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21.3.1880 Zweites Blatt
 
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Nk. 69. Zweites Blatt Sonntag den 21. März 1889.

Kichcner MnMger

Anffigk- uii Amtsblatt für bru Kreis Gießen.

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| Schulstraße B. 18.

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Erscheint täglich mit Aufnahme deS Montags.

Preis vierteljährlich 2 Mark 20 Pf. mit Bringerlohn. Durch die Post bezogen vierteljährlich 2 Mark 50 Pf.

Die Musterung und Loosziehung der Militärpflichtigen des Kreises Gießen für das Jahr 1880 findet an den nachgenannten Tagen statt und zwar:

I. Zu Grünberg im Gasthaus zum Rappen

Montag den 12. April, Bormittags von 83/i Uhr an:

Musterung

der Militärpflichtigen der Gemeinden Allertshausen, Beltershain, Climbach, Geilshausen, Göbelnrod, Grünberg, Harbach, Kefielbach, Lauter, Lindenstruth, Londorf, Lumda und Oder Hausen;

Dienstag den 13. April, Bormittags von 83/4 Uhr an,

derjenigen der Gemeinden Odenhausen, Queckborn, Reinhardshain, Rüddingshausen, Saasen, Stangenrod, Stockhausen, Weickartshain und Weitershain.

II. Zu Gießen im Saale des alten Rathhaufes

Mittwoch den 14. April, Vormittags von 73/4 Uhr an,

Musterung

)er Militärpflichtigen der Gemeinden Allendorf a. d. Lumda, Alten-Buseck, Annerod, Bersrod mit Winnerod, Beuern, Burkhardsfelden und Daubringen;

Donnerstag den 13. April, Vormittags von 73/4 Uhr an,

derjenigen der Stadt Gießen der beiden ältesten Jahrgänge (1878 und 1879);

Freitag den 16. April, Vormittags von 73/4 Uhr an,

derjenigen des jüngsten Jahrgangs (1880) der Stadt Gießen und derjenigen der Gemeinden Großen-Buseck, Hattenrod, Heuchelheim, Klein-Linden, Lollar, Mainzlar, Oppenrod und Reiskirchen;

Samstag den 17. April, Vormittags von 73/4 Uhr an,

. derjenigen der Gemeinden Rödgen, Ruttershausen, Staufenberg, Treis a. d. Lumda, Trohe und Wieseck;

Montag den 19. April, Vormittags von 73/4 Uhr an,

Loosziehung

(auch der in Grünberg Gemusterten).

III. Zu Lich im Rathhausfaale.

. Dienstag den 20. April, Vormittags von 7 Uhr an,

Musterung

der Militärpflichtigen der Gemeinden Albach, Allendorf a. d. Lahn, Bellersheim, Bettenhausen, Birklar, Dorf-Gill, Eberstadt, Ettingshausen, Garbenleich, Großen-Linden, Grüningen und Hausen;

Mittwoch den 21. April, Vormittags von 7 Uhr an,

derjenigen der Gemeinden Holzheim, Hungen, Inheiden, Langd, Lang-Göns, Langsdorf und Leihgestern;

Donnerstag den 22. April, Vormittags von 7 Uhr an,

derjenigen der Gemeinden Lich, Münster, Muschenheim, Rieder-Bessingen, Ronnenroth, Obbornhofen, Ober-Bessingen, Ober-Hörgelm, Rabertshausen, Rodheim, und Röthges;

Freitag den 23. April, Vormittags von 7 Uhr an,

derjenigen der Gemeinden Steinbach, Steinheim, Trais-Horloff, Utphe, Villmgen unb Watzenborn mit Steinberg.

Samstag den 24. April, Vormittags von 7 Uhr an,

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Besondere Bestimmungen

Musterung haben sich bei Meivung der gesetzlichen Strafen, zu stellen:

Diejenigen^ dem Großherzog'bum Heffen oder einem andern Staate des deutschen Reiches angehörigen Militärpflichtigen, welche

jj a) tn einer Gemeinde dw Kreises Gießen ihr gesetzliches Domicil ihre Heimath oder ihren ständigen Wohnsitz haben und sich nicht in einem JjÜIL anderen Theile des Großherzogthums Heffen oder einem anderen Staate in einer der nachstehend unter b) angegebenen Eigenschaften aufhalten;

a ^emeinbe des Kreises Gießen sich als Dienstboten, Haus- oder Wirthschaftsbeamte, Handlungsdiener und Lehrlinge, Handwerksgesellen und Fabrikarbe ter oder in ähnlicher Eigenschaft aufhalten, oder die Universität Gießen oder das Gymnasium daselbst oder eine sonstige ^cacymtttags einer 'Gemeinde des Kreises Gießen besuchen;

c) in e^yeime^d^des Kreises Gießen, oder während ihre Eltern einer solchen angehörten, im Auslande geboren sind, und weder im Großherzogthum Heffen entern anderen deutschen Staate Domicil besitzen oder sick aufhalten;

und im km, ggo geboren sind;

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SämcktU v Militärpflichtige, welche im Jahre 1879, bezw. 1878 zurückgestellt worden, ober nach ihrer gezogenen Nummer d's. 'ibel geblieben, b. h. nicht einberufen worben sind. ,

Entbuttben vorder persönlichen Gestellung sinb Diejenigen, welchen Ausstanb bewilligt, ober Berechtigung zum einjährig-freiwilligen Militärbi'n^r^cheilt worben ist.

2) Diejenigen Militärpflichtigen, welche zum zweiten- ober brittenmale erscheinen, haben ihre Loosungsscheine mitzubringen.

3) Wenn von einem Militärpflichtigen, ober für einen solchen von seinem Vater, ober seiner Mutter, Zurückstellung in Anspruch genommen wird, so ist für Vorlage ber zur Beurkunbung ber behaupteten Thatsachen erforberlichen Nachweise unb Zeugnisse vor betn zur Musterung anberaumten Termine zu sorgen. Die Zeugnisse müffen amtlich ausgestellt ober beglaubigt sein. £C . a .

Wenn oie Zurückstellung auf bte Arbeitsunfähigkeit eines Familienangehörigen gegrünbet wirb, so hat ber betreffende Familien- sich selbst persönlich im Termin vor ber Ersatz-Commission einzufinben. . .. ~

9 /fPc^un9^anfrr^l(^e vor dem Musterungstermine bei ber Großherzoglichen Bürgermeisterei vorzubringen und bte Verhanblungen qS die Ersatz-Commission einzusenben. Verspätete Gesuche haben keinen Anspruch auf Berücksichtigung. , * n_. ,

kar o?? n Militärpflichtiger an Gebrechen leibet, bie äußerlich nicht wahrnehmbar sinb, z. B. Taubheit, Harthörigkeit, Kurzsichtigkeit, Geistesschwäche okynhesamtlich ausgestellte ober beglaubigte Zeugnisse bes Arztes, sowie bes Bürgermeisters, Geistlichen, Lehrers u. s. w. nachzuweisen, ^aunyeiw. nsein vot Epilepsie ist burch bie eibliche Erklärung von minbestens brei glaubwürbigen Zeugen zu erhärten.

1894 t r Loosz 'hung persönlich Theil zu nehmen, steht jebem Militärpflichtigen frei; für Diejenigen, welche bei bem Aufrufe nicht anwesend sin J i'd ber Ersatz-Commission bas Loos. .

ie Großherzoglichen Bürgermeistereien haben sämmtliche ihrer Gemeinbe angehörigen ober in ihrer Gemetnbe gestellungspflichtigen Militärpflichtige die auswärts sich aufhaltenben schriftlich auf Grund der ihnen k. H. zugehenden Stammrollen zu der Musterung vorzuladen.