Mttwoch den 18. Februar 1880»
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AnzkM- vsL Amtsblatt für Le« Kreis Gieße«.
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Nr. LL
Amtlicher Hheil.
Bekanntmachung.
Die Verlängerung des Socialistengefetzes.
Als der Reichstag 1878 die Dauer des Gesetzes gegen die gerneinge- jährlichen Bestrebungen der Socialdemokratie aus drei Jahre beschränkie, ging er nicht von der Ansicht aus, daß die Gefahren, welche das Gesetz bekämpfen sollte, tot Mär, 1881 beseitigt sein würden. Die Majorität ließ sich von dem Gedanken leiten, zunächst ein Uriheil über die praktische Wirkung de- Gesetzes und über die richtige Handhabung desselben Seitens der Staatsbe- Hörden zu gewinnen und bei günstigem Ausfall dieses Urtheils die Dauer der Geltung zu verlängern. Das Gesetz ist im ganzen Reiche maßvoll und gleichartig zur Ausführung gelangt. ,
Die Vereine der Socialdemokratie sind geschloffen, die Versammlungen derselben verhindert und ihre Zeitungen verboten worden; es wurde dadurch den lauten Kundgebungen der Socialisten, den offenen Verhöhnungen von Gesetz und Recht ein Ziel gesetzt. Wette Kreise des Volkes wurden von dem Drucke der Agitation befreit, der Wiederherstellung der gestörten Eintracht verschiedener Klaffen der Gesellschaft, den Bestrebungen zur Hebung des Wohles der arbeiienden Klaffen wurde der Weg geebnet. Trotzdem blieb die social- demokratische Agitation wirksam und die Organisation blieb fest und ausge- breitet, allerdings im Geheimen. Die Unentschlossenheit und Bestürzung der Führer wich dem Beschluffe, sich dem Gesetze zu unterwerfen, es aber auf zede Weise zu umgehen. Sie hielten an ihren Bestrebungen fest und ersetzten die verbotene Presse des Inlandes durch auswärtige soctalisttsche Organe.
Hauptsächlich wird vielfach die von Most in London herausgegebene Zeitung „Freiheit" verbreitet, ebenso das officielle Partciblatt „Der Social- demokrat" in Zürich. In beiden Blättern wird die Solidarität der Jntereffen und die Nothwendigkeit der Verbrüderung mit den Umsturzparteien des Aus- landes betont, in beiden tritt der Grundgedanke hervor, daß d:e bestehende Ordnung der gemeinsame, zu vernichtende Feind der Proletarier aller L-mder ist. Nimmt man hierzu das geschloffene Auftreten der Soclaldemokrarie bet mehreren Ergänzungswahlen zum Reichstage, den Aufschwung, welchen die communtsttsche Agitation neuerdings In Frankreich gewonnen hat, so ergiebt sich, daß die Organisation noch in voller Macht besteht. Offenbar legte das Gesetz von 1878 den Socialisten viele Schwierigkeiten in den Weg und zwang dieselben zu vielen Opfern, welche nur in der Hoffnung getragen wurden, daß vie Wirksamkeit des Gesetze« im Jahre 1881 aufhören werde.
Es wurde gerade diese kurz- Frist benutzt, um die Massen zum Aus- harren zu ermuthigen. Deshalb erscheint es der preußischen R-g«erung drin- aend geboten, die Verlängerung der dem Gesetze gegebenen Geltungsdauer ickon setzt auszusprechen, um damit der socialistischen Agitation den Boden zu entliehen. Aus allen diesen Gründen ist daher dem Reichskanzler und von diesem dem Bundesrathe der Entwurf eines Gesetzes vorgelegt worden, welches die Dauer der Geltung des Gesetzes gegen die gemeingefährlichen Bestrebungen der Socialdemokratie vom 21. October 1878 bis zum 31. März 1886 verlängern soll.
Aeulschland.
Berlin - 151 Februar. Die Verhandlungen im preußischen Landtage laffen klar erkenn.n, daß es sowohl den Ultramontanen, als den Conservativen in erster Linie darum zu thun ist, die Schule wieder der Kirche zu unter- stellen Es war einer der ersten Schritte der Falk'schen Gesetzgebung, seine Schulen von der Aufsicht der Priester zu emancipiren, besonders von dem verdeiblichen Einfluß der Ultramontanen, und daher bestimmte das Gesetz vom 12 Mär» 1872 • Die Aufsicht über alle öffentlichen und privaten Schulinstitute gehört ausschließlich dem Staate und ebenso die Ernennung der Local-
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unb wenn die Regierung für ihre Schulen bezahlt, so hat sie auch unzwet' hn« dafür au sorgen, daß nicht- gelehrt wird, was den ®iunb= ßffbSsJ & 5 den'PMten eines rchtschaffenen Bürgers wider- ivrickt. Diesen Grundsatz erkannten alle Confesstonen willig an, nur die Katholiken nicht, weil sie einzelne Anordnungen ihrer Kirche höher stellten, als
Heute Nacht wurden dahier mittelst Einsteiqen folgende Gegenstände gestohlen: muh Kaffeelöffel in Etui acx. G. K.,
J 2 silberne Zuckerbecher, innen vergoldet, gez. M K., 1 Dutzend silberne Theelöffch gez. M. K., V,W *
1 Dtzd. silbern c Kaffeelöffel ohne Zeichen, 1 silberner Kaffeelöffel v'-lle.cht 1 Dtzd. silberne Eßlöffel ohne Zeichen, /, Dtzd
silberne Eßlöffel, noch nicht gebraucht, 1 silbernes Salatbesteck (Löffel und Gabel schwarzer Holzgriff), 1 ®olbf*mud! 1-8«®«
von mattem Gold, auf der Brache 12 kleine Brillanten um einen größer-.', aus jedem Ohrnng 7 igffi
Ringen, Ketten, Medaillons, Brechen, 1 Serviette, weiß M. A. gez., mit cingewirktem Jagdbtld, 4 Servietten, K weiß und roth gez-, ring von Neusilber zum Ausziehen, 1 Serviettenring von weiß und blauen Perlcn.
Beim Vorkommen irgend eines dieser Gegenstände bittet man um baldige Nachricht Hierher- „ ausaesekk
Auf Wiedererlangung der gestohlenen Sachen oder Ergreifung des ober der Thäter 'st eine Belohnung v°>,l M. fl f & •
Gießen, den 17 Februar 1880. Großherzogliche Polizeiverwaltung Gießen.
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die nicht damit im Einklang befindlichen deS Staates- Damit drang ein
fremdes Element in die Schule und es wäre Thorbrit gewesen, hatte der
Staat ultramontanen Priestern ferner die Aussicht über die Erziehung der Jugend anvertrauen wollen; er hals sich, indem er ihnen das Amt abnahm,
oder dle kathollschen Getstlichen, welche in ihrer Stellung blieben, zu Staats
beamten machte, denen er das Amt verleihen und abnehmen konnte. Dieses correcte Ve'hältniß erscheint nun sowohl den evangelischen Orthodoxen als den Ultramontanen, welche gleiche hierarchische Ziele verfolgen, als besei- ^""^10'charakteristisch, daß dieser Kampf um die Herrschaft in der Schulin Italien und O-st-rretch, in Frankreich und Belgien, l° neuerdings foflat m Australien in der Schwebe tst. Der Fastenbrws des Bischofs von M ch-In beschäftigt sich ebenfalls hauptsächlich mit der «chulsrage; er -rk art bie Staacsjchulen für Schulen d-r Apostasie und ruft: »Väter und Mutter, eure große Pflicht ist es, eure Kinder niemals der Pest der Staatsschuien, dieser nahen Gefahr des Verderbens auszusctzen und zu sagens „Lieber sterben, als unsere Kinder diesen Schulen auSltesern i"
Das bedeutendste belgische Blatt, di- „Jnd-pedanc-", beme.kt sehr richtig zu diesem Hirtenbriefe: „Der Führer des belgischen Episkopats ist nicht unbescheiden. Was verlangt er? Nicht blos einen Platz sur die Religion in der Schule, nicht blos den ersten Platz, nein, den ganzen Platz. „Das Haus gehört mit 1" Mit Verlaub, das Haus ist unser, wenn auch die Gesetze di- Delikateffe haben, nicht zu sagen: Ihr seid eS, welche aus der Schule heiauszugehen haben. Das Gesetz regelt aber eure Stellung. Ihr wollt davon nichts wtffen. Das ist eure Sache. Aber di- belgische Nation ist zu vernünftig, um sich durch bie Uebertreibungen und Declama- tionen des Episkopats täuschen zu lassenl"
Aus Sachsen, 15. Februar. Gegenüber einer Mittherlung, welche die „Dresd. Nachr." vom 10. v. Mts. über „die sog. Halsstarre, als eine in Dresden seit einiger Zeit beim Militär wohrgenommene eigenthümiiche Krankheit" bringen, ist das amtliche „Dresd. Journ." in der Lage, Folgendes an- Auführen. Die stattgefundenen Erkrankungen an Genickkrampf, deren Ent- st-hung nach Ansicht der A-rzt- vornehmlich auf Erkältungen juruckzufuhren st, zeigten sich beim 7. Jnfanterie-Regiment „Prinz Georg Nr. i06 kaser- nirt in Möckern bei Leipzig, ferner in d-r Garnison Dresden und in der Garnison Freiberg. Constatirt sind beim erstgenannten Regiment- vier Er- krankungssälle, wovon drei mit tödtlichem Ausgange; to der Garnison Dresden erkrankten neun Manu, welche särnmtlich auf dem Wege der Besserung sich befinden; aus der Garnison Freiberg ist ein Fall und zwar mit todtl.chcm Verlause gemeldet. Daß das Erforderliche zur Vermeidung weiteren Umsichgreifens der Krankheit ungesäumt angeordnet worden, b-dars nicht erst der Erwähnung fccwtf$en Ostseeküste, 15. Februar^ Es ist jetzt von Seiten der deutschen Admiralität der höchst beachtenswerihe Befehl erlassen, daß sämmiliche auf auswärtigen Stationen befindliche drutscke Kr egsschiffe, wenn irgend möglich, nur deutsche Steinkohlei, und andere Produkte der> deutschen Industrie an Kleidungsstücken und Schiffsproviant entnebmen sollen. Die Commandanlen aller imserer Kriegsschiffe im Auslände solle > Lieferanten, von denen st- ihren Bedarf beziehen, zu veranlassen suchen, auch» alle ihre Waaren aus Deutschland kommen zu laffen, wenn dies ohne zu beträchtltche Vertheuerung geschehen kann. — Die Commandanlen aller während dieses Jahres zum Dienst bestimmten Kriegsschiffe sind jetzt officiell ernannt worden. Als Coinmandant der im Herbste zur zweijährto-n Weltumsegelung besUmmien gedeckten Schraubencorvette „Hertha" ist der Capitäu zur See von Kall be- stimmt. Es sällt auf, daß als Geschwaderchef desaus den vkr großen Pan- U». SÄ*1?!;
w«'«" - n >«e ? I G-rhiüflßtte angehörend) bestimmt wurde, zumal derselbe der
Ancieüne.?nach SÄJÄ«» zur See ist. Der älteste Capitanzur See ist der Commandant der jetzt in Japan befindlichen Corvette „P^inz Adalbert", Mac-Lean (ein geborener Ostpreuße), der nach seiner im Herbst zu


