Ausgabe 
15.2.1880 Erstes Blatt
 
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Nr. 39. Erstes Blatr. Sonntag den 15. Februar 1880.

chichener 'Anzeiger

APkige- Md Amtsblatt für btu Kreis Gießen.

Amtlicher Hheil.

Gefundene Gegenstände:

2 Schlüffel, 1 buntes Taschentuch, 1 Federhalter, 1 Taschenmesser, 1 Gürtel, 1 Strümps.

Die Gegenstände find aus der Polizeiwache (Schloßgaffe 258) aufbewahrt.

Gießen, den 13. Februar 1880. Großherzogliche Poltzetverwaltung Gießen.

Fresenius.

Politische Ueberstcht.

Die Deutsch-Conservativen wollen, wie verlautet, im Reichs­tage ihre in der vorigen Session unerledigt gebliebenen Anträge auf Revi­sion der Gewerbeordnung, die sich namentlich auf das Jnnungswesen und die Beschränkung der Theaterfreiheit bezogen, von Neuem wieder einbringen. Ebenso soll der Kampf um die Abschaffung der obligatorischen Civilehe von Neuem im Reichstage entbrennen, da viele Petitionen in dieser Richtung ein­gegangen und angekündigt find. In der vorigen Session fanden es die (Son* servariven nicht für opportun, die Debatte über die Civilehe fortzusetzen, weil ihnen der Erfolg zweifelhaft erschien; die Aera Putlkamer scheint sie für die Rcalifirung ihrer Bestrebungen sicherer gemacht zu haben.

Die Besserung der Erwerbsverhältnisse macht in Deutsch­land Fortschritte. Um so eigenthümlicher ist es, baß in einzelnen Gegenden, so jetzt wieder im Rhöngebiet, neue Nothstände aufheten. Unter einem HülfS- ruse sür diese Gegend befindet sich auch der Name des Freiherrn v. Thün- gen-Roßbach, dem die Getreidezölle noch zu niedrig waren; eine seltsame Ironie des Schicksals 1

Im preußischen Landtage tauchte das Gerücht auf, das Staats- mintsterium habe befchloffen, den Landtag auf drei Monate zu vertagen und thn erst nach Schluß des Reichstags zu einer Nachsesston einzuberufen. In dieser Form ist die Nachricht nicht correct. Vielmehr wird der Landtag noch die wichtigsten Vorlagen erledigen; insbesondere wartet man auch auf der Commisstonsberathung ver Verwaltungsgesetze. Eine Nachsession ist in* dessen trotzdem zu erwarten.

In Baden ist die constitutionelle Krisis noch nicht beendet. Die Maß­regelung der Freiburger Zeitung, welche dasConcordätle" mit dem richtigen Namen genannt hat, veranlaßte die Liberalen, den Minister Stösser heftig anzugreifen, so daß seine Stellung merklich erschüttert ist. Eine versöhnliche Beilegung deö Conflictes ist schwer annehmbar.

Der Landesausschuß von Elsaß*Lothringen .hat bei dem Versuche, das JnterpellationSrecht zu gewinnen, nicht reussirt. Der StaatSsecretär Herzog erklärte, daß dafür die Voraussetzungen repräsentativer Körper, die Ocffentlichkeit der Verhandlungen und die Verantwortlichkeit des Ministeriums fehlten. Der Conflict zwischen dem Statthalter und dem bisherigen Staats- secretär ist noch in der Schwebe. Als Nachfolger gilt Herr v. Mayr.

Die Verhandlungen Oesterreichs mit Serbien sollen wieder ausge­nommen werden. Oesterreich verlangt einen bestimmten Termin sür die Fer­tigstellung der Eisenbahn Belgrad Nisch und die Bürgschaft, daß keine andere Linie früher eröffnet werde. Serbien demonstrirt mit einer Verschleppung der Angelegenheit, nm seine junge Selbstständigkeit damit zu beweisen.

In Dänemark ist der Storthing eröffnet worden. Von allgemeinem Jntereffe ist nur, daß die Thronrede hervorhebt, cs dauere zwar der Druck auf den Erwerbsverhältnissen noch fort, indessen sei der Beginn der Befferung ter Zustände deutlich bemerkbar.

In Italien erweist sich die Regierung den Umtrieben der revolutio­nären Elemente und der Jrredenta gegenüber andauernd zu schwach. Es ist zu bedauern, daß dadurch das beffere Einvernehmen mit Oesterreich gestört und Italien selbst derartig beunruhigt wird, daß seine wirthschastliche Ent­wickelung und der Handelsverkehr mit dem Auslande leiden.

Die französische Deputirtenkammer wird allem Anschein nach in Kürze vor einen Antrag gestellt werden, der eine neue Heeresreform und eine Erleichterung der Mobilistrung verlangt. Einen befferen Bundesgenoffen, als einen solchen Antrag, könnte sich Fürst Bismarck nicht wünschen.

Deutschland.

m. Darmstadt, 13. Februar. Zweite Kammer der Stände. 45. Sitzung, heutiger Sitzung der zweiten Kammer gelangt eine Vorstellung und Bitte der Gemeindevorstände von Groß-Nohrheim und Biblis wegen Verstärkung des Nheinland­dammes daselbst zur Verkündigung, welcke Abg. Metz zu seinem Antrag erhebt. Die Besprechung der Interpellation der Abgg. Ellenberger und Genossen, den Fahr­plan der Oberhessischen Eisenbahnen betreffend, gibt dem Abg. Ellenberger Ver­anlassung, die von der Regierung mit dem 15. October v. Js. voryenommene Ein­stellung eines Zuges auf der Linie Gießen-Gelnhausen einer sehr abfälligen Kritik zu unterziehen, indem er auf den geringen finanziellen Nutzen dieser Maßregel gegenüber der schweren wirthschastlichen Schädigung der Provinz Oberhessen hinweisi. Ober- Finanzrath Schulz rechtfertigt das Vorgehen der Negierung unter Hinweis auf den schwachen Verkehr der oberhefsischen Linien und die nicht unbedeutende Ersparniß, welche das Eingehen dieses Zuges im Gefolge habe - Abg. Grünewald schließt sich im Allgemeinen den Ausführungen des Abg. Ellenberger an und glaubt, daß! eme Steigerung der Betriebsergebnisfe der Oberhefsischen Bahnen nur durch eine Fort­setzung derselben zu erzielen sei. - Mimsterialrath Fink beleuchtet eingehend die Ver­hältnisse der Oberhessischeu Eisenbahnen, sowie die schwere Last, welche dieselben dem Lande auflegen, und bezeichnet es als eine Pflicht der Regierung, durch Ersparungen

aller Art dafür zu sorgen, daß außer der Verzinsung des großen Anlagekapitals, dem Lande nicht noch weitere Ausgaben durch Zuschüsse zu den Betriebskosten entstehen. Besonders weist er darauf hm, daß das Verkehrsbedürfniß der Provinz Oberhessen, wie es dermalen vorliege, nur zwei Züge nach jeder Richtung täglich verlange. Abg. Sturmfels schließt sich den Ausführungen des Abg. Ellenberger an, ebenso Muhl, welcher glaubt, daß die Regierung in dieser Frage viel zu viel auf den finanziellen Standpunkt, als auf Hebung der Verkehrsinteressen Rücksicht genommen habe, welche mehr und mehr wieder auf die ehrsame Landstraße verwiesen würden. Auch Abg. Schröder ersucht die Regierung, möglichst die finanziellen Interessen der Provinz Oberhefsen zu vereinigen. Ministerialrath Fink erklärt es als die Absicht der Regierung, die Oberhessischen Bahnen als Verkehrsmittel zur Entwickelung der Verkehrsbeziehungen der Provinz Oberhessin möglichst auszubeuten. Abg. List spricht für Fortsetzung der Oberhessischen Bahnen im Anschluß an andere Linien, und Abg. Theobald glaubt, daß das finanzielle Etträgntß der von der Regierung be- llebten Maßregel nicht im Vcrhältniß zu din wirthschastlichen Nachtheilen derselben stehe. Hiermit wnd dieser Gegenstand verlassen und in die Besprechung der Interpellation des Abg. Schröder, die Odenwaldbahn betreffend, eingetreten. Auf Anstage des Jntervellanten erklärt Ministerialrath Fink, die badische und württewbergische Re­gierung haben ihr Einverständniß damit erklärt, daß die Baufrist der Strecke Erbach- Eberbach bis zuni 1. Juli 1883 erstreckt werde und daß von einem zweigleisigen Be­trieb abzusehen sei; die Regierung habe dagegen als letzten Termin den 1. Mai 1882 festqestellt. Es folgt die Berathung des Gesetzentwurfes, die Disciplinar.Berhältniffe bu uichtrichtrrlichen Beamten betreffend. Der ganze Entwurf gelang! nach unwesenr- lichen Debatten in der von dem Ausschuß beantragten und von der Regierung gebilligten Fassung zur Annahme. Bei dieser Gelegenheit beschließt die Kammer nach dem An­träge des Ausschusses, die Regierung zu ersuchen, bei der von der Großh. Regierung zugesicherten neuen Ordnung der Dienstverhältnisse gewisser bisher nur auf Widerruf an­gestellter Beamten - Kategorien der Dienststellen, für welche die specielle Prüfung der ersten Kategorie im Finanzfache erforderlich ist, unter die m Zukunft definitiv zu ver­leihenden aufzunebmen, ein Ersuchen, welchem die Regierung Nicht widersprach. Für die in Frage kommenden Beamtenkategorien sprechen die Abgg. Ellenberger, Schröder, Küchler, Dittmar, Betz, Baur und Haustein; von Seiten der Regierung werden die betreffenden Zusicherungen auf Ertheilung definitiver Dekrete an die m Frage kommenden Beamten nach Erlaß dieses Disciplinargesetzes von Ministerialpräsident Schlei er macher, Exc., ertheilt. Die in Frage stehenden Stellen sind diejenigen der Districtseinnehmer, Steuercontroleure, Hauptsteueramts-Rendanten, Controleure und Assistenten, Berg- und Salinen-Rentmeifter und der Revisoren bei der Main-Neckar-Bahn. Nächste Sitzung morgen. Tagesordnung: Gesetzentwurf, Maßregeln gegen die Reblaus betreffend; Gesetzentwurf, den Verkehr nut explosiven Stoffen betreffend; Gesetzentwurf, die Errichtung einer Landeskultur-Rentenkasse be­treffend, u. f. w.

Darmstadt, 12. Februar. An die zweite Kammer der Stände ist ein Gesetzentwurf, das Rechnungsjahr für den Gemeindehaushalt betreffend, gelangt, folgenden Inhalts:

Art. 1. Das Rechnungsjahr sür den Gemeindehaushalt beginnt vom 1. April 1881 an allgemein mit dem 1. April und schließt mit dem 31. März des darauf folgenden Jahres.

Art. 2. Dem Ausschlag der Communalsteuern für das erste Viertel­jahr des Jahres 1881 werden die Steuercapttalien zu Grunde gelegt, die für das Rechnungsjahr des Staates 1880-81 ermittelt sind.

Art. 3. Unser Ministerium des Innern und der Justiz ist mit der Aussührung dieses Gesetzes beauftragt und wird insbesondere die Fristen zur Vorlage und Einsendung des Gemeindcvoranschlags und zur Abgabe der Rech­nungen allgemein, vorbehaltlich anderweiter Mzirung derselben durch statuta- rische Anordnung, bestimmen.

Die dem Gesetzentwurf betgegebenen Motive lauten wie folgt: Nach, dem durch das Gesetz vom 22. März v. Js. das Rechnungsjahr für den Staatshaushalt auf die Periode vom 1. April des einen bis zum 31. März des darauf folgenden JahreS verlegt worden ist, lag der Gedanke nahe, auch das Rechnungsjahr für den Gemeindehaushalt auf die gleiche Periode zu ver. legen, um bie im Allgemeinen wünschenkwcrthe Gleichförmigkeit in der Auf. stellung der Voranschläge und Rechnungen sür den Staat und die Gemeinden herbeizuführen und insbesondere in den Gemeinden, die Zuschüflc aus Mitteln des Staats, z. SB. zu Schulzwecken, erhalten, entspreche, de Verrechnung der- selben in der nämlichen Periode zu sichern. Dazu kam , daß, nachdem der Beginn des Etatsjahrs sür den Staat Wetter hinausgeschoben worden war, die Steuercommiffariate die Berechnung der Steuercapitalien erst kurz vor Eintritt dieses Zeitpunktes fertig zu stellen haben, und deshalb die Benutzung derselben behuss Ausschlags der Communalsteuern zu Beginn des mit dem Kalenderjahr laufenden Gemeinderechnungsjahres nicht immer gesichert schien. Jndeffen glaubte die Regierung vorerst von einer Erlegung des Rechnungs­jahres für die Gemeinden absehen zu sollen, zumal dieselbe nur durch eine auf dem Wege des Gesetzes herbetzuführende Aenderung der erst vor wenigen fahren in das Leben getretenen Gemeindegesetze bewirkt werden konnte, die Aufhebung einer einzelnen Bestimmung dieser G- etz- nicht wünsch.nswerth erschien und sür Gemeinden, deren besondere Verhältntffe einen Anschluß ihres Rechnungsjahres an bas Etatsjahr des Staates angezeigt erscheinen ließen, derselbe durch statutarische Bestimmung erzielt werden konnte, wie dies auch