Mr. 271 Freitag den 19. November isso.
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Die innere Lage der europäischen Großstaate«.
Die Beziehungen der europäischen Mächte zu einander haben sich im Lause des jetzt zu Ende gehenden Jahres derartig gestaltet, daß an eine Störung des friedlichen Verhältntsies, in welchem sich die Staaten zur Zett gegenüberstehen, vorläufig nicht zu denken ist. Die Letzteren können daher einmal mit einer gewissen Ruhe daran denken, sich ganz der Förderung ihrer inneren Interessen hinzugeben. (5< ist dies um so erfreulicher, als wohl kaum ein Moment zu denken ist, in welchem jeder einzelne unserer europäischen Groß» staaten in solchem Maße der Beschäftigung mit sich selbst bedurft hätte, als gegenwärtig. Innere Gährung, lebhaft wogender Parteikampf, — das sind die charakteristischen Kennzeichen der augenblicklichen EntwickelungSphase sowohl Englands wie Frankreichs, Italiens und Rußlands, Oesterreich-Ungarns und leider auch des deutschen Reiches.
Wir nannten soeben in erster Linie England. Dieser Staat, das „Musterbild des Constitutioualismus", ist lange genug mit einem gewiffen Neide von den Politikern der europäischen Conttnental'Staaten betrachtet worden, zumal nachdem es den Engländern gelungen, durch vorbeugende gesetzgeberische Acte der internationalen Socialdemokratie die Basis zu erfolgreicher Agitation in ihrem Lande zu nehmen. Es hat Momente gegeben, in denen man in Folge der sich häufenden Capitaiverbrechen socialdemokratischer Fanatiker in der That geneigt sein konnte, das Land glücklich zu preisen, welches keine socialdemokra- ttsche Partei besaß. Indessen, wenn sich England auck in dieser angenehmen Lage befand, so »st es damit doch noch lange nicht über alle Schwierigkeiten btnaus. Nirgends ist der Unterschied zwischen Arm und Reich so bedeutend, so kraß hervortretend, wie gerade bet den Briten, und es ist keine Aussicht vorhanden, daß sich diese Kluft allmälig mehr und mehr ausgleichen wird, im Gegentheil wiid sie von Tag zu Tage unaussüllbarer und es ist unzweifelhaft, daß sich daraus in Zukunft so viele Stürme entwickeln werden, fi&er deren Tragweite heute noch fnunt eine Vermuthung auszusprechen ist. Allein sehen wir von den künftigen Dingen ganz ab, so leidet auch schon gegenwärtig das britische Reich an einem schwrr-n inneren Krebsschaden, an den unerträglichen Zuständen Irlands. Daß die Engländer im Stande sind, jede revolutionäre Bewegung der Iren zu unterdrück-n, ist nicht in Frage zu stellen; wer n es jedoch gelungen wäre, die beute sich auflehnenden Unzufriedenen Irlands mit Waffengewalt und hinter Kerkermaurrn zum Schweigen zu bringen, so wäre damit doch die Unzufriedenheit und deren fortwirkende Ursache nicht beseitigt. Die Letzter?, die absolut haltlose sociale Lage Irlands, namentlich die aus den Agrarverhältniffen hervorgegangene Lage der ländlichen Bevölkerung deff-lben ist das Resultat des von der englischen Regierung auf dem „grünen Erin" befolgten Ausbeutungs-Systems. Dieses System möchte man heute in den leitenden Kreisen Englands vielleicht sehr gern außer Wirksamkeit setzen, ind'ffen auch dagegen liegen Schwierigkeiten vor, die sich nicht ohne Weiteres beseitigen lassen. Indem einerseits die Rechte des irischen Volkes mit Füßen getreten worden sind, sind andererseits neue Rechte geschaffen, die in der einen oder der audcrn Weise verletzt werden müffen, wenn man jenem unglücklichen Volke nur einigermaßen zu einer der modernen Civtlisation würdigen Existenz wieder verhelfen will. Und cs handelt sich dabei nicht allein um die wirthsckaftliche, sondern auch um die moralische Hebung btr Iren, denn die Verkommenheit, die sich in Folge der Noth, des Elends unter ihnen entwickelt hat, ist längst zu einer Kalamität geworden, deren Beseitigung eine Aufgabe ist, vor welcher die englischen Staatsmänner rathlos stehen. England hat sich in Irland eine Provinz geschaffen, deren Lage nicht mit Unrecht mit derjenigen der Provinzen des türkischen Reiches auf der Balkanhalbinsel verglichen worden ist, und es wird längerer Zeit und großer Anstrengung bedürfen, um diesen Krebsschaden an seinem Staatskörper zu heilen.
Noch mehr als England bedarf aber Frankreich der inneren Sammlung. Im Widerstreite der Parteien um die Obergewalt im Staate ist die Republik im Geiste des Liberalismus erstarkt und hat so einen doppelten Kampf zu kämpfen, einerseits gegen die den Umsturz der gesummten bestehenden Gesell- schafts-Orgar.isation anstrebenden communistischen Elemente, andererseits gegen die der republikanischen Staatsform feindlichen Vertreter politischer und kirchlicher Reaction. In diesem Kampfe hat der Gegensatz zwischen Staatsgewalt und Kirche gegenwärtig eine Schroffheit erreicht, die zu unerhörten Thatsachen geführt hat. Daß die Regierung von Seiten der Royalisten und der Klerikalen wegen der Aussührung der verfassungsmäßig geschaffenen Gesetze auf das Heftigste angefeindet wird, ist erklärlich und bei der Stellung der Parteien sogar natürlich, daß aber die royalistischen und klerikalen Abgeordneten als Führer ihrer Parteien am liebsten den Bürgerkrieg herausbeschwörcn möchten, haben sie bewiesen, indem sie in der Deputirtenkammer selbst von der Oppo- sitton mit Worten zu den brutalsten Thätlichkeiten, zu einer pöbelhaften Prügelei übergegangen sind. Wo die Würde der Volksvertretung, der g-setzgebrn- den Gewalt, in dem Maße mit Füßen getreten werden kann, wie dies vor wenigen Tagen in Frankreich geschehen ist, da herrschen in der That bedenkliche Zustände, die es den Lettern der Staatsregterung und Allen, die sich ihrer politischen Ueberzeugung nach zur Befestigung der bestehenden Staatsform berufen fühlen, zur ernstesten Pflicht machen, ihre ganze Kraft aus die Siche- rung des inneren StaatslebenS zu richten und jeden Gedanken an eine chauvinistische auswärtige Politik vorläufig von sich abzuwetsen.
Wir erwähnten sodann Italiens und Rußlands. In Rußland erscheint der Nihilismus augenblicklich durch die Energie und Umsicht eines einzigen Staatsmannes, Loris Meltkoff's, kräftigst ntedergeworfen, ob damit aber die Gefahren für das russische Reich beseitigt sind, darüber darf man wohl ernste Zweifel hegen. Die seit lange eingeriffene Corruption hat in der russischen Verwaltung so tiefe Wurzeln geschlagen, daß sie nicht mit einem Schlage, ja nicht in Jahrzehnten völlig zu beseitigen sein wird, und so lange nur noch eine Spur von ihr besteht, wird sie immer den radikalen Umsturzideen neue Nahrung gewähren. Dazu kommt, daß Rußland als absolute Monarchie durch jeden Thronwechsel in seinen inneren Verhältniffen viel stärker erregt werden muß, als ein constitutioneller Staat, und daß bet dem leidenden Körperzustande des Kaisers Alexander der Thronwechsel vielseitig als nicht mehr fern liegend angesehen wird. Auf den Eintritt dieses Faktums bauen die ver- schiedrnen Parteien ihre Hoffnungen ; sie bereiten sich darauf vor, den Moment, sobald er kommen wird, nach Kräften auszunützen, wodurch die inneren Zustände Rußlands im Ganzen den Charakter eines auf die Dauer haltlosen Provisoriums annehmen.
In keineswegs erfreulicher Lage befindet sich ferner das Königreich Jta- lien. Seit die italienische E nheit erreicht worden ist, befindet sich dieser Staat in fast fortwährenden Krisen. Die Nachwirkungen der früheren Miß- wtrthschaft und der früheren Zerrissenheit sind dort noch lange nicht überwurden; sie treten in den socialen Zuständen, in der Verwaltung und im Partei- leben sehr deutlich hervor und hemmen den Fortschritt in der Entwickelung des Staatsganzen In höchst bedauerlicher Weise. Ob sie nicht auch noch zu inneren Erregungen und Bewegungen von erheblicherer Bedeutung führen We den, muß die Zukunft lehren; jedenfalls liegt dergleichen nicht außerhalb des Bereiches der Möglichkeit.
Was sodann endlich die inneren Zustände Oesterreich-Ungarns und des deutschen Reiches anlangt, so müffen wir uns die Erörterung derselben für einen besonderen Artikel Vorbehalten. Mö^e- für heute nur die Bemerkung gestattet sein daß boit b?r Nationalitäten-Ha>er, hier bie principielle Umkehr in ber Rührung der Gesetzgebung, sowie der noch immer ungelöste kirchenpolitische Streit unb die neuerdings in höchst bedenklicher Weise auftretende an'i- semitische Agitation genügende Veranlaffung sind, den Blick auf die inneren Zustände zu richten. Oesterreich-Ungarn unb das deutsche Reich sind hinsichtlich der letzteren wahrlich ebenfalls richt auf Rosen gebettet. Ueberhaupt hat keiner der europäischen Großstaaten Ursache, bie andern wegen ihrer augenblicklichen inneren Verhältnisse mit neidischen Augen zu betrachten, und es ist ei. e gewiß becichtenswerthe Erscheinung, daß trotz der großen politischen Umwäl- zungm, trotz der gewaltigen Kriege, trotz der bedeutenden Fortschritte in den Wisst nschaften, -n her Technik, rm Verkehrswesen, in der Industrie u. s. f., daß trotz oQ<r Errungenschaften der letzten 25 Jahre die inneren Zustände der Stauten ein so wenig erfreuliches Bild gewähren.
Deutschland.
Darmstadt, 13. November. Die von dem Abg Dr. Osann in der gestrigen Sitzung der zweiten Kammer eingebrachte Interpellation, das Feuerlöschwesen | im Großherzogthum betreffend, hat folgenden Wortlaut:
„Nach der Verordnung vom 21. März 1857 liegt zwar die Verpflichtung, bei ! Löschung eines Brandes nach Kräften mitmwirken, allen Einwohnern, mit Ausnahme der in § 2 erwähnten, ob, in § 3 und 6 ist aber bestimmt, daß zu einer großen Reihe von Verrichtungen die Verpflichteten, sowie die Führer der einzelnen Abtheilungen von der Localpolizeibehörde im Voraus zu bestimmen seien. Die Fürsorge für das so wichtige Feuerlöschwesen bildet einen Gegenstand reger Aufmerksamkeit Großh. Staats- regierung. Längst ist anerkannt, daß vollständige Organisation der Löschmannschaften unbedingt erforderlich, nicht minder, daß der Organisation strenge Führung und fortwährende Hebung hinzutrcten muß. Das Institut der freiwilligen Feuerwehren bricht sich erfreulicher Weise Bahn und nimmt dadurch dem Staate wie den betreffenden Gemeinden einen Theil der Arbeit, welche die erwähnte Verordnung verlangt, ab. Allein im Verhältniß zum Ganzen hat doch in Hessen das Institut der freiwilligen Feuerwehren geringe Verbreitung gefunden. Die Organisation, ^Führung und Hebung von Pflichtfeuerwehren erscheint als dringendes Bedürfniß. Im Frieden muß man sich auf den Krieg vorbereiten und dies gilt auch hier. Die Aufmerksamkeit, die An- eiferung, die Durchführung der Bestimmungen der erwähnten Verordnung ist in den verschiedenen Kreisen des Großherzogthums verschieden, und doch erfordert das Feuerlöschwesen einheitliche Durchführung. Die Bestimmungen der gedachten Verordnung erscheinen übrigens nicht ausreichend. Die Vorausbestimmung der Verpflichteten und ihrer Führer genügt nicht. Strenge, fast militärische Führung und unausgesetzte Hebung könneii allein eine Garantie wirklicher Hülfe gewähren. Hierzu ist die Bildung fest organisirter Feuerwehren und deren Hebung unbedingt nothwendig. Das Feuer- lösch- und Feuerwehrwesen erfordert technische Kenntnisse und Erfahrungen. Die Polizeibehörden können dieselben als solche nicht haben. Technischer Beirath ist deß- halb unvermeidlich. Das Institut der Feuerwehrinspectoren bat sich anderwärts mit Erfolg Bahn gebrochen. Ich richte die ergebensten Fragen an Großh. Ministerium: 1) Ist die Verordnung vom 21. März 1857 in den Bestimmungen ihrer SS 3 und 6 in den Gemeinden des Landes durchweg zur Durchführung gebracht? 2) Wenn nicht, will sich Großh. Ministerium nicht veranlaßt sehen, durch die geeigneten Verfügungen auf strenge Durchführung derselben in den betreffenden Orten zu dringen? 3) Will Großh. Ministerium nicht durch weitere gesetzliche Regelung das Institut der Pflichtfeuerwehren an Orten, wo sich freiwillige Feuerwehren nicht befinden, einführen, oder noch besser durch gesetzliche Regelung das Feuerlöschwesen auf Grundlage der gewonnenen Erfahrungen von Grund aus neu ordnen?"
Berlin, 16. Novbr. Die Wahlprüfungs-Commission des Abgeorbne- tcnhauses erklärte bie in ber vorigen Session beanstanbete Wahl Borck's im Wahlkreise Biedenkopf für gültig. — Die Interpellation in Betreff ber Juben- srage soll nach vorläufigen Abmachungen erst Samstag stattfinden.


