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Är. 247. Freitag den 22. October isso.

Kreiener "Anzeiger

AMip- «Ä XmfsHctt fit dm Kreis Gießen.

NedaettonSdureau r «xpedittonKbureau r

Echulstraße B. 18.

Erscheint täglich mit Ausnahme des MontagS.

Amtlicher HHeit.

PreiS vierteljährlich 2 Mark 20 Pf. mit Bringerloh», Durch die Post bezogen vierteljährlich 2 Mart 50 M

Bekanntmachung.

Es wird hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß der seitherige Fletschbeschauer-Stellvertreter Friedrich Stooß zum Fletschbeschauer in Gießen auf Widerruf ernannt worden ist.

Gießen, am 20. October 1880. Großherzogltches Kreisamt Gießen.

Dr. Boekmann.

Der Deutschenhaß in Rußland.

Alle neuesten Berichte deutscher Zeitungen aus Rußland stimmen darin überein, daß wie in Oesterreich-Ungarn, so auch in Rußland der Haß gegen die Deutschen in üppigster Blüthe steht. Während die russische Politik bis jetzt noch ziemlich freundliche Beziehungen zu Deutschland pflegt, predigt das überspannte Ruffenthum tm Bewußtsein der geistigen Ueberlegenheit der Deut­schen den blindesten und unsinnigsten Haß nicht nur gegen das deutsche Ele­ment innerhalb der Grenzen Rußlands, sondern auch gegen Deutschland selbst, : das es als seinen Feind ansieht, weil es sich unfähig fühlt, mit ihm in den Künsten des Friedens zu wetteifern. Es thut Alles, was in seinen Kräften steht, um Rußland aus dem Kreise der europäischen Culturgemeinschaft, in den es unter Alexander II. zu treten begann, herauszureißen, es zum Feinde der Civtlisatton zu machen und ihm von Neuem den Stempel astatischer Barbarei, auS der es gerade die Deutschen befreit, aufzudrücken. Das deutsche Element ! in den baltischen Provinzen, diesem vorgeschobenen östlichen Posten für deutsche 1 (Mut, sieht sich bereits genöthigt, an den Kampf um seine Existenz zu denken. Da geziemt es sich wohl für eine kraftvolle und gebildete Nation, wie die deutsche, daß sie ihrer Stammesbrüder gedenke.

Werfen wir zunächst die Frage auf, welchen Grund Rußland haben könnte, sich Deutschland feindlich gegenüber zu stellen.

Hat Rußland vielleicht eine Anwartschaft auf ein Stückchen deutscher Erde, um deswillen es zum Kriege drängen müßte? Durchaus nicht. Was ist es aber denn anders, was den Haß und die Feindschaft erklärlich macht?

Wir glauben nicht fehlzugreifen, wenn wir mit dem Deutschenhaß der Ruffen das Gefühl der Furcht in Verbindung bringen, daß Deutschland einmal Anspruch auf die deutschen Ostseeprovinzen erheben und diesen Anspruch tm blutigen Kriege gegen das Czarenretch zur Geltung bringen könnte. Diese Ansicht ist aber durchaus falsch; Deutschland wird dieser Ostseeprovtnzcn wegen niemals einen Krieg gegen Rußland beginnen, wohl aber wird es durch- aus keinen Anstand nehmen, diese Provinzen zu annecttren, falls Rußland einen ungerechten Krieg gegen Deutschland beginnen sollte und, was ihm doch leicht ; passiren könnte, geschlagen würde.

Ein anderer Grund zum Haß gegen das Deutschthum ist vielleicht in' der Verblendung der Altruffen zu suchen, in welcher sie an eine Bevorzugung der deutschen Nationalität in Rußland glauben, ohne daran zu denken, daß die i Deutschen kaum die Stellung etnnehmen, die ihnen gebührt. Niemand wird eben leugnen können, daß die Deutschen es waren, welche die Cultur Ruß- lands am meisten befördert haben, ohne daß sie sich aber dabet jemals ein i Uebergewicht über die anderen Nationalitäten anmaßten.

In der neueren Zeit ist tndeffen noch ein drittes Motiv zum Deutschen­haß in Rußland aufgetaucht, nämlich der Aerger darüber, daß Deutschland l sich von dem Schlepptau der russischen Politik losmacht und im Bewußtsein I seiner Selbstständigkeit das Zarenreich verhindert hat, den Schlüffe! zum Orient in seine Hände zu nehmen.

Daß Deutschland dies gethan hat, ist vollkommen richtig; es hat dafür | Sorge getrogen, daß das mächtige Reich an seiner Ostgrenze, mit welchem es über kurz oder lang doch in Verwickelungen kommen dürfte, nicht noch mäch­tiger werde, als es ohnehin schon ist. Wir glauben, daß Deutschland eine I solche Politik einschlagen mußte, wenn es seine Zukunft sicher stellen wollte, ' und dies ist doch die erste Pflicht einer jeden Staatsleitung.

Deutschland.

Darmstadt, 20. Octbr. Wie wir vernehmen, würde die Rückkehr Sr. Köntgl. Hoheit des Großherzogs voraussichtlich Ende der Woche stattfin- btn, so daß Allerhöchstdieselben Samstag den 23. ds. Mts. hier eintreffen werden. (D. Ztg.)

Se. Majestät der Kaiser haben dem heutigenMilitär-Wochenbl." infolge dem Generallieutenant Heinrich Prinzen von Heffen und bet Rhein Großh. Hoheit, Commandeur der Großh. (25.) Division, die Erlaubntß zur Anlegung deS ihm verliehenen Großkreuzes des Fürstlich rumänischen Ordens

über die zulässige größte Höhe der Privatgebäude." Die erste Kammer verwais diesen Beschluß und stellte die Regierungsvorlage mit kleinen Abänderungen wieder her. Der Ausschuß der Kammer verkennt nach dem von dem Adg. Böhm erstatteten Bericdt keinesfalls die von dem Ausschuß der ersten Kammer angeführten Gründe, wonach es für die Gesundheit der Bewohner von größter Wichtigkeit ist, daß die Höhe der Ge­bäude in richtigem Perbältniß zur Breite der Straße steht. Der Ausschuß hält aber auch nach wie vor an der Ueberzeugung fest, daß die Vertretungen der Gemeinden und namentlich diejenigen der Städte in welchen ja die einschlägigen Verhältnisse beinahe ausschließlich in Frage stehen vollständig von der Nothwendigkeit, für hinreichende Luft und Licht zu sorgen, durchdrungen sind und es tm Interesse ihrer Mitbürger nicht unterlassen werden, die geeigneten Bestimmunaeil zu treffen. Die Verhältnisse der Städte unter einander seien jedoch sehr verschieden und bestehen namentlich in vielen demselben noch enge Straßen, die sich vorerst nicht beseitigen lassen, fo daß es nach Ansicht des Ausschusses nicht thunlich sei, bezüglich der Höhe der Häuser gleichmäßige durchführbare Bestimmungen für Städte zu treffen. Der Ausschuß beantrag! deßhalb bei dem früheren Beschluß zu beharren.

Zu dem Art. 53 des Gesetzesentwurfes beschloß die erste Kammer Strich des Absatzes, welcher Oeffnungen in den Scheidewänden zwischen Wohnhaus und Scheuer­raum verbietet. Nachdem in den vorhergehenden Absätzen in Folge der großen Be­denken, die es hinsichtlich der Feuersgefahr hat, wenn Scheuer ,unb Wohnraum nicht getrennt sind, ganz besondere Vorschriften erlassen wurden, um diese Trennung zu einer möglichst vollständigen zu machen, würde nach Ansicht des Ausschusses das Zulassen von Oeffnungen in der vorschriftsmäßigen Scheidewand die dadurch angestrebte Ver­minderung -j<r Feuersgefahr illusorisch machen. Die Majorität des Ausschusses bean­tragt deßhalb, bei dem früheren Beschluß zu beharren.

Art. 55 des Gesetzentwurfes bestimmt nach den Beschlüssen der zweiten Kammer in seinem ersten Absatz:Verkleidungen mit Brettern oder Schindeln auf den aus Niegelwandungen bestehenden Umfangswänden von Gebäuden sind in der Regel nur dann zulässig, wenn diese Bauweise wegen klimatischer oder örtlicher Verhältnisse zum Bedürfnis^ geworden und wenn die betreffenden Gebäude auf den in Frage kommenden Seiten von der Eigenthumsgrenze mindestens 4 Meter entfernt sind." Die erste Kammer beschloß Annahme dieses Absatzes mit der Abänderung der Worte ,4 Meter" in6 Meter"; weiter beschloß sie den Zusatz:Dock kann in besonderen Fällen von dieser Entfernung dispensirt werden." Der Ausschuß der zweiten Kammer hält das Vorschreiben einer Entfernung von 6 Meter für eine zu große Erschwerung gegenüber den Eigenthümern und die von der zweiten Kammer beschlossenene geringste Entselnung für eine genügend sichere. Auf der anderen Seite kann er sich nicht damit einverstanden erklären, daß bei Erlaß dieses Gesetzes schon von vornherein derartige Ausnahmen wie die vorstehend erwähnten, als zulässig erkannt werden. Es wird deßhalb Beharren bei den früheren Beschlüssen bezüglich dieses Absatzes beantragt, dagegen Beitritt zu dem Beschlüsse der anderen Kammer, wonach von der erwähnten Beschränkung außer dem in dem betreffenden Artikel namhaft gemachten Bauwesen auch die bestehenden Gebäude ausgenommen sein sollen.

Die zweite Kammer hatte zu Art. 62 der Regierungsvorlage Strich des Ab­satzes 1 beschlossen, welcher lautet:Alle Wohn-, Schlaf- und Arbeitsraume müssen so angelegt und in solchem Material ausgeführt werden, daß sie hinlängliche Höhe &d)t und Luft haben, trocken und der Gesundheit nickt nachtheilig sind, sowie d'e erforderlichen Einrichtungen zur Herjtellung eines gehörigen Luftwechsels erhalten." Die erste Kammer stellte diesen Antrag mit einem kleinen Zusätze in der Fassung des Entwurfes wieder her und die Majorität des Ausschusfes zweiter Kammer beantragt nunmehr Beharren bei dem früheren Beschluß.

Berlin, 19. Octbr. Die Feier der Vollendung des Kölner Doms, der in Deutschland Aller Herzen und Gedanken zugewandt waren und die um Ihre Majestäten den Kaiser und die Kaiserin in der alten ehrwürdigen Stadt an den Ufern des Rheins am 15. und 16. October die deutschen Fürsten oder deren Vertreter, die Vertreter der freien Städte und eine glänzende Versamm­lung von Festgenoffen vereinigte, gestaltete sich zu einem nationalen Festtage im schönsten Sinne des Worts. Durch die vereinigten Kräfte der Nation seinem Abschluß zugeführt, erhebt sich der mächtige Bau, das erhabenste Got- teshaus des Vaterlandes, zugleich als ein Sinnbild der nationalen Einigung, die wir nächst Gott unserem Kaiser verdanken, unter dessen Augen sich die Weihe des nach langer 38 Jahren unter König Friedrich Wilhelms IV. An­spielen neu aufgenommenen Werkes vollzog. Mögen die großen Eindrücke der herrlichen Feier das Bewußtsein der Einigkeit, den Brudersinn im Vaterlande stärken, und wo Spaltung und Zwietracht sich zeigt, verbindend und ver­söhnend wirken.

Hesterreich.

Wien, 19. October. Dulcigno ist allerdings noch nicht übergeben, und man ist in Wien auch zur Stunde noch auf allerlei sophistische Deuteleien Seitens der Pforte gefaßt. Man meint gleichwohl, daß die Sache ihre Erle­digung finden wird, daß die Rechtsansprüche des Fürsten von Montenegro verwirklicht sind, die Pforte sich vor der Entscheidung Europas gebeugt hat und eine neue Gloriole über den Bestimmungen des Berliner Vertrags glänzt. Es wäre zum Mindesten nicht vorsichtig, diese materiellen und moralischen Errungenschaften neuen Experimenten zu unterwerfen. In diesem Augenblicke hält man die Wiederentrollung der orientalischen Fragen für bedenklicher alS ihre Versumpfung. Europa hat gewisse Engagements in Griechenland und Armenien noch einzulösen. Aber die Wahl des geeigneten Zeitpunktes dazu

Stern von Rumänien" zu ertheileu gerubt.

m. Darmstadt, 20. October. Wie bereits mitgetheilt, bestehen hinsichtlich des Gesetzesentwurfes, die allgemeine Bauordnung betreffend, zwischen den Beschlüssen der ersten Kammer und den darauf bezüglichen nunmehrigen Anträgen des besonderen Ausschusses der zweiten Kammer noch eine Reihe von Differenzpunkten, deren erster sich bei Art. 32 des Gesetzesentwurfes findet. Die Regierungsvorlage gibt in diesem Artikel eine Reihe von Bestimmungen über die größte zulässige Höbe von Gebäuden; von der zweiten Kammer wurde indessen nach längerer Discussion der ganze Inhalt abgelehnt und durch die Fassung ersetzt:Ortsstatuten können Bestimmungen treffen