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Anjeigk- md Amtsblatt sm dra Kreis Kikßk«.
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Amtlicher Hheil. Bekanntmachung.
Betreffend: Die Prüfung der Bewerber um Berechtigung zum einjährig freiwilligen Militärdienst im Herbst 1880.
Diejenigen jungen Leute, welche beabsichtigen sich der im Herbst lfd. Jahres stattstndenden rubr. Prüfung zu unterziehen, werden hierdurch aufgefordert, ihre deßfallsigen Gesuche um Zulassung bei Meidung des Ausschluffes von dieser Prüfung
spätestens bis zum 1. August 1880
bei der unterzeichneten Prüfungs-Commission einzureichen.
Hinsichtlich der Anbringung der Gesuche wird im Speciellen das Folgende bemerkt:
1. Das Gesuch ist bei der unterzeichneten Prüfungs-Commission nur dann anzubringen, wenn der sich Meldende im Großher- zogthum Hessen seinen dauernden Aufenthaltsort hat.
2. Die Zulaffung zur Prüfung kann nicht vor vollendetem 17. Lebensjahr erfolgen.
3. Das Gesuch muß von dem Betreffenden selbst geschrieben sein und ist hierzu ein Bogen in Actenformat (nicht Briefpapier) zu verwenden. Auch erscheint es zweckdienlich, wenn stets die nähere Adresse angegeben wird.
4. Dem Gesuche sind folgende Papiere beizufügen:
a) Geburts-Zeugniß;
b) Einwilligungs-Attest des Vaters oder Vormundes mit der Erklärung über Bereitwilligkeit und Fähigkeit den Freiwilligen während einer einjährigen activen Dienstzeit zu bekleiden, auszurüsten und zu verpflegen;
c) ein Unbescholtenheitszeugniß, welches von der Polizei-Obrigkeit oder der vorgesetzten Dienstbehörde auszustellen ist;
d) einen selbstgeschriebenen Lebenslauf.
Zu pos. b. wird noch besonders darauf hingewiesen, daß in dem Einwilligungs-Attest die Erklärung des Vaters oder Vormundes, in der Lage zu sein, den Freiwilligen während des einjährigen Dienstes unterhalten zu können, nicht fehlen darf und daß die Unterschrift des Vaters oder Vormundes beglaubigt sein muß.
5. In dem Gesuche ist außerdem anzugeben, in welchen zwei fremden Sprachen (Französisch, Englisch, Lateinisch oder Griechisch) der sich Meldende geprüft sein will.
6. Ist bereits früher ein Gesuch um Zulaffung zur Prüfung etngereicht worden, so bleibt dem erneuten Gesuche nur ein Unbescholten- heitszeugniß beizulegen.
Ueber die Anforderungen, welche an die zu Prüfenden gestellt werden, gibt die Prüfungs-Ordnung (Anl. 2 zur Ersatz-Ord. — I. Thetl der Wehr- Ord. vom 28. September 1875 — Reg.-Bl. Nr. 55 von 1875) Aufschluß.
Bezüglich des Prüfungs-Termins, sowie des Locals, in welchem die Prüfung stattfindet, erfolgt ev. weitere Bekanntmachung; auf spectelle Ladung kann nicht gerechnet werden.
Darmstadt, den 28. Juni 1880.
Großherzogliche Prüfungs - Commission für einjährig Freiwillige.
Der Vorsitzende:
Spamer.
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Zur Einigung der Parteien.
Von conservativer Seite wird behauptet, daß an der Unfruchtbarkeit der parlamentarischen Verhandlungen, an dem legislatorischen Flickwerk, an den Fiktionen, welche das harmonische Zusammenwirken der Regierung und des Volkes erschweren, lediglich die Volksvertretung schuld sei, die in sich gespalten der Regierung selten eine zuverlässige Stütze, sei es nach der einen, sei es nach der andern Sette, gewähre. Dieser Vorwurf ist bis zu einem gewtffen Grade begründet; und wenn Fürst Bismarck mit feinen Klagen, wie er sie besonders entschieden am 8. Mat formulirte, in irgend einem Punkte Recht hatte, so ist es in demjenigen der Zerklüftung der Parteien. Die Verhängnis volle Täuschung beginnt eben da, wo die Vorstellung ansängt, die Regierung müffe immer Recht, die Parteien müßten immer Unrecht haben.
Wenn einmal die Gesetzgebung von der Zustimmung der Volksvertretung abhängt, so muß es absurd erscheinen, Gesetze vorzuschlagen, die auf keine zuverlässige Mehrheit rechnen können; und eine zuverlässige Mehrheit kann eS nur dann für eine Regierung geben, wenn sie selbst dieser Mehrheit innerlich angehört und Führer derselben ist. Das ist eine so einfache Sache, daß fie jedem klar sein muß, dem nicht der Blick durch Vorurtheil oder Furcht umnebelt ist. Ja, der Parlamentarismus ist im konstitutionellen Staate lediglich eine Frage des gesunden Menschenverstandes; und wenn man hoffen darf, daß der gesunde Menschenverstand sich auf die Dauer stets Geltung verschaffen wird, so wird aus den gegenwärtigen Wirren über Kurz oder Lang der Parlamentarismus siegreich hervorgehen, trotz des Widerstandes der Mächtigen, trotz der Hinderntffe, welche eine interessirte Bureaukratie bereiten kann, und trotz der Schwierigkeiten, welche das bloße Vorhandensein dieser Bureau- kratte auf Schritt und Tritt in den Weg legt.
Und immer und immer wieder gelangt man vor die große Klippe, an der der Gedanke einer wahrhaft parlamentarischen Regierungsform im deutschen Reiche und in deffen leitenden Staate scheitern zu müssen scheint. Die Zerklüftung der Parteien scheint die Bildung fester Mehrheiten unmöglich zu machen, und so lange die Parteien selbst diesem Urbelstande nicht abzuhelfen wiffen, so lange wild ihnen die Schuld an den zerfahrenen, Staat und Gesellschaft mit ernster Gefahr bedrohenden politischen Verhältnissen Deutschlands und PreußenS in erster Linie beigemeffen werden müffen. Ist es denn so schwer zu begreifen, daß eS einfach ein Ding der Unmögltchkeist ist, parlamentarisch zu regieren, wenn der Regierung eine feste Majorität nicht zur Seite steht; wenn sie, um ein Gesetz zu Stande zu bringen, einmal hier, einmal dort die Hebel einsetzen muß, um eine künstliche Majoriät ad hoc zu bilden?
Wir haben, von den Conservattven anfangend, Altconservative, Deutsch- conservattve, Freiconservative, ein Centrum, Nationalliberale rechten und linken Flügels, Fortschrittsmänner, Soctaldemokraten und außerdem noch so und sovtele unsichere Cantontsten, Gruppen und Grüppchen, daß einem Ausländer von diesen confusen Parteiverhältniffen der Kopf wirbeln muß. Und so unumwunden man anerkennen wird, daß der Parlamentarismus im constitutio- nellen Staate nicht eine Forderung des Liberalismus oder des Konservatismus, sondern lediglich des gesunden Menschenverstandes ist, so unumwunden müßte man an der gesunden Vernunft der Parteien und an ihrem Patriotismus gleichermaßen verzweifeln, wenn sie nicht, durch die Erfahrungen der Vergangenheit gewitzigt, endlich zu der Ueberzeugung gelangen und sie kräftig bethä- tigen, daß Einigkeit und nur Einigkeit stark macht.
Ist der Parlamentarismus heilsam und nothwendtg, so muß man auch das Fundament wollen, auf dem er allein aufgerichtet werden kann. Soll es aufgerichtet werden können, so darf es im Wesentlichen nur zwei Parteien geben: eine Partei der Regierung und eine Partei der Opposition. In einer zeitgemäßen Mahnung zur Einigung der Parteien, welche als Broschüre unter dem Titel: „Der Parlamentarismus und die Parteien" soeben erschienen ist, sagt der Verfasser: „Mögen immerhin Einzelne sich nicht in den Rahmen der großen Parteien fügen wollen, es werden, wenn solche Parteien erst existiren, stets nur Einzelne sein; denn die Attractionskraft der großen Parteien, welche abwechselnd zur Macht gelangen und deren Angehörigen im Falle des Steges ersprießliche Thätigkeit, Triumph und Ehrenstellen winken, ist erklärltcherwetfe hundertmal größer, als diejenige der Fracttonen, welche ohne thätlichen Einfluß sich nach theoretischen Grundsätzen oder Grundsätzchen, Ansichten oder Anstcht- chen scheiden."
Deutschland.
Darmstadt, 17. Juli. Das heute ausgegebene Großherzoglichc Regierungsblatt Nr. 24 enthält: Bekanntmachung Großh. Staatsministeriums, die Signal-Ordnung für die Eisenbahnen Deutschlands betreffend.
Berlin, 17. Juli. Bei der Rückretsc des Kaisers Wilhelm von Gastein wird eine Begrüßung Seitens des Kaisers von Oesterreich stattfinden.
Sondershausen, 17. Juli. Fürst Günther von Schwarzburg-Son- dershausen hat in Folge eines Augenleidens zu Gunsten des Erbprinzen die Regierung ntedergclegt. Der Erbprinz hat heute die Regierung übernommen.
Bremerhafen, 17. Juli. Das gestrige Feuer an der Westseite des alten Hafens wurde bewältigt. Sechs Güterschuppen sind abgebrannt.
Sondershausen, 17. Juli. In seiner Abdankungs-Proclamatiou


