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1 ^ltbehör zu vermiethen niber beziehbar ie jmi., Lelterswe«.
f Lkock meines Hauses ezlchdar, zu vermiethen. Logt. Ludwigsplah. Herrn Berwaiter KrebS iämlimlogis, im ftüher in der Frankfurterstr., und am 1. October zu
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ste Ltock des August Hauses, Frankfurter
, deftehend aus 8 Zim- kammern, Keller, Holz- . Oktober, auf Wunsch -m/ethen.__,
L^is zu vermiethen- AnvL, ^Liendrener.
iber von Herrn Horch Llraße bewohnte Logis r bis zum 1. Oktober ^flL
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Unverzagt, Garttelo. TTmö&Iirtes Btmmer mtt Heu w
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Str. 190.
Dienstag den 17 August
1880.
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a ■ ■■ ■' " ------------- ’ I I Preis vierteljährlich 2 Mark 20 Pf. mit Bringerloha.
RedaettonSbureaur I Schulstrahe v. 18. Erscheint täglich mit Ausnahme des «ontagS. Durch die Post bezogen vierteljährlich 2 Mark 50 PK.
Gxpeditionsbureau r / W __I „I' l'»W—«
Amtlicher Hheil.
Bekanntmachung. t , t._
In Gemäßheit ves § 9 des Gesetzes vom 15. Februar 1875 über die Naturalleistungen für die bewaffnete Macht im Fneden
werden hiermit nachstehende Durchschnittsmarktpreise vom Monat Juli 1880 veröffentlicht:
Hafer Mk. 17,40, Heu Mk. 5,75 Stroh Mk. 4,75 per 100 Kilogramm.
Gießen, am 13. August 1880. Großherzogliches Krcisamt Gießen.
Dr. Hoffman n, Regierungsrath.
Bekanntm a ch n n g.
Wir Bringen hiermi, zur iscnllichk» K-»«I»ißnchm-, »aß stnll «,« s-ich-rigr» °ff-»ll!chen B-d-pl»?--
,wisch.» °-r Männerbave - Anstalt NN« dr, Unt.-Miihl- ans ->°m lin!,n Ufr, d.r 8* -in s-«,pl», zu, ung-f-!,,»-,-» -ff-ntltch.n Benutzung von Seiten der Stadt Gießen hergestellt unv eingefnedlgt worden ,st.
Gießen, den 14. August 1880. Großherzogliche Poltzewerwaltung Gießen.
Fresenius._____ ___
Jeutschlavd.
Aus dem Großherzogthum Heffeo, <3. August. Rach einer soeben im „Regierungsblatt" verkündigten Bekanntmachung haben die Aspiran- ten des Gymnasial- und Realschuliehramts in Zukunft vsrzulegen: Das Abgangszeugniß der Universitäten bezw- technischen Hochschule, an welcher der Gesuchsteller als Studirender ausgenommen war. Will derselbe auf der Lcm- destUniversität bis zur Absolvirung seines Examens noch an den Vorlesungen Theil nehmen, so ist statt des definitiven Abgangszeugntsics von der Landes- Universität ein provisorisches vorzulegen, weiches über das sittliche Verhalten des Geiuchstellers, sowie über die Vollendung des akademischen Tnennmins Auskunfi geben muß. Das definitive Abgangszeugniß der Landes-Umoersität ist alsdann unmittelbar vor der mündlichen Prüfung vorzulegen.
Berlin 13. August. Die Rede, welche Gambetta vor der Gesellschaft der Handelsreisenden in Cherbourg, die ihn zu einem „Punsch" eingeladen, gehalten hat, war für die politische Welt nach dem telegraphisch bekannt gewordenen Auszügen als eine ziemlich bedrohliche AuSlaffung dieses maßgebenden französischen Staatsmannes aufgefaßt worden. Jetzt, wo man den vollstän- diaen Text dieser rednerischen Leistung vor sich hat, ist man sehr geneigt, ihn wenig ernst zu nehmen, ohne deshalb den bedenklichen Werth dieser Kundgebung irgend zu unterschätzen. Eine Rede, beim Punsch gehalten, verträgt vielleicht nicht ganz eine so scharfe Beurtheilung, wie «in bei nüchterner Gelegenheit gesprochenes Wort, wenn man nicht gerade geneigt, das alte. „m vino ven- tas“ auch auf diese Flüssigkeit auszudehnen. Von diesem Aesich spunkte aus entfällt die directe und für den Augenblick gemünzt- Bedrohlichkeit der Garn- betta'schm oratorischen Leistung, dafür aber bleibt die Enthüllung bestehen, daß der künftige Präsident der französischen Republik und die gut gesp.elte Bescheidenheit Gambetta's bürgt den Kammern dafür, daß auch er von seiner Anwartschaft auf die Nachfolge Grevy's vollkommen durchdrungen ist — daß also der künftige Präsident nur von einem Gedanken beherrscht wird, den er der Maffe der Franzosen einzuimpfen beflissen ist, von dem Gedanken an die Wiederherstellung Frankreichs in seine Grenzen vor dem Frankfurter Frieden. Dieses Bestreben, als die Grund-Idee Gambetta's zugestanden, muß notgedrungen unsere deutsche Politik zur höchsten Vorsicht anspornen und wenn auch Gambetta gerade jetzt, wo er im Begriffe stand, aus dem Umwege über Griechenland seinem Ideal mtt Aussicht auf Erfolg nachzujagen, sich der fried- lichen Volksströmung anbequemen und auf die thatkrästtge Unterstützung Griechenlands verzichten mußte, so lieferte eben seine Cherbourger Rede den Beweis, daß dieser Politiker das einmal gefaßte Ziel nicht aus den Augen verliert. Er hat die Revanche für jetzt durch die griechische Verwickelung nicht zu erreichen vermocht, aber er ist beständig auf dem Auslug, um die erste Gelegenheit, die ihm günstig erscheint, sofort für die Revanche auszunutzen.
— Das „Verbindungswesen auf den höheren Lehranstalten' sicht für dieses Jahr aus den Tagesordnungen sämmtltcher Lehrer-Conserenzen. Nach dem Vorgänge der beiden preußischen Minister v. Puttkamer und Bitter ist dies weiter nicht wunderlich, aber die Vorschläge zur Abhulfe des Uebelstaudes, welche auf jenen Confereuzen gemacht werden, zeichnen sich oft mehr durch Originalität, als durch praktische Anwendbarkeit aus. So hat vor wenigen Tagen auf einer Lehrerversammlung In den westlichen Provinzen der Leiter einer höheren Unterrtchtsanstalt allen Ernstes vorgeschlagen besondere Beste- rungsanstalten für Schüler, die wegen der Theilnahme an V°rbindungen anderswo verwiesen worden wären, zu errichten , damit nicht di- Gemü her d Unschuldigen von jenen Versührungen vergis et werden könnten. Dabei wurde bann unser- neuere Gesetzgebung getadelt, die es jedem von einer Anstalt rell- girten Schüler ermöglichte, auf einer anderen wieder mit Ehren unterzukom- men. So ganz richtig erscheint das wohl kaum, wenn man sich der strengen Vorschriften erinnern will, welche Herr v. Puttkamer in dieser Beziehung noch
in seiner jüngsten, das Verbindungswesen betreffenden Verordnung erlösten hat- Ueber eine mehr komische Folge des Schülerverbtndungs Unwesens wird aus Meppen, dem Hauptort des angestammten Windthorst'schen Wahlkreises, be- richtet, daß der dortige Magistrat unter ausdrücklicher Bezugnahme auf bie Kneipvereine der Gymnasiasten die Polizeistunde auf 10 Uhr festgesetzt hat und so die Väter ganz bind für die Sünden ihrer Söhne züchtigt.
Eine Entscheidung des deutschen Reichsgerichts ist für alle Saufleute und das gesammte Publikum höchst wichtig. Dasselbe hat entschieden, daß der Verkauf aller Arten von Waaren mit falschen Ursprungsbezeichnungen als Betrug anzusehen ist. Fast alle unsere Cigarrenkisten tragen nun die Bezctch- nuna Habana" auch wenn der Tabak keineswegs in Westindien, sondern in der ^Psalz gewachsen und irgendwo in Deutschland bearbeitet ist. Jeder Kaufmann kann um dieses Wortes „Habana" willen, welches auf seinem Cigarrenkistchen steht, nach heutiger Lage der Gesetze wegen Betrüge- bestraft werden. Ebenso jeder Kürschner, deffen einheimisches Fabrikat an Hüten und Mützen das prunkende Etiquet „Londres" oder „Paris trägt. Feiner alle Rähnadelbüchsen und unzählig- andere Waaren, welche überall mit englischer Marke bezeichnet verkauft werden; kurz ein enormer Theil der Verpackungen und Emballagen, welche von gewissen Kaufleuten zu mehrerer Anpreisung ihrer Waaren gebraucht wird, kann wegen Betrugs belangt werden, weil die Ursprungsbez-ichnung falsch ist. Es ist auch wirklich zu wünscyen, daß Ehrlichkeit und Wahrheit auch in dieser Beziehung bei uns wieder zu Ehren gebracht und alle Falschheit nach Gebühr gebrandmarkl werde.
Berlin, 14. August. Die Erfahrungen von Tausenden, rn ßettungen veröffentlichte Berechnungen der Gerichtskosten in einzelnen Proceffm, auch di- Beschwerden von Korporationen, welche stets Fühlung mit den Bedürfnissen des Verkehrs haben, beweisen anf's Schlagendste, daß d e seiner Zeit ausdrücklich nut auf Probe und bet der Unmöglichkeit, den Einzelstaaten damals finanzielle Opfer zuzumuthen, sestgestellte Höhe der G-rtchtskosten und Gebuhten eine unerträgliche ist, daß sie der ärmeren Bevolkerung " vie ° Fäll geradezu unmöglich macht, Recht zu suchen. Le det sollen das ROchsjusttzamt und das preußische Justizministerium noch in keiner Welse zu erkennen vkt- mögen, in welchen Punkten eine Abänderung bet Tarife möglich ober erfor» derlich ist. Wenigstens bat bet preußische Justizministet die ihm unterstehenden Gerichte zur Mitiheilunz ihrer Wahrnehmungen über dre Wirkung der Gebuh- renotdnung aufgefotbert. Es wäre bringend zu wünschen, daß diese Ermittelungen rechtzeitig genug abgeschlossen würden, um die geeignete Grundlage zur Abstellung mindestens der schreiendsten Mißstände während der nächsten tagssesfion zu bilden. Vor Allem wären die Nebengebuhren der ®etW8, schreibet und Gerichtsvollzieher in's Auge zu faffcn, beten Ermäßigung de a leider noch immer nicht erwünschte Finanzlage der Einzelstaaten " ‘
unmittelbare Mitleidenschaft ziehen wurde, -sie bewirken, daß bd k uwr«' Objecten di- Kosten oft sich weit höher stellen, als der Stre tgegenstan^ Wenn auch das leichtsinnige Procefstren nicht durch ^ niedrtgeGeb hrc Kosten befördert werden darf, so liegt doch hier eine solche V-rtheuerung der Rechtspflege vor, daß ein Nothgesetz geradezu am Platz« ist- $ tjti
_ c,n agrarischen Kreisen werden, wie die „Kreuz-Zig- hort, Petinonen an den RZchsta^ Mmmelt! um bleiben «gj'«'„ft Börsensteuer zu bewegen- Die Agtaner denken dadurch d-^Börs giebt doch auch dort noch der soliden Geschäfte genug GarauS zu
machen, während sie außer Acht lassen, daß durch so liberalen Pa-tei-n am meisten das Ptivat-Publikum mit geschädigtwird. M: HB« a er tbadeten bab-n Nck stets tm Principe für die Besteuerung der -oöqe w ranoneuer pao.n ncy i«»» -p* v > «-c »^klären lassen, bei einet wirklichen
W-''e auSgefrro^en unb buirj ifa’ mit einzutreten. Allein eine
@teuetreform in "stet f aenebmi«en, das werden die liberalen Pat- kten'Mdben lafff Im Allgemeinen »irb bet Schwerpunkt der Betathungen


