Ausgabe 
16.5.1880 Zweites Blatt
 
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Nr. 113. Zweites Blatt. Sonntag den 16. Mai issu.

Kleiner "Anzeiger

Ailjkige- Mh Amtsblatt fit de« Kreis Gießen.

«rpe-ittonsvurea« r

Schulstraße B. 18.

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Politische Uebersicht.

Der Reichstag ist geschloffen, ein Ueberblick über seine Thätigkeit zeigt, daß die Session eine selten arbeitsreiche war. Dennoch behält das Gefühl der Unzufriedenheit und Mißstimmung die Oberhand. Dieser Wider­spruch ist keineswegs geheimnißvoll für Weise und für Thoren, vielmehr findet er seine Erklärung darin, daß über der ordnenden Thätigkeit, über neuen Reglements und neuen Lasten der Ersatz, die Erweiterung der Freiheiten, die Verminderung bestehender Lasten vergeffen worden ist. Die entfaltete politische Thätigkeit befriedigte nicht die socialen und gewerblichen Wünsche, der Partet- strett ist nicht unintereffant, aber er ist unfruchtbar für das Erwerbs­leben. Der Kampf um das Dasein ist für den Reichsbürger gegenwärtig weit wichtiger, als der sociale Klaffenkampf oder die constitutionelle Macht- frage oder der politische Streit über Samoa und die Freihafen. Hätte man eine Untersuchung beschloffen, warum Tausende von armen und wohlhabenden Leuten unserem Vaterlande den Rücken kehren und nach dem Westen Amerikas ziehen, so wäre dies viel nützlicher für das Reich gewesen, als ein langer Wortkampf über die Theaterfrethett und über die Sittlichkeit im Volk.

Die Conservativen verlangen die Ordnung zur Beschränkung der Freiheit; die Liberalen wollen die errungenen Freiheiten für die Erwerbs- verhältniffe festhalten und sträuben sich wider Beschränkungen, die unter dem Schlagworte der Ordnung und der sittlichen Garantien eingeführt werden sollen; die Regierung sucht zu vermitteln. Alle drei aber vergeffen, daß ote legislatorischen Versuche, die Arbeit zu ordnen, gar keinen Zweck haben, wenn es nicht gelingt, Arbeit zu schaffen. Bessert sich unser Erwerbs, leben nicht, so find die neuen Reglements für die Gewerbeordnung gar nichts werth, bessern sie sich aber, so wird die beste Reform von selbst aus dem Handwerk und aus der Industrie heroorgchcn. Um aber die Besserung anzu. regen, sei es auch nur in kleinen Dingen, wie z. B. durch den Bau des Par- lamentöhauses, dazu fehlt es sowohl der Reichsregierung als dem Reichstage an schöpferischer Initiative 1 Mag's der Himmel bessern!

Der Friedensschluß mit dem Vatikan erscheint trotz des vom Fürsten Bismarck dem Centrum ausqeferttgten Laufpasses nicht unmöglich. Im preußischen Landtage dürfte die Reform der Matgesetze trotz alledem an­geregt und dem Papst zu weiterer Veranlassung angeboten werden. Einem Roma locuta est beugt sich bekanntlich das Centrum gern oder ungern, und Fürst Bismarck dürfte wie bisher sich lieber mit Leo XIII., als mit £ ^dthorst verständigen.

Das größte Aufsehen in der hohen Politik macht Gladstone's Ab­bitte Oesterreich gegenüber. Die englischen Liberalen nehmen diese Pillen des neuen Premiers nur widerstrebend ein, aber zur Erhaltung des diplomatischen Verkehrs ließ sich der Rückzug nicht vermeiden. Allem Anschein nach sind die Differenzen Oesterreichs und Englands im Orient dadurch nur vettagt; bei irgend einem concreten Anlaß wird der Streit doch ouöbrecher.

In Rußland dauern die Veränderungen in den hohen Verwaltung^ stellen fort. Graf Kotzebue, der General-Gouverneur von Polen, hat defi­nitiv fein Emloffungsgesuch eingeretcht, und wahrscheinlich wird General Totleben sein Nachfolger werden.

Im Orient gährt es mächtig. Was nützt der ganze Berliner Ver­trag, der die seiner Zeit bestehenden Machtfragen regelte, wenn fast alle Wochen reue brennende Fragen auftauchen. Die Bulgaren beginnen bereits mit Ecwaltthaten gegen Rumelien, die Montenegriner stehen vor einem Kampfe v.tt den Albanesen, und die letzteren wollen, wie man soeben meldet, ein eige- nes, selbstständiges Fürstenthum Albanien errichten, und zwar mit Alt Pascha als Regenten.

Darmstadt, 13. Mai. Die hessische Regierung hat von der den einzelnen Bundesstaaten reichsgesetzlich etngeräumten Besugniß, an Stelle von Gebühren und Auslagen, welche die Gerichtsvollzieher auf Grund der Gebüh­renordnung vom 24. Juni 1878 zu beanspruchen haben, denselben eine ander- weite Vergütung zu gewähren, seiner Zeit keinen Gebrauch gemacht, so daß die Gerichtsvollzieher bisher die gesetzlichen Taxen bezogen. Neuerdings ver- lautet, daß man an maßgebender Stelle die Aversiontrung, bezw. Fixtrung dieser Beamten in's Auge gefaßt habe, eine Absicht, die im Publikum und in der Tagespresse hier ungethetlte Zustimmung findet. Aus den von den Ge- richv Vollziehern über ihre Einnahmen zu führenden und jeweilig vorzulegenben Büch rn hat sich ergeben, nicht nur, daß die Einnahmen der einzelnen Gerichts­vollzieher ganz unverhältnißmäßtg von einander abweichen, sondern auch, daß in größeren Städten die Einnahmen eine Höhe erreichen, welche ganz außer Verhältniß zu der Mühewaltung und Vorbildung der Gerichtsvollzieher steht. So sind Gesammt'Einnahmen von 6000 bis 9000 Jl. und sogar mehr in den größeren Städten nichts Ungewöhnliches. Es ist aber nicht dieses Miß- verhältniß allein, welches die Fixtrung gegenüber den sonstigen bet der Justiz beschäsitgten Beamten wünschenswerth macht, sondern es werde dadurch auch, sagt man, dem hier und da hervorgetretenen Streben, durch unerbittlich rasche und energische Zwangsvollstreckung sich eine große Gläubigerkundschaft zu er­werben, zweckmäßig vorgebeugt. (Köln. Ztg.)

Darmstadt, 12. Mai. Das Großh. Regierungsblatt (Beilage Nr. 14) enthält:

1. Bekanntmachung Großh. Brandversicherungscommission, die Aufbringung des Bedürfnisses der Großh. Landes-Brandversicherungs-Anstalt für 1879 betreffend.

Das Bedürfnis; der Großh. Brandversicherungskasse aus dem Jahre 1879 be­rechnet sich folgendermaßen:

a. An Brandentschädigungen mit Abschäyungskosten, und zwar:

X

in der Provinz Oberhessen.......215 911 90

(darunter:

41,480 J4 16 vom Brande zu Heuchelheim am 1. Januar 1879,

15 040 X 82 vom Brande zu Butzbach am 4. December 1879,

13,860 02 vom Brande zu Bruchenbrücken am 18. Juli 1879,

und

11,571 X 64 $ vom Brande zu Appenrod um 30./31. Januar 1879);

in der Provinz Starkenburg ....... 381,473 38

(darunter:

27,453 X 14 vom Brande zu Gernsheim am 27. August 1879,

18,165 X 74 vom Brande zu Seligenstadt am 15. Juni 1879,

16,623 X 79 vom Brande zu Astheim am 30. Januar 1879,

11,977 X 75 rS vom Brande zu Seligenstadt am 17. October

1879, und

11,487 71 H vom Brande zu Groß-Rohrheim am 16. Sep­

tember 1879 ;

in der Provinz Rheinhessen . '.....511,111 88

(darunter:

51,511 X 66 vom Brande zu Mainz am 12. Juli 1879,

51.492 X 47 $ vom Brande zu Gaulsheim am 6. Mai 1879,

33,408 X 0,4 H vom Brande zu Dautenheim am 29. August 1879,

24,804 X 25 vom Brande zu Alzey am 9. Februar 1879,

17,926 J4 14 vom Brande zu Osthofen am 23. März 1879,

15,860 x 85 $ vom Brande zu Bechtolsheim am 15. Sep-,

tember 1879,

12,618 X 50 <4 vom Brande zu Hocbbeim am 9. December 1879,

12,263 X 09 vom Brande zu Osthofen am 3. April 1879,

12,077 X "82 H vom Brande zu Gaulsheim am 26. October 1879,

11,568 X do vom Brande zu Alzey am 16. Februar 1879,

11,352 X 14 vom Brande zu Gau-Bischofsheim am 19. Februar

1879, und

10,125 X 14 $ vom Brande zu Mainz am 6. Februar 1879);

folglich an Entschädigungen und Abschätzungskosten zusammen - 1,108,497 16

b. An Verwaltungskosten........ 16,500 39

c. Gebühren der Großh Steuercommissäre..... 17,443 70

d. An Unter- und Ober-Erhebgebühren..... 47,510 48

e. An verschiedenen Ausgaben ....... 354

f. Beitrag in den Fonds zur Untersrützung von Personen, welche in Folge Tbeilnahme an den Löschanstalten verunglückten rc., Art. 1 des Gesetzes vom 10. September 1878 . . 12,500

im Ganzen also auf 1,202,805 73

Behufs Deckung des Bedürfnisses sollen, nach Beschluß der gemäß Gesetz vom 10. September 1878 constituirten verstärkten Brandversichcrungs-Commission vom 15. April 1880 und mit Genehmigung Großh. Ministeriums des Innern und der Justiz vom 22. April 1880, Nr. M- I. 8802 auf je Einhundert Mark Versicherungs­kapital, das nach dem Stande am Schlüsse des Jahres 1879 beträgt:

in der Provinz Oberhessen 242,008,850 X,

Starkenburg 356,510,010

Rheinhessen 294,374,150

demnach im Ganze,» 892,893,010 X

Vierzehn Pfennige Beitrag ausgeschlagen und in Einem Ziele, in den ersten fünf und zwanzig Tagen des Monats Juli laufenden Jahres erhoben werden.

2. Uebersicht der für das Jahr 1880 von Großh. Ministerium des Innern und der Justiz genehmigten Umlagen zur Bestreitung von Communalbedürsnissen in den Gemeinden des Kreises Erbach.__

Lokales.

Gießen, 15. Mai. (Sitzung der Stadtverordneten am 13. 'Mai.) Anwesend: Herr Bürgermeister Bramm, d,e Stadtverordneten Herren Gail, Grüne berg, Haustein, Hoch, Homberger, Kauf, Lüdektng, Ad. Noll, Pfannmüller, Scheel, Schop- bach und Wortmann. Der Versammlung lag als 1. Punkt der Tagesordnung der Wtrthschaftsplan über die Stadtwaldungen vor. Nach demselben sollen im Jahre 18$%, zur Fällung kommen 11,000 Festmtr.; die Ausgaben für Culturarbeiten rc. belaufen sich auf circa 6620 X Sämmtliche Positionen des Wirthschaftsplans werden genehmigt. Betreffs des Bc- soldungsholzes der ersten Pfarrstelle werden nach einem früheren Beschlüße als Vergütung hierfür X 200 jährlich für die Amtsdauer des derzeitigen Inhabers bewilligt. Dem Gesuche des Gesanglehrers M ey er um Ueberlassung des Schulsaals im Schulhause in der Neustadt wird stattgegeben. In der Angelegenheit des Expropriationsverfahreno gegen Wilhelm Rühl's Erben, in welchem es sich um den Preis für Abtretung von Gelände handelt, wird beschlossen, dem Anträge der Baudeputation entsprechend, auf dem Beschlüsse vom 24. August 187«» zu beharren, wonach über die bereits offerirten 7 st. 15 fr. pro Klafter nicht geboten werden sollen. Es ist dies dieselbe Vergütung, welche Herrn Theodor Hanbach für Gelände daselbst gerichtlich zugesprochcn worden ist. Außerdem soll aber noch angeführt werden, daß das an der Wtlhelmsstraße stehende Wohnhaus der Wilhelm Riihl's Erben durch die Anlegung der Wil- Helmsstraße, für welche das fragliche Gelände verwendet worden ist, seinen hauptsächlichen Werth erlangt habe. Herrn Dr. Engelmann wird auf sein Gesuch das seitherige Pfandlocal für einen jährlichen Micthpreis von X 200 überlaßen, wenn derselbe die sich ergebenden Vau- veränderungen an Kaminen auf seine Kosten übernimmt. Das Gesuch eines Hausbesitzers in der Schillerstraße um Trotloirpflasterung mußte abgelehnt werden, da man der Ansicht der Baudcputation bciirat,"welche eine Verpflichtung der Stadt zur Trottoirlegung an dieser Stelle nicht anerkennt. Dem Gesuch der Polizeiverwaltung, die Stadt möge in den Neuen Bäum und am Neuenweg an den Eingängen in die Weidgaßc zum Zwecke des leichteren Auffinorns der Polizeiwache entsprechende Schilder, sowie vor der Polizeiwache eine Laterne anbringen laßen, tritt die Versammlung b fürwortend bei. Da sich die OrtSarmcnverbände Grüningen und Posenoorf weigern, die Verpflegungskosten für in hiesiger Klinik untergebrachte Angehörige zurückzuvergüten, wird Herr Bürgermeister Bramm ermächtigt, gegen dieselben Klage zu er­heben. - Die Bauerlaubniß-Gesuche von Masckinenschloßer Heinrich Banm II. (WohnbauS in der Schwarzlach), Schneidmüller Andreas Enlcr (Erbauung eines Nebengebäudes), Metzger Emil Harms werden genehmigt. Dem Gesuch des Balthasar Weller um käufliche Ueber- laßung städtischen Geländes in den Eichgärten wurde nicht stattgegeben. Der Gemeindrvor--