und wie Nug6e erklärte, hatte der Sultan sich über den Vorschlag sehr Bei» i fällig geäußert. Auch der neuernannte außerordentliche Botschafter Englands in Konstantinopel, Herr Göschen, so dem Plane gewogen sein, soll daß sich von seiner Verwendung die Förderung desielben erwarten läßt. Das tn's Auge gefaßte Gebiet umfaßt etwa 1,500,000 englische Acres oder 600,000 ha und wird gegenwärtig von Nomaden-Stäm-uen bewohnt. Die Colonie soll unter türkischer Oberherrschaft blechen, tndesien einen eigenen Gouverneur, voraus- fichtUch einen Juden, zum unmittelbaren Herrscher erhalten. Auf diese Weise soll dem Judenthum im eigenm Lande wieder ein fester Fuß gesichert uut> es soll ein Sammelpunkt für das zerstreute Volk Israel geschaffen werden, um welchen sich nach und nach, wie man hofft, ein breiter Gürtel neuer Ansiedlungen schließen kann. Das Kaufgeld soll durch freiwillige Beiträge patriotischer Juden aufgebracht werden. Der Plan ist schon noch weiter ausgebildet worden. Es sollen zwei Eisenbahnen gebaut werden — eine von Jaffa nach i Jerusalem, die andere von Haifa bis jenseits des Jordans. Sir Moses Mon- | tefiore soll sich für diese Bahnbauten interessiren und bedeutende Gelbhülfe zugesagt haben. Zu dem Bau der Bahn nach Jaffa hat die türkische Regierung schon eine Concesston erthellt, mit dem Vorbehalt, daß die Arbeiten bis zum nächsten Januar begonnen sein müffrn. Ferner wird die Anlage eines schiffbaren Canals vom Mittelmeer nach dem Golf von Akube und dem Rothen Meere beabsichtigt. Ueberhaupt soll Palästina vollständig den Juden des 19. Jahrhunderts gemäß „gegründet" und aufgeschloffen werden, wenn sich nur genug beitragsbereite und anstedelungswtllige Juden dazu finden.
«eltgraphische Depeschen.
Wagner'» telegr. Eorrespmrdeur • Brrre«.
Petersburg, 20. Mat. Officielles Bulletin. Im Laufe dieser Woche i fühlte sich die Kaiserin schlechter, die krankhaften Symptome traten deutlicher j hervor, die Kräfte haben etwas abgenommen.
London, 20. Mai. Die Weber in Blackburn haben beschlossen, die Arbeit zu den bisherigen Lohnsätzen wieder aufzunehmen. — „Daily News" meldet aus Kabul von gestern: Abdurrhaman har seine Armee mit dem Be> merken entlassen, er bedürfe ihrer Dienste nicht mehr, da er keine feindseligen Absichten gegen Engländer hege.
— „Daily News" erfährt, die Königin werde das Parlament nicht in Person eröffnen. Die Thronrede werde erklären, daß die Beziehungen zu allen Mächten freundschaftliche seien und die Nothwendigkeit betonen, gemeinschaftlich mit den übrigen Großmächten auf der Ausführung der noch restirenden Punkte des Berliner Vertrages zu bestehen. Die Förderung des europäischen Con- certs sei die Hauptaufgabe der neuen Regierung und die Lösung der griechischen Frage jetzt der erste Zweck der englischen Politik. In Afghanistan wünsche die Regierung Ordnung und Frieden herzustellen, Afghanistan unabhängig zu lasten und zu einem befreundeten Nachbar Indiens zu machen.
London, 20. Mat. In Betreff Afghanistans sagt die Thronrede: Die Regierung ist für die Pacification des Landes und für Einrichtungen bemüht, welche geeignet sind, die Unabhängigkeit des afghanischen Volkes zu sichern und freundschaftlicke Beziehungen destelbrn zu Indien herzustellen. Die Thronrede empfiehlt eine Conföderatton der südafrikanischen Colonien und die Aufrechterhaltung der Suprematie in Transvaalland. Die Ausnahmegesetze für Irland würden nicht wieder erneuert, obschon die Regierung entschlosten sei, Leben und E'genthum zu sichern und Ordnung zu erhalten. Unter den angekündtgten Vorlagen befinden sich ein Jagdgesetz, eine Vorlage über eine dem Wahlrechte der englischen Wahlflecken entsprechende ähnliche Gestaltung des Wahlrechtes der irischen Wahlflecken.
Paris, 20. Mat. Das Gerücht, die französische Regierung mache zahlreiche Pferdeaukäufe in England, wird dementirt. — Die Bureaux der Kammer werden am Samstag die Anträge auf gerichtliche Verfolgung des Herzogs von Padua, ehemaligen Ministers unter dem Kaiserreich, der zweimal in Zwischenräumen von 11 Monaten in Parts und Versailles votirt hat, prüfen.
— Alle Strtkenden tn Reims haben ihre Arbeit wieder ausgenommen; die Patrone versprachen ihnen, daß falls die Arbeit acht Tage lang fortgesetzt werde, sie die Reclamattonen der Arbeiter bezüglich der Löhne ernstlich in Erwägung ziehen würde".
Berlin, 20. Mai. lAbgeordnetenhaus.) Tas Haus ist zahlreich beseht. Der Präsident gedenkt der während des Zeitraums der Vertagung verstorbenen Abgeordneten. Das Haus erhebt sich, dieselben zu ehren. Nach weiteren geschäftlichen Mittheilungen zeigt der Präsident an: vom Cultusminister ist ein Gesetzentwurf betreffend die Abänderung von kirchenpolitischen Gesetzen eingegangen; ich habe sofort den Druck der Vorlage ungeordnet und hoffe, daß dieselbe den Mitgliedern noch heute zugehen kann. Es folgt nunmehr die zweite Lesung des Gesetzeniwurss über die Organisation der allgemeinen Landesverwaltung. Das Haus beschließt, die Debatte über 8 1 vis 7 auszusetzen und mit 8 zu beginnen. $ 8 (Oberpräsident) wird angenommen mit einem Anträge v. Liebermann's wonach die Ooerpräsidenten ermächtigt sind, die Mitglieder der an ihrem Amtssitze befindlichen Regierung, sowie die den Regicrungspräsidenlen daselbst beigegebenen Beamten zur Bearbeitung der Geschäfte heranzuziehen. 8 9 (Stellvertretung des Oberpräsidenten) wird ohne Debatte genehmigt. 8 10 Zusammensetzung des Provinzialrathes) wird auf Vorschlag des Abgeordneten v. Wedell-Piesdorf und v. Benda und gegen den Antrag v. Wintzingerode, welcher die Regierungsvorlage wieder Herstellen will, in der Commissions-Fassung angenommen, wonach dem Pro- vinzialrathe fünf Mitglieder angehören, welche durch den Provinzialausschuß aus der Zahl aller tum Provinziallandtage wählbaren Proviuzialangehörigen gewählt werben. Dasselbe gilt von deren Stellvertretern. Zu 8 23 beantragt Zelle Streichung. Nach längerer Debatte, in welcher Minister Graf Eulenburg sich gegen den Antrag Zelle ausspricht, wird 8 23 in der Commissionsfassung angenommen und der Antrag Zelle abgelehnt. Nächste Sitzung Freitag.
Berlin, 20. Mai. Der Gesetzentwurf, betreffend die Abänderung von reichspolitischen Gesetzen lautet wie folgt: Artikel 1. Das Staatsministerium ist ermächtigt, mit Königlicher'Genehmigung 1) die Grundsätze festzustellen, wonach der Cultusminister von den Erfordernissen der 88 4 und 11 des Gesetzes vom 11. Mai 1873 dispensiren, auch ausländischen Geistlichen die Vornahme geistlicher Amtshandlungen oder die Ausübung eines der im 8 10 erwähnten Aemter gestatten kann; 2) den nach 88 4, 8 und 27 des Gesetzes vom 11 Mai 1873 erforderlichen Nachweis wissenschaftlicher Vorbildung, soweit derselbe gegenwärtig durch Ablegung einer wissenschaftlichen Staatsprüfung zu führen ist, anderweitig zu regeln; 3)„ zu bestimmen, inwieweit und unter welchen Voraussetzungen Personen, welche ausländische ®ilbunp«anftaltcn besuchten, von den in 88 1 und 10 des Gesetzes vom 11. Mai 1873 erwähnten Aemtern fernzuhalten sind. Artikel 2- Die Berufungen der Staatsbehörde gegen Entscheidungen der kirchlichen Behörden tn Gemäßheit der 88 10 und 11 des Gesetzes vom 12. Mai 1873, sowie des 8 7 des Gesetzes vom 22. April 1875 steht nur dem Oberpräsidenten zu. Die Berufung, sowie der Antrag des Oberpräsidenten auf Einleitung des Verfahrens in Gemäßbeit des 8 26 des Gesetzes vom 12. Mai 1873 können bis zur Verkündigung des gerichtlichen Urtheils zurückgenommen werden. Artikel 3. In den Fällen des 8 24 des Gesetzes vom 12. Mai 1873, sowie des 8 12 des Gesetzes vom 22. April 1875 ist gegen Kirchendiener fortan auf Unfähigkeit zur Bekleidung des Amtes zu erkennen.
Die Aberkennung der Fähigkeit zur Bekleidung des Amtes hat den Verlust des Amts- einkominens zur Folge. Ist auf Unfähigkeit zur Bekleidung des Amtes erkannt, so finden die Vorschriften des Gesetzes vom 20. Mar 1874, des 8 31 des Gesetzes vom 12. Mai 1873, sowie der 8 13 bis 15 vom 22. April 1875 entsprechende Anwendung. Artikel 4. Einem Bischöfe, welcher auf Grund des 8 24 ff. oes Gesetzes vom 12. Mai 1873 durch gerichtliches Urtheil aus seinem Amte entlassen worden, kann vom König die staatliche Anerkennung als Bischof seiner früheren Diöcese wieder ertheilt werden Artikel 5. In einem katholischen Bisthurn, dessen Stuhl erledigt oder gegen dessen Bischof durch gerichtliches Urtheil auf Unfähigkeit zur Amtsbekleidung erkannt worden ist, kann die Ausübung der bischöflichen Rechte unb Verrichtungen in Gemäß» heil des 8 1 nn Gesetze vom 20. Mai 1874, demjenigen, welcher den ihm ertheilten kirchlichen Auftrag darthut, auch ohne die im 8 2 vorgeschriebene Eidesverpflichtung durch Beschluß des Staatsministeriums gestattet werden. Gleicherweise kann von dem Nachweise der nach 8 2 erforderlichen persönlichen Eigenschaften dispensirt werden. Artikel 6. Die Einleitung der commissarischen Vermögensverwaltung in den in Artikel 5 dieses Gesetzes erwähnten Fällen findet nur mit Ermächtigung des Staatsministeriums statt. Dasselbe tst auch ermächtigt, die eingeleitete commissarische Vermögensverwaltung wieder aufzuheben. Artikel 7. Die Ausübung der in den 88 13 und folgende des Gesetzes vom 20. Mai 1874 und in den Artikeln 4 und folgende des Gesetzes vom 21. Mai 1874 den Präsentationsberechtigten und der Gemeinde beigelegten Befugniß zur Wiederbesetzung eines erledigten geistlichen Amts und zur Einrichtung einer Stellvertretung in demselben findet nur mit Ermächtigung des Ober- Präsidenten statt. Artikel 8. Die Wiederaufnahme der eingestellten Staatsleistungen kann außer in den Fällen der 88 2 und 6 des Gesetzes vom 22. April 1875 für den Umfang des Sprengels durch Beschluß des Staatsministeriums, für einzelne Empfangsberechtigte durch Verfügung des Ministeriums der geistlichen Angelegenheiten widerruflich angeorbnet werben. Artikel 9. Die Verfolgung von Zuwiderhandlungen gegen bie Strafbestimmungen bes Gesetzes vom 11., 12. unb 13. Mai 1873, 20. und 21. Mai 1874 unb 22. April 1875 finbet nur auf ben Antrag bes Ober-Präsibenten statt. Die Zurücknahme des Antrages ist zulässig. Artikel 10. Die Minister bes Innern unb ber geistlichen Angelegenheiten sinb ermächtigt, bie Errichtung neuer Nieberlassungen unb Genossenschaften, welche im Gebiete der preußischen Monarchie gegenwärtig bestehen unb sich ausschließlich ber Krankenpflege roibmen, zu genehmigen, auch wiberruflich zu gestatten, baß bie gegenwärtig besiehenben weiblichen Genossenschaften, welche ausschließlich ber Krankenpflege sich roibmen, bie Pflege unb Unterweisung von Kinbern, bie sich noch nicht im schulpflichtigen Alter befinben, als Neben- thätigkeit übernehmen. Neu errichtete Nieberlassungen unterliegen ber Aufsicht bes Staates in Gemäßheit bes 8 3 bes Gesetzes vom 31. Mai 1875 unb können burch königliche Verorbnung aufgehoben werben. Der Krankenpflege im Sinne bes Gesetzes vom 31. Mai 1875 ist bie Pflege unb Unterweisung von Blinben. Tauben, Stummen unb Jbioten, sowie gefallener Frauenspersonen gleichgestellt. Artikel 11. Der Vorsitz im Kirchenvorstanbe katholischer Kirchengemeinben kann burch königliche Verorbnung anberroeitig geregelt werden-
London, 20. Mai. Im Unterhause erklärt sich anläßlich der Adreß« debatte Northcote mit der Thronrede bezüglich der auswärtigen Politik im Allgemeinen einverstanden, wünscht indeß Aufschluß über die Befugniffe Göschen's, welche Pression auf die Pforte beabsichtigt, insbesondere ob Gewalt beabsichtigt sei. Er wünscht auch Aufschluß, was mit der Schaffung von Institutionen in Afghanistan beabsichtigt sei und hofft, daß das Resultat ber Aufhebung des Ausnahmegesetzes tn Irland den damit übernommenen Verantwortlichkeiten entsprechen werde. Die Opposition werde die Politik der Regierung unterstützen, wo sie dieselbe gewiffenhaft unterstützen könne. — O'Connor Power beantragt folgendes Amendement: Die Lage der Bewohner und Ackerbauer Irlands erheische sofortige ernste Erwägung, um ihnen die legitimen Früchte ihrer Arbeit zu sichern.
London, 21. Mai. „Daily News" meldet ein zweites Rundschreiben Granvtlle's, worin derselbe den Zusammentritt einer internationalen Commission in Berlin zur griechischen Grenzregulirung vorschlägt.
Lokales.
Gießen, 21. Mai. Unsere städtische Behörde sorgt mit anerkennenswerthrr Liberalität dafür, daß nach und nach in den Straßen der Stadt Trottoirs oder Bürgersteige angelegt werden. Niemand wird den Werth dieser Anlagen verkennen, sondern nur loben, namentlich bei eintretendem Negenwettcr. Um so mebr muß die Rücksichtslosigkeit getadelt werden, mit welcher bet Neubauten das kaum angelegte Trottoir verfahren und ruinirt wird. Die dicksten Lungsteine werden unter der Last der schweren Back und Bruchstemwagen total zerfahren. Hier wäre ein energisches Eingreifen gegenüber einem solchen Bersahren ganz gewiß am Matze.
— Wir brachten in unserer gestrigen Nr. im Vermischten eine Notiz, was für Dinge all in dem Magen eines Emu gefunden wurden. Wir wollen beute berichten, was die Schutzmannschaft heute Morgen um 6 Uhr bei einer Hauptrevtsion der Stadtbach alles entdeckt und gefunden 'har. Es fanden sich eine große Menge Bütten, Züver, Eimer, Faßreife, Gedärme, ganze Eingeweide, Wagen voll Bauschutt, Steine, kurzum Alles, was dazu dient, das Wasier zu hindern oder doch mindestens zu verunreinigen, in dem Bache vor. Wenn man bedenkt, daß von Seiten der Stadt jährlich viele Tausend Mark für Abfubr des Straßen- und Hauskehrichts verausgabt wird, so kann man, gelinde gesagt, die Faulheit nicht begreifen, mit welcher man den Kehricht aus diversen Höfen oder Sägespäne, Küchenabfälle u. s. f. einfach tn die Gossen fegt, um sie von dem Spülwasser in den Bach fortschwemmen, anstatt sie in Kasten zu schütten und abholen zu lassen. Alljährlich wird ferner ein ganz respektables Sümmchen für das Reinigen des Bachs verausgabt. Daß dieses unter den seither obwaltenden Umständen ganz zwecklos ist, dürfte wohl selbstverständlich sein Möge doch jeder Anwohner des Stadtbachs bedenken, daß das durchfließende reine und klare Master sehr zur Gesundheit der Stadt beiträgt und weiter, daß durch öfteres Reinigen des Bachs unsere Communalsteuern ganz gewiß nicht schmäler werden. Im Uebrigen dürften nach der heutigen Revision eine Anzahl von Polizeianzeigen zu erwarten sein.
— Der Fechtbruder, welcher vor Kurzem sich einem Schutzmanne auf dem Seltersweg widersetzte und denselben schlug, erhielt gestern vom Schöffengericht 2 Monate und 8 Tage Gefängniß.
Verwischtes.
** Gießen, 21. Mai. Am Dienstag, den 25. und Mittwock, den 28. Mai d. Js. feiert der Nassau-Hom burg'sche Hauptveretn der Gustav-Adolf Stiftung sein diesmaliges " 34. Jahresfest in Diez a. d. Lahn. Hofprediger Rogge aus Potsdam, der von der Frankfurter Hauptversammlung des Gesammtvcreins im Jahre 1877 bet Vielen noch in gutem Andenken stehen wird, hat für den am 26. Mai, 10 Uhr, stattfindenden Gottesdienst die Festpredigt zugesagt. In unmittelbarem Anschluß an denselben finden die Verhandlungen der Generalversammlung statt. Wie am Dienstag, den 25. Mat, nach den Vorberathungen des Vorstandes, so ist auch nach jener Generalversammlung eine freie Vereinigung mit Ansprachen in Aussicht genommen. Ein Festmahl im Hotel Lorenz um 2 Uhr wird außerdem die Theil- nehmer noch näher vereinigen. Für Unterkommen der Gäste aus der Ferne in Privatlogis während der Festrage tst von dem Festcomite bestens Fürsorge getroffen. Dasselbe gibt sich der Hoffnung hin, daß recht viele evangelische Christen von nah und fern durch ihr Erscheinen ihr Jntereffe an der guten Sache des Gustav Adolfs Vereins bethätigen, heißt alle herzlich willkommen und versichert sie einer gastlichen Aufnahme. Wir verfehlen nicht, diejenigen Leser unseres Blattes, die etwa einen Besuch dieses Festes mit einer Reise in das schone Lahnthal verbinden möchten, von dieser uns zugegangenen Einladung des Festeomites in Kenntniß $ Gera. Daß rin Mensch gerichtlich unter Siegel gelegt wird, ist jedenfalls einmal . etwas Neues. Der Reisende eines hiesigen Getreidehandelsgeschäfts war tn das im Lagerhaus befindliche Comptoir nach Rückkunft von der Reise gegangen. Da er mehrere ziemlich strapaziöse Touren erledigt, so schlief er auf dem Privatcomptoir ein und ließ sich von dem Traumgott bunte Bilder vorgaukeln. Während dieses gesunden Schlafes nahte sich die heilige Hermanvad in Gestalt einiger Gerichtspersonen, welche die Aufgabe hatten, das Haus mit seinem Inhalte gerichtlich zu versiegeln, da die Firma fallit geworden war. Nach einigen Stunden Ruhe erwachte der Ermüdete und wunderte sich nicht wenig, sich eingeschloffen zu finden. Angerufene Vorübergehende, die er vom Fenster aus befragte, erklärten ihm den Zusammenhang und so mußte er den Weg durch'« Fenster nehmen, um au« seinem unfreiwilligen Gefängniß befreit zu sein.
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