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Donnerstag den 18. November
1880
ichener "gültiger
GKKedkLsEOvVr-O«r J Schulstraße B. 18.
Erscheint tLgttch mit Ausnatzme beß
Preis »iertetjährlich 2 Mark 20 Pf. mit Bringerlohn.
Durch die Post bezogen vierteljährlich 2 Mark 56 Pf.
Die Höhe der durch die directen Steuern zu erhebenden Beträge bemißt sich im Großherzogthum, wie fast in allen deutschen Bundesstaaten, jeweilig nach der Höhe desjenigen Theiles der Staatsbedürsnisse, welcher durch die sonstigen Staatseinnahmen nicht gedeckt zu werden vermag. Es ist daher selbstverständlich, daß, wenn dem Staate Einnahmequellen eröffnet werden, wie dies jetzt durch Ueberweisung von Ueber-
Darmftadt, 13. November. Zur Ergänzung unseres Referates über die gestrige Sitzung der zweiten Kammer theilen wir nachstehend nach der „Darmst. Zeitung" den Wortlaut der Antwort mit, welche Großh. Ministerium der Finanzen auf die Interpellation des Abg. Frhrn. v. Nordeck zur Rabenau bezüglich der Verwendung der aus den Ueberschüssen der Reichssteuern dem Großherzogthum zufließendcn Einnahmen er- theilt hat. Dieselbe lautet:
neue Einnahmequellen eröffnet werden, wie dies jetzt durch Ueberweisung von Ueberschüssen aus den Reichseinnahmen der Fall ist, und wenn die Staatsbedürfnisse nicht in gleichem Maße steigen oder Regierung und Stände sich nicht etwa dahin vereinbaren sollten, zunächst zur Beseitigung oder Verminderung anderer, zu den directen Steuern nicht gehöriger Auflagen die neu zufließenden Einnahmen zu verwenden, diese letzteren zur Verminderung des Bedarfs an directen Steuern zu benützen sein werden.
Von einer ähnlichen Betrachtung des Verhältnisses der directen Steuern ausgehend, hatte bereits bei den Verhandlungen über das in Geltung befindliche Finanz- gesetz vom 27. März v. I. der Finanzausschuß der zweiten Kammer der Stände zu dem § 1 folgenden Zusatz beantragt, welchem von der Großh. Regierung zugestimmt und der von beiden Kammern angenommen worden ist: „Sollten jedoch für ein oder mehrere Etatsjahre der bevorstehenden Finanzperiode die an die Reichshauptcasse zu leistenden Matricularbeiträge um ein Viertheil oder mehr unter der hierfür in Haupt- abtheilung VI der ordentlichen Ausgaben des Hauptvoranschlags eingestellten Summe bleiben, so soll über die Höhe der Steuerausschläge weitere Vereinbarung mit unseren getreuen Ständen erfolgen."
Paul Haffe, die Ueberbürdung unserer Jugend rc.
Die Leser btefeti Blattes werden sich erinnern, daß im August ds. Js. auf der Versammlung der deutschen Jirepäizte zu Eisenach der Director der Herzoglich Braunschweigischen Irrenanstalt zu Königslutter, Medicinulrath Dr. Paul Haste, die „Ueberbürdung unserer Jugend auf den höheren Lehran- st-lten mit Arbeit im Zusammenhang mit der Entstehung von Geistesstörungen" zum Gegenstand eines Vortrages gemacht hatte, über den dann viele Zeitungen mehr oder weniger eingehende Berichte brachten. Die Frage ist ja von zu großartiger Bedeutung für das Wohl und Wehe unserer Jugend und damit unserer Nation, als daß sie nicht auf das allseitigste Interesse hätte rechnen dürfen. Freilich gab sich dies in sehr verschiedenartiger Weise, namentlich Seitens der Vertreter des Lehrerstandes kund. Während bas Eltern- Publikum wohl allgemein die Besprechung als eine berechtigte und werthvolle ansah, glaubten manche Vertreter des Gymnasiums sie als vorurtheilsvoll und tendenziös bezeichnen zu dürfen, weil der Redner an die Mittheilung seiner wistknichaftlichen Beobachtungen und Ueberzeugungen die Ansicht geknüpft hatte, „daß, wenn die von den Aerzten so gebieterisch geforderte Entlastung der Jugend auf unseren höheren Schulen von geistiger Arbeit berücksichtigt werden solle, nichts gründlicher, nichts radikaler, nichts bester helfen werde, als die Theilung der Arbeit, unter der ausdrücklichen Bestimmung, daß Realschulen erster Ordnung, wie sie heute bestehen, und humanistische Gymnasien de facto und de jure als gleichberechtigt zu behandeln seien." Es giebt leider, namentlich in der Lehrerwelt, noch zu Viele, die den Kampf für die Gleichberechtigung der Realschule erster Ordnung mit dem Gymnasium als hervorgegangen aus dem eigennützigen Streben der nächstbetheiligten Kreise und nicht als eine aus unserer Culturentwickelung beruhende Nolhwendigkeit, die ihn als eine Anfeindung des Gymnasiums an sich und nicht als ein Sichgeltendmachen berechtigter Bildungs-Faktoren ansehen.
So hatte der Haste'sche Vortrag eine sehr absprechende Kritik in der Berliner „Post" erfahren, und zwar zugleich unter solchen Entstellungen der Ansichten des Redners, daß dieser sich zu einer Erwiderung in derselben Zeitung veranlaßt sah. Auch auf der Stettiner Philologen-Versamwlung war die Aeußerung des Karlsruher Oberschulraths Wendt, die Ueberbürdungssrage sei in neuester Zeit in frivolster Weise zum Gegenstand von Besprechungen gerne cht, offenbar auf die Haste'schen Artikel gemünzt, und der bekannte tüch- tige Pädagog, Geh. Regierungs- und Provinzialschulrath Dr. Schrader von Königsberg, bezeichnete es geradezu als ein unzulässiges Sichetndrängen in fremde Gebiete, wenn die Irrenärzte auf ihren Versammlungen über Fragen der Pädagogik reden wollten.
Wem daran liegt, sich ein unbefangenes Urthetl über das Haffe'sche Vorgehen zu bilden, dem bietet sich eine paffende Gelegenheit durch die vor Kurzem bei Vieweg u. Sohn in Braunschweig erschienene Veröffentlichung des Vortrags von Haste, an den sich noch Auszüge aus den Vorträgen von Gehetmrath Snell, Direetor der Irrenanstalt zu Hildesheim, Geh. Santtärsrath Dr. Lähr, Director der Privat-Irrenanstalt Schweizerhof und Geh. Regierungsrath Dr. Finkelnburg anschließen.
Jeder vorurtheilsfreie Vater wird Haffe Recht geben, wenn derselbe sagt:
wer Vater oder vielleicht beides ist, der wird an mancher Stelle sich fragen: Hast Du nicht etwa hierin oder darin unbewußt und absichtslos deinen Schülern, deinen Kindern geschadet; mußt Du nicht in Zukunft bester so oder so verfahren? Auch die drei anderen Vorträge, von Snell: „Naturwissenschaftliche und ärztliche Standpunkte dem Unterrichtswesen dieser Zeit gegenüber", Lähr: „Ueber den Einfluß der Schule aus Verhinderung von Geistesstörungen", Finkelnburg: „Einfluß der heutigen Unterrichts-Grundsätze in den Schulen auf die Gesundheit des Heranwachsenden Geschlechts" geben dem Leser viel zu denken und zeigen ihm namentlich auch, daß die Ansichten Haste's nicht auf zu- fällig nur ihm vorgekommenen Erscheinungen beruhen, sondern von Fachge- nosten auf Grund ähnlicher wissenschaftlicher Beobachtungen durchaus getheilt werden. Es kann daher jedem Vater, der einen Sohn in einer höheren Unterrichtsanstalt hat oder demnächst in eine solche zu schicken gedenkt, und vor Allem einem jeden Lehrer dieser Schulen das Haste'sche Schriftchen: „Die Ueberbürdung unserer Jugend rc." nur angelegentlichst empfohlen werden.
Dr. W.
Damit ist aber die Berechtigung über die Sache auch öffentlich zu sprechen und zu schreiben von selbst gegeben.
„Ich finde, daß die Beurteilung einer solchen Frage, ob eine öffentliche Einrichtung, wie sie die Schule ist, mit ihren Anforderungen einen schädigenden Einfluß auf die körperliche wie geistige Gesundheit der Jugend ausübt, in erster Linie dem Arzte gehört."
Es ist hinlänglich bekannt, daß die hierbei zu Grunde gelegte Voraussetzung, es würden seitens des Reichs die zu erwartenden höheren Einnahmen unmittelbar zu einer Verminderung der Matricularbeiträge benutzt werden, sich später nicht verwirklicht hat, vielmehr die Einrichtung so getrosten worden ist, daß unter wesentlicher Aufrechterhaltung der Matricularbeiträge die nach den reichsgesetzlichen Bestimmungen sich bemessenden Ueberschüsse aus den Reichsamlagen unter die einzelnen Bundesstaaten zu vertheilen sind. Hiernach könnte der Zweifel erhoben werden, ob unter solchen veränderten Verhältnissen die oben erwähnte Bestimmung des Fmanzgesetzes noch von der dabei beabsichtigten Bedeutung fei; allein die Großh. Regierung erkennt vollständig an und hat diese ihre Absicht bereits früher in einer Verhandlung mit dem Finanzausschuß der zweiten Kammer der Stände erklärt, daß nach dem Sinne jener Bestimmung dieselbe auch für den jetzt eingetretenen Fall vollkommen zutreffend ist, indem nur der Zusam- menhang zwischen den Mehreinnahmen des Reichs und dem Bedarf an directen Steuern, welchen man sich damals als einen mittelbaren, durch die Höhe der Matticularbeiträge bedingten gedacht hat, jetzt unmittelbar hergestellt ist.
Es wird sich demnach der Zw ck, welcher bei der in Frage stehenden Maßnahme des Reichs geleitet hat, nämlich durch Ueberweisung von Reichseinnahmen die Einzelstaaten in der directen Besteuerung zu erleichtern, im Großherzogthum stets erfüllen lassen In welchem Maße aber eine Herabminderung der directen Steuern eintreten kann, wird jeweilig von der Höhe des gesammten Staatsbcdürfnisses abhängig gemacht werden müssen, da die directen Steuern immer den Character von Ergänzungsabgaben zu behalten haben werden.
Für die laufende Finanzperiode ist nun der Zeitpunct, mit welchem eine neue Vereinbarung über die Höhe der Ausschläge von directen Steuern zwischen Regierung und Ständen eintreten soll, gesetzlich festgestellt und, wie bereits erwähnt, davon abhängig gemacht, daß während eines oder mehrerer Etatsjahre die seitens des Reichs betätigte Erleichterung ein Viertheil oder mehr des in dem Staatsbudget für Matri- cularbeiträge vorgesehenen Betrages erreiche.
In dem Etatsjahr 1879—80 betrug der von dem Großherzogthum zu entrichtende Matricularbeitrag 95,156 JL mehr, als die im Staatsbudget dafür vorgesehene Summe von 1,422,501 Jt., nämlich 1,517,657 <X Hiervon ist abzurechnen der Betrag von 1,660.12 «AL welcher der Großh. Regierung für das zweite Halbjahr 1879—80 aus den Ueberschüssen des Reichs überwiesen wurde. Es blieben demnach an das Reich zu entrichten 1,351,645 JL
Für das laufende Etatsjahr ist in dem Rekchshaushalsetat der Matricularbeitrag des Großherzogthums auf 1,366,638 Jt, mithin um 55,863 JL niedriger, als die betreffende Summe des Staatsbudgets festgesetzt. Die Ergebnisse des ersten Quartals hatten bei den Zöllen und der Tabakssteuer keine zur Vertheilung an die Bundesstaaten verfügbaren Ueberschüsse geliefert, waren vielmehr unter dem für das Reich zu reser- virenden Betrag zurückgeblieben. Erst am 4. l. M. ging der Großh. Regierung eine Mittheilung des Reichsschatzamtes zu, inhaltlich welcher die Ergebnisse des ersten Halbjahres sich günstiger gestaltet haben und hiernach für diesen Zeitraum dem Großherzogthum aus den Ueberschüssen des Reichs ein Betrag von 170,404 überwiesen werden konnte. Wie hoch sich die betreffende Summe in der zweiten Hälfte des laufenden Etatsjahres berechnen wird, bleibt zur Zeit ungewiß, und es liegen für die Großh. Regierung jedenfalls keine Gründe vor, sie höher, als das Ergebniß des ersten Halbjahres zu veranschlagen. Nimmt man also hiernach die ganze Jahressumme rund zu 340,000 v4L an und fügt mau derselben den Minderbelauf des Matricularbeitrags mit 55,863 .X hinzu, so würde aus diesen Veranlassungen für das Etatsjahr 1880—81 eine Erleichterung des Staatsbudgets um 395,863 J4 oder um 40,138 JL mehr, alr
Haffe beginnt mit einer über Ursache, Entstehung, Entwickelung, Verlauf, Ausgang und Form des Zustandes berichtenden Beschreibung von 7 Fällen geistiger Erkrankung, die ihm in IV2 Jahren bei 6 Gymnasiasten und einem Seminaristen vorgekommen sind; er schließt daran die Mtttheilung der von mehreren Dtrectoren'Conferenzen ausgesprochenen Ansichten über das zulässige Maximum häuslicher Arbeit, sowie die Betrachtung des Lehrplanes eines Gymnasiums — des Hamburger Hocheffchen, wie es scheint, das freilich ganz außergewöhnliche Anforderungen stellt, indem es den Versuch machen will, die Einheitsschule herzustellen, — und zieht zur Vergleichung die Bestimmungen der Unterrichts- und Prüfungs-Ordnung von 1859 für die Realschulen heran. Er ersucht, in wieweit die bei dem Arbeitsmaximum vorausgesetzten normalen Verhältniffe wirklich zutreffen; er bespricht verkehrte Einrichtungen in der Schule, welche, nach Angabe der Lehrer selbst, oft eine Ursache der Ueberbürdung sind; er bestreitet das Vorhandensein normaler Begabung, d. h. nach seiner Ansicht nicht einseitiger Beanlagung, bet der Mehrzahl der Schüler; er führt zur Bestätigung seiner Ansicht, daß die heutigen Einrichtungen des Un- terrichtS an höheren Schulen leicht eine Ueberbürdung des Gehirns herbet- führen, die Resultate der Erhebungen an, welche seit vielen Jahren schon über die zunehmende Kurzsichtigkeit angestellt worden sind. Er beantragt schließlich eine Vereinfachung der Lehrziele und Theilung der Arbeit.
Man kann vielleicht als Arzt über manchen einzelnen Punkt anderer Meinung sein, als Lehrer über Dies und Das anders denken, als Late in der einen oder anderen Beziehung von Hasse abweichen, jedenfalls wird man, wenn ! man seine Schriftchen liest, zu der Ueberzeugung kommen, daß es dem Der- saffer mit allem, was er sagt, heiligster Ernst ist, daß es ihm nur darum zu Ihim ist, für daS Wohl der Menschheit sorgen zu helfen. Wer Lehrer und


