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SalirnhandlurZ.

1880.

Mittwoch den 21. Januar

Nr. 17.

IP-dafitoir-drrreLr.: I Schulsiraße B. 18. tisnHbrrreaA: )

...... "" Preis vierteljährlich 2 Mark 20 Pf. mit Bringerlohn.

Erscheint läßlich mit Ausnahnie des MontagS. Durch hie Post bezogen vierteljährlich 2 Marl 50 Pf.

Bekanntmachung.

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Der Nothstand und die Verkehrsmittel.

Aus der sog.Notbstandsvorlage", welche dem preußischen Landtage vor- lieot, dürfte zur Zett am Interessantesten das Eingeständniß der Regierung erscheinen, daß der oberschleflscke Notbstand d u r ch Eisen bahn en, wenn nicht gänzlich beseitigt, so voch gemildert werden kann. Mit andern Worten heißt dieS daß die Prosperität von Landstrichen von dem Bau der Eisenbahnen abhängt und daß. wenn Roth und Elend durch Vernachlässigung rechtzeitiger Herstellung von Bohnen geschaffen und chronisch gemacht werden können, die Regierung eine schwere Verantwortung auf sich ladet, wenn sie die Herstellung aller Eisenbahnen auf sich nimmt. So lautet aber die Consequenz des Staatsbohisystems.

Es ist eine klare Thatsache, daß die Eisenbahnen bisher immer nur dort gebaut wurden, wo sie bet bereits gut entwickelten Verkehrsverhältmffen Vorbedingungen der Rentabilität fanden. Es war, da die sog. gutni Linien gute Gegenden noch bester machten, die ärmeren abseits gelegenen Gegenden dadurch .uweilen noch weniger concurrenzsähig wurden als vorher, in bujjem System gkwistermaßen eine Erfüllung des biblischen Wortes zu siuden:Wer da viel Hot, dem wird gegeben, wer aber wenig bat, dem wird genommen, was er hat?"

Bei der Besprechung von Eisenbahnangelegenheiten hört man in der 'That nur selten sprechen über deren Wertb als Mittel zur Hebung der Steuer- fähigkett des Landes, nur selten von der Vermehrung des Nationalkapttals durch Hebung von Werthen, durch Förderung von Handel, Industrie und Landwtrlhsckaft. Man ventilirt das Interesse der Aktionäre, die Tarffsrage, die Rentabilität der Bahn. Das Privatkapital war in der Lage, diese Der- hältntste genau zu würdigen; eine eminente Frage unserer wirthschaftlichen Zukunft ist es, ob der Staat ebenso handeln wird, oder ob er wirklich im Stande sein dürfte, die wenigstens für Preußen in Aussicht gestellteaus­gleichende Gerechtigkeit" durchzuführen.

Dies wäre ein offenbarer Segen, denn gerade in Preußen ist durch sehr viele Eisenbahnen, welche anfänglich nicht rentirten, deren Aktien aber ost nach wenigen Jahren über Pari standen, der Beweis geliefert wor­den daß jede Gegend das in sie gesetzte Vertrauen, daß sie eines Schiemn- weaes werth sei, rechtfertigt. Von dieser Erfahrung muß ganz Deutsch­land sich leiten lasten, wenn es seine zahlreichenNothstände' los werden will. Die Eisenbahnen befruchten selbst das ödeste und unwirthlichste Terrain und ihr Hineinziehen in das allgemeine Schienennetz thut das Urbrige. Daher ist es zu bedauern, daß einzelne kostspielige Concurrenzbauten den eifrigen Etsenbahnbau etwas lahm gelegt halten; allem Anschein "ach bricht sich aber bereits allgemein die Ansicht Bahn, daß eine planmäßige Weiterentwickelung des Eisenbahnnetzes, insbesondere durch den Bau von Secundärbahnen, schleu­nigst wieder in Angriff genommen werden muß.____

Deutschland.

m. Darmstadt, 19. Januar. Der zweiten Kammer der Stände wurde von Setten des Grohh. StaatsministeriumS der folgende, die Errichtung einer stehenden Rheinbrücke zwischen Mainz und Kastel be­treffende Gesetzesentwurf zur Ertheilung der verfaffungsmäßigen Zustimmung vorgelegt

Ludwig IV. von Gottes Gnaden rc.

Wir haben mit Zustimmung Unserer getreuen Stände verordnet und ver- ordnen hterdurch^w ^aaisregierung wird ermächtigt, auf Staatskosten eine stehende Brücke über den Rhein zwischen Main, und Kastel auszufüA-nund zur Ausführung dieses Bauwerkes den Betrag von 3,600,000 Mark zu verwenden. ? Die Staatsregierung wird seiner ermächtigt, die Mittel zur D.ckuna dieser Summe im Wege des Staatscredttes flüsflg zu machen und zu Reiem «wecke in demjenigen Nominalbetrag, welcher zur Beschaffung be8 aty ÄÄbJÄ fein wird, -ine zu 4 vCt. verzinslich. Anle be "solchen Zeitabschnitten, wie deren Verwendung erforderlich werden wird, a«fzunehmen.

Dem" G^e^sentwurse find eingehende Motive beigegebeu, deren Mit- theilung wir uns Vorbehalten.

- Die Bedrohung mit der Begehung eines Verbrechens, welche nach § 241 des Strafgesetzbuchs mit Gesängniß bis zu «Monaten oder-mit Gelt grafe bis au 300 JL zu bestrafen, ist nach einem Erk.nntniß des Reichsge- rickts III Strass., vom 15. November 1879 selbst dann strafbar, wenn der Bedrohte sich in seinem Rechtssrieden dadurch nicht gestört glaubt und er die Drohung überhaupt ganz gleichgültig ausnimmt. Zum T^albestande dieser Strafbestimmung ist nur erforderlich, daß der Bedroht« Kenntnrß von de Bedrohung erhielt.

- Seit lange ist bekannt, daß die Verhäliniffe .m Retchsgesundbett - amte icbr unerquicklicher Natur sind. Der Director desselben, Geha Ober- reaierunasrath Dr. Struck, ist selbst leidend, namentlich hat er letzten Sommer r.* fe(net günstigen Gesundheit zu erfreuen gehabt. Seit vielen Wochen weilt er in Varzin, da er bekanntlich gleichzeitig Hausarzt ces Fürsten Bismarck ist. Zwischen ihm und den Mitgliedern des Amts 'st nicht ^i- wünschens- werthe Harmonie vorhanden. Jetzt haben, wre man hört (jedoch durch eine, unter de» telegraph. Depeschen mitgetbeilte Nachricht der Nordd. Allg. Ztg. dementirt) d» Geheim- R-gierungsrath Prof. Dr. Finkelnburg und die Negier'mqsräthe Dr. Sell und Dr. Wolffhügel ihre E>«lafiuvg erbeten. Ls ble?bt dann nur noch Dr. Roloff, Direktor der preußischen Thierarzneischule, Mitglied des Amts. Dr. Finkelnburg, dessen Schaden am mersten bedauer roito8 ist Professor in Bonn, wohnt zur Zett in Godesberg und wird ver» muthlich seine Thätigkeit an der Universttät wieder ausnehmen.

Die Erzählung von dem angeblichen Dorsall in Kalisch war so all­gemein verbreitet, daß se'bst der Kaiser telegraphisch die Militärbehörden m Posen zur Berichterstattung aufforderte. Die Antwort war die Etzählung lei aänzltch ersunden. Da in der letzten Zeit mehrere ähnlich« Gerüchte in Berlin verbreitet wurden, z. B. daß unter dem Lehnstuhl des Kaisers von Rußland eine Höllenmaschine ansgeflogen und der Kaiser schwer verwundet sei, ferner daß drei preußische Armee-Corps mobil gemacht werden sollten, so ist stark zu vermuthen, daß all- di-s- Gerückt- systematisch durch Leute in Um- auf gesetzt werden, die an der Börse auf Baiffe speculiren.

Der Minister der öffentlichen Arbeiten hat unterm 8. ds. folgende ebenso wichtige wie intereffanle Verfügung an die Direktionen der siaats- eisenbahnen erlassen:

Nach der mit dem 1. k. Mts. eintretenden Erweiterung des Staats bahn- netzes ist es erforderlich, diejenigen Beschränkungen im Personenverkehr mit möglichster Beschleunigung zu beseitigen, welche entweder m der getrennten Betriebssührm.g auf gemeinschastlich benutzten Strecken, z. B. Mmd.wLöhne, °»er in dem verschiedenen Besitzstände -°ncurrirend.r Bahnlinien bisher be- aründet waren. Namentlich sind etwa roch bestehende ungleiche tarifa.ische oder reglemeutarische Bestimmungen aus bisher gemeinschaftlich benutzten Bahn- strecken ^und zwar nach den günstigeren Bestimmungen der älteren Staatsbah- nen einheitlich zu normiren. Retourbillets der einen Verwaltung find zur Rückfahrt nut den dieselbe Bahnstrecke befahrenden, zur Personenbeförderung dienenden Züge der anderen Verwaltung insofern nicht etwa einzelne schnell fahrende Züge auS besonderen Betriebsrückfichten hiervon auSzunehmen find znzulasten. In gleicher Weise ist die Benutzung von Retourbillets auf anderen concurrirenden Staatsbahnstrecken, insoweit zwischen den Endpunkten gleiche Tarifsätze bestehm z. B Hannover-Hildesheim über Lehrte bez«.^uber Nord, stemmen de gesta t ,u -rleichtern, daß dieselben sür di- Rückfahrt auch auf LonturtSn Strecke nach Wabl des Reisenden benutzt werden können. Für die Abrechnung wird In solchen Fällen die ihm sächlich erfolgte Benutzung Lr anderen als der Rout, der Hinsahrt außer Betracht bleiben können - Insofern bei einzelnen Strecken, wie z- B- b-i der , ffa,

strrste Kastel-Guntershausen oder Jen concurrirenden Linien Göt Ingen - Kaffel- Frankfurt und Göttingen-Bebra-Frankfurt sür beide Bahnverwaltungen bezw. Linien übereinstimmende finanzielle Jniereffen nicht b-st-hen, werben sich auch d°» "l »y-i*«

schort das Erforderliche zu veranlaffeu bezw. mit den etwa be'be'li.-ten übri- (Slknbafanbirectloncu au verhandeln. Sollten auf den bereits früher in Staatsverwaltung befindlichen Bahnlinien Einrichtungen der gedachten Art noch schien, so sind dieselben sobald als thunlich zur Aussuhrung zu bringen. Ueber das Geschehen- ist innerhalb 4 Wochen zu berichten.

Eine Abschrift der vorstehenden Verfügung ist auch den Directionen der Berltn-Stettiner, der Magdeburg-Halberstädter und der Köln.Mtnden.r Bahn