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Freitag dm 30. Februar 1£SO
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Mißt- M Amtsblatt str dr« Kreis Gikßea.
Erscheint täglich mit Ausnahme des Montags.
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Amtlicher Hyeil.
™ v Nr. 3 des Reichs-Gesetzblatts, ausgegeben den 14. l. M., enthält:
i^cr. 16dl.) Verordnung, betreffend den Verkehr mit künstlichen Mineralwässern. Vom 9. Februar 1880. Gießen, am 19. Februar 1880. Großherzogliches Kretsamt Gießen.
_________ Dr. Boekmann.
D,,> Im H, 1S80 6,1 16' «""" 1880
Das Großherzogliche Kreisamt Gießen
an die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises.
Wiesenwärte? vorzuuehmen^ Wi-s-npoliz-t. Ordnung ist im Monat März der Wiesengang von den Wi-senvorständ-n unter Zuziehung der Feldschützen und Ende k. M.'mcher?°r?uleg?m dieselben hierzu baldigst aufzufordern und die über den Wiesengang aufzun.hmenden Protokolle bis längstens zum
?? Ä. POtf°atn ^°den die Wiesenvorstände, was Sie denselben noch besonders eröffnen wollen, hauptsächlich folgende Punkte aufzunehmen: 2^ Anordnungen, welche Sw bei dem im October v I. vorgenomNenen Wiesengang getroffen haben, befolgt worden sind und welche nicht M 2) welche Anordnungen von den Wiesenvorständen zur Beseitigung der U dem diesmaligen Wiesengang vorgefundenen Mängel von Ihnen getroffm
P’tb,2?, f ^dervorgescklagenw-rden.hierbei wird den Wiesenvorstänten besonders empfohlen, ihr Augenmerk namentlich auch auf die Reinigung der Wiesen von Gestrüpp, Gesträuch, Moos rc.; auf die Entfernung der Herbstzeitlosen, des Erdauswurfs aus den Be- und Entwässerungsgräben, auf die Verebenung der Maulwurfshügel und dergleichen und auf di- Unterhaltung der Be- und Entwässerungsgräben zu richten und brerbei nach den bestehenden Bestimmungen zu verfahren. 8 w
3) V-rbefferungsvorschläge in Bezug auf größere Wiesenfluren, namentlich olche, zu deren Ausführung das Wiesenculturgesetz vom 7. October 1830 Regierungs-Blatt Seite 365 Anwendung findet. '
Zu Nr. 2 erläutern wir, daß Sie in der Regel, insofern kein bekohl ' zrvlul brr Lerrettendeii Wiekenbekitiei- ineel.N eeakkn».
wollen, welche Mängel der Wiesenvoiftand vorgefunden hat uno vap diese Mmgel binnen der vom Wiesenvorstand zu Beltlmmenben Srift n
beseitigen wären, als sonst die nöthigen Herstellungen auf Kosten der Säumigen «ngeordnet würden. Nach fruchtlosem Ablauf der gesetzten Stift mnn« nach Anhörung des Wiescnvorstandes weitere Anträge stellen. Jedenfalls sind Ke von Ihnen getroffenen Anordnungen in den von Ihnen einiufenden^u Protokollen einstweilen zu erwähnen. muz^rnvenoen
Das Protokoll über den Rundgang ist von allen Theilnehmern zu untereichnen. War ein Mitglied des Wiesenvorstandes verbindert nm
Theil zu nehmen, so ist dies am Schlüsse des Protokolls zu bemerken. ' UPr,tanoe$ Mr9|n0ert- am Rundgange
Sollte der Wiesenvorstand, der außer dem Großherzoglichen Bürgermeier oder Beigeordneten, mindestens noch aus zwei Ortseinwnbnetn m.i*.
Wiesen besitzen, oder solche zu benutzen oder zu verwalten haben, bestehen soll, nyt mehr vollständig sein, so wollen Sie den Gemeinderath wegen Er'aä uuna des Wiesenvorstandcs vernehmen und uns die Anträge des Gemeinderathes in bonderer Verhandlung vorlegen. 9 ® «wganzung
Dr. Boekrann.
Rau
Abschrift. Berlin, den 26. Januar 1880.
Von Seiten der spanischen Regierung ist darauf aufmerksam gemacht rden, daß in Palma auf Mallorca die Verzollung der mit IMimmns zeugniffen in deutscher Sprache ankommenden Maaren tnsofern Ächwierigketten egnet, als eine Uebersetzung der betreffenden Ursprungsttuanille in dn« Spanische dort - und zwar auch auf dem dortigen Kaiserlichen Konsulate - t zu beschaffen ist. " "Uprungszeugnisse in das
Da ähnliche Verhältnisse auch an anderen Orten Spaniens, an welch Maaren mit Ursprungszeugnissen in deutscher Sprache einaekübrt m,rh,n obwalten, so empfiehlt sich zur Beseitigung der hieraus hervorgehenden Schwielen für die mit der Einfuhr deutscher Maaren beschäftigten Sandlunas- häuser die Anwendung gedruckter Formulare, wie solcher einzelne Firmen bet deinfuhr von Maaren deutschen oder österreichisch-ungarischen Ursprungs schon letzt sich zu bedienen pflegen. 0 w
Dem Großh. Staotsministerium beehre ich mich in den Anlagen Absch freier solcher, von der Kaiserlichen Gesandtschaft in Madrid als Muller eingereichter Formulare, in denen das Ursprungszeugniß in deutscher unD sicher Sprache enthalten ist und nur die nähere Bezeichnung der Maare in spanischer Sprache einzuschalten bleibt, zur gefälligen Kenntnißnahme ganz ergeb zu übersenden.
Die Benutzung dieser Formulare dürste dem Interesse der betheiligten tschen Exporteure entspreche», da die letzteren die tarifmäßig richtige Wahl der in den spanischen Text des Formulars einzutragenden Bezeichnung ieinznfuhrenden Maaren mit Hülfe ihrer Geschäftsfreunde in Spanien ober auf Grund der vorhandenen sonstigen Hülssmtttel leicht werden ermöglichen kö.
Gegenüber der in der Circular-Verfügung des spanischen General-ZcectorS vom 17. August v. I., welche ich mir durch das ganz eraebenll. Schreiben vom 22. October 1878 Nr. 11643 I mttzutheilen beehrte, getroffeiAnordnung, wonach die Uebersetzungen der nicht in spanischer SvraLe abaefaßten Ursprungszeugnisse auch durch die Konsuln der Ursprungsländer in uien angefertigt werden können, ist nicht außer Betracht zu lassen daii eine unbedingte Verpflichtung der deutschen Konsuln zur Ansertigung solcher-ersetzungen nicht besteht und daß daher in erster Reihe von den Handel, treibenden selbst dafür Sorge zu tragen sein wird, ihre Ursprungszeugnisse inr Sprache abzufassen, welche an dem Orte, nach welchem die Waaren geführt werden, verstanden oder übersetzt werden kann.
Dem Großherzoglichen Staatsmtnisterium stelle ich ganz ergebenst an dem betheiligten Handelsstande hiervon die geeignete Mittheilung gefälligst »»gehen lassen zu wollen. yer Rei-nzler.
An das Großh. Hessisch- Staatsministerium In Ve'ng :
in Darmstadt. Öc3- •& önn-
B e k a n n t g a ch u u g.
Aus Ersuchen des Vorstandes des Pferdezuchtvereins im Großherzogthu bringe ich zur öffentlichen Kenntniß, daß Anmeldungen -u einem von Zuchtstuten und Stutenfohlen aus Norddeutschland bis zum 10. März l. Jbet mir -ingereicht werd7n können. »nmeivungen zu einem Bezüge
Die Herren Bürgermeister werden gebeten, dies auf geeignete Weise zuKenntniß der Interessenten zu bringen.
Gießen, den 17. Februar 1880. Der Direktor des ldwirthschaftlichen Bczirksvereins.
I Boekmann.
Betreffend: Erhöhung des Spanischen Zolltarifs, hier insöndere die Ausstellung von Ursprungszeugnissen.
Großherzogliches Ministerium des Innern und der Justiz übersendet ununter Bezugnahme auf das lithographirte Ausschreiben vom 31 Oetntz.r 1878 die ihm von Großherzoglichem Staatsministerium mitgetheilte, abschriftlichlachstehende Zuschrift des Reichsamts des Innern vom 26 v 'm« J Kenntnißnahme, welche wir hierdurch mit dem Bemerken vcröffenilichen, daß dierrin erwähnten Formulare zur Einsicht des betheiligten Landelsönnb,« dem Büreau des Unterzeichneten offengelegt sind. I es auf
Gießen, den 18. Februar 1880. GroßherzogliäHandelskammer.
M. Hn berg er.


