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Hierauf erfolgte die Vorlage der Jahres-Rechnung, diese wurde geprüft und dem Rechner Seiten der Generalversammlung Decharge erthctlt.
DaS Orgebniß der hierauf vorgenommenen Vorstandswahl war die Wiederwahl der bisherigen Vorstandsmitglieder.
Gießen, 13. Juni. Tagesordnung für die Stadtverordneten - Sitzung am Donnerstag, dett 14. Juli 1880, Nachmittags 4 Uhr, im alten Nealschutt aedärrde r
1. Die Straßburger Tabaks-Mayufactur.
2. AuSloosung städtischer Schuldverschreibungen.
3. Gesuch des Schlossermeisters Karl Noll um Bauerlaubniß.
4. Die Obstbäume in dem Garten der höheren Mädchenschule.
5. Die Schlachthausordnung.
6. Veraccordirung von Waldwegbauarbeiten.
7. Gesuch des Obsthändler« Johannes Buch um Erlaubniß zur Erbauung einer Verkaufsbude.
8. Die Bestellung eine« Hülfs-Mahnboten.
9. Das Gäßchen Flur XVII Nr. 178a in der Scheppecke betr.
10. Gesuch des Holzhändlers S. Katzenstein um Bestehenlasien einer Halle.
11 Ge uch des Georg Brömer in Gießen um Bauerlaubniß.
12. Gesuch des Küfermetsters Ludwig Klinke! um Erlaubniß zur Anlegung einer Ein
13 Gesuchtes Oeconomen Friedrich Helfrich um Erlaubniß zum Erbauen einer Scheuer. 1<‘ Gesuch des Moritz Gregori & Sohn um Erlaubnis zur Vornahme von Bauver, önderungen.
15. Die Taubentränke.
Vermischte-.
— Das Reichsgericht hat unlängst eine Entscheidung getroffen, welche für die Gerichtshöfe sowohl wie für die gesammte akademische Jugend eine mehr als gewöhnliche Bedeutung hat. In Kiel waren Studenten wegen Zweikampfes mit geschliffenen Sckläaern zu einer Festungsstrafe verurtheilt worden, hatten sich aber dabei nicht beruhigt sondern die Zuständigkeit des urtheilenden Gerichts geleugnet, weil eine Studenten-Vaukttei ein bloßes Disciplinar-Vergehen, nicht aber ein strafrechtliches Vergehen sei und daher lediglich der Zuständigkeit des Universitätsgerichts unterliege, wie denn auch geschliffene Schläger keine „tödtlichen" Waffen seien und also der bekannte Zweikampf-Paragraph des Strafgesetzbuchs auf sie keine Anwendung zu finden habe. Das Reichsgericht verwarf beide Rügen, und zwar aus folgenden Gründen: Der S 2 des Einführungs-Gesetzes zum Reichs-Strafgesetzbuch habe den studentischen Zweikampf lediglich der Aburtheilung dmch die Strafgerichte überwiesen. Geschliffene Schlager seien allerdings tödtliche Waffen im Sinne des R.-Str.-Ges.-B., denn es komme bei Feststellung dieses Begriffes keineswegs darauf an, ob der Thäter die Waffe mit der Absicht zu tobten gebraucht oder auch nur das Bewußtsein ihrer lebensgefährlichen Verwendbarkeit gehabt habe, sondern nur darauf, daß sie objectiv an und für sich geeignet sei, lebensgefährliche Verletzungen beizubringen. Dabei läßt das Reichsgericht die Bemerkung einfließen, daß die Duellanten, selbst wenn dem geschliffenen Schlager die Eigenschaft einer tödtlichen Waffe abgesprochen werden könnte, bei Gebrauch dieser Waffe gegeneinander nicht etwa straflos zu lassen, sondern wegen gefährlicher Körperverletzung aus 8 223a. d. h. event. mit Gefängniß statt mit der custodia honesta der Festungshaft, die (in 8 205) auf Zweikampf gesetzt ist, zu strafen wären.
Wehlheiden, 7. Juli. Wir entnehmen der „Hess. Morgenztg." Folgendes: Von Seiten des Herrn SchreinermetsterS Heinrich Ochs ist heute folgendes Schreiben an den Landrath des Kreises Kassel, Herrn Weyrauch, gerichtet worden, besten Inhalt für sich selbst spricht und keines weiteren Kommentars bedarf.
Wehlheiden, 7. Juli 1880.
Herrn Landrath Weyrauch, Kastel.
Nach der Besichtigung der Hahn'schen Brandstätte am 5. d. Mts. sagten Sie mir in Gegenwart des Herrn Bürgermeisters Fennel, daß ich in Folge meiner Zugebörigkett zur deutschen Fortschrittspartei eine einflußreiche Stellung, wie ich sie als Oberbrandmeister (der Orte Wehlheiden, Niederzwehren, Oberzwehren, Nordshausen, Kirchditmold, Rothenditmold und Harleshausen) inne habe, nicht für die Folge bekleiden könne.
Ich war von dieser Ihrer Aeußerung so überrascht, daß ich im Augenblicke keine Worte der Entgegnung finden konnte; wer sollte auch nicht überrascht sein, wenn man, statt Worte der Anerkennung über die durch mich repräsenttrte Wehlhetdener Feuerwehr zu hören, einer Aeußerung begegnet, die ich als eine Beleidigung für meinen Charakter auffasten muß.
Gestatten Sie mir daher, Ihnen meine Entgegnung schriftlich zu übermitteln, was ich hiermit thue.
Zunächst muß ich konstattren, daß ich, ohne mich desten rühmen zu wollen, das mir übertragene Amt eineß OberbrandmeisterS unter voller Anwendung meiner Fähigkeiten und mit allem Eifer ausaeübt habe, ich bin.auch überzeugt, daß sämmtltche Ortschaften, deren Feuer, wehren unter mir standen, mir das Zeugniß pfltchtreuer Amtsführung ausstellen werden; da, wo die bezüglichen Bestimmungen königlicher Regierung nicht zur Ausführung gebracht sind, trifft nicht mich die Schuld. „
Für diese meine Amtsführung bin ich Ihnen allein verantwortlich, Herr Landrath, meine
politische Ueberzeugung, die ich als freier deutscher Bürger hege, geht Sie indesten so wenig an, tote mich die Ihrige.
Beim Ausbruch eines Feuers wird nicht gefragt: brennt es bei einem Fortschrittsmann, Nationalltberalen oder Konservativen, sondern das Gefühl, daß alle Menschen Brüder sind, beieelt jeden Einzelnen, weß politischen und religiösen Glaubens er auch sei, bet dem Rettungswerke. Oder sollen etwa getrennte fortschrittliche, nationalliberale oder konservative Feuerwehren bestehen, die nur dann in Thätigkett treten, wenn es bei einem ihrer Partei Zugehörigen brennt? Würde die Jüdin, die der Maurer Heinrich Schaub vom Dache deS Hahn'schen Hauses bei dem Brande am 4. Juli mit Lebensgefahr rettete, etwa von einer konservativen Feuerwehr ihrem Schicksal überlasten worden sein?
Ich glaube es nicht, so wenig wie ich der Ansicht bin, daß die Politik mit der Ausübung der Pflicht der Nächstenliebe überhaupt etwas zu thun hat, denn in solcher besteht die uneigennützige Hingabe deS Feuerwehrmanns höheren oder niederen GradeS an das in vielen Fällen mit Gefahr verbundene Rettungswerk.
Da ich nun meine politische Ueberzeugung überhaupt nicht wechsele, und nicht wechseln werde eines Ehrenamtes willen, dessen Bekleidung mir gern gebrachte Opfer an Zett, Arbeit und Geld auferlegt, so ersuche ich Sie, Ihre Drohung
mich wegen meiner Zugehörigkeit zur deutschen Fortschrittsparthei pon der Stelle eines Oberbrandmeisters und Brandmeisters von Wehlheiden zu entbinden, zur AuSführuug zu bringen. Achtungsvoll
Heinrich Ochs.
AlS Erwiderung auf Vorstehendes erhält die „Hesi. Morgenztg." nachstehende Abschrift der dem Schreinermeister Ochs auf sein Schreiben vom 7. d. Mts. dem Herrn Landrath Weyrauch ertheilten Antwort mit der Bitte um Veröffentlichung:
Kassel, am 8. Juli.
Aus den sehr richtigen Ausführungen über die Aufgabe der Feuerwehr in Ihrem Schreiben vom 7. d. Mts. (über dessen unpastende Form ich hinwegsehen will) entnehme ich, daß Sie einsehen, tote unrecht Sie gehandelt haben, wenn Sie (worauf sich die Ihnen mündlich von mir gemachten Vorhalte bezogen) sich dazu verleiten ließen, Ihre Stellung als Oberbrandmeister zu politischer Agitation zu mißbrauchen. Ich glaube mich daher zu Ihnen versehen zu dürfen, daß Sie in Zukunft Dergleichen zu vermeiden totff en werden und habe also, da ich selbstverständlich auf ihre Parteistellung als Privatmann keinerlei W-rth lege, vorerst keine Veranlassung, Ihre Entbindung von der Stelle eines OberbrandmeisterS, aus der ich Sie wegen Ihrer verdienstvollen Leistungen ungern ausscheiben sehen würde, auszusprechen.
Der Landrath: Weyrauch.
An den Herrn Oberbrandmeister Ochs zu Wehlheiden.
Handel und Verkehr.
Gießen, 13. Juli. Auf dem heutigen Wochenmarkte kostete: Butter per Pfd. X 0 85 bis^L 0.95, Hühnereier 1 Stück 5—6 4, 2 St. 04, Enteneier 1 Stück 6-7 4. Gänseeier 1 St. 11—12 4, Käse per Stück 4—9 4» Käsematte per Stück 3 4/ Erbsen 1 Liter 20 4, Linien 1 Liter 24-3,, Tauben das Paar 70—100 4, Hühner p. St. X 1.20—1.50, alte Hahnen p. St. X 1.60—2.00, junge Hahnen 0.70—1.00 4, Wälsche X 0.00—0 00, alte Enten per Stück X 1.60—2.00, junge Enten X 1.30—1.70, Ochsenfleisch 68—00 4 per Pfd., Kuh. und Rindfleisch 50—56 4, Kalbfleisch 40—45 4, Hammelfleisch 60-70 4, Schweinefleisch 64—00 4, alte Kartoffeln per 100 Kilo X 9.00—0.00, neue Kartoffeln 100 Kilo X 18—20, Zwiebeln p. Ctr. X 18—20, Milch per Liter 16 und 18 4, Kirschen per Pfund 15—20 4.
Frankfurt, 12. Juli. (Fruchtbertcht.) Mehl Nr. 1 X 42, Nr. 2 X 40, Nr. 3 X 34, Nr. 4 X 30, Nr. 5 X 24, Roggenmehl % (Berliner Marke) X 29.50—30, do. I (Berliner Mark-) X 28.50—00.00, do. II (Berliner Marke) X 23.50—00.00. Weizen effektiv hiesiger ab Bahnhof hier X 25.50-25.75, ab unserer Umgegend X 25.50—25.75, bo. fremder je nach Qualität X 24.50—25.50, Roggen, je nach Qualität X 19.75—22.00, Gerste X 19-21.00, Hafer X 13.50—16.50, Kohlsamen X 26—27, Erbsen X 19—27, Wicken X 16—18, Linsen X 20—40, Bohnen, weiße, X 23—25, Roggenkleie X —, Wetzenkleie, grobe und feine X —, Rüböl, detail, X 65. Stimmung sehrflau. Hauptsächlich gefragt war: —. Dringend offertrt: —. (Die Preise verstehen sich sämmtltch per 200 Pfund Zollgewicht — 100 Kilo.)
Frankfurt, 12. Juli. Der heutige Viehmarkt war gut befahren. Angetrteben waren ca. 400 Ochsen und Stiere, 320 Kühe und Rinder, 280 Kälber und 300 Hämmel. Die Preise stellten sich: Ochsen 1. Qual. X 67—69, 2. Qual. X 62—64, Kühe und Rinder 1. Qual. X. 54—58, 2. Qual. X 43—46, Kälber 1. Qual. X 52—54, 2. Qual. 40-50, Hämmel 1. Qual. X 58—60, 2. Qual. X 40—50 per 100 Pfd. Schlachtgewicht. Schweine je nach Qualität das Pfund — 4-
4711) Allgemeiner Deutscher VersicherungS-Dereln Stuttgart. Unfall-, Jnvalitidäts«, Kranken-, Versorgungs- unb Sterbekaste. Im Monat Juni 1880 wurden 120 Schadenfälle angemeldet und zwar 100 äußere Verletzungen und 20 innere Erkrankungen Von den Unglücksfällen hatten 17 eine gänzliche oder theilweise Invalidität -der Verletzten zur Folge. Von den Mitgliedern der Sterbekaffe starben im Juni 11. Reu ausgenommen wurden in diesem Monat 2609 Personen. Im ersten Halbjahr: Schadenfälle 671; äußere Verletzungen 449. innere Erkrankungen 222. Von den äußeren Schäden hatten 5 den sofortigen Tod, 49 aber gänzliche oder theilweise Invalidität zur Folge. Aus der Sterbekasse starben in den 6 Monaten 116 Personen. Neu ausgenommen wurden in den Verein im ersten Halbjahr 11617 Personen.
Holzversteigerung im Gießener Stadtwalde. Montag den 18. Juli 1880, von Vormittags 9 Uhr an, soll im Gießener Stadtwalde in den Districten Annaderg und Faulerboden uachverzeichneteS Holz versteigert werden:
A. Brennhoh:
2 Rmtr. Aspen-Scheitholz,
5,8 „ ASpen- u. Erlenknüppel,
7,8 „ EtcheN'Schettholz,
250 Wellen Buchen^Relsholz, 850 „ Etchen-Retsholz.
18860 , Nadel- und Weichholz. Reiser,
8 Rmtr. Aspen- und Nadel-Stock-
W
B. Bau-, Werk- und Mlhhol?: 5 Eichen-Stämme mit 4,44 km, 20 Fichten „ „ 5,— „
2903 Achten-Stangen „ 58.81 „ Die Zusammenkunft ist auf der
Chaussee nach Lich an der 9. Schneise.
Gießen, den 13. Juli 1880.
Großh. Bürgermeisterei Gießen. 4725) A. Bramm.
Zu Krofdorf
ist eine von Holz erbaute geräumige Scheune auf den Abbruch zu verkaufen durch Schultheis; Wagner daselbst. (4714
Allgemeiner Anzeiger. Bekanntmachung.
Bei dem unterzeichneten Postamte sind die Dienststunden für den Verkehr mit dem Publikum, wie folgt, festgesetzt worben:
a. an den Wochentagen:
von 8 Uhr Vorm. bis 12 Uhr Mittags, und von 3-7 Uhr Nachmittags;
b. an den Sonntagen:
von 8—9 Ubr Vormittags, von 12—1 Uhr Mittags, von 3—d Uhr Nachmittags; ,
c. an denjenigen gesetzlichen Feiertagen, welche nicht ans einen Sonntag fallen: von 8—9 Uhr Vormittags, von 11—1 Uhr Mittags, von 3—5 Uhr Nachmittags.
Lollar, den 12. Juli 1880.
Kaiserliches Postamt:
Weber.
Amerikanische Brillanl-Glaözhüplei
lehre ich mit jedem Bügeleisen im Zeitraum von einer Stunde. Honorar 2 X Desgleichen die 1
holländische Kunstwascherei (chemisch).
Dieselbe eignet sich für alle Arten von Seiden-, Woll- utib Tuchstoffen, sowie für Bänder, Spitzen, feinere Stärkwäsche, Glacehandschuhe u. s. w. Honorar 3 X 4713) Marie Struth, Gartfeld bei Herrn Suhl.
Wohnungs -Veränderung.
Meinen »eehrlen Kunden zur Nachricht, daß ich nicht mehr „Sonnen- straße 106", sondern Neuebäue B. 86 wohne. — Zualeich empfehle meine Zinn-, Spiel- und Britannia-Waaren, sowie Sonnen- und Regenschirme zu den billlqsten Preisen.
•loh. Zufall, Zinngießer, Neuebäue B. 86.
Reparaturen werden schnell und billig ausgcsührt. (4553
Mittwoch den 14. Juli, Nachmittags 1 Uhr, sollen in der Flett'schen Hofrailhe^Gasthaus zum Schwanen) nachstehende Gegenstände meistbietend gegen Baarzahlung öffentlich versteigert werden:
6 Sopha, 4 Kommoden, 2 Spiegel 2 Kleiderschranke, 1 Tisch, 1 Schrank, 1 Pianino, 1 Nähtisch.
Gießen, 7. Juli 1880.
4710)_______Bauer, Gerichtsvollzieher.
Donnerstag den 15. Juli, Nachm. 1 Uhr, sollen in der Flett'schen Hofraithe nachstehende Gegenstände meistbietend gegen Baarzahlung versteigert werden:
2 Sckränke, 2 Küchenschränke, 2 Sopha's, 1 Kleiberschrank, 3 Spiegel, 1 Uhr, 1 Sophagestell, 1 Pferb, 1 Wagen, 1 Kasten, Va Dtzb. Stühle.
Gießen, ben 7. Juli 1880. 4727)Bauer, Gerichtsvollzieher.
Neue boll. Vollhäriuge
empfiehlt (4728
Gg. Wilh. Weidig.
AeUgevoleues.
4722) Die Klee-Ernte von einem Acker im
| Wanzentinktur
vertilgt sofort Wanze mit Brut K Fl.
50 4. Erfolg garanttr^Nieberlage bet
CgH Hoffmann.
4721) Entivienpflanzen bei
Gärtner Schaum.


