Seine Pflicht ist es, der auf seinem Territorium wohnenden römisch-katholischen Bevökerung den nämlichen Rechtsschutz wie allen übrigen Consesstonen zu gewähren, ihren Cultus und ihre Seelsorge gegen Gewalt und Störung sicher zu st den, und ihnen keine erschwerenden Bedingungen aufzuerlegen, denen nicht alle anderen Staatsangehörigen ebenmäßig unterworfen sind. Wenn der Staat diese Pflicht erfüllt, und wenn dann die Kirche selbst aus irgend welchen Motiven ihreiseits keinen Gebrauch von der gewährten Freiheit machen will, wenn sie es vorzieht, die Seelsorge verkommen zu lasten, weil sie hofft, dadurch Privilegie! zu ertrotzen, so kann der Staat seine Hände in Unschuld waschen und es rul^i abwarten, bis die römische Geistlichkeit die Entdeckung macht, daß der Gehorsam gegen die Staatsgesetze in P rußen so wenig wie in anderen christlichen Ländern, in denen sie sich zu fügen gelernt hat, mit der Religion in Widerspruch stehe. Wenn man aber einem solchen Gegner, der den Anspruch erhebt, im Staate einen besonderen Staat zu bilden, der bei jeder Anordnung des Staates, welche diesen Anspruch durchkreuzt, die Behauptung aufstellt, das widerstreite der Religion; wenn man einem solchen Gegner auf diesen angeblich reltg ösen Standpunkt folgt und Geneigtheit zeigt, mit ihm über seine Gewiffensbedenken zu verhandeln, ihm die Sorge um die Existenz seiner Kirche abzunehmen und die Staatsgesetze seinen Wünschen zu accomo- diren, damit er nicht nöthtg habe, sich ihnen anzubequemen, so stellt man den Staat vor die Alternative, der Kirche allmälig Allee, was sie fordert, einzuräumen, oder, wenn man sich dazu denn doch nicht entschließen kann, das Odium für die Folgen auf sich zu nehmen — wie Figura zeigt. (Wes.-Ztg.)
Keutschtand.
Berlin, 19. Juni. Der „Reichs-Anz." meldet: Der Kaiser ernannte den Unterstaatssecretär Scholz zum Staatssecretär des Reichsschatzamtes unter Verleihung des Charakters eines wirklichen Geheimeraths und dem Prädikat Excellenz und beauftragte den Staatssecretär Schelling nach Maßgabe des Gesetzes vom 17. März 1878 mit der Stellvertretung des Reichskanzlers im Justizbereiche.
— Der Kaiser confertrte gestern Nachmittag mit dem Cultusminister. — Bet der am Abend erfolgten Abreise des Kaisers waren auf dem Bahnhose der Stadtcommandant, Fürst Dolgorucki, der Polizeipräsident v. Madat und die Flügeladjutanten anwesend.
— Nachdem heute Vormittag um 11 Uhr die Conferenz-Delegirten zur Berathung zusammengetreten waren, traten Nachmittags um 3 Uhr die Conferenz-Bevollmächttgten zu einer Conferenz zusammen, welche bis 43/4 Uhr dauerte.
Berlin, 19. Juni. Abgeordnetenhaus. Fortsetzung der zweiten Lesung der kirchenpolitischen Vorlage. Für Art. 2 sind 3, gegen denselben 6 Redner eingeschrieben. Abg. Stengel beantragt, den Artikel zu streichen. — Brüel beantragt, statt „nur dem Oberpräsidenten" zu setzen: „denjenigen, gegen welche die Entscheidung ergangen". — Abg. v. Hammerstein erblickt in Art. 2 eine wesentliche Verbesserung gegenüber den bestehenden Zuständen und bittet um Annahme des Artikels in der Fassung der Regierungsvorlage. — Abg. Klotz constatirt, die Fortschrittspartei habe nur deshalb den kirchenpolitischen Gesetzen zugestimmt, weil der Kampf zwischen Staat und Kirche zur Nothwendigkeit geworden und darin der Staat unterstützt werden müsse. Seine Partei vermöge eben deßwegen keinem der vorliegenden Artikel zuzustimmen, weil an Stelle des gesetzmäßigen Rechts die Willkür eingeführt werde. — Regierungscommissär, Geh. Rath Hübler: In ganz Europa sei kein Staat, in welchem der recursua ab abuau eine so strenge Form erhalten habe, als in Preußen. Da hierdurch leicht ein Zusammenstoß zwischen Staat und Kirche herbeigeführt werde, sei die Abstellung erforderlich. Man könne nun entweder das ganze System abändern oder es bei dem Bestehenden belassen und nur den Punkt des Anstoßes beseitigen- Dies beabsichtige das voliegende Gesetz, namentlich der Art. 2, durch welchen der Schwerpunkt der ganzen Organisation verlegt und jener Uebelstand beseitigt werde. Redner beleuchtet die außerpreußische Gesetzgebung über diesen Gegenstand. Wenn gesagt worden, Art. 2 nehme den Geistlichen ein wesentliches Recht, so scheine dasselbe nicht als solches von den Betreffenden geschätzt worden zu sein, da Fälle von der Anwendung dieses Rechtes nur ganz sporadisch vorgekommen seien. Das ganze Institut habe überhaupt eine rein prophylaktische Natur gegen etwaige Willkürlichkeit in Auslegung des Gesetzes. Redner bittet um unveränderte Annahme der Regierungsvorlage. — v. Minntngerode erklärt sich für die Annahme. — v. Zedlitz befürwortet den Antrag Stengel, daß es absolut nöthia sei, den Schutz der Geistlichen gegen Rechtsbeeinträchtigung durch die Oberen aufrecht zu erhalten. — Beck ist für die Regierungsvorlage.
Windthorst erklärt, das Centrum kenne genau die Wichtigkeit der Verhandlung und sei von seiner Verantwortlichkeit vollkommen durchdrungen. Redner bestreitet die provisorische Natur der Vollmacht. Man wolle nicht unterhandeln, sondern ohne Weiteres die Vorlage zum Gesetze erheben. Auf die Frage, ob die Regierung eine organische Revision der Maigesetze vornehmen würde, wenn sie die Vollmacht erhalte, habe er keine Antwort erhalten. Man gebe anscheinend Besseres, um Schlechtes zu conserviren. Dabei könne er sich nicht betheiligen. Auf der vorgelegten Basis könne von einem Entgegenkommen nicht die Rede sein. Das Centrum wolle aber durch seine Anträge zeigen, wie diese Basis beschaffen sein müsse. Daß Art. 1 abgelehnt sei, bedaure er. Für den Art. 2 könne das Centrum nicht stimmen, weil es eine Bestimmung nicht annehmen könne, welche der Kirche ein wichtiges Recht entziehen wolle. Auch mit Rücksicht auf die protestantische Kirche müsse jene Institution beseitigt werden. Wo übrigens die Maigesetze einen Rechtsschutz für Alle zeigen sollen, könne er nicht finden. Welchen Rechtsschutz gäbe es gegen den Mißbrauch der Staatsgewalt, welche hier componirt werden solle?
Cultusminister v Puttkamer: Es sei ein Mangel der preußischen Gesetzgebung, daß die Folgen des Spruches eines kirchlichen Gerichtshofes viel weiter gehen, als bei anderen Gesetzgebungen. Bei Besprechung über die Abänderung resp. die Revision der betreffenden Gesetzgebung würde er bestrebt sein, diese Bestimmung ähnlichen Bestimmungen anzupasscn. Windthorst's Bedenken gegen die Stellung des Oberpräsidenten zu den Geistlichen, die ihn anrufen, träfen nicht zu.
Cuuy: die liberale Partei könne stolz sein, das Princip aufgestellt zu haben, wie es in den Maigesetzen enthalten sei. Der recursua ab abusu müsse beibehalten werden, sowohl im Interesse der katholischen wie der protestantischen Kirche. Letztere bedürfe dieses Rechtsschutzes namentlich in der jetzigen Zeit der Ketzerriecherei und Ketzerrichterei. Gegen die Mängel der Institution biete der Art. 2 keine Abhülfe, denn diese würden sofort zur Geltung kommen, wenn der Oderpräsident von der ihm daselbst ertheilten Facultät Gebrauch machte. Der Art. 2 sei für ihn und seine Freunde unannehmbar.
Der Antrag Brüel, sonne Art. 2 der Regierungsvorlage werden abgelehnt.
Gegen Art. 3 sind 2 Redner, für denselben 3 eingeschrieben. Von Brüel liegen Anträge vor, gegen welche der Regierungs-Commissär Lucanus sich erklärt, v. Rauchhaupt spricht für den unveränderten Art. 3, welcher den Maigesetzen ihre Härten nehme. Eine organische Revision wäre zur Zeit nicht möglich. Windthorst: Wenn die Regierung wollte, könnte sie heute die Majorität für dieselbe erzielen. Das ganze Verhalten der Freiconservativen mache ihn zweifelhaft an den Intentionen der Regierung. Die Conservativen zeigten, daß es ihnen mit den Friedensversicherungen Ernst sei. Noch immer seien den Katholiken nicht Garantien für freie Religionsübung gegeben, wie den Protestanten. Wenn das nicht bald geschehe, gefährde man Land und Reich. Die Anträge Brüel enthielten das, was das Centrum zum Mindesten fordern müsse. Schmidt (Sa^an) erklärt, wenn das Centrum sich den Staatsgesetzen nicht unterwerfen wolle, könne überhaupt von einer Verständigung keine Rede sein. v. Schorlemer-Alst erklärt, so lange die Maigesetze bestanden, konnte man sagen, das Centrum solle sich den Staatsgesetzen unterwerfen. Wenn aber die Vorlage Gesetz würde, wie würden dann die Gesetze eigentlich aussehen, denen man sich unterwerfen solle? Stöcker erklärt sich für die Regierungsvorlage. Art. 3 wird unverändert nach der Regierungsvorlage angenommen. — Nächste Sitzung Montag.
Ems, 19. Juni. Der Kaiser ist heute Abend um 7y4 Uhr hier eingetroffen.
Berlin, 19. Juni, Abends. Auch heute kann constatirt werden, daß die Ueberetnstimmung unter den Congreß-Bevollmächtigten fortdauert, sodaß die Erledigung der Conserenzarbeiten In 8 bis 10 Tagen gewärtigt werden kann. Die nächste Sitzung der Bevollmächtigten, welcher eine Sitzung der Delegirten voraufgeht, findet Montag statt. Den Delegirten liegen die verschiedenen im Laufe der bisherigen Verhandlungen gemachten Grenzregulirungs- Entwürfe zur technischen Begutachtung vor.
Düsseldorf, 19. Juni. Der Kaiser ist heute um 91/2 Uhr hier eingetroffen und wurde von den Svitzen der Behörden, dem Oberprästdenten v. Bardeleben, dem Regierungspräsidenten, dem Dwisionscommandeur und dem Oberbürgermeister empfangen. Der Kaiser fuhr hierauf mit dem Grafen Lehndorff durch die festlich geschmückte Stadt nach dem Präsidialgebäude, wo Empfang und Dejeuner statlfand. Der Großherzog von Weimar stattete daselbst dem Kaiser einen Beseuch ab.
— Der Kaiser und die Vormittags ebenfalls eingetroffene Kaiserin besuchten Mittags die Ausstellung. Nach einem zweistündigen Rundgang nahmen die Majestäten ein Dejeuner im Ausstellungsgebäude und besichtigten hierauf die Ausstellung der kunstgewerblichen Aiterthümer. Die Abreise der Majestäten fand um 3 Uhr 53 Mtn. statt.
Mannheim, 18. Juni. Die Tabaksmanufactur in Straßburg scheint, wie schon vielfach behauptet worden ist, in der Tyat die Aufgabe zugewiesen erhalten zu haben, dem Tabaksmonpol in Südwest-Deutschland die Wege zu bahnen. In Straßburg hat die Manufactur Verkaufsstellen eingerichtet, welche die Waare zum Fabrikpreis absetzen. Von größerer Wichtigkeit aber ist die Errichtung von Fabrikfilialen. Bekanntlich Hal die Straßburger Tabaksmanu- factur bereits ihren Arm über den Rhein nach Lahr gestreckt und nun gedenkt dieselbe — wie man dem „Psälzer Kur." berichtet — eine zweite F.liale in Mannheim zu errichten. Zu diesem Zweck sei Regierungsrath Roller, im Ministerium derzeitiger Chef der Straßburger Tabaksmanufactur, dieser Tage nach Mannheim gereift, um mit hiesigen geeigneten Personen in Unterhandlung zu treten. Welche Resultate derselbe erzielt habe und welcher Natur seine Aufträge seien, entziehe sich zur Zeil noch der Oeffentlichkeit. Das sei indeffen sicher, daß man es bei dem Vorgehen der Straßburger Manufactur mit Pro- jecten auf breitester Grundlage zu thun habe. (N. B. L.)
Hefterreich.
Wien, 19. Juni. Der Großherzog von Heffen wohnte mit den Erzherzögen Albrecht, Eugen und Rainer heute früh der von dem Kaiser vorgenommenen Jnspicirung des zweiten Ulanm- Regiments Fürst Schwarzenberg aus dem Schmelzer Exercierplatze bei. Das Wetter war sehr schön. Der Kaiser und der Großherzog wurden von einem zahlreichen Publikum begrüßt.
Wien, 19. Juni. Meldungen der „Politischen Correspondevz" Aus Bukarest. Der geschäftsführende rumänische Agent in Sofia wurde angewiesen, Bulgarien kategorisch zur Abgabe einer Erklärung über die Zurückziehung des Naturalisations-Gesetzes unter Androhung der Aufhebung der diplomatischen Agentie Rumäniens aufzufordern. — Aus Skutari. DaS Comitä der Liga beschloß, die Zahl der streitbaren Albanesen bis Tust nicht zu vermindern. Zwischen den Albanesen herrscht wegen Entsendung eines Loyalitäts-Protokolls an den Sultan Uneinigkeit. Die Mohamedaner verweigern die Entsendung einer Deputation nach Kostantinopel.
Irankreich.
Paris, 19. Juni Deputirtenkammer. Heute brachte Ireycinet den Gesetzentwurf auf vollständige Amnestie e*n. In den Einsührungsworten wird eine erhebliche Bewegung constatirt, die sich seit Februar im Lande kundgegeben habe. Angesichts der Ruhe im Lande und des Triumphes der Gesetzlichkeit bei der Wahl in Lyon könne die Amnestie ohne Gefahr bewilligt werden. Die zurückzuberufenden Leute seien weniger gefährlich in der Nähe, als in der Entfernung. Niemals werde die Regierung mit Principien pacttren, welche das Gewiffen verwerfe. Auch appellire die Regierung an die Gnade, nicht an die Gerechtigkeit. Sie beantrage Amnestie für alle politischen Vergehen und Verbrechen der Jahre 1870 und 1871, sowie für alle politischen und Preß-Ver- gehen und Verbrechen von 1871 bis jetzt. — Der Entwurf wird von der Kammer mit Beifall ausgenommen, die Dringlichkeit zugestanden und der Entwurf der Prüfung der Bureaus bis nächsten Montag überwiesen.
— Abends. Bet Berathung des Cultusbudgets wird der Antrag Talan- dier (radikal) auf Streichung dieses Budgets abgelehnt.
Paris, 19. Juni, Abends. Meldung der „Agence Havas" aus Athen: Die griechische Regierung beschloß, die Reserven einzuberufen, um eine für jede Eventualität bereite Armee von 38,000 Mann zu bilden.
Spanien.
Madrid, 18. Juni. Deputirtenkammer. Fabie interpellirte die Regierung in Betreff des Rundschreibens über die Niederlaffung französischer Jesuiten in Spanien. Der Minister deS Innern erklärte, die Grundlagen deS Rundschreibens seien von dem Ministerrathe gebilligt worden und entsprächen den Gesetzen.
lelegraphische Depeschen.
Wngner's telegr. E»rresp»ude«r - Bnresm.
Berlin, 20. Juni. Die Delegirten - Commission hat sich erst gestern constttuirt. Den Vorsitz führt Oberst Blume, alS Secretär fungirt Capitän Laseronnays. Die Commission beschäftigte sich theilweise mit der Prüfung des Kartenmaterials. Unter den Bevollmächtigten erscheint die völlige Ueberein- stimmung über die Hauptfrage bereits so gut wie hergestellt.
Wien, 20. Juni. Die „Montagsrevue" bespricht die Aufgaben der Conferenz und gelangt zu dem Schluffe, daß die Aufgabe der europäischen Politik im Oriente in dem Probleme bestehe, den nöthigen Schutz, welcher der Türkei zu Theil werden müsse, so lange man ihr Erbe keiner anderen nationalen Potenz anzuvertrauen vermöge, mit der Begünstigung und Förderung auszugleichen, welche man dem zur einstigen Uebernahme der Erbschaft befähigsten und den Interessen Europas entsprechendsten Volkselemente auf der Balkan- Halbinsel entgegenzubringen habe. Es gelte mit einem Worte die Conservation der Ideen der Gegenwart mit den reformatorischen Ideen der Zukunft in einen lebendigen organischen Zusammenhang zu bringen. Die Mehrzahl


