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Nx 12 Donnerstag den 15. Januar 1SSO.

AMgk- mi> ANtsblM fit iw Kreis Gießen.

Ä " Dreis vierteljährlich 2 Mari 20 Pf. mit Bringerlohn.

t } Schulstraße B. 18.Erscheint ISgli» mit Ausnahme des Montags. Durch bie Post bezogen vierteljährlich 2 Marl 50 Ps.

Amtlicher Hheit.

Gießen, am 12. Januar 1880.

Betreffend: Die Ausstellung der Feldrügeregtster.

Das Großherzogliche Kreisamt Gießen

an die Großherzoglichen BürgernreiKereien des Kreises (mit Ausnahme von Gießen).

Zur Vermeidung verschiedener seither bei Aufstellung der Feldrügeregister vorgekommsner Unregelmäßigkeiten wird hiermit auf nachstehende dabei zu beobachtende Punkte, deren genaue Befolgung wir einschärfen, aufmerksam gemacht: . _ . , , . » .

1) D>e Feldrügeregister bezw. die Berichte, daß Frevel nicht vorgekommen, sind nicht mehr, wie früher, an das Landgericht bezw. das an dessen

Stille getretene Amtsgericht, sondern an den Amtsanwalt einzusenden.

(Vergl. § 6 der Verordnung vom 29. August 1879, das Verfahren in Forst- und Feldrügesachen bktrtffend.)

Diese Einsendung hat spätestens bis zum 26. desjenigen Monats zu geschehen, an welchem die Periode "bläust und zwar empfiehl es sich, die Register in doppelter Ausfertigung einzusenden, da der Amtsanwalt schon bis zum Schlüße des betreffenden Monats die geprüften und verbesserten Register mit Strafanträgen an die Amtsgerichte abzugeben hat. Eilende Sachen sind sofort an den Amtsanwalt ewzusenden.

2) In den Registern müssen die Anzeigen genau a lphaberisch nach den Wohn- oder Aufenthaltsorten der Frevler und, wenn von einem Ort mehrere Frevler da sind, genau alphabetisch nach den Namen derselben geordnet sein.

3) Die einzelnen Anzeigen müßen genau die Angaben enthalten, die in den §§ 2 und 6 der angeführten Verordnung bezeichnet find. Jnsvefon- dere ist es nöthig, daß bei Freveln, welche von Kindern begangen worden, stets das Alter derselben genau angegeben wird, ^äßt stch em Kind öfters Feldfrevel zu Schulden kommen, so daß anzunehmcn ist, daß die Eltern oder andere aur Aufsicht verpflichtete Personen es an ber eTfon)er> lichen Aussicht fehlen laßen, dann ist zugleich eine Polizeianzeige wegen Uebertretung des § 361, pos. 9 besReichs-Straf-Gesetz-Buchs zu ver­anlaßen. Bei Feldfreveln, die nur auf Antrag des Beschädigten strafbar sind, z. B. in den Fällen bet 60, 71 des Feldstraf - Gesetzes, ist stets anzugeben, daß der Beschädigte die Bestrafung verlangt, im Gleichen ist, wenn eine dritte Person zu haften hat (Art. 11, pos. 4 und o des Feldstraf-Gesetzes) anzugeben, daß dem haftbaren Dritten rechtzeitig Anzeige vom Frevel gemacht ist.

Keutschland.

Darmstadt, 12. Januar. Seine Königliche Hoheit der Großherzog haben allergnär igst geruht:

Am 3. Januar den Ober-Rechnungsrevisor bei der ersten Iustificatur- Abtheilung der Ober-Rechnungskammer Ludwig Htsserich auf sein Nach­suchen unter Anerkennung seiner langjährigen, treu geleisteten Dienste in den Auhestand zu versetzen;

die Ober-Rechnungsrevisoren bei der zweiten Abtheilung der Ober-Rech rmngskammer Friedrich R ühl und August Schuchard in den Ruhestand au versetzen;

dre Ober-Rechnungsprobatoren 1. Klaffe bei der zweiten Justtficatur- Abtheilung der Ober-Rechnungskammer Heinrich Wagner und Ludw. Warn- bold zu Ober-Rechnungsrevtsoren bet der ersten Justificatur-Abtheilung zu k nennen;

die Ober-Rechnungsprobatoren 1. Klaffe Kaspar Henkel, Ferdinand Scharmann und Heinrich Pusch zu Ober-Rechnungsrevtsoren,

die Ober Rechnungsprobatoren 2. Klaffe August Rettberg, Michael ft au cb, Jacob Grtmm und Joseph Brücher zu Ober-Rechnungsproba- toren 1 Kl ffe,

die Revesionsgehülfen Georg Hoos aus Alsfeld, Peter Wambold aus Darmstadt, Konrad Zeh aus Groß Gerau und Otto 3immer aus Kletn-Eichen, im Kreise Schotten, zu Ober-Rechnungsprobatoren 2. Klasse bei der zweiten Abtheilung der Justificatur der Ober - Rechnungskammer zu ernennen.

m. Darmstadt, 12. Januar. Aus Anlaß des von dem Abgeordneten Freiherrn

Nordeck zur Rabenau in der zweiten Kammer gestellten Antrages, di e Er­bauung von Secundärbahnen betreffend, hat sich die Gemeindevertretung von Westhofen an die zweite Kammer mit der Bitte gewandt, im Falle der Annahme dieses Antrages ihre Gemeinde in Berücksichtigung zu ziehen. Dieselbe sucht die ftentabilität einer von Osthofen nach Westhofen führenden und an einer Station der hessischen Ludwigsbahn, Strecke Worms-Alzey, einmünder.den Bahn durch folgende Ausführungen darzulegen. Westhofen erpedire pro Jahr circa 4050,000 Centner K-lebsand, 120.000 Centner Zieglerwaaren, zu welch' letzterer Fabrikation wiederum 30,000 Centner Saarkohlen bezogen werden; ferner seien effectuirt worden 200,000 Zentner Sodasteine, welcher Vertrieb indessen im Laufe des Jahres 1879 habe eingestellt werden müssen, oa die Transportkosten per Achse zu hoch stehen und deren Lieferung durch die Eisenbahnstation Gundersheim billiger ausgeführt werden können. Der da­durch Westhofen, für welches seit 20 Jahren diese Steinbrüche eine ergiebige Erwerbs­quelle gewesen, durch welche sich viele Familien ihren Lebensunterhalt haben verschaffen tonnen, erwachsene Verlust sei unberechenbar. Bei Einmündung einer Eisenbahn in Westhofen würde die Exploitation der Brüche sofort wieder beginnen. Es betrage so­dann der Export und Import der oben genannten Rohmaterialien in runder Summe 400000 Centner Hierzu kommen noch die auszuführenden Produkte und die einzu- sührenden Bedürfnisse der Landwirthschaft und der zahlreichen, mitunter sehr bedeuten­den Mühlenetablissements Osthofens, Mühlheims und Westhofens. Einen ferneren Anlaß des regen Verkehrs in Westhofen bewuken bie den Ort durchkreuzenden fünf Staatsstraßen, welche nach amtlicher Aufnahme täglich von 260 Pferden, im Maximum ; sogar täglich von 370 Pferden passirt werden und für deren Anlage die Gemeinde seinerzeit die Summe von 37,000 Gulden habe aufbringen müssen. Es sei deßhalb einleuchtend, daß, wenn in Westhofen sich eine Bahnstation befinde, bie Umgegend diesen Ort als ihren natürlichen Centralpunkt zur Verladung ihrer Produkte benutzen würde. Die Gemeindevertretung von Westhofen glaubt deßhalb, daß eine eventuell von Osthofen über Mühlheim und Westhofen nach einem Ausmündungspunktc in die Bahnstrecke Worms-Alzey der Hessischen Ludwigsbahn zu erbauende Bahnlinie, welche bei kaum nennenswerthen Bauschwierigkeiten höchstens die Länge einer deutschen Meile betrüge, umsomehr Aussicht habe, das Anlagekapital zu verinteressiren, als die oben angegebenen Ein- und Ausfuhrwaaren nur den bisherigen tatsächlichen Erfahrungen

entsprechen und bei dem Anlaufen einer Eisenbahn sich wohl bald auf das Doppelte erhöhen dürften.

m Darmstadt, 13. Januar. Bei der vor Kurzem an die'Stände gelangten Vorlage Großh. Staatsministeriums in Betreff derRegelung der Militärgerichtsbarkeit über die vor dem 1. Januar 1872 in Pension getretenen, bezw ä la suite gestellten Großherzoglich Hessischen Officiere, über welche nunmehr Namens des Gesetzgebungs- Ausschuyes Der zweiten Kammer der Abgeordnete Maurer Bericht erstattet hat, dreht es sich im Wesentlichen um folgende Verhältnisse. In Folge der im Jahre 1867 mit Preußen abgeschlossenen Militärconvention wurden die Königlich Preußischen Milttar- strafgesetze im Großherzogthurn eingeführt. Durch das Hessische Emführungsgesetz von 1868 wurde bezüglich des Gerichtsstandes über die zum Soldatenstande gehörigen Personen insbesondere angeordnet, daß der Militärgerichtsbarkeit unterworfen bleiben sollten Die pensiomrtcn und zur Disposition gestellten Officiere und Militärbeamten im Officiersrange, wenn und so lange sie einen Militärcharakter behalten. Zur Ver­waltung dieser Militärgerichtsbarkeit waren durch das Gesetz vom 19. April 1868 be­sondere in Der Großherzoglichcn Division angeordnete Gerichte berufen. Nach Der späteren, am 13. Juni 1871 mit Preußen abgeschlossenen Militärconvention trat inDeffen das Hessische Kontingent in den Verband Der Königlich Preußischen Armee ein und zwar mit Wirkung vom 1. Januar 1872 an. Eine Folge dieser Veränderung war. Daß die Durch Das Gesetz von 1868 angeordneten Hessischen Militärgerichte in Wegfall kamen und während bezüglich der vor Dem 1. Januar 1872 pensionirten und zur Dis- vosition gestellten Officiere die Militärgerichtsbarkeit an sich bestehen blieb, fehlte es an Organen, Durch welche diese Gerichtsbarkeit ausgeübt werden konnte, denn eine Ausnahme dieser Officiere in den Königlich Preußischen Militärverband hatte nicht stattgefunden und die Militärgerichte der Hessischen Division waren in Wegfall ge­kommen. Um diese Lücke auszusüllen, ist die Hessische Regierung mit der Preußischen in Verhandlung getreten, deren Crgebniß in einer Vereinbarung vorn 15. Februar 1879 enthalten ist, welch letztere den Ständen zur verfassungsmäßigen Zustimmung vor­gelegt wurde, weil durch dieselbe Die Gerichtsbarkeit über Hessische Untertanen an Königlich Preußische Gerichte übertragen werden soll. In Folge dieser Vereinbarung soll die Militärgerichtsbarkeit über die vor dem 1. Januar 1872 mit Jnactivitäts- gehalt entlassenen, zur Disposition gestellten und mit Pension veradschiedereii Officiere, welche nicht Dem Verbände der Preußischen Armee angehören, sowie die ä Ja suite er­nannten Officiere, insoweit die Letzteren überhaupt den militärstrafgerichtlichen Be­stimmungen unterworfen sind, durch Königlich Preußische Militärgerichte verwaltet werden. Der Gesetzgebungsaussckuß Der zweiten Kammer glaubt nach Dem erstatteten Berichte, diese Vereinbarung der Genehmigung empfehlen zu sollen, weil es, wie der Bericht ausführt, nicht ausführbar ist, für Die überDies nicht erhebliche Anzahl der be­zeichneten Officiere besondere Hessische Gerichte zu bestellen, und weil es sachlich gerecht­fertigt erscheint, alle unter gleichen Verhältnissen stehenden Hessischen Officiere der nämlichen Gerichtsbarkeit zu unterstellen. Es handle sich bei Der fraglichen Verein­barung nicht um Die Einführung einer dauernden Einrichtung, da nach dem deremstigen Absterben der betreffenden Officiere dieselbe selbstverständlich gegenstandslos werde. Der Ausschuß beantragt hiernach, der getroffenen Vereinbarung die ständische Zu­stimmung zu ertheilen.

Berlin, 11. Januar. Ein Abgeordneter, der der Eisenindustrie äuge- hört, schildert in einem Prtvatschreiben von vorgestern die augenblickliche Lage

der Industrie wie folgt:Sie machen stch von dem Drängen und Treiben

In der Eiienindustrie gar keinen Begriff; es gleicht dem Spiel von 1871/72 auf ein Haar. Die Preise von aestern gelten heute nicht mehr; morgen kann ich schon nicht meine Esten ,u vem Preise kaufen, den man mir heute stellte.

Das ominöse WörtchenFreibleibend" spielt in den Offerten wieder eine

Rolle, so toll wie jemals. Ehe ich von Berlin ans auf eine Offerte ein gehen kann, sind die Preise schon wieder gestiegen. Bevor meine VerkaufchOfferten Antwort finden, haben stch die Einkaufspreise, aus denen meine Berechnungen fußten, wieder gänzlich verändert. Wrl,draht «st seit Mitte November von 130 aus 160, dann 180, daraus aus 210 gestiegen und kostet seit einigen Tagen 240. Koaks kostete im Herbst 102 Jl jetzt 300 JC. Ich befürchte wie- der eine arge Ueberstürzung und demnächstigen Jammer."

Direktoren von Aktiengesellschaften in Berlin rathen allen Freunden und