilhelm's III. bereits am 2. September, also dem Datum nach an demselben Tage statt, der 55 Jahre später auf dem Siegesfelde von Sedan den Ruhm des glorreichsten deutschen Siegestages an diese Fahne knüpfen sollte. Beinahe alle militärischen Berühmtheiten der verbündeten Heere jener Zeit, so die Feldmarschälle Schwarzenberg, Wellington, Barclay de Tolly, Wrede, nahezu sämmtliche preußische Heerführer, von den fremden Fürstlichkeiten der Kaiser Alexander I. von Rußland und in Vertretung des Kaisers Franz I. von Oester­reich, dessen Sohn und Thronfolger der Erzherzog und nachherige Kaiser Ferdinand wohnten dieser großen preußischen Fahnenweihe bei, an deren Schluß nach beendigtem Gottesdienst die Fahnen- und Standarten träger vor dem aus Trommeln errichteten und mit Waffentrophäen und mit dem eisernen Kreuz geschmückten Altar niederknieten und so von dem functionirenden Geistlichen, dem Feldprobst Offelsmeyer den gesenkten neuen und alten preußischen Fahnen und Standarten der Segen ertheilt wurde. Noch ist in all den kriegerischen Begebenheiten seither kein von den dort geweihten preußischen Feldzeichen in des Feindes Hand gefallen, wohl aber ist namentlich in den heißen Kämpfen der letzten drei arvßen Kriege um viele derselben blutig gerungen worden, und haben mehrere derselben, so um nur einige anzuführen, die alte Fahne des 2. Bataillons vom Kaiser Franz-Grenadier-Regiment bet Rögnitz, die Fahne vom Füsilier-Bataillon des 2. Garde-Regiments in Rosbieritz bei Chlum, die des 2. Ba­taillons vom 16. Infanterie-Regiment bei Mars la Tour in hoher Gefahr ges^webt, in den dunklen Momenten der Schlacht dem Gegner zur Beute zu werden, -RitMr - weile hat sich jedoch die Aenderung vollzogen, daß beinahe bei sämmtlichen Armeen und namentlich auch bei der französischen Armee nur noch jedes Regiment eine Regi­ments- und nicht wie bet der preußischen Armee jedes Bataillon eme Bataillonsfahne führt, und gegenüber dieser Ungleichheit des Trophaen-Einsatzes bet einem etwaigen künftigen Krieg dürfte sich wohl auch für die preußische Armee ^Fragea^ ob diese Aenderung nicht auch für die preußisch-deutsche Armee Platz greifen sollte. Von all Denen, welche preußischerseits jener großen Fahnenweihe als Theilnehmer beigewohnt hatten, sind es wohl allein die ruhmvollen Sieger von Kon^gsgratz, von Gravelotte und Sedan, der Kaiser Wilhelm und sein Schwager Prinz Friedrich der Niederlande, welche noch gegenwärtig als active Glieder der preußischen Armee an­gehören. 2lg.)

Berlin, 20. Juli. Der Kronprinz wird auf seiner Kieler Reise von dem Prinzen Wilhelm begleitet werden.

Die Nordd. Alla. Ztg." meldet die Ernennung des Geh Oberregie, rungsrath de la Croix (im Cultusmtnisterium) <um Wirklichen Geh. Ober- reaieruttasrath und des Geh. Oberregierungsraths Dr. Hubler unter Belastung feines Titels und Ranges zum ordentlichen Proseffor der juristischen Fakultät

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enlogis^ Nr. 169

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wird eine sehr lebhafte Discussiou Hervorrufen, und zwar nicht nur Seitens der Wucher-Jnterestenten.

Deutschland.

Berlin, 19. Juli. Es ist die Ueberzeugung der conservativenKreuz- Zeitung", daßnur das protestantische Preußen tolerant, gastfrei, schutzreich auch für andere Bekenntniste sein kann. Aber wie der Protestantismus be- schaffen sein müffe, spricht sie in folgendem Paradoxon aus: Aber ein Preußen, welches durch das unvorbereitet eingeführte Civtlstandsgesetz die kirch­liche Sitte schädigt, in einer undotirt bleibenden, mit Accidenzien behafteten Kirche kirchliche Handlungen besteuern läßt und die Civil-Copulation und der­gleichen gratis bewilligt, d. h. thatsächlich privilegirt, ein Preußen, welches die Schulen stmultanisirt und unkirchliche Elemente in die Kirche zum Mitregieren einströmen läßt, der dann noch das bellum civile deS Culturkampfts neben dem der Socialdemokratie aufgelegt wird ein solches Preußen könnte doch zulltzt um sein protestantisches Können gebracht werden! Darum werden die Conservativen den Ultramontanen freundlichst im ferneren Kampfe gegen den Staat zur Seite stehen.

Es kann niemals schaden, daß auch Minister mitunter den grünen Tisch im Stiche lasten, um unter das Volk zu gehen und an Ort und Stelle durch Augenschein und birecten Verkehr die Dinge kennen zu lernen. So wird ans Thorn berichtet, daß der preußische Handelsminister Hofmann wäh- retib seiner Bereisung ber Provinzen Ost- und Westpreußens bei eingehender Besprechung Manches geradezu als unrichtig befunden, was ihm in Berlin mitgetheilt worden war, so namentlich in Zollsachen, speciell den Holz­handel betreffend. , , /ri

Berlin, 19. Juli. Wie aus Abgeordnetenkreisen verlautet, ist die Frage der obligatorischen Invaliden- und Altersversorgungs-Kasten, die bekannt-

ien Lehrling sucht f ar! Hensel. b'-ivcr Zunge, welcher - - wird gesucht. Wo?

nhi in der Mhe des 'iswjeT DamemUm-

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Bender & Co.,

Tütchen, welche- koche» n guten Lohn gesucht im Haus. Antritt sogleich. - ju^tfämmten Hoares :t:n be'rms angefertigt reck», ÄaMraße. (171$ me foi nen aus meinem > gefahren werden, auch : u unentgeltU* ad- Naudeimrr^Vitttve.

i hiesiges Cngros-GesW r^mnaaten wird ein - ;e'uii.weld)er Srambe

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