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Lokales.
Gießen, 16. März. Neue finanzielle Opfer und Belästigungen schlimmster Art stehen dem Handelsstande in Form der projectirten Stcmpelabgabc, insbesondere der Quittungssteuer, in Aussicht und dürste eine Besprechung dieser Angelegenheit, wie solche der Handelsveretn für heute Abend im Cafe Ebel angeregt, dringend angezeigt erscheinen.
— Wir verfehlen nicht, unser theater-Uebendes Publikum auf das morgen, Mittwoch, Abend stattfindende Benefiz des Herrn Albert Gärtner aufmerksam zu machen. Der Benefiziant, von früher her bei dem hiesigen Publikum gut eingcführt, ist eine der besten Kräfte, wenn nicht die beste, der hiesigen Theatergesellschaft. Er verdient es, daß ihm an seinem Benefizabend auch der klingende Lohn werde, ohne den des Künstlers Erdenwallen etwas nüchtern ist.
Paris, 15. März. Der russische Botschafter Orloff ist der „Agence Havas" zufolge nach Petersburg berufen mit der Anweisung, den Botschaftsrath v. Kapntst als Geschäftsträger fungiren zu lassen. Orloff wirv wahrscheinlich Mittwoch abreisen.
— In Miraude (Departement Gers) ist Georges de Caffagnac an Stelle seines verstorbenen Vaters Granier de Cassagnac zum Deputaten gewählt. In den Wahlkreisen Rambouillet und Narbonne sind zwei Republikaner zu Deputirten gewählt.
London, 15. März. Telegramm des „Daily Chronicle" aus Allahabad von heute: Charikar ist wieder vom Feinde besetzt und geplündert worden. Unsere Alliirten wenden sich gegen uns. Die Stämme versammeln sich in großer Zahl. Ein neuer Feldzug scheint unvermeidlich.
Karlsruhe, 15. März. Das Finanzgesetz wurde von der Zweiten Kammer ohne Widerspruch angenommen. Die Kammer sprach dabei den Wunsär nach Vereinfachung des Verwaltungs Organismus aus.
Petersburg, 15. März. Der „Golos" meldet aus Warschau: Die Polizei entdeckte am 11. ds. eine Soctaltsten-Versammlung, wobei 16 Personen verhaftet wurden, nämlich 2 Ingenieur-Technologen, 1 Student der Medictn und 13 Handwerker.
Berlin, 15. März. Reichstag. Erste Lesung des Vertrages mit dem Hawar- Jnselreich. Ministerialdirector v. Philipsborn bittet den Reichstag, dem Vertrage ruzustimmen. Lasker fragt, weßhalb, wenn man hier die Zustimmung des Reichstages für nothwendig halte, der deutsch-österreichische Handelsvertrag verlängert sei, ohne dem Reichstage Gelegenheit zum Votum zu geben. — v. Philipsborn kann int Augenblicke, da ihm die Frage durchaus unerwartet kommt, sich über den ölterreichrschen Vertrag nicht verbreiten, bestreitet indeß die Zulässigkeit der Analogie zwischen diesem und dem vorgelegtcn Vertrage. Das mit Oesterreich getroffene Abkommen sei ein Product des politischen Verhältnisses zu demselben, dazu bestimmt, die engen Beziehungen von dem politischen auf das materielle Gebiet zu übertragen, und enthalte nichts, was der unmittelbaren Genehmigung des Reichstags bedürfte, dessen Prärogative zu beschränken auch nicht entfernt beabsichtigt werde. Vielmehr werde die Reichsregierung die geeignete Gelegenheit benutzen, dem Reichstag eine bez. Vorlage zu machen. Die Absicht des Reichskanzlers gehe dahin, keine Veränderungen m den handelspolitischen Beziehungen zu Oesterreich herbeizuführcn, sondern ihre Stabilität zu sichern. Für heute bittet v. Philipsborn, von einer Discussion hierüber abzustehen. — v. Bunsen spricht Befriedigung über den Vertrag nach feinem materiellen Inhalte aus; die handelspolitische Bedeutung desselben sei unverkennbar von hohem Werth. — Gareis schließt sich den staatsrechtlichen Bedenken Lasker's an. - Nachdem noch Staatssecretär Hofmann den Vertrag vertheidigt hat, wird die erste Lesung desselben geschlossen. — Es folgt der Bericht der Budget-Commission über den Zolletat. .
Bei Berathung des Etats der Zölle, Verbrauchssteuern und Aver'-n bringt Richter, unterstützt von Lasker, den Antrag ein, daß der Reichskanzler a'-'.«gefordert werde, den Handelsvertrag mit Oesterreich-Ungarn vom 31. December 1879 dem Reichstage zur verfassungsmäßigen Genehmigung vorzulegen. Richter führt aus, daß der Vertrag, da er die Meistbegünstigungsklausel enthalte, zu feiner Gültigkeit der Genehmigung des Reichstags bedürfe. Redner hält die Zett trotz der günstigen Beziehungen zu Oesterreich für den Abschluß eines Handelsvertrages nicht geeignet wegen der von Deutschland betriebenen Schutzzollpolitik- Er unterzieht den neuen Zolltarif bezüglich des Flachszolles, des Verfahrens wegen der Transitläger und des Getreide- zolles einer scharfen Kritik. - Graf Udo Stolberg tritt für die rationelle Wirthschafts- idee ein, die dem neuen Zolltarife zu Grunde liege. Er halte es bezüglich Erneuerung des Handelsvertrages mit Oesterreich für ein Unglück, wenn wir uns wieder auf den Veredelungsverkehr einlassen wollten. Arn Zolltarif heute schon zu rütteln, sei nicht richtig; man möge ihm Zeit lassen, erst zu wirken, und sich dann von feiner Brauchbarkeit überzeugen. — Karsten polemisirt gegen die in den Etatsansätzen angenommenen Zahlen, die er als unrichtig bemessen hinstellt. — Bundes-Commissar Burchardt warnt davor, an Einzeltheilen des Tarifs heute schon zu rütteln; heute müsse man den mühsam zu Stande gekommenen Tarif als Ganzes annehmen und die Prüfung der Einzelheiten späteren Jahren überlassen. Der Bundesrath werde die Aufhebung des Flachs- rolles nicht beantragen, einen bezüglichen Antrag des Hauses aber eventuell ernstlich erwägen. Die Industrie dürfe vertrauen, daß ihre Interessen bei dem neuen Vertrag mit Oesterreich-Ungarn thunlichste Berücksichtigung fänden. — Stumm meint, wenn der neue Taris einzelne Eonsumartikel unerheblich vertheure, so werde das reichlich ausgeglichen durch die erhöhte Arbeitsthätigkeit, die er den Consumenten auf den Gebieten der nationalen Arbeit geschaffen. Stumm spricht sich gegen jede Veränderung des Tarifs aus, will sich aber den Anträgen auf Aufhebung des Flachszolles nicht widersetzen, weil es sich hier nur darum handele, eine Remedur zu schaffen für ein notorisches Versehen, das der Reichstag begangen, als er tm Vorjahre den Flachszoll in dritter Lesung annahm, den er in zweiter Lesung verworfen hatte.
v Benda tritt zugleich in Delbrück's Namen den Ausführungen Karsten's bet. Die Ansätze seien nicht richtig. Die Folgezeit werde lehren, ob die Subcommlssion des Vorjahres oder die Regierung das Richtige getroffen. — Burchardt spricht die Hoffnung auf das Zustandekommen des neuen Vertrages mit Oesterreich aus. So werde die Annäherung mit diesem Reiche noch intimer werden als sie sich politisch jetzt schon ge= Halte. — Windthorft kündigt einen Antrag auf Aufhebung des Flachszolls an, dem sich die Regierung wie das Haus confequenter Weise gar nicht widersetzen könne. — Die Titel aus den Einnahmen an Zöllen, Tsbaksstcuer, Rübenzuckersteuer, Salzsteuer und Branntweinsteuer werden hieraus genehmigt. Der Etat der Pensionsverwaltung wird den Commissionsanträgen gemäß genehmigt, ebenso die Etatsemnahme des Reichstages. Cap. 18 des Einnahme-Etats setzt ans den Ueberschüssen des Etatsjahres 1879/80 an Einnahmen 5,987,592 JL in den Etat. Richter beantragt, diesen Titel so weit zu erhöhen, daß für dieses Jahr eine Verminderung der Matrikularbeiträge um 8 Millionen Mark eintritt. Rickert tritt dem Anträge Richter bei, den v. Mmnigerode und Unterstaatssecretär Scholz bekämpfen, worauf beifelbe gleichwohl angenommen wird. Der Rest des Etats wird nach den Anträgen der Commission erledigt und die Sitzung auf Dienstag vertagt. t _
Berlin, 15. Maez. Der Abg. Marquarvjen beantragte in der Reichs- tagscommffsivn für das Socialistengesetz, daß die Gültigkeitsdauer desselben bis zum 30. Juni 1884 festgesetzt werde. Ferner soll die in § 28 sub 3 getroffene Bestimmung (Untersagung des Aufenthaltes in Beziiken rc.), daß dieselbe auf Mitglieder des Reichstages, welche sich am Sitze desselben wäh rend der Reichstags-Session aufhalten, keine Anwel-dung findet.
London, 15. März, Abends. Unterhaus. Schatzkarzler Northcote erklärt: Die Vertagung des Parlaments erfolgt am 24. März Nachmittags; unmittelbar daraus erscheint die königl. Verordnung über die Auflösung des Unterhauses. — Oberhaus. Beaconsfield e klärt auf eine Anfrage Dranmore's: Da die Antipacht-Demonstrationen in Irland afcgenomme i, so sei es nicht nothwendig, beim Parlament neue Vollmachten, betr. die Verwaltung Irlands, nachzusucheu. Die Ausnahmegesetze für Irland erlöschen demnächst. Je nach den Verhältniffen werde die Regierung von dem neuen Parlamente entweder deren Aufhebung oder Erneuerung der Vollmachten erbitten.
Gießen, 16. März. Ta gesorvnung für die Stadtverordneten - Sitzung am Donnerstag, den 18. März 1880, Nachmittags 4 Uhr, im alten Nealschul- gedäuder
1. Die Mitprevigerstelle resp. die Bildung einer dritten evangelischen Pfarrstelle betr.
2. Die Hausmeisterstelle in dem stäbti'chen Harne auf dem Asterweg.
3. Gesuch des Bäckermeisters Christian Fatz um Erlaubnis zur Lagerung von Holz an der Grünberger Straße.
4. Die Holzversteigerung vom 8. d. Mts. betr.
5. Die Erbauung einer Turnhalle für die höhere Mädchenschule.
6. Die Erbauung einer neuen Kaserne
7. Gesuch des Georg Stühler um käufliche Ueberlassung städtischen Geländes.
8. Desgleichen des Steueraufsehers Fink.
9. Gesuch der Firma Nattmann & Weidig um käufliche Ueberlassung städtischen Geländes.
10. Gesuch mehrerer Bewohner der Frankfurter Straße um Fortsetzung der Banquet- Pflasterung
11. Die Aufnahme des Hamm in den städtischen Bauplan.
12. Die Verpachtung der Pippischen Schanze.
13. Die Unterhaltung der städtischen Wiesen.
14 Gesuch des Maschinenschlossers Heinrich Baum II. um Angabe einer Baulinie.
15. Desgleichen der Jeremias Friedel Wittwe.
16. Gesuch des Sattlermeisters Wilhelm Friedel um Bauerlaubniß.
17. Gesuch des Schreinermeisters Johann Jacob Schmidt um Bauerlaubniß.
18. Desgleichen des Weißbinders Karl Euler.
19. Desgleichen des Kaufmanns Louis Plank.
20. Desgleichen der Brüder Heinrich und Jacob Ketzler von Annerod.
21. Desgleichen des Weißbinders Christian Petri V.
22. Gesuch des Holzhändlers Susmann Katzenstein um Erlaubniß zur Erbauung zweier Hallen.
23. Kosten-Decreturcn.
Gießen, 16. März. sSchwurgerichtsverhandlnngen.j Am 15. März d. I. wurden folgende Sachen ubgeurtheili:
1) Gegen Heinrich König von Lindheim, 20 Jahre alt, wegen Versuchs der Nachzucht an einer 75jährigen Frau. Derselbe wurde für schuldig erkannt, jedoch wurden mildernde Umstände angenommen und Angeschuldigter in eine Gefängnißstrafe von einem Jahre und in die Kosten verurtheilt.
2) Gegen Marie Weber von Udenhausen, 20 Jahre alt, Dienstmagd, wegen Kindesmorv. Die Weber war angeklgt: daß sie am 6. November v.J. in Elbenrod in der Behausung des Johannes Faust, bei welchem sie als Magd diente, ein von ihr geborenes Kind männlichen Geschlechts in oder gleich nach der Geburt vorsätzlich gelobtet, indem sie das Kind in oder gleich nach der Geburt am Halse gepackt und gedrückt und bann, nachdem sie es fest in eine Schürze gewickelt, zu sich ms Bett gelegt und die Bettdecke fest darüber gebreitet habe.
Da die Lebensfähigkeit des Kindes nach dem Gutachten des Experten. Herrn Professor Birnbaum, nicht als erwiesen angenommen wurde, so sprachen die Geschworenen das „Nichtschulvig" aus, worauf der Gerichtshof auf Freisprechung erkannte.
— Die Nachbarschaft des „Rusi. Hofes" war am Samstag Nachmittag 4 Uhr einigermaßen erstaunt, daß der Leichenwagen in den Hof desselben gelenkt wurde, ohne daß man wußte, ob in dem betr. Hause eine Leiche liege. Bei näherer Erkundigung ergab es sich, daß der Leichenwagen in der Klinik eine Leiche abholen sollte, dort der Sarg vom Schreiner aber noch nicht abgeliefert worden war und daß bis zu dessen Ankunft der unheimliche Wagen sich in der Nähe aufhielt, ohne daß er zum Schluß seinen Zweck erreichte, denn nach Ablauf von 3/< Stunden fuhr der Wagen in die Stadt zu einer Beerdigung, die um 5 Uhr stattfinden sollte.
— Seit Sonntag ist auf dem Oswalds Garten ein Zirkus aufgeschlagen, dessen Besuch wir unfern Lesern empfehlen können. Man findet dort allerdings nicht jene Pracht der Ausstattung, Dekorationen k., mit welcher ein Renz, ein Salamonsky die Manege in einen Feenpalast zu verwandeln wissen — aber die Leistungen der Gesellschaft verdienen alles Lob und alle Anerkennung. Ja, wenn man an die reichen Mittel denkt, über welche die renommirten Zirkus^ Inhaber verfügen und durch welche sie zu wirken pflegen und dagegen die engen Verhältnisse betrachtet, welche die hiesige Gesellschaft beschränken und hemmen, so wird man über das hier Gebotene staunen müssen. Der Direktor, ein vorzüglicher Reiter, besitzt gute und wohldrejsirte Pferde. Da ist ein Schimmel, er hat allerdings bi: Blüthe seiner Jahre hinter sich, aber er ist ein Schulpferd, welches einem größeren Zirkus Ehre machen würde. Ebenso das Schul- und Springpferd Kolumbus. Von den drei Schecken, die wir gestern Abend auftreten sah«, ist das eine Baar beinahe eben so gut abgerichtet Auch die übrigen Pferde, welche von den Mitgliedern der Gesellschaft geritten werden, genügm den Anforderungen
Die Dresiur des Stieres erregt Bewunderung. Besonderes Interesse erregen die Leistungen der jugendlichen Künstler; die kleine Henriette als kühne Voltigeurin, ein frischer Knabe, als kecker Reiter und munterer Klown, ein jugendliches, kaum dem Säuglingsalter entwachsenes Wesen, das sich auf dem pfeilschnell dahin rasenden Roste tummelt.
— Am verflossenen Freitag Abend wurde in der Lahn bei Heuchelheim die Leiche eines unbekannten Mannes gefunden. Nach Besichtigung derselben durch das Amtsgericht und den Arzt wurde die Leiche am Samstag in Heuchelheim beerdigt.
— Die „Volksküche" veriheilte heute 997 halbe Portionen. Verkauft wurden hiervon 49, 948 Portionen erhielten Arme, Kinder und Handwerksbjchen.
Handel und Verkehr.
Gießen, 16. März. Auf dem heutigen Wochenmarkte kostete: Butter per Pfd.^L 1.05 bis JL 1.12, Hühnereier 2 Stück 10—11 H, Gänseeier per Stück 11 Enteneier per Stück 6—0 Käse per Stück 5—11 Käsematte per Stück 3 H, Erbsen 1 Liter 20 H, Linsen 1 Liter 23 H, Tauben das Paar JL 0.85, Hühner per Stück l.tiO—1.80, Hahnen per Stück JL 1.50 biß 2.50, Enten per Stück 2.0l)—2.50, Kartoffeln per 100 Kilo JL. 6—9.00, Zwiebeln p Etr X 15—18, Milch per Liter 16 und 18 Oäüenflcisch 66-68^ per Pfo., Kuh- und Rindfleisch 48—56^, Kalbfleisch 40—46 Hammelfleisch 45-60 H, Schweinefleisch 60 H.
Frankfurt, 15. März. (Fruchtbericht.) Mehl Nr. 1 «X 43, Nr. 2 «4L 41, Nr. 3 m 35 Nr. 4 Jt. 31, Nr 5 JL 25, Roggenmehl % (Berliner Marke) JL 2b 50—00, do I (Berliner Marke) 27.00—00.00, do II (Berliner Marke) 20.00—21.00. Weizen
effectin hiesiger ab Bahnhof hier JL 24.50 OO.Oo, ab unserer Umgegend v»L 23.75—24.00, do. fremder je nach Qualität JL 23.75—24 50, Roggen, je nach Qualität JL 19.50—20.50, Gerste J4 1800-21, Hafer JL 14—16.25, Kohlsamen JL 27—29.00, Erbsen „4L 19—27, Wicken JL 16 — 18, Linsen JL 20-40, Bohnen, weiße, JL 23—25, Roggenkleie JL —, Weizenkleie, grobe und feine <X —, Rüböl, detail, JL 60. Stimmung ruhig. Hauptsächlich gefragt war: —. Dringend offeriri: —. (Die Preise verstehen sich sämmilich per 200 Pfund Zollgewicht — 100 Kilo )
Frankfurt, 15. Marz. Der heutige Viehmarkt war gut befahren. Angetrieben waren ca. 350 Ochsen und Stiere, 260 Kühe und Rinder, 290 Kälber und 300 Hämmel. Die Preise stellten sich: Ochsen 1. Qual. 68—70, 2. Qual. JL 61—66, Kühe und Rinder 1. Qual. 58—60, 2. Qual. 48—50, Kälber 1. Qual. JL 54—56, 2. Qual. 48—50, Hämmel 1 Qual. JL 58—60, 2. Qual- Jü 40 -50 per 100 Pfd. Schlachtgewicht. Schweine je nach Qualität das Pfund — H.
Berlin, 11 März. Zwischen der Reichs-Postverwaltung und der Postverwaltung der Vereinigten Staaten von Amerika ist ein am 1. k M. in Kraft tretendes neues Uedereinkommen betreffend den Austauscy von Postanweisungen abgeschlosten worden- Danach darf unter anderem der Betrag einer nach den Vereinigten Staaten abzusendenden Postanweisung den Betrag von 50 Dollars nicht übersteigen. Die vorauszuzahlende Gebühr beträgt in Deutschland 20 H für je 20 jMa (100 D — für jetzt 425 mindestens jedoch 40 H für jede Postanweisung. Der Betrag wird mittels eines gewöhnlichen Vereinsformulars in Amerikanischer Währung mit lateinischen Schriftzeichen ausgedrückt Der Adrestat muß nach Vor- und Zuname und genauer Adreste bezeichnet und der Absender auf dem Abschnitt namhaft gemacht fein. Diese Postanweisungen werden ausschließlich auf das Postamt Köln 1 zu leiten fein. Der Betrag einer Postanweisung aus den Vereinigten Staaten darf JL 210 nicht übersteigen. Als Grundlage aller Zahlungen auf Postanweisungen, gleichviel ob es sich um Auszahlungen an das Publikum oder um Einzahlungen seitens desselben handelt, sollen die Goldmünzen oder ein anderes gesetzliches Geld von gleichem Werthe gelten. Indessen soll jeder Verwaltung freistehen, für den obigen Zweck Geld von geringerem Werthe zu verwenden, wenn dasselbe gesetzliches Zahlungsmittel ist, vorausgesetzt, daß solchem Minderwerthe Rechnung getragen wird.
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