MMitunz
Ntaak§, seitdem - und liberaler Ten- all« httDorragenben rolttik, der Polks- LbQ§ einzig hessische -klmde, die neueften eserkreises erscheinen- 1 den Vorgängen in westen die provinzielle lelonWche Stoff die iblungtn von hcrvor- L'iieratur in durchaus wird den Abonnenten liefert.
Zocke ist die Hessische te, sondern auch das rlspreis beträgt nur :t!tung und bit gute btn btjjtr ötuirttn bat der HeMe/r - Tie Einrückung; für die gespolkne
1880.
"S.&IW *•*85 ' 3,btnb8 £ ®(i"= und LL'SZ ML? ,rt,fd't» Eis-nb,s', Mt Sir. 5.
iber: (6°"
elften
luseck, va^Comitö^ Wetjtor
■ 1.3. ?“>“ On . LauwbE
trir hindurch bil ichlerchrn
u
xfi
yroßmutttt- 16. b.«- * J sta>i.
, „faul'
*5?
Rr. 217. Freitag den 17. September 188«.
Gießener Anzeiger
AnMk- «Ä Amtshkit sn-tzni Kms Gießt«.
~—IV . > Merete üteneijannim 2 man 2V pj. mu «cniav.m^
J | Schulstraße B. 18. Erscheint täglich mit Ausnahme des MsntagS. £ur($ bie Post bezogen vierteljährlich 2 Mart 50 n
__LJ-Jl-IIL " I III "JL'T ------- Amtlicher Hhei 1.
Lehrev-Confevenz
des Confcrenz- Bezirks Grünber^ Donnerstag den 23. September, Vormittags 10 Uhr, zu Grünberg. Gießen, den 15. September 1880. Büchner, Kreisschulinspector.
Die Reichsbank und der Goldabfluß.
Die DiscontmErhöhuuge» der Reichsbank in einer Zett, in welcher in allen Ländern ein niedriger Discontosatz besteht, haben in unseren industriellen und gewerblichen Kreisen um so mehr Aufregung hervorgerufen, als die Verwaltung der Reichsbank verkündete, ste werde so lange weitere Erhöhungen eintreten lasten, bis der Gvldabfluß verschwunden sein werde. Allerdings ist die Erhöhung des Ditcontos der wtrksan.ste Schutz des Gcldvorralhs, aber sie schädigt tue heimische Industrie, und diese Schädigung, so berechnete man, sollte n onatlich etwa 10 Mill. M. betragen I Dauerte eine abnorme Erhöhung des Disconios also ein Jahr, so würden Handel und Gewerbe 120 Mill. M., eine Summe in Höhe des dculschen Reichskrtegschatzes einbüßcn.
Unter diesen Verhälinisten ist sicher eine übertriebene Furcht vor zu starkem Gvldabfluß gefährlich, und daß diese Furcht sich io stark äußern konnte, lag in dem Fehler unserer Bankleitung, zu wenig Gold auf Lager zu haben, wit anderen Worten: den Verkauf des Silbers über Gebühr verzögert zu haben. Wie groß nun eigentlich ter Gvldabfluß gewesen tst und wie lange er andauerte, das erfährt man leider nicht und unterl egt nur unsicheren Schätzungen. Es ist in neuester Zeit viel Gold von Deutschland noch Amerika geflossen, endeflen lehn d:e Erfahrung, daß nach einem Goldabfluß unter regelmäßigen Verhälinisten bald ein Goldrückfluß eintritt, uud dies ist diesmal sicher, als weniger Deutschland, vielmehr Frankreich und England nach Amerika zu zahlen haben, und vorläufig nur eine Verschiebung dieses Verhältnistes stattgefunden hat.
Wie man hört, hat übrigens nech während der Disconto-Erhöhung der Goldabfluß angedauert, aber tn vermindertem Maße. Jetenfalls wird die Erhöhung den Gvldrüüfluß beschirm igen. Vergleichen wir aber den Schaden, der durch die Goldverwerthung Har del und Industrie beticffen hat, so wäre zu u ünschen gewesen, daß man zunäckst die übrigen der Rerchsbank zu Gebote stehenden Mirtel versucht hätte, um Gold heranzuztehen und sestzuhaltcn, z. B- die Ausgabe von Reichskoster.scheinen und dte Aufnahme von Roten anderer Bauten zu beschränken. Seiber kann man aus der -tgenariigen Münz- und Drscontv-Politik terRnchsbank nicht recht klug werden; man versteht sic nur, wenn man die Rückkehr zur Doppel- oder Srlbernährung für möglich hält, tnd'ste» soll Fürst Bismarck sich neuerdings für dte energische Durchführung der Goldwährung erklärt haben.
Deutschland.
m. Darmstadt, 15. S'pibr. Der von der zweiten Kammer der Stände für den Gesetz«sentwurf, dte allgemeine Bauordnung betreffend, niederpesitzte besondere Ausschuß wird auf Einladung seines P> äsidenten, Abg. Küch ler, Montag den 20. d. Mts. zusommentreten, um sich über die in den Beschlüssen beider Kammern noch bestehenden Differenzen schlüssig zu machen.
Berlin, 13. Slptbr. Ueber die Pflichten der zur Ersatzreserve erster Klaffe überwiesenen Militärpflichtigen herrscht trotz des klaren Wortlauts der letr. Bestimmungen tn dem Nachtrag zum Reichsuulttärgesetz vom 6. Mai d. I. und obwohl vor einiger Zett von unterrtchteter Seite eine übersichtliche Zu- scmmenstellung jener Pflichten durch die Preste verbreitet wurde, immer noch so große Unklarheit, daß es cnaezetgt erscheint, auf das unmittelbar bevorstehende Erscheinen der zu dem Gesetz vom 6. Mai ausgearbeiteten Ausführungs-Bestimmungen aufmerksam zu machen. Diese enthalten in Bezug auf t>ie Ueberweisung der Ersatzreserve 1. Klaffe dem Vernehmen nach eine Reihe von Vorschriften etwa folgenden Inhalts: Es werden dieser Klaffe der Ersatz- reserve vorzugsweise diejenigen Personen überwiesen, welche tauglich befunden, aber als Ueberzählige nicht zur Einstellung gelangt sind. Ergiebt diese Kategorie nicht den Bedarf, so ist dersibe zu entnehmen aus denjenigen Militärpflichtigen, deren häusliche Verhältniffe für den Fall eines Krieges dte weitere Berücksichtigung nicht gerechtfertigt erscheinen lasten, aus den nur bedingt Taug- lichen welche also wegen geringer körperlicher Fehler befreit worden, und aus den zeitig Untauglichen, welche wegen zeitiger Dienstuntauglichkeit vom Frieder sdienst befreit bleiben, aber deren hinreichende Kräftigung in den nächsten Jahren zu erwarten steht. Falls dagegen sich ein Ueberschuß ergiebt! so ent- scheidet die Reihenfolge der Loosnummer bei der erstgedachten Kategorie u>d sonst das Lebensalter, die bestere Tauglichkeit und die Abkömmlichkeit. Der Bedarf an Uebnugspflichiigen tst aus der Zahl der wegen hoher Loosnummer oder wegen geringer körperlicher Fehler der Eisatzreserve 1. Klasse Ueberwte- Jenen zu entnehmen. Geistliche, welche ordinirt sind oder die Priesterweihe empfangen hoben, find von der Uebungspflicht befreit. Denjenigen, welche zur Ersatzreserve 1. Klasse überwiesen, wird, wenn sie nur im Falle der Mobil
machung eingezogen werden sollen, ein „Ersatzreserveschein L", wenn ste dagegen auch im Frieden übungspfltchtig sind, ein „Ersatzreservepaß I." ertheilt. In den allgemeinen Bestimmungen lauten beide Doeumente überein. Der In- Haber derselben steht unter der Controle der Landwehr-Compagnie des Land- wehr-Bezirkscommandos und muß sich daher sofort beim Landwehr Bezirks- Feldwebel melden, auch im Falle einer Wohnungsveränderung die bezügliche Meldung machen. Wer tn's Ausland verzieht, bleibt in der Controle derje- ntgen Landwehreompagnte, welche bet der Ueberweisung zur Ersatzreserve die Controle zu übernehmen hatte. Inhaber kann ungehindert verreisen, hat jedoch geeignete Vorkehrungen zu treffen, daß ihm eine etwaige Gestellungsordre jeder Zeit zugehen könne. Vor Antritt einer Wanderschaft ist dem Bezirksfeldwebel Meldung zu erstatten. Während der Wanderschaft finden weitere Meldungen nicht statt, außer wenn der Ersatzreservist in feste Arbeit, es sei im Jnlande oder im Auslande, tritt. In den übrigen Bestimmungen weichen die beiden Documente entsprechend von einander ab. Diejenigen, welche den Ersatzreserve- schein I. besitzen, haben sich bet Mobilmachungen, auch wenn sie sich tm Auslande befinden, sofort zu stellen. In friedlichen Zeiten haben sie das Recht, ohne Weiteres auszuwandern; nur haben sie davon Anzeige zu machen. Die Inhaber eines Ersatzreservepaffes I. dagegen sind im Frieden zur Theiluahmc an vier Uebungcn verpflichtet. Zurückstellungen von der ersten Uebung sind unzulässig. Diejenigen, welche nach außereuropäischen Ländern, jedoch mit Ausschluß ter Küsten des Mittelländischen und des Schwarzen Meeres, gehen wolle,, können nach geleisteter erster Uebung tm Frieden von der Thetlnahme an ferneren Uebungcn auf zwei Jahre, uud falls sie sich im Auslande eine feste Stellung erworben haben, von der Rückkehr im Falle der Mobilmachung bis zur Entlaffung aus der Ersatzreserve entbunden werden.
— Dte Manöver der deutschen Armee bet Berlin liefern der englischen Preffe Stoff zu zahlreichen Leitartikeln. So bringt der „Daily Telegraph" einen Artikel, welcher mit folgenden Betrachtungen schließt: „Die auf Ein- ladung des deutschen Kaisers tn Berlin versammelten Fürsten und Militärs werden bei ihrem Ritte über die sandigen Ebenen und Hügel im Gefolge ihres rüstigen Wirthes, der trotz seiner 83 Jahre ihnen bei einem ununterbrochenen 4- bis östüudigen scharfen Ritte den Weg zeigen wird, alle malerischen Setten des Krieges, unbeeinträchtigt durch deffen Gräuel, kennen lernen. Nicht zu den wenigst erfreulichen und sympathischen Anblicken eines königlichen Manövers gehört unstreitig der erhabene alte Monarch selber, der auf einem seiner Lieb- lings-Schlachtpserde so frisch und unermüdlich das Terrain bereitet, wie der Jüngste seines glänzenden Stabs. Sein Helles graues Auge wird strahlen vor Freude, wenn er die Aufmerksamkeit seiner Begleiter auf eine ausnahmsweis gut ausgesührtc Bewegung seiner geliebten Truppen lenkt, die, durch seine Anwesenheit begeistert, sich selbst zu übertr-ffen suchen. Seine Hobe und athletische Gestalt ist so aufrecht, wie sic vor einem halben Jahrhundert gewesen, und sein sreundliches, angenehmes Gesicht strotzt noch von Gesundheit und strahlt in ungekünstelter Heiterkeit. Er ist tn ver That der paffende Führer der ruhmreichen Tiuppen, die ihre unübertroffene Tüchtigkeit hauptsächlich der intelligenten Sorgfalt und unermüdlichen Energie verdanken, die er denselben während voller sechzig Jichre seiner langen und «hreuvollen militärischen Lauf- bahn gewidmet, die tm Jahre 1807 begonnen, hoffentlich noch lange nicht ihr Ende erreichen wird."
— Auf Grund des § 12 des Reichsgesetzes gegen die gemeingefährlichen Bestrebungen der Socialdcmokratie vom 21. October 1878 ist dte ohne Angabe des Druckers und Verlegers erschienene nichtperiodischc Druckschrift mit der Ueberschrtft: „Der Congreß der deutschen Socialdemokratie 1880", enthaltend ciueiDarstellung der Verhandlungen auf einem vom 20. bis 23. August in Schloß Wyden (Schweiz) staktgehabten Soetalistencongreß, nach § 11 des gedachte» Gesetzes durch das königl. Polizei-Präsidium in Berlin verboten worden.
Telegraphische Depeschen.
Wagner's telegr. Correspondenz-Bureau.
Berlin, 15. Septbr. Fürst Bismarck tst zum Handelstmnistcr und der seitherige Oberpräsident v. Bötticher zum Staatssecretär des Retchsamtes des Innern und zugleich zum Staatsminister ernannt worden.
— Die „Prov.-Corresp." bringt einen Artikel unter der Ueberschrift: Der Gegensatz von liberal und conservativ in Deutschland e$ ^ißt:
Wenn nun den Werken der Gesetzgebung, welche in den ätzten 14 Jahren die verbündeten Regierungen mit den Reichstagen zu Stande brachten, weder die wissenschaftliche noch praktische Kritik erspart bleibt, wenn gewisse Einseitigkeiten bereits lebhaften Tadel Hervorrufen und schleunige Anlegung der bessernden Hand verlangt wird, so giebt dies Niemandem das Recht, die reformt-


