1880
Meßmer "Anzeiger
Erscheint täglich mit Ausnahme des MontagS
Borstand.
daß unser
im Mer
jliebenen.
entsprechendes Befähigungszeugntß beizubrtngen haben.
Deutschland
Preis vierteljährlich 2 Mark 20 Pf. mit Bringerlohn.
Durch die Post bezogen vierteljährlich 2 Mark 50 Pf.
Gießen, am 10. April 1880.
Gesetz über die Retchsstempel-Abgaben nach der einen oder der anderen Richtung zum Abschluß zu bringen. Unter solchen Umständen steht man dem Schlüsse der Session nicht vor dem 8. Mat entgegen.
Zu Nr. M. I. 2356.
Betreffend: wie oben
Das ZrWerzogliche Ministerium Öes Innern unö Öer Justiz an die Großherzoglichen Kreisämter.
Mädch-n. wM dl, ®irbjuÄ >rr Sxped.
Es ist zu unserer Kenntniß gekommen, daß die Beobachtung der Bestimmung des Art. 289 des Poltzetstrafgesetzes — wonach Maschinisten und Kesselwärter, welchen die Bedienung einer Dampfmaschine oder eines Dampskesseis überlassen wird, sich über ihre Tauglichkeit zur Besorgung dieser Funktionen durch ein Zeugniß der Polizetverwaltungsbehöcde auszuweisen haben — nicht genügend durch die Polizeibehörden controlirt wird, und daß Kesselwärter Jahre laug fur.ctiontren, ohne den Nachweis ihrer Befähigung zu dem fraglichen Geschäfte erbracht zu haben.
Indem wir Ihnen daher die strengste Handhabung der betreffenden Bestimmung und entsprechende Weisung an die Localpolizetbehörde empfehlen, bestimmen wir, daß die in unserem Amtsblatte Nr. 54 vom 29. April 1856 bemerkten Zeugnisse für die Regel erst dann auszustellen sind, wenn der betreffende Wärter sich auf Grund einer mit ihm vorgenommenen praktischen Prüfung durch eine Bescheinigung des staatlich bestellten Keffelprüfungstechntkers über seine Besähigung ausweist. Die Ausstellung des Zeugntffes Ihrer Seitö kann dann in der Weise erfolgen, daß Sie der Bescheinigung des Keffelprüfungstechntkers Ihre Anerkennung des Aspiranten als geprüften Kesselwärters beifügen.
Anträge auf Vornahme der Prüfung sind direkt bei dem Prüsungstechniker zu stellen, welcher bet seiner nächsten Anwesenheit in der betreffenden Gegend den Aspiraten nach einem Orte bestellen wird, wo die Prüfung praktisch vorgenommen werden kann.
Findet die Vornahme der Prüfung nicht gelegentlich der Revision des betreffenden Keffels statt, (in welchem Falle der $ 10 der Instruktion des staatlichen Dampskeffelprüfungstechntkers diesem die Prüfung eventuell zur Pflicht macht), so hat der Keffelrevtsor für die Vornahme der Prüfung und Ausstellung der Bescheinigung von dem Aspiranten 2 Mark zu beziehen.
Entsprechenden Prüsungsbeschetntgungen der Dampskeffel-Ueberwachungsveretne in Offenbach und Mannheim werden Sie hinsichtlich der von Vereins- Mitgliedern beschäftigten Wärter die Anerkennung gleichfalls nicht versagen.
Endlich ermächtigen wir Sie, in Fällen, in welchen die Verwendung eineß Kesselwärters ohne Nachthetl sür den betreffenden Keffelbesitzer nicht bis zur Vornahme der oben bemerkten Prüfung verschoben werden kann, solche Aspiranten für den Dienst eines Kesselwärters, welche sich über ihre Befähigung hierzu durch anderweite Atteste, wie sie in unserem Amtsblatte vom 29. April 1856 angegeben sind, auswetsen, unter der ausdrücklichen Bedingung vrooisortsch als Keffelwärter zuzulaffen, daß sie sich innerhalb einer Frist von drei Monaten der vorgeschriebenen Prüfung zu unterziehen und auf Grund derselben ein
RedatttortSbirreaur 1
Sxpcditionsdur-aur / dchulstr-ß- B. 18.
Betreffend: Die Prüfung von Keffelwärtern (Art. 289 des Polizet-Stras-Gesetzes).
Das Großherzogliche Kreisamt Gießen an die Grvßh. Bürgermeistereien des Kreises (mit Ausnahme von Gießen) und an die Großh. Polizeiverwaltung Gießen.
Nachstehendes Ministerial-Ausjchreiben vom 23. v. M. bringen wir mit dem Auftrage zu Ihrer Kenntniß, hiernach die Maschinisten und Keffelwärter gehörig zu überwachen und wenn solche ohne Prüfungszeugntß fungtren, uns sofort Polizei-Anzeige einzusenden resp. bet vorkommenden Fällen in Gießen solche an die Gerichtsbehörde abzugeben und uns Kenntniß davon zu geben.
Dr. Boekmann.
aebildetrr JJ
Frankreich.
Paris, 11. April. Die Klerikalen in der Provinz lassen jetzt nicht allein gegen die Decrete vom 29. März, sondern auch gegen den von der Kammer bereits angenommenen Gesetzentwurf, welcher die Garnison-Geistlichen abschafft, Petitionen unterschreiben. — In der Nacht vom 5. auf den 6. ds. wurde am Institut und anderen Gebäuden folgende aufrühr'.sche Proclamation angeschlagen : „Franzosen I Eine Regierung von Despoten hat uns den Krieg erklärt, indem sie die Jagd auf die Ordensgesellschaften verfügt. Werdet ihr das Verbrechen ruhig geschehen lassen? Werdet ihr das Element vernichten lassen, welches den arbeitenden Klassen den Unterricht ertheilt? Werdet ihr es, mit einem Wort, im Namen der Freiheit ächten lassen? Nein! Ein Jeder, der ein wahrhaft französisches Herz hat, muß aus den Reihen heraus- treten und Widerstand leisten dieser Polit k der Lärmmacher, die dem Lande ihren Willen aufzwtngen. Bleiben wir nicht gleichgültige Zuschauer bei einem Kampfe, der mit den Waffen in der Hand enden muß; schlafen wir nicht ein. Vielleicht schon morgen führt man die französischen Mönche an die Grenze, und da man nicht aus die Stimme Frankreichs hört, so wird man
Gießen, am 12. April 1880.
Betreffend: Die Einführung einer allgemeinen Einkommensteuer, hier die Wahl der Einschätzungs-Commissionen für 1881.
Das Gwßhcrzogliche Krcisamt Gießen
an die Großherzogliehen Bürgermeistereien des Kreises, mit Ausnahme der Bürgermeisterei Gießen.
Nach Art. 33 des Gesetzes vom 21. Juni 1869 soll behufs der Einschätzung in die Steuerklassen der Einkommensteuer zweiter Abtheilung für jede Gemeinde eine örtliche Commission gebildet werden, welche von dem Ortsvorstand gewählt wird. Von den zu wählenden Mitgliedern dürfen nicht mehr als zwei Dritttheile dem Gemeindevorstand selbst angehören; wenigstens ein Mitglied muß aber demselben angehören.
Der Bürgermeister ist wählbar.
Zu Mitgliedern der Commission können nur solche gewählt werden, welche zur Zett der Wahl volle 30 Jahre alt sind und deren Staatsbürgerrecht weder suspendirt noch verwirkt ist.
Nach Versügung Großherzoglichen Ministeriums der Finanzen sind für Gemeinden bis zu 3000 Einwohnern, sonach sür alle Gemeinden des Kreises Gießen mit Ausnahme der Stadt Gießen, 3 Mitglieder und 2 Ersatzmänner zu wählen. Sie wollen den Gemeinderath versammeln, die Wahl vornehmen laffen und das darüber ausgenommene Protokoll binnen 8 Tagen etnseuden.
Dr. Boekmann.
Aus Oberheffen, 13. April. Die „Neuen Hess. Volksbl." enthielten in einem der letzten Blätter einen Artikel aus Oberheffen, in welchem behauptet wurde, daß dem Vernehmen nach eine Deputation des Comitös für Erbauung einer Secundärbahn von der Mücke nach Friedberg in Darmstadt gewesen sei und dort den Bescheid erhalten habe, daß die Regierung beabsichtige, eine Vollbahn im Anschluß an die Oberhessische Strecke von Alsfeld nach Grünberg, von letzterem Ort auS durch das Herz der Provinz in der Richtung nach Frankfurt zu bauen.
Au der ganzen Sache ist nicht ein wahres Wort, indem eine Deputation des genannten Comtlss überhaupt gar nicht abgeordnet, demnach auch nicht in Darmstadt war. — Es ist dieser Vorgang charakteristisch sür die Zuverlässigkeit der Correspondenzen der „Neuen Hess. Volksblätter."
Berlin, 10. April. Die dritte Lesung der Mtlitärgesetz-Novelle soll am Donnerstag und die zweite des Socialtstengesetzes gleichfalls vor dem Ausgange der nächsten Woche stattstnden. Es liegt, wie mit Bestimmtheit versickert wird, keineswegs in der Absicht der Retchsregierung, nach Feststellung dieser beiden Vorlagen, wie dies hier und da verbreitet worden war, die Session zu schließen; vielmehr wünscht man, so weit wie möglich, alle bis dahin etngebrachten Vorlagen und jedenfalls auch noch das zu erwartende
\
i


