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Donnerstag den 14. October
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Amtlicher Theit.
Gießen, am 11. October 1880.
Betreffend: Die regelmäßige Ergänzungswahl des Kreistages des Kreises Gießen durch die Bevollmächtigten der Gemeindevorstände.
Das Grotzherzogliche Kreisamt Gießen
an die Grossherzoglicherr Bürgermeistereien.
Diejenigen von Ihnen, welche unserer Verfügung vom 20. September l. I., Anzeiger Nr. 223, noch nicht Folge geleistet haben, werden an baldige Erledigung derselben erinnert.
Dr. Boekmann-
Deutschland.
m. Darmftadt, 12. October. Die Abgeordneten Stephan (Hesloch) und Dr. Schröder haben in der zweiten Kammer s. Z. zwei Anträge gestellt, welche beide dahin zielen, die Kammer wolle Großh. Regierung ersuchen, die Erhöhung der Straßen« strecke zwischen Nierstein und Nackenheim zum Schutze gegen Überschwemmungen durch den Rhein zu ermöglichen und über welche nunmehr Namens des Finanzausschusses zweiter Kammer der Abgeordnete Möllinger Bericht erstattet hat- Derselbe erkennt an, daß unzweifelhaft auf der genannten Straße der unangenehme Mißstand besteht, daß in einer Länge von 2600 Meter ein Wasserstand von 3,75 Mtr. Pegelhöhe genügt, einen Theil dieser Strecke unter Wasser zu setzen und bei 5 Mtr. dieselbe in ihrer ganzen Ausdehnung überschwemmt wild. Hierdurch werde der Landverkehr zwischen den beiden genannten Orten manchmal auf kurze, oft aber auch auf längere Zeit unterbrochen. Bei günstiger trockener Witterung könne wohl ein Feldweg, längs dem Berge hinztehend, benutzt werden, was jedoch bet nassem Wetter mit Rücksicht auf die schwere Bodenbeschaffenheit nicht einmal für kleine Lasten thunlich sei. Die Regierung hat in einem an den Referenten des Ausschusses gerichteten Schreiben wiederholt anerkannt, es sei sehr wünschenswerth, dem bestehenden Mißstande abhelfen zu können: sie hat durch ihre Techniker Voranschläge aufstellen lassen über die Höhe der au^zuwendenden Summen, welche eine Aufstellung auf eine Höhe von 6 Mtr. über Pegel erfordern würde. Diese Summe beziffert sich auf 178,000 JL Gegenüber der Idee einer aH- gemeinen Auffüllung hatte das Mitglied der ersten Kammer, Herr Wern her, vorgeschlagen, den sogenannten rothen Hügel bei Nackenheim abzuheben und mit der gewonnenen Erde die tiefsten Stellen der fraglichen Straße auszufüllen. Der Kreisbaumeisler von Mainz hat sich nach dem Bericht entschieden gegen dieses Project ausgesprochen; die Regierung schließt sich seinen Ausführungen an, sie will zwar auf diesem Landtage keine Vorlage mehr an die Stände gelangen lassen, erklärt sich aber bereit, bet Aufstellung des nächsten Budgets den Gegenstand in nähere Erwägung zu ziehen- Der Finanzausschuß verkennt, wie der Bericht ausführt, durchaus nicht die Bedeutung des in Frage stehenden Mißstandes und würde bereit sein, die zu dessen Abstellung nothwendigen Mittel zur Verfügung zu stellen, wenn die Höhe der verlangten Summe eine nicht so bedeutende wäre. Dieser gegenüber scheine es doch geboten, die Frage der Notbwendigkeit eines Umbaues noch ferner zu erwägen und vielleicht nur eine Ausfüllung der tiefsten Stellen in's Auge zu fassen- Auch könnte möglicherweise durch Ausbaggern des Rheines billigeres Füllmaterial gefunden werden und die Anlieferung von Steinen durch Transport auf dem Flusse sich niederer stellen- Weiter wird im Bericht angegeben, daß in den letzten 10 Jahren die Staatsstraße zwischen Nierstein und Nackenheim neunmal überschwemmt war, einmal ununterbrochen 3 Wochen lang. Der Ausschuß beantragt, die Kammer wolle Großh. Regierung ersuchen, nähere Erhebungen in den angegebenen Richtungen eintreten und weitere Mittheilungen an die Kammer gelangen zu lassen.
Der dritte Ausschuß der zweiten Kammer beantragt, die Wahlen der Herren Freiherr Gcdult von Jungenfeld für die Provinzialhauptstadt Mainz und Oberlandesgerichtsrath Maurer für den 12. Wahlbezirk der Provinz Starkenburg (Darmstadt — Land) für definitiv gültig zu erklären. Ersterer Herr wurde an Stelle des Herrn Landgerichtsrath Dr. Bockenheimer gewählt, welcher am 16. April d. I. fein Mandat als Abgeordneter niederlegte; Herr Maurer mußte sich nach seiner Beförderung zum Oberlandesgerichtsrath einer Neuwahl unterziehen.
Berlin, 9. Octbr. Die „Nordd. Allg. Ztg." bringt folgenden bereits telegraphisch kurz gemeldeten Artikel:
Wenn Jemand, der fern von der Welt und ohne Kenntniß von dem, was in ihr vorgeqangen, gelebt hat, ein Befremden und Bedauern darüber äußerte, daß die Feier zur Vollendung des Kölner Domes ohne einen Erzbischof vor sich geht, so könnte man seine Empfindungen verstehen, auch wenn man sie nicht theilt, würde aber auch mit etwas Geduld einem solchen Rtp von Winkel leicht begreiflich machen, wer für die Lücke in dem Klerus, für die Verminderung des kirchlichen Pompes und für die Abweichung von 600jähriger Gepflogenheit verantwortlich ist. Nicht so leicht ist es, mit Geduld das Schriftstück zu lesen, welches unter „Rheinischen Katholiken" zur Unterzeichnung colportirt wird, und gegen den Willen der Verfaffer schon jetzt veröffentlicht worden ist. Was die Caplanspreffe ihren Lesern an Verschweigung und Unwahrheit bieten kann, erregt längst keine Verwunderung mehr bet der übrigen Bevölkerung; aber wenn die Verfaffer dieser Eingabe an Se. Majestät den Kaiser einander haben ansehen können, ohne zu lächeln, und daß sie auch und vorzugsweise den höheren Schichten der Gesellschaft die Unterzeichnung zuzu- muthen wagen können, das wird in der Culturgeschichte unserer Zett, mit ihren parlamentarischen Institutionen und ihren Dampfpressen, einem späteren, vielleicht nicht entfernten Geschlechte unbegreiflich erscheinen.
An wem hat es denn gelegen, daß der Gesetzentwurf, welchen die Regierung mit Genehmigung Sr. Majestät vor wenig Monaten an den Landtag gebracht hat, verstümmelt, daß der Paragraph, welcher die Rückkehr der Bischöfe möglich machen sollte, daraus entfernt worden ist? Die Eingabe drückt sich vorsichtig tm Passtvum aus: „diese wichtigste Bestimmung wurde abgelehnt." Wer hat es denn aber schon vergeffen, daß das Centrum gegen den betr. Artikel gestimmt hat, und daß der Rest des Gesetzes gegen das Centrum angenommen worden ist? Es ist nicht möglich, die Heuchelei und Un
erschrockenheit der Verfaffer der Eingabe richtig zu bezeichnen, ohne sehr unhöflich zu werden oder Formen zu wählen, die bester den Witzblättern überlasten bleiben.
Nur ein Gedanke in dem Schriftstück, auch sonst schon ausgesprochen, ist einer ernsthaften Besprechung werth. Die Verfasser behaupten, und die Unter« zeichner sollen erklären, daß ihnen die feierlichst verbriefte freie Religionsübung verkümmert sei, und es ist bekannt, daß sie dabei an den Erlaß Friedrich Wilhelms III. an die Rheinländer vom 5. April 1815 denken. Die Zusicherung:
„Eure Religion, das Heiligste, was dem Menschen angehört, werde ich ehren uud schätzen. Ihre Diener werde ich auch in ihrer äußeren Lage zu Verbestern suchen, damit sie die Würde ihres Amtes behaupten,"
ist nie zurückgenommen, nie verletzt worden, und ihrer freigebigen Erfüllung sind die blühenden kirchlichen Einrichtungen zu danken, deren Verfall die Eingabe beklagt. Aber indem Friedrich Wilhelm III. im Jahre 1815 die katholische Religion zu ehren und zu schützen versprach, hat er sich nicht verpflichten wollen, weil nicht verpflichten können, die Staatsgewalt den Einichtungen zu unterwerfen, welche der päpstliche Stuhl und ein Theil des Klerus in aller Zukunft sich zu geben für gut befinden würden. Die Rheinländer, auch ihr damaliger Klerus, haben die Beschlüste des vaticanischen Concils nicht vorausgesehen und würden, wie Jeder weiß, der die Geschichte jener Zeit kennt, gegen solche Beschlüste sich lebhaft verwahrt und sie nicht als Bestandtheil ihrer Religion betrachtet haben. Zum Beweise deflen genügt es, auf die heutigen Vorgänge zwischen dem Staat, dem Volk und dem Klerus auf zwei katholischen Nachbarländern hinzuweisen.
Was die Verfaster der Eingabe mit derselben beabsichtigt haben, ist uns nicht deutlich, die Erklärung müßte denn in der Versicherung zu suchen sein, daß die Landesvertretung einer Initiative zur Verständigung mit dem päpstlichen Stuhl bereitwillig folgen würde. Wollen die Petenten damit etwa sagen, daß das Centrum sich jetzt anders besonnen habe?
Berlin, 11. October. Die „Nordd. Allg. Ztg." schreibt bezüglich der angekündtgten neuen Note der Pforte wegen bedingungsloser Uebergabe Dulcignos: Nach den Erfahrungen mit der türkischen Diplomatie erscheine es immerhin rathsam, vor Kenntnißnahme dieses Actenstückes sich keinen allzu sanguinischen Erwartungen hinzugeben. Auch sei zu beachten, wie die Albanesen sich zur Entschließung des Sultans stellten. Immerhin erscheine die Verschlimmerung der Lage, welche die Erklärung Riza Pascha's herbeiführte, daß er Dulcigno gegen Jedermann verthetdigen müste, durch den neuesten Schritt der Pforte wieder beseitigt. Jedenfalls sei die Dulcigno-Angelegenheit mit dem neuesten Entschluß des Sultans wieder ausschließlich in den Vordergrund der orientalischen Dinge getreten. Alle Meldungen über Auseinandergehen und Ortsveränderung der internationalen Flotte seien mit Vorsicht aufzunehmen. An unterrichteter Stelle sei von derartigen Anordnungen nichts bekannt.
Berlin , 11. Octbr. Mit dem Kaiser und der Kaiserin werden den Dombaufeterlichkeiten in Köln beiwohnen: der Kronprinz und die Kronprin- zessin, die Prinzen Wilhelm und Heinrich, die Prinzen Karl und Friedrich Karl, der Prinz und die Prinzessin Albrecht, der Erbprinz und die Erbprin- zessin von Sachsen-Meiningen, der König von Sachsen und als Vertreter des Königs von Württemberg Prinz Wilhelm von Württemberg, der Großherzog, die Großherzogin, der Erbgroßherzog und die Prinzessin Victoria von Baden, die Großherzoge von Oldenburg und Mecklenburg-Schwerin, sowie für den Großherzog von Hesten Prinz Heinrich von Hesten; die Herzoge von Sachsen- Meiningen, Sachsen-Altenburg, Sachsen Koburg Gotha und von Anhalt, der Landgraf Friedrich von Hessen und der Prinz Friedrich Wilhelm von Hesten, die Fürsten zu Waldeck, von Schwarzburg Rudolstadt, zu Lippe-Detmold, Reuß ältere Linie und der Erbprinz von Hohenzollern, sowie ferner die Bürgermeister der freien und Hansestädte Bremen, Lübeck und Hamburg, das gesammte Staatsministerium, das Präsidium des Reichstages und beider Häuser des Landtages, der Polizeipräsident von Berlin v. Madai, der General-Feldmarschall Graf Moltke, die commandirenden Generale des 7. und 8. Armee-Corps, General der Kavallerie Graf Stolberg-Wernigerode, der General der Infanterie v. Göben und die Generalität des 8. Armce-Corps.
Düsseldorf, 11. Octbr. Bei der Ausstellung ist ein Ueberschuß von 250.000 je. erzUlt worden. Hiervon wird aber noch die Entschädigungssumme für den Zoologischen Garten in Abzug zu bringen sein. Für denselben wird die Summe von 120,000 JL beansprucht. (Als Entschädigung für ent« gangenes Eintrittsgeld hat der Zoologische Garten 60,000 erhalten: die


