Ausgabe 
16.12.1880 Erstes Blatt
 
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Bekanntgabe genöthigt.

Die Expedition desGießener Anzeigers".

Allgemeiner Anzeiger.

SuppenanstaLt

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in der Herberge jur Heimath, Bahnhofstraße.

Ausgabe der Suppe täglich von 11V2 bis 1 Uhr Mittags.

Preis der Portion (3/4 Liter) 10 Der Vorstand.

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7177) Mit Bezugnahme auf die in der gestrigen Reformationspredtgt von Herrn Gymnasiallehrer Stamm gegebene Schilderung der Bibel als des Familtenfreundes protestantischer Familien, in welche man die Erinnerunqstage der Familie etnzuschretben pflegte, mache ich hiermit bekannt, daß bet mir Bibeln mit Familienchronik von 1,85 Jt. an bis zu reich künstlerisch aus- geschmückten zum Preis von 3 bis 10 JL, sowie auch die gleichfalls erwähnten berühmten Erbauungsbücher unserer protestantischen Kirche zu haben sind.

Gießen, den 1. November 1880. Gg. Schlosser, Pfarrer

loitn. Er besaß demzufolge dieses Hrimathsrecht noch am 30. Juni 1871. Nach den lieber- gangsbestlmmungen in § 65 pos. 1 des UnterstützungSwohnsitzgejetzeS vom 6. Juni 1870 sollen aber diejenigen Deutschen, welche am 30. Juni Kl innerhalb des Bundesgebietes ein Heimathk- recht besitzen, kraft desselben am 1. Juli 1871 den UnterstützungSwohnsitz in demjenigen Orts- Armenverbande haben, welcbem ihr Heimathsort angehört. Hiernacd lat Wilbelm Arthur Sinsheimer am 1. Juli 1871 den Unierstützungswodnsitz in Sckadges gehabt. Dieser Unter- stützungswohnsitz konnte nach $ 22 des Gesetzes vom 6. Juni 1870 nur verloren gehen durch Erwerbung eines anderweitigen Unterstützungswohnsitz^s oder durch zweijährige ununterbrochene Abwesenheit nach zurückgelegtem vierundzwanzigstem Lebensjahre. Da keine dieser beiden Mög ltckkeiten hier 'n Betracht kommen kann, so besitzt Wilhelm Arthur Sinsheimer dermalen noch seinen Unterstützungswohnsitz zu Schadges und mußte demzufolge wie geschehen der Beklagte verurtheiit werden.

Gießen, 15. December. Veranlaßt durch die schlechte Geschäftslage und der damit verbundenen Arbeitslosigkeit, sowie auch durch das immer mehr überhand nehmende Stromer- thum, beschloß der hiesige Schuhmacherverein in einer früheren Generalversammlung die Er­richtung eines Arbeitsnachweis und Unterstützungs-Bureaus für wandernde Schuhmacher- Gehülfen.

Von der Ansicht ausgehend, daß es einestheils Pflicht eines jeden Meisters ist, besonders in ungünstigen Zeiten, die wirklich Arbeit juchenden Gehülfen seines Gewerbes zu unterstützen, anderntheils aber auch Pflicht ist, dem zwecklosen arbeitsscheuen Herumtreiben, wozu auch mancher braver Arbeiter verleitet wird, entgegenzutreten, wurde beschlossen, die von dem Verein zu gewährende Unterstützung nur dann zu geben, wenn bei einem Vercinsmitglicd keine Arbeit nachzuweisen ist, ferner wenn der Gehülfe nicht länger als 6 Wochen außer Arbeit und endlich dieselbe nicht in Geld, sondern in einer Karte zu geben, auf welch- Essen oder freie« Logis auf der bestimmten Herberge gegeben wird.

Die Einrichtung trat mtt dem 1. d. M. ins Leben und dürfte, wie es den Anschein hat, der gute Zweck der Sache damit erreicht werden.

Möchten fick andere Gewerbe angeregt fühlen, diesem Beispiele zu folgen, damit Jeder das ©einige zum Wohle des Ganzen beiträgt

(Sterblichkeit in Gießen.) In der Woche vom 5. bis 11. December ereigneten sich in Gießen im Ganzen sieben Todesfälle und zwar wurden vier Erwachsene und dre, Kinver davon betroffen. Bei den erwachsenen Personen war Todesursache: Altersschwäche 2 mal, Lungenentzündung, DrighUjche Krankheit je 1 mal. Ein Kind im ersten Lebensmonate starb an Darmcatarrh, zwei ältere Kinder an Diphtheritis. G

In der F-rber'jchen Buchhandlung ist ausgestellt: Königin Louise, Photographie nach dem Oclgemälde Gustav Richter's. DiescS Bild ist das beste Portrait, welches die neuere Kunst hervorgebracht hat, und die Photographie di- schönste Zimmerzterde, welche man sich zu Weihnachten wünschen kann.

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Gießen, Di Der ei am Grohh. '

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Zur Bezah ?dcn bei der angelegten J .Jahres Ml .Termine test, Samstag Dienstag Mittwoch Donnerstag Dienstag Mittwoch

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Die Jnteu -Morden, die in Empfang Äorjeigung d rttmiren.

Zugleich wi Donnerstag f lJnteresjenlen kdie übrigen Z lbcstimml sind.

Die Hercer lucht, dieses übliche Weis-

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Einladung.

Zu der Weihnachtsbescheerung unserer Kleinkinder- Vewayranstalt, die am Sonntag, den 19. December o. Abends sechs Uhr, in der städtischen Turnhalle stattfinden soll, laden wir alle Freunde der Kinder und Wohlthäter unserer Anstalt hiermit freundlichst ein, wir bitten aber uns wie früher so auch in diesem Jahre zu^erlaubni daß wir zur Deckung der Kosten und zum Besten der Anstalt für den Eintritt m den Saal der Turnhalle 20 und auf die Gallerie 10 H als Eintrittsgeld erheben.

Gießen, den 15. December 1880.

Der Vorstand der Kleinkinder-Bewahranstalt.

Dr. Naumann, Pfarrer.

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(f. Entscheidung des Bundesamtes für das Heimathswesen vom 4. März 1876, mitg-th-ilt in der Zeitschrift für Staats- und Gemeindeverwaltung im Großh-rzog- thum Hessen I. Jahrgang 1877 S. 36), ,

sofern nicht aus einem der in §. 56 des Unterstützungswohnsttzges-tz-s angegebenen Grunde da« Verbleiben der auszuweisenden Person durch di- zur Entscheidung zuständige Behörde des OrtsarmenverbandeS angeordnet war, m , ... . ,.

paß «8 an einer solchen Anordnung irgend welcher Behörde überhaupt fehlte, nidem bte Polizei-S-ction ves Magistrats zu Frankfurt untern 7. D-c-mver 1878 nur Kosteneriatz und Erklärung an den OrtSarmenverband Hebern forderte, ober Nichts gemäß § 5b mit Gedern verhandelte oder anordnet-, am 21. December 187» aber nuranrat^en* zu onnen ^klärte, die Hilfsbedürftige am Ort in Frankfurt a. M. weiter zu unt-rstutz-n, unv im Uedrt- gen einfach die verlangte Rücklieferung der p. Stöhr unterließ;

8 ^ß hiernach eine nach § 56 des Unterstützungswohnsitzgesetzes annehmbare Ausnahme, welche formell nur in einer ausdrücklich darauf gerichteten Anordnung der zuständigen Behörde begründet sein könnte, eine Ausnahme, übet deren materielle Begründung zu entscheiden der Provinzial-Ausschuß der Provinz Ob-rh-ffen auch gar nicht zuständig gewesen Ware, gegenüber bet U-berfühtungspflicht bes Klägers nicht vorliegt ;

daß dem unterliegenden Thetle die Kosten aufzuburden sind, zu Recht,

daß ble Klage des OrtsarmenverbandeS Frankfurt a. M gegen den OrtSarmenver- band Gedern abzuweisen und Kläger in die Kosten sowie in einen Averstonalbetrag von 20 Mark zu verurtheilen sei.

Die in der Sitzung vom 30. v. Mts. folgende Verhandlung nimmt ein erhöhtes In­terest- in Anspruch, wril in diesem in tatsächlicher Beziehung möglichst verwickUten Fall die schw engsten Fragen der früheren Gesetzgebung in Betracht kommen, und weil dieser Fall klar !eiat wie auch unter den früheren G-s-tz-n über Heimathwesen ebenso auffallende Härtest sich ergeben konnten, wie dieselben der neuesten Gesetzgebung täglich vorg-wotfen werden. In die­sem Falle mußte eint kleine arme Gemeinde verurtheiit werden, einen taubstummen Knaben dauernd zu übernehmen, weil dessen Großvater vor ca. 80 Jahren in dieser Gemeinde durch die Geburt H-imathsr-cht erlangt hatte, während Dieser Großvater bereits vor ca 60 Iahten Schadges verlosten hatte und desten Tochter und Enkel niemals nach Schadges gekommen waren Das Sachverhältniß ergtebt sich aus den Entscheidungsgrüno-n.

In Sachen des Orts - Armenverbandes Mannheim gegen den Orts - Armenvetband Schadges wegen Unterstützung des Wilhelm Arthur Sinsheimer erkannte Der Provmzial- «usschuß

i u Recht, daß der Beklagte schuldig sei, den Untetstützungswohnsitz des Wilhelm Arthur Sins­heimer anzu-rk-nnen und demgemäß ben|elben in eigene Fürsorge zu übernehmen so- wie an den Kläger bte vom 3. Juli v. I. an erwachsenen Unterhaltungskosten in d-r Gt. Taubstummenanstalt mit jährlich 225 Mark bis zum Tage bet etwaigen Uebemahmern eigene Verpflegung zu bezahlen unb bie Kosten bes Verfahrens zu tragen. Entscheibungsgrünbe.

Nach Inhalt bet Acten erweisen sich nachstehenbe, für bie Entscheibung maßgebenden Thatsachen^alS ^festgchellt^ . wurde im Jahre 1804 in Schadges geboren, entfernte sich dort im Jahre 1824 und starb im Jahre 1842 in Mannheim, ohne das ihm durch die Geburt in Schadges zust-hende Heimathsrecht verloren zu Haden. Et hinterließ eine eheliche Tochter, Katharina Schwätzet. Dieselbe kam niemals nach Schadges und gebar im Jahre 186o einen unehelichen, taubstummen Knaben, Wilhelm Arthur. Als desten Vater wurde durch Urthetl Gt Badischen Oberhofgerichts Mannheim der nunmehr vermögenslos verstorbene Kaufmann Sinsheimer erklärt. Im Iahte 1865 begab sich bie Mutter unter Zurücklassung ihres Kindes nach Paris und v-rheirathete sich dort int Iahte 1869 mit einem Franzosen Sevot-, Bis zum Jahre 1876 unterstützte Katharina Sevot ihr Kind durch Zusendung von Geldbeiträgen; von da an verweigerte sie mit Rücksicht auf eigene Bedürftigkeit jede weitere Unterstützung.

Nach Obigem kann ein Zweifel darüber nicht obwalten, daß Heinrich Schwotzel sein Heimathsrecht in Schadges niemals verloren hat, daß auch seine eheliche Tochter Katharine Heimathsrecht zu Schadges vermöge der Geburt erworben und erst durch ihre Verheirathung mit einem Ausländer im Iahte 1869 verloren hat, und daß auch deren uneheliches Kmd durch seine Geburt HeimathSrecht in Schadges erwerben mußte.

Ebenso st-ht fest, daß dieses Kind durch die Verheirathung seiner Mutter mit einem Ausländer sein Heimathsrecht zu SchadgeS nicht verloren hat, weil letzterer nicht der Vater deS Kinde« ist, und bet der Verheirathung der Mutter weder eine Legitimation noch eine-An­erkennung deS Kindes erfolgt ist, eine ausdrückliche Aufnahme des Kindes in den franzosiichen Staatsverband ober nickt in Frage steht. Nach den in Frankreich bestehenden gesetzlichen Vor schriften erwirbt nämlich das uneheliche Kind einer Ausländerin, welche sich mit einem Fran »Ofen verheirathet, falls nicht eine Legitimation bezw. Anerkennung erfolgt ist, die dortige Staatsangehörigkeit nicht eo ipso, und ist ein förmliches Aufnahmegeiuch nforoerlld).

Ebenso wenig kann angenommen werden, daß da8 Kind in Folge des oben erwähnten gerichtlichen Unheiles sein Heimathsrecht in Schadges verloren und die Staatsangehörigkeit in Baden gewonnen habe. Nach §. 5 des Gothacr Vertrages vom 15. Juli 1851 sind un­eheliche Kinder nack demjenigen Unterthansverhältniste zu beurtheilcn, m welchem zur Zeit der Geburt vestelben deren Mutter stand, auch wenn sich später eine Veränderung in diesem Ver hältniste der Mutter ^getragen hat. Nach § 4 des StaatsangehörigkeltsgesetzeS vom 1 Juni 1879 erwirbt ein uneheliches Kind, desten Mutter auch die Staatsangehörigkeit des Vaters besitzt durch eine den gesetzlichen Bestimmungen gemäß erfolgte Legitimation Die Staatsange­hörigkeit des Vaters. Die Frage, ob eine Legitimation den gesetzlichen Bestimmungen ent­spricht, ist selbstverständlich nach den Landesgesetzen zu beurteilen. Nach Satz 331 folg, des Badischen Landrechtes wird aber ein außereheliches Kind nur durch eine Anerkennung mit nach­folgender Ehe im Sinne des obigen §. 4 legitimirt, nicht aber durch eine bloße - freiwillige ober gerichtlich erzwungene Anerkennung, welche nur clvilrechtliche, aber keine staatsrecht­liche Folgen haben kann.

Nach Vorstehenbem hat Wilhelm Arthur Sinsheimer durch feine Geburt Heimathsrecht in Sckabg-8 erworben und dastelde weder durch die gerichtlich erzwungene Anerkennung von Seiten seine« Vaters, noch durch bie Verheirathung feiner Mutter an einen Auslanbcr ver-

x . weiche am Tage der Aufgabe erscheinen sollen, bitten wir bis längstens Vormittags 10 Uhr W an uns gelangen zu lasten. Im Interesse der rechtzeitigen Fertigstellung unseres Blattes sind wir zu dieser wiederholten

Vermischtes.

Mainz, 11. Dec. Wegen einer Reihe dahier, in Wiesbaden und Frankfurt verübter Einbrüche und großartiger Diebstähle wurde vor Kurzem eine Frau, welche seit mehreren Jahren hier wohnte, in Wiesbaden zu einer Gesammtzuckthousstrafe von 12 Jahren verurtheiit. Der Mann dieser Frau ernährte sich seither hier fammt (einen 5 Kindern al« Schul,macher unb wohnte derselbe in einem Hause auf der mittleren Bleiche. Seit einigen Tag n hörten nun bie übrigen Bewohner bes Hauies aus ber Wohnung bes Mannes einen eigenthümlichen Lärm, bie Kinber schrieen häufig jämmerlich zusammen. We.icn bieieß Vorfalls würbe gestern bet ber Polizei bie Anzeige gemocht unb als diese mtt Gewalt bie Thür- bet Wohnung öffnete, fand man die 5 Kinder in völlig verwahrlostem Zustande; Der Mann aber saß nackt in dem Zimmer und schnitzte mit einem Messer sein noch übriges Mobiliar in kleinen Spähnen zusammen. Der Mann war irrsinnig geworden, er bildete sich ein. Zuschneider in einer Fabrik zu sein unb er müsse daher das Leder zu Schuhwerk 6u)"ammen(d)neiDen Der Unglückliche wurde iofort ange­kleidet und in das HoSpital gefahren, während die Kinder als UnterstützungSwohnsitzbcrechligte vollständig der Stadl zur Last fallen. Dieselben wurden vorläufig in eine Anstalt unter- gebracht.

fSittlicher Zorn.) Eine Dame wird in einem Laden abgefaßt, wie sie mehrere Maaren escamotirt. Reumüthig will sie diese zurückgeben. Kaufmann:Bitte, meine Dame, was Sie sich soeben angeetgner, müssen Sie bezahlen!" Dame (entrüstet):Nein, eine solche Prellerei tst mir noch nicht vorgekommen!" ____________________________________________

Unter den vielen Hausmitteln, welche gegen Gatarrb unb Lungenverschleimung empfohlen werben, verdient vor Allem Die vom Apotheker Carl Engelhard in Frankfurt a. M. bargestellt- JslänDisch-Moos-Pasta angeführt zu werben. Dieselbe wirkt beruhigend auf den lästigen Hustenreiz und vermindert den schleimigen Auswurf ohne bei längerem Gebrauche, wie so manche arbirc Mittel, einen nachteiligen Einfluß auf den Magen auszuüben. Die Moos- Pasta ist in den Apotheken zu haben.

SeMflF*beriefet. Mitgetheilt von dem Agenten d-8 norddeutschen Llovd

E. W. Dietz in Gießen. t ,

Bremen, 31. Dccbr. (Per transatlantischen Telegraph.) Der Postdampfer Mosel, Capt. H. A. Neynaber, vom Norddeutschen Lloyd in Bremen, welcher am 28. November von Bremen unb am 30. November von Southampton abgegangen war, ist gestern 7 Uhr Morgen« wohlbehalten in Newvork angekommen. ______________