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Sir. 244. Dienstag den 19. October 1880.
Mchener "Anzeiger
A«M. Btiii AMdlsl! für dkl Kreis Gießen.
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GxpeditionSbureau r
Schulstraße B. 18.
Erscheint täglich mit Ausnahme des MontagS.
PreiS vierteljährlich 2 Mark 20 Pf. mit Bringerloh»
Durch die Post bezogen vierteljährlich 2 Mark 50
Amtlicher HHeil. Bekanntmachung.
Nach einer Mtttheilung des Commando's des Großh. Hess. 2. Jnf.-Reg. Nr. 116 wird Dienstag den LS. October, Vormittags von 8 biS 11% Uhr, auf dem Exercier- und Schießplatz Belehrungsfchießen abgehalten.
Es wird dies mit dem Bemerken bekannt gemacht, daß das Terrain hinter dem Exercier- und Schießplatz zu der bemerkten Zeit nicht betreten werden darf.
Gießen, am 18. October 1880. Großherzogltches Kreisamt Gießen,
vr. Boekmann.___________________
Gießen, am 16. October 1880.
Betreffend: Die unschädliche Beseitigung von Thiercadavern. sowie die Anlage und der Betrieb von Abdeckereien.
Das Großherzogliche Kreisamt Gießen
an die GroßherzoglLchen Bürgermeistereien des Kreises.
Da ln manchen Gemeinden keine vorschriftsmäßigen Wasenplätze vorhanden oder keine Wasenmetster bestellt sind, so verweisen wir Sie auf unser Amtsblatt Nr. 6 vom 24. August I. I. und sehen hiernach entsprechenden Falles der berichtltchen Vorlage entgegen.
vr. Boekmann. ______________________________
Deutschland.
Darmstadt, 16. Octbr. Durch Verfügung Großh. Ministeriums des Innern und der Justiz vom 6., rejp. 12. l. Mts., wurden bestellt:
der HülfgertchtSschreiber bet dem Landgerichte der Provinz Starkenburg. Dr. Karl Meisel, zum Amtsanwalt bet dem Amtsgerichte Darmstadt I mit dem Sitze in Darmstadt;
der Hülfsgerichtsschretber bet dem Landgerichte der Provinz Rhein hesien, Ludwig Gottwerth, zum Hülfsgerichtsschretber bet dem Landgerichte der Provinz Starkenburg;
der AmtSanwalt bei den Amtsgerichten Oppenheim, Osthofen und Worms mit dem Sitze in Worms, Dr. Hermann Lahr, zum Hülfsgerichtsschretber bet dem Landgerichte der Provinz Rheinhessen;
der Gertchtsaccessist Dr. Heinrich Schmidt aus Hungen, seither provi» 1 sorisch mit Versetzung der Functionen des Amtsanwalls bet den Amtsgerichten Gernsheim, Lorsch, Wimpfen und Zwingenberg mit dem Sitze in Zwingenberg beauftragt, zum Amtsanwalt bet den Amtsgerichten Oppenheim, Osthofen und Worms mit dem Sitze in Worms;
der Amtsanwalt bet den Amtsgerichten Beerfelden, Fürth, Hirschhorn und Wald-Michelbach mit dem Sitze in Fürth, Karl Günther, zum Amts» anwalt bet den Amtsgertchirn Gernsheim, Lorsch, Wimpfen und Zwingenberg mit dem Sitze in Zwingenberg;
der Hülfsgerichtsschretber bet dem Landgerichte der Provinz Starkenburg, Hermann Geil fuß, zum Amtsanwalt bet den Amtsgerichten Beerfelden, Fürth, Hirschhorn und Wald-Michelbach mit dem Sitze in Fürth;
der Gerichtsaccessist Wilhelm Ltnß aus Griesheim zum Hülfsgerichts» schretber bet dem Landgerichte der Provinz Starkenburg.
m. Darmstadt, 15. Octobcr. Mehrere Bürger von Büdesheim, Kreis Bingen, haben sich vor längerer Zeit mit einem Gesuch an die erste Kammer der Stände gewandt, dessen wesentlicher Inhalt folgender ist: Durch den im Jahre 1877 erfolgten Tod des seitherigen Pfarrers zu Büdesheim sei die über 2000 Seelen zählende Gemeinde nicht allein verwaist, sondern die daselbst bestehenden Stiftungen, welche wegen Krankheit des Pfarrers bereits ein Jahr nicht hätten abgehalten werden können, wären von da an ganz unterblieben. Die bei dem Kreisamte Bingen versuchten Schritte um Herausgabe der Gebühren Zwecks Abhaltung der Stiftungen seien erfolglos geblieben,'da das Kreisamt auf Grund einer Verfügung Großh. Ministeriums eine abschlägige Antwort ertheilt haben. Die Petenten bitten, daß die Stiftungsreoenuen nicht mehr dem Jntercnlarfond überwiesen, sondern dem Kirchenvermögen überlassen werden möchten, damit der Kirchenvorstand in geeigneter Weise für pünktliche Abhaltung der Stiftungen Sorge tragen könne. Auf dcsfallsige Anfrage des Ausschußreferenten der ersten Kammer, Seiner Durchlaucht des Erbprinzen zu Asenburg und Büdingc..-Wächtersbach, hat Großh. Ministerium erwidert, in der von dem Kreisamte Bingen am 17. Februar v. I. an den katholischen Kirchenvorstand von Büdesheim ergangenen Verfügung sei auf die desfalls im Allgemeinen geltenden Bestimmungen der Diöcesenstatutcn für das Bisthum Mainz hingewieseu uud bemerkt worden: Wenn von dem Dekanat kein Antrag auf Abhaltung der Stiftungen durch auswärtige Geistliche gegen Entschädigung — womit sich übrigens Großherzogliches Ministeriums einverstanden erklären müßte — gestellt werde, so bleibe es bei der Anordnung des Kreisamtes, daß die ersparten Stiftungsgebühren des Pfarrers an den Bacanzfond abzuliefern feien. Es sei jedoch hier schon der Satz beigefügt gewesen: .Ist bei Wiederbesetzung der Pfarrei die Nachholung der Stiftungen nur gegen Entschädigung möglich, so hat der neue Pfarrer demnächst um Gewährung des nöthigen Betrages aus dem allgemeinen katholischen Kiichenfond, dem die Vacanzüberschüsse zufließen, nachzusuchen." Wenn die Großh. Regieruna ihrerseits nicht in der Lage sei, für die Abhaltung von Stiftungen in erledigten katholischen Pfarreien auf Antrag der Interessenten Sorge zu tragen, wenn sie es vielmehr der competenten kirchlichen Oberbehörde überlassen müsse, wegen der interimistischen Vorsehung der durch Tod des Pwrrers erledigten kirchlichen Functionen unter Beobachtung der desfalls bestehenden Porfchriften geeignete Anordnung zu treffen, so fei sie auf der anderen Seite zu jedem Entgegenkommen bereit und würde insbesondere auch kein Bedenken tragen, falls eine nur auf die Aufrechterhaltung der Stiftungen beschränkte Stellvertretung angeocdnet und einem auswärtigen Geistlichen unter Beobachtung der Vorschriften in Art. 1 und 4 des Gesetzes vom 23. April 1875, die Vorbildung und Anstellung der Geistlichen be- - treffend, übertragen werden sollte, diesem eine entsprechende Entschädigung aus der i Pacanzkasse, den Diöcesenstatutcn entsprechend, überweisen zu lassen.
Die erste Kammer hat auf Antrag ihres Ausschusses einstimmig beschlossen, der
Vorstellung keine Folge zu geben. Ohne sich auf das Materielle einzulassen, beantragt der Befchwerdeausschuß zweiter Kammer nach dem von dem Abgeordneten Ellenberger desfalls erstatteten Bericht Beitritt zu dem jenseitigen Beschlüsse.
m. Darmstadt, 17. October, lieber die Vorlage Großh. Ministeriums der Finanzen, die stattgehabten und noch stattfindenden Berichtigungen der Grundbücher über die Domänen des Großherzoglichen Familienfideicommisses und des Landeseigenthums betreffend, hat "Namens des Finanzausschufses der zweiten Kammer der Abgeordnete Theobald Bericht erstattet. Der Ausschuß beantragt hiernach, die Kammer wolle: 1. die Großh. Regierung ersuchen, a. ihre Vermittelung dahin eintreten zu lassen, daß die Prüfung der bereits stattgefundenen und noch stattfindenden Erträge der zum Gioßh. Familien-Eig-nthum gehörigen Objecte auf den Namen „Das Großherzogliche Haus, Familien-Eigenrhum" und der zum Landes-Eigenthum gehörigen Objecte auf den Namen „Das Großherzogthmn, Landes-Eigenthum" in den Grundbüchern nach den in dem Ausschußbericht gegebenen Vorschlägen und Directiven durch die Großh. Ober Rechnungskammer, welcher zu dem Zweck Seitens der Großh.. Regierung die für das ständische Archiv .ugesagten Verzeichnisse der Domänen fammt allen gerichtlichen Befcheinigungeu über die vollzogenen Ueberfchreibungen zu überliefern, sowie die Einsicht alles einschlägigen Materials mit etwa erforderlichen Erläuterungen Seitens der einschlägigen Behörde zu gewähren wäre, vollzogen wird; b. dem nächsten Landtag das Ergebniß der durch die Groß). Ober-Rechnungskammer vollzogenen Prüfung rc., sowie der Nachweisung bezüglich der Weidenanlagen zur Gutheißung oder Remedur vorzulegen; 2. ihre Zustimmung dazu erklären, daß sämmtliche durch den Vollzug der Berichtigungen in den Grundbüchern entstandenen und noch entstehenden Kosten, einerlei, ob solche durch das Großh. Familien-Eigenthum oder durch das Landes-Eigenthum veranlaßt sind, zu gleichen Theilen auf den Domänen-Acquisitionsfond und auf den allgemeinen Landesfond übernommen werden.
WormS, 17. Octbr. Der Abg. Ludwig Löwe sprach gestern Abend in einer Versammlung von 800 Personen. Er wurde lebhaft begrüßt und seine Rede fand stürmischen Beifall.
Berlin, 15. Octbr. Eine von fachmännischer Feder für den Reichskanzler aufgemachte Rechnung über die Kosten der Einführung des Tabaksmonopols und dkffen wahrscheinliche Erträgnisse innerhalb der ersten 15 Jahre soll nicht gerade geeignet sein, bezüglich des Monopols einen besondern Optimismus hervorzurufen. Nicht nur, daß die gering angesetzte Entschädigungssumme von einer halben Milliarde und die Zinsenlast von mehr als 30 Mill, bei einer nur mäßigen Amortisation des Eapitals die Erträgniffe des Tabaksmonopols neutralisireu würden, sondern das Reich müßte für solche Zukunfts- Phantasie auch die sichere Einnahme daran geben, die es aus der gegenwärtigen Tabakssteuer bezieht und die sich noch um ein Bedeutendes steigern wird, sobald mit dem Jahre 1882 der volle Steuerfuß in Kraft tritt. Wenn darum die Officiösen das Thema ad acta gelegt haben, so ist es erklärlich. Dagegen verlautet, dem „Berl. Tagebl." zufolge, daß es nicht ausgeschloffen sei, daß dem Bundesrathe noch im Laufe dieses Jahres ein Gesetzentwurf behufs Er- Höhung der geltenden Steuersätze vorqelegt werden wird. Eine für die Eon» sumenten immerhin nicht sehr erfreuliche Aussicht!
— Zu welcher ungewöhnlichen Höhe die Roggenpretse durch die neuesten Steigerungen bereits gelangt sind, ergtebt sich aus einer vorliegenden lieber» sicht über die Notirungen an der Berliner Börse von 1858—1880. Während dieses 22jährigen Zeitraums ist darnach im October der Preis für Lieferung in demselben Monat, d. h. dec Preis für Roggen zum Herbsttermin, nur ein einziges Mal über den in diesem Jahre bereits erreichten Stand htnausge» gangen. Im Nothjahre 1867 war Roggen nämlich zeitweilig bis auf 240 JL pro 1000 Kilogramm gestiegen. Hiergegen steht die bisher höchste Nottrung dieses JabreS mit 215 JL allerdings noch erheblich zurück, aber sie überragt doch bei Weitem die Notirungen aller anderen Jahre seit 1858, die niemals über 195 Jt. hinausgegangen und sich meist zwischen 140—160 «X bewegt haben. Und in welchem Gegensätze steht dieser Preis zu demjenigen, welcher den Anlaß zur Einführung der Getreidezölle gegeben hat I Als die schutzzöll» nerische Majorität des Reichstags trotz aller Warnungen am 11. Juli v. IS. die Verdoppelung des Roggenzolls beschloß, stand der Preis auf 119 <X; heute steht er mit 215 <X um volle 80 pCt. höher. Die nachfolgende Zu- sammenstellung gibt die höchsten Notirungen für Herbstroggen im October her Jahre 1858—1880 pro 1000 Kilogramm:


