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267 Zweites Blatt. Sonntag den 14. November 1SSV

Aiehener Anzeiger

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GrpediiionSburea« r J

Lokale-.

fortwährenden Cabmrtskrisen werden so lange nicht zu vermeiden sein, als der Einfluß Gambetta'« auf die Kammermajorttät ein aaßgebender ist, ohne daß Gambetta selbst sich entschließt, ein Portefeuille oder den Vorsitz im Cabinet anzun((n gaj(nef jmmer an Stelle des alten treten mag auf Be- stand und Dauer wird daffelbe ebenso wenig zählen können, wie seine Vor- gänger, wenn nicht Gambetta selbst in daffelbe eintritt ; denn entweder wird es sich dem Einfluß des Kammerpräsidenten fügen, und ein so hallloses, un- selbstständige« Cabinet hat keine Aussicht auf Dauer nud Bestand, oder es bewahrt ewe Selbstständigkeit, und dann fällt !-n«m allmächtigen T nfluß ebenso zum Opfer, wie das der Herren F-riy und Barthelemy Saint-Hilaire, welches soeben seine Entlassung eingereicht hatte. __

@fc«cn 13 November. In der am 25. v. M unter dem Vorsitze des Herrn Drovinfiald^" tors Dr B oefmann stattgehabten öffentlichen Setzung des ^roomjiab SS Oberhessen kamen folgende Gegenstände zur Verhandlung

^n Sachen des Orts-Armenverbandes Gießen gegen den Orts-Armenverband BiiSlieSs

Die französische Cabinetskrisis.

AIS Frankreich vor wenigen Wochen eine Mintsterkrifi« durchzumachen hatte, da griff ein Gefühl der Unsicherheit in Bezug auf den Bestand der französischen Regierung Platz, das erst schwand, al« sich das neue Cabinet lonstiiuirt batte. Das Ministerium Freycinet fiel, weil der Chef deffelben aus eigene Hand sich in Unterhandlungen mit dem Vaticau -ingelaffen hatte und das Resultat dieser Unterhandlungen ihn daran verhinderte, das Mandat >u ersüllen, welches die Kammern ihm hinterlaffen hatten: das Mandat zur Auflösung der nicht staatlich autorisirten Kongregationen. In das neue Mini­sterium gingen alle jene Elemente des alten Cabinets über, bi- an den dies, bezüglichen Schritten Freycinet'« keinen Antheil hatten und dieselben nicht billigten, vor allen Dingen der CultuSminister Ferry, welcher zum Chef des neuen Cabinets ernannt wurde. In der kurzen Frist seines Bestände« ha das neue Cabinet es verstanden, sich da« Vertrauen von ganz Frankreich, ml Ausnahme natürlich der klerikalen Partei, zu erwerben; es hat jenes Mandat erfüllt, welches die Kammern der Regierung übertragen hatten, und es durste der Eröffnung der Kammern mit um so größerer Ruhe ^^Sensehen, als auch seine Haltung in den auswärtigen Angelegenheiten wesentlich dazu beige­tragen hat, die Verwicklungen zu lösen, welche eine Zett tyvbwcfy hcn cur^Ste schen Frieden zu gefährden drohten. Herrn Barthelemy Saint Htlaire ist es gelungen, den Gefahren zu entgehen, welche bie der Flottendemonstration vor Dulcigno herauszubeschwören drohte . E- hatte die Situation nicht geschaffen, welche dem europäischen Frieden Gefahr drohte, aber seiner energischen Friedensliebe ist es hauptsächlich zuzuschrerben, baß das drohende Gewitter vorüberging, ohne zum Auöbruch zu gelangen.

Unter solchen Umständen konnte das Ministerium Ferry-Barthelemy Saini -Hilaire die Hoffnung hegen, daß ihm eine längere Dauer vergönnt sein werbe, al« dem Eabinet Freycinet, konnte es erwarten, daß d e Kamm r bei ihrem Zusammentritt nicht säumen werde, ihm in unzweideutiger Weise ihr Vertrauen kundzugeben, und diese Hoffnung spricht sich in der Erklärung au«, welch- zur Eröffnung der neuen Session beim Zusammentritt der Kammern »erlösen wurde. Es ist diese Erklärung ein Aetenstuck von tiefgehender Bedeu­tung, das auf der einen Seite den festen Entschluß d-r Regierung bekunde., ibren Ausaaben nach allen Richtungen bin mit eben sicher Energie wie Mäßi­gung gerecht zu w»den, und das aus der andern Seite mit berechtigtem Stolz | bie Verdienste der Regierung um die Ausrechterhaltung de« Friedens betont i und den ernsten Willen ausdrückt, dem I

und nach Außen Geltung und Achtung zu verschaffen. Am Schluß d eser Er- tlärung wirb hetvorgehoben, wie nothwendig es sei, daß b°s Ministerium das ganze Vertrauen der Kammern genieße, daß das Elnverstäudniß zwischen der Majorität derselben ein vollständigts sei.Wir werden» - sagte das Mini-

_ uns n cht mit einem scheinbaren Vertrauen und einer unsichtbaren Rung zufrieden geben- Wir wollen nicht, daß bie Majorität uns dulde und ertrage. Wir verlangen von ihr, daß sie uns ihre Mitwirkung entschie­den gebe oder verweigere." ~ .

Nach dieser Erklärung, welche sowohl in der Kammer, wie im Senat verlesen wurde, durste man erwarten, daß sich die Kammer beeilen werdendem Ministerium ein Vertrauensvotum zu geben, allein das Unerwartete 8° schehen. Die erste Abstimmung der Kammer war eine dem Ministerium um gültige. Die Regierung hatte ausdrücklich verlangt, daß an die^ Spitze der Tagesordnung die von ihr eingebrachten Unterrichtsgesetze gestellt würben. Von anderer Seite war bet Antrag gestellt worben, dem Gesetze, bett, den Rch er­stand, welches schon die vorige Session beschäftigt hat, die Priorität de. Be- rathung elnzmäumen. Trotz des Widerspruchs der Regierung wurde bie Priorität für die Berathmig des letzteren Gesetzes mit 281 gegen 106 ©tim»

mCn ^Dieser Beschluß hatte jene Folge, bie man nach dem eben erwähnten Schlußpaffus der Erklärung des Ministeriums allerdings erwarten mußte. Das Ministerium trat sofort nach der Sitzung zusammen und beschloß, seine De- Mission zu geben. Vergeblich war eS, daß eine große Ar zahl vom Kammer­mitgliedern, welche für bie Priorität des Gesetzes für den Richterstand, also «egen da« Ministerium gestimmt hatten, zu den Ministern eilten, um denselben die Versickerung zu geben, baß sie kein Mißtrauensvotum burch ihre Abstim­mung beabsichtigt hätten. Das Ministerium beharrte bei seinem Entschluß, biaab sich t'isgesammt zu dem Präsidenten Grevy und ersuchte denselben um (eine Entlastung Der Präsident hat vorläufig die Entscheidung vertagt, aber r wirb wie tie Dinge liegen, kaum von seinem const.tu.ionellen Rechte Ge- brauch machen und die Eventualität einer Kammer-Auflösung bet eine« Mini- sterwechselS vor,leben. Und so erleben wir denn das wenig erquickliche Schau- Keiner neuen Ministerkrisis in Frankreich, die, wie es scheint.durch ein Mißverllänbnlß hervorgerufen ist, die aber, wenn wir tiefer bl cken, Ihren Grund in dem Umstande finden dürfte, daß das Ministerium Ferry-Barthelemy Saln^-Hllalr" eine bemerkenswerthe Selbstständigkeit dem in der Kammer ziem- «ch allmächtigen Gambetta gegenüber bekunbet bat. In der ersten Abstimmung der neu zusammengetretenen Kammer zeigt sich die Fortdauer des maßg.benden Einfluffe« von Leon Gambetta, und wenn bas Ministerium fällt, so ist dieser Fall nam«Mch dem Umstande belzurn.ffen, daß es dem Kammer Präsidenten gegenüber eine durchaus selbstständige Haltung an den Tag gelegt hat. Diese

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Erscheint täglich mit Ausnahme des MONtags. Durch die Post bezogen vierteljährlich 2 Mark 50

darauf, innerhalb der anberaumten Frist eine Erklärung nicht abgegeben

bat und deßhalb^in Gemäßheit des angedrohten Rechtsnachtheiles die m der Klage- f-4,ritt behauptete Thatsachen für zugestanden müssen erachtet werden:

daß kein Grund vorliegt, den Klagantrag 0^010 zu beanstanden , haft nach dem Eraebmsse der mündlichen Verhandlung der BerUeter des -ce-

bei einer so einfachen Sache bie Gebühren des Rechtsanwalts nicht als nothweL im Smne'des ArU 7v der Kee.sorduung anerkanni werden können,

da?Bettogt-r schuldig fei, an den Kläger die eingeklagten 19,58 X zu zahlen bie «oft?« des Verfahrens - mit Ausnahme der Gebühren des Rechtsanwalts und die seit dem 4 Juni l. I. erwachsenen Kosten zu tragen und an die Provlnzial- kasse den Aversionalbetrag von 5 je ju entrichten.

c.n Sachen des Orts-Armenverbandes Gießen gegen den Orts-Armenverband Ulrichstein hatte der Beklagte in der schriftlichen Verhandlung innerhalb der anbe. raumt^i Frist eine Erklärung auf die Klage nicht abgegeben, fidoch am Tage vor der mündlichen Verhandlung einen Postschein eingejandt, nach welchem der eingeklagte Betrag an dos aeademische Hospital zu Gießen am 21. Juli emgezahlt worden war.

i Der Prooinzialausschuß erkannte

1 der^Ed^m Kläger geltend gemachte Anspruch bereits durch die von dem Reklaaten am 21 Juni d. I. an die hiesige aeademische Klinik eingeschickte Zahlung Beklagten am zi jseine Erledigung insofern ge unden hat, als durch jene dir Klä r A ffiner'Schuld a/di?Klimk im Betrage von 4,85 befreit

3 hoher nur noch um die erwachsenen Kosten handeln kann;

wurde und es sich d H bie Dor ^^uslagten Portokosten des Klagers

m betrifft welche der Beklagte gleich alls an die Klinik nut em-

fSi®ertÄ EmitRechtswLsamkeit an letztere abgeführt werden konnten,

! Lnh habet der Beklagte zur Zahlung derselben an den Klager zu verurtheilen ist, und daher oer ^er agr z das Klagverfahren erwach enen Kosten anlangend, da der Beklagte emer eits durch sewe Erklärung vom 12. Juli d I. die Veranlassung der Beklagte e nerseus ou w i bie sub i erwähnte Zahlung noch vor Er-

zur Klagerhebung M « rUits I entsprechend erscheinen kann, dieselben

Hebung der Kl.ge enolgte es nur oerentstandenen, soweit sie in Anwalts- f"ftenmbeSn,'brtTer Geringfügigkeit des Streitgegenstandes dem Kläger ohnehin zur Last fallen 1 ft te, roie fdjOn erwähnt, das Klagoerfohren veranlaßt hak er

2 sip <nrnnimiQlfaife m zahlenden Aversionalbetraa von 10 X zu verurtheilen

'N -men an d-c P'°° nzml aste zu zoywno ^erIaffen bfcibt/ gcgm die aeademische Klinik Äl düselbe-im sofort^ Anzeige von der erhaltenen Zahlung an Kläger untere kaffen habe den etwa geeignet scheinenden Regreß zu nehmen,

I ^der Beklagte wird, indem der Klaganspruch im Uebrigen als erledigt zu be- traduen ?ur Zahlung von 25 H Portoauslagen an Klager verurthe.lt, 1T ° burch ^das Klagverfahren erwachsenen Kosten werden compenstrt, iss Beklagter hot kn die PVovinziolcasse einen Aversionalbetrag von 10 X zu

. p c^^S'^i-nil'nnt'rbandes Mannheim gegen den Ortsarnrenverband 3" ®?'nUn tSunaTe«^ SB «" ®Ä"mr ordnete der Provinzialausschuß ®,SMXn® , b«6 »«!4iebene wichtige Fragen noch n.cht m ge- nüßenber ®ejfe^^i^meSanM* l * 3'(;1egeiIlllb?nnörtä=2lrmenoerbonb fr\nfUeMen mid'von dort widerrechtlich Asch^ ^wa"hrschünlich^s^ d^ Kreisamt Alsseld eroynet habe, daß, wenn ach w hic Gemeinde Zeilbach zur Kaiser Feinen ^ie^auf int Wesentlichen ein-

ausschuß entschied mit Rücksicht darauf, unterstützte Wilhelm Kaiser

daß der Klager nicht habe und von diesem

den Orts-Armenverband Zeilbach um Unter,iuyung u

abgewiesen woiden sei; Reklaaten zur Uebernahme der vorläufigen Unter-

daß die Verbindlichkett Beklagt 3^ Behauptung allein begründet stützung selbstverständlich nicht durch din -oeweiv j