Ausgabe 
17.7.1880
 
Einzelbild herunterladen

"** Nw nebt5.

in.

-5^^7Mwoch

;BSg

fit i/i; k. ""7. (4771 2 » P^'

^Soiree u«äjas^g

^nd-r S'^ (4730

is'9en Regiments- irausse.

lb b« ©aUerte bet RufikNm. ___(.4703 keT

|Fr' £ Febsenfeldj . belchrmdm (Maits, fl- ö®timal wöchent- _ M

cröeüafc

L1U Zig adt>. (4753 »tt Borstand.

tu iungen Mann aus ^imnanah am Real- f tebrlingsfiefie bei mir rrnft Kehsknfeld, r Heinemann's itiung u- i/nnguariflt -!4M finb bei iießrn gegen Wo- )tU ju 5% auS^

henretzrn:

ttit-__

imbcn und Bekannten, ?^cn, welche den Ab- T.imir in so würdiger -mtag Abend geieiert !2ls denn verlassen des ein benlilbt- Lebewohl. I4.3ul[m.

frdndd) Speeer H!. öergesellm

Tgft* Diber.

y? Räbkäftchen^ (47oS

, -l« Buchh-ll« und ,*t. gmtritt Wort tgt* Cfitrttn s«b ggtb- d. Bl-____

4tr. 164. Samstag den 17. Juli 1886.

AMk- unb AmishIÄ fir bei Kms GGe«.

i

1-

RedactionSbureaur

VxpeditionSbureaur

Schulstraße B. 18.

Preis vierteljährlich 2 Mark 20 Pf. mit Brmgersohn.

Erscheint lätzlich mit Ausnahme des Montags. Durch die Post bezogen vierteljährlich 2 Mark 50 Pi,

.. in- - 11in i

Amtlicher PL) ei f.

Fristen dadurch nicht unterbrochen. Gießen, am 16. Juli 1880.

Der Provinzialausschuß der Provinz Oberheffen. Dr. Boekmann, Provinzial-Director.

Bekanntmachung.

Es wird hiermit zur öffentlichen K-nntniß gebracht, daß nach § 12 des Regulativs vom 26. Februar 1875 der Provinz.alausschuß wätitcnb b^Znt, körnten i^öffenMcher ^Sitzung nur schleunige Sachen zur Verhandlung gelangen, dagegen wird der Lauf der gesetzlichen

Bekanntmachung.

Es wird hiermit zur öffentlichen K-nntniß gebracht, daß nach § 10 des Regulativs vom 26. Februar 1875 der Kreisausschuß während der Zeit vom 21. J^bis * c®epgk?Pen in^öffentlicher Sitzung nur schleunige Sachen zur Verhandlung gelangen, dagegen wird der Lauf der gesetzlichen Fristen darrstKreises Gießen.

v Dr. Boekmann.

Das französische Nationalfest.

Der 14. Juli 1789 wird als Erinnerurigstag der Revolution von nun an in Frankreich vsficiell gefeiert, als ein Gedenktag an die Proklamation der Grundsätze:Freiheit, Gleichheit, Brüderlichkeit!" Der Tag der Erstürmung der Bastille bezeichnete allerdings in der französischen Geschichte den Bruch mit dem Despotismus, und die junge Republik von heute, welche den innerlich faulen Eäsarismus der Nopolconiden stürzte, hat sicher das Recht, ihr Natio­nalfest an eine radikale Umuälzung und an eine revolutionäre Erinnerung anzuknüpsen.

Die monarchischen Nachbarländer Frankreichs vermögen recht gut den Jubel zu verstehen, welchen das Nationaljest in Parts erregt. Man gönnt allerorts der gemäßigten Republik, den loyalen Bürgern, welche auch in der N<publik den Schr-tz der Sicherheit der Person und des Eigenthums, den Hort der Ordnung und den Schld der Gerechtigkeit erblicken und zu erhalten besten, einen neihevollen bistvrifchen Tag freudiger Erregung. Am 14. Juli 1789 hat das französische Volk die Ketten der Knechtschast gebrochen, und am 14. Juli 1880 feiern die Enkel den Geist der Milde und Versöhnung, der selbst dem Raubmörder ui.b Brandstifter der Commune großmüthig Verzeihung gewährt. Sie sind amnestirt von Volkes Gnaden, und wenn es ein politischer Fehler ist, die erbittertsten Feinde der öffimlichen Ordnung in die Heimath zurückzusühren, so kann man die Kurzsichtigkeit der Grevy und Gambetta schelten, aber nicht ihr Herz.

Eine Republik, eine ganze Nation marktet und mäkelt nicht mit der Gnade; wenn sie ernual verzeiht, verzeiht sie ganz und voll. Die umfassende Amnestie wurde zur Vorbedingung einer allgemeinen Nationalse'.er, Paris be­durfte derselben, um jedes Mißklanges ledig zu sein. Es prangt heute in einer unbeschreiblichen Fip-Torlette, denn die Fetalen aller seiner Häuser verschwinden unter dem Schmucke von Blumen, Fahnen und Lampions. Parts ist heute Frankreich, denn Hunderttauscnde von Provinzialen haben die Eisen- balnzüge herbeigrschaffr. Die Armee erhält ihre neuen Fahnen und dieser Glanzpurkt der osficiellcn Feier ist darauf berechnet, die Armee und bas Volk unter den mutn Staatszufländen zu verbrüdern. Von Wichtigkeit hierbei ist besonders, daß Frankreich in vollem Frieden lebt, in reger Arbeit und im Wohlstände. Das Land ist m ateriell zufrieden und darum finden politische Umtriebe keinen rechten Boden, während in Deutschland die politische Unzu- srndenheit wächst, weil die Crwerbsrerhältnifie nicht den versprochenen Auf­schwung zeigen.

Obwohl daher die Radikalen, die wieder vereinten Communards in Paris tie Feier durch Sonderagitativnen und durch die kühne Phrase von der rölhesten Freiheit und von der socialen Republik beeinträchtigen werden, so dürsten Störungen der Ruhe nicht stottfinden, falls die Polizei nicht unge­schickt vergeht. Terunendliche, unbeschreibliche Jubel" wird nicht unter­brochen werden, aber der Katzenjammer für die Rückkehr der Communarbs wird sich einstellen, vielleicht spät, aber sicher, denn auch eine Republik kann nicht mit dem Umsturz paktiren.

Deutschland.

Darmstadt, 14. Juli. Das heute ausgegebene Großherzogltche Regierungsblatt Nr. 23 enthält: Bekanntmachung Großh. Mlnisteriums der Finanzen, die Besteuerung des Tabaks betreffend.

Darmstadt, 14. Juli. Der Schutzmannschast ist durch das Reichs- g«seb vouc 24. Mat 1880, den Wucher betr., eine neue Pflicht auferlegt wor­den, indem sie nach Verfügung Großh. Polizeiamts dem in diesem Gesetz behandelten Gegenstände eine besondere Aufmerksamkeit zu widmen hat, da die Handhabung dieses Gesetzes ihr in erster Linie zusalle. Der Schutzmannschast ist jetzt schon bekannt gegeben worden, daß in jedem einzelnen Falle, in welchem auf Grund entsprechender Recherchen Seitens eines Osficianten eine bezügliche Strasanzeige mit Ersolg statifindet, der betr. Beamte zu einer besonderen

Remuneration vorgeschlagen werde. Wenn auch mit diesem Gesetze der Wucher nicht ganz aus der Welt geschafft werden kann, so ist doch durch eine ener- gische Handhabung entschieden eine Befferung der Verhältniffe zu erwarten. (Auch in Gießen dürfte den Schutzleuten sich ein ergiebiges Feld bieten, da hierorts mehrere solcher Subjeete ihr Unwesen treiben).

Berlin, 14. Juli. Das Kriegsministerium hat für die m Zukunft alljährlich einzuberusenden Erjatzreservisten 1. Klaffe die betr. Ausführungs- Bestimmungen erlaffen. Danach liegt es in der Absicht der Militärverwaltung, in möglichst kurzer Zeit den betr. Leuten eine möglichst hohe kriegsmäßige Aus­bildung zu Thetl weiden zu laffen, um im Rahmen eines aus vollkommen auSg,bildeten Mannschasten bestehenden Truppentheils ihre Functioneir zu er- füllen. Bei der Ausbildung soll daher Alles ausgeschloffen sein, was nicht direct die VeiwendungSfähigkett im Kriege vorbereitet, z. 33_ Turnen am Geräth, Bayonnetfechten, Parademarsch. Dagegen sollen Schteßdtenst und Felddienst einen hervorragenden Zweig der Ausbildung abgeben. Die erste U-bung wird eine Dauer von 10 Wochen, die zweite von 4 Wochen, die dritte und vierte von je 14 Tagen haben. Es liegt dabei die Absicht vor, die beiden ersten Uebungen möglichst in zwei aufeinander folgenden Jahren absvlviren zu laffen, und das in dieser Zett Gelernte durch die beiden nächsten Wiede'Holungs-Curse aus's Neue in's Gedächtniß zurückzurufen. Tie erste U-bung wird im Etatsjahr 188182 stattfinden, und zwar voraussichtlich nur bei der Infanterie, den Jägern und der Fußarttllerie. Es soll im ersten Jahre eine größere Zahl von Ersatzreservisten einberufen werden als später. Im Besonderen sollen zu jedem Musk.tier- und Jäger-Bataillon je 80, zu fidem Fußaitillerle-Bataillon je 60 Eisatzreservisten 1. Klaffe eingezogen und zu je einer Compagnie formirt werden.

Der Justizmtnister hat kürzlich folgende Beifügung an die Ober- landesgerichts-Präsidenten erlaffen:Mehre Gerichte pflegen den zu Hulfs- schöffen und Hülssgeschworenen bestimmten Personen ebenso wie den Haupt- schöffen von ihrer Wahl thunlichst bald Kenntniß zu geben, um sie in den Stand zu setzen, in ihren Geschäften und sonstigen Piivatangelegenheiten im Voraus auf den Schöffendienst Rücksicht zu nehmen. Dieses Verfahren wird als der Natur der Sache und der Absicht des Gesetzgebers entsprechend den- jenigen Gerichten zu empsehlen sein, bet denen es bisher noch nicht m Hebung war. Ungeachtet einer solchen Fürsorge wird jedoch der beabsichtigte Zweck bet solchen Beamten nicht zu erreichen sein, deren dienstliche Verrichtungen ihrer Natur nach nicht ohne beträchtliche Nachthetle plötzlich eingestellt oder von einem Vertreter übernommen werden können. Nach einer Mittheilung der Herren Minister des Innern und der Finanzen ist dies namentlich bei vielen Koffenbeamten der Fall. Ich ersuche deshalb Sie, Herr Präsident, die Land- und Amtsgerichte auf die heivorgehobeneu Gesichtspunkte aufmerksam zu machen, damit es vermieden wird, zu Hülfsschöffen und Hülssgeschworenen Beamte zu wählen, deren plötzliche Einberufung die Staatsdienst-Jntereffen zu gefährden

geeignet ist." , .. k

Hilde-heim, 13. Juli. Wie derzeit mitgetheilt worden, hatte der hiesige Buchdruckereibesitzer und Verleger desHildesh. Kurier", Funsstuck, am 28. April er. anläßlich der erfolgten Entlaffung seines Redaeteurs Schuffer aus der von demselben wegen Pr-ßvergehens verbüßten Strafhaft eine große schwarr-weiß-rolhe Fahne aus seiuem Hause ausgehängt, war dieserhalb in Ui.tersuchu.ig gerathen und durch Uriheil deS hiesigen Schöffengerichts am 10. v. Mts. zu 30 «X Geldbuße verurtheilt, indem das Gericht aus der an­geführten Thatsache, unter Berückfichtigung folger darauf 6e8iiglid)er Um» stände - vorhergegangene, auf die Entlaffung des Sch. ans der Hast hm- weisende Artikel desHildesh. Kurier" - den Thatbestand der Berubung grobe» Unfugs sestgestellt hatte. - Auf Berufung des F. hat die Strafkammer des königlichen Landgerichts das schöffengerichtliche Ur.heil wieder aufgehoben und kostenlose Freisprechung erkannt, weil in dem Ausgängen emer deutschen Fahne a»S welchem Grunde dies auch geschehen möge, eine Verletzung oder Gefährdung der öffentlichen Ordnung nicht gefunden werden könne.