Ausgabe 
14.5.1880
 
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Vtr 111. Freitag den 14. Mai 1880.

Kießener Wmeiger

Aijkize- isi A«isdM für den Kreis Kießeii.

RedartionSburcau r

Expeditionsbureau r

Schulstraße B. 18.

Erscheint täglich mit Ausnahme des Montags.

PreiS vierteljährlich 2 Mark 20 Pf. mit Bringerlohn. Durch die Post bezogen vierteljährlich 2 Mark 50 Pf.

Keutschtand.

m. Darmstadt, 12. Mai. (Bericht Großl). O ber-K onsistoriums an die Landessynode. Schluß.) Bezüglich des Festhaltens an dem Sacrament der Taufe, der kirchlichen Trauung und der kirchlichen Beerdigung theilt der Bericht mit, daß im Jahre 1878 in der Superintendentur Darmstadt nur 3 formelle Taufver­weigerungen, für Gießen gar keine und für Mainz 6 solcher nachgewiesen sind, daß aber foctisch in jenen Städten, vielleicht Gießen ausgenommen, eine größere Anzahl von Kindern una-tauft ist. Von den größeren Städten sind namentlich die Städte Darmstadt und Offenbach reich an nicht kirchlich geschlossenen Ehen; das Land steht weit zurück. Zählt doch Darmstadt 1878 31,3% und Offenbach 36,6% solcher Eben.Doch ist," sagt der Berichtim Allgemeinen, wie auch in anderen Landeskirchen constatirt, eine kleine Besserung eingetreten. (Offenbach hatte z. B- in 1877 57,8%.) Der Reiz der Neuheit der Trauung vom Staat m Bestimmung des Civilstandes ist vorüber und gar manche Herzen scheinen wieder zur Besinnung ge­kommen zu sein."

Bezüglich der kirchlichen Beerdigungen zählen wieder die großen Städte die höchsten Procentsätze an nicht kirchlichen Beerdigungen, z. B. Gießen 64,0 und Offen­bach 63,1%. Der Superintendent der Superintendentur Mainz hat die Erfahrung gemacht, daß in Rheinhessen zwar die kirchliche Beerdigung in der Regel verlangt wird, daß aber gar manche Angehörige der Verstorbenen sehr ungehalten sind, wenn der Geistliche bei'Beerdigungen von Tod und Ewigke t mit christlichem Glaubens- ernfte redet.

Die religiös-sittlichen Zustände der Landeskirche anlangend, wurden bei den Kirchenvisitationen von Geistlichen und Kirchenvorständen als Tugenden in den Ge­meinden gewöhnlich hervorgehoben: Fleiß, Sparsamkeit öfter auch tüchtiger Betrieb der irdischen Geschäfte, äußere Ehrbarkeit, seltener Reinlichkeit, Woblthätigkeit, religiöser und kirchlicher Sinn. Als Febler wurden aufgeführt: starker Wirthshausbesuch, ver­weltlichte Lebensrichtung, Vergnügungssucht, öfter Freigeisterei, manchmal auch Unehr­lichkeit, Proceßsucht und Sünden gegen das sechste Gebot.

Dieser Lheil des Berichtes schließt mit einem Blick auf die evangelisch christliche Barmherzigkeitsnbung. Der Procentsatz der ganzen Landeskirche ist: Opfer und Collecten 0,07, Geschenke und Vermächtnisse 0,03, Einnahme der Vereine und Anstalten 0.24 JL also 34 auf den Kopf.

In einem weiteren Abschnitt behandelt der Bericht den kirchlichen, religiösen und sittlichen Zustand in den Schulen und klagt über den geringen Kirchenbesuch der Schul- lugend in größeren Städten Weiter heißt es:Die Resultate der religiösen Erziehung stehen denen des religiösen Unterrichts nach. Beweis hierfür sind die bei den Kirchen­visitationen häufig vorgebrachten Klagen über zunehmenden Ungehorsam und wachsende Rohheit der Jugend, die Mühe vieler Lehrer, um gute Zucht in ihren Schulen noth- dürftig zu erhalten, der abnehmende Kirchenbesuch der erwachsenen jungen Leute, nicht selten üble Vorkommenheiten in den Fortbildungsschulen die Zunahme des jugend­lichen Verbrecherthums, starker Wirthshausbesuch der Jugend, männlichen und sogar in ganz gewöhnlichen Landgemeinden auch des weiblichen Geschlechtes u. s. id. Ganz sicherlich trägt die Schule an diesen ungünstigen Verhältnissen durchaus nicht allein die Schuld, aber völlig entlastet kann sie von dem Vorwurf, Mitschuld zu haben, nicht werden, so lange sie den Religionsunterricht vorwiegend nur als einen Unterricht neben anderen faßt und nicht alle Anstrengung macht, ihren ganzen Organismus mit religiösem Geiste durchdringen zu lassen. Unterricht allein genügt nicht, selbst bei den glänzendsten Wissensresultaten, wenn nicht dteZucht, d. h Erziehung zum Herrn" hinzutritt.

Aus Rheinhessen kommen fortwährend Beschwerden über den nachtheiligen Ein­fluß, welchen die Kinder der dortigen sogenannten Frciprotestanten und der Deutsch­katholiken, die den evangelischen Religionsunterricht besuchen, äußern. Sie bringen Spott und Hohn über die christlichen Religionswahrhciten von Hause in die Schulen, erschweren den Geistlichen und Lehreren durch ihren Trotz und ihre Widerspenstigkeit den Unterricht und die Schulzucht und verführen die evangelischen Kinder zu ähnlichem Sinne. Hier wird eine böse Saat für die Zukunft gesäet, welche einst arge Früchte für Kirche und Staat tragen wird.

Der Bericht fügt bei', daß während der Synodalperiode auch der Religionsunter­richt in fast allen höheren Lehranstalten des Landes einer Prüfung unterworfen worden ist. Es scheine derselbe überall in geeigneter Hand zu sein. Die Resultate, doch mehr in den Oberklassen, seien befriedigend, für die unteren Klaffen in den Staatsanstalten bis zur Konfirmation der Schüler und Schülerinnen sei jedoch die Vermehrung der Religionsstunden um wenigstens eine für die Woche wünschenswerth, damit eine gründ­lichere Vorbereitung auf die Konfirmation eintreten könne Den Gymnasien fehle ein einheitlicher, den jetzigen Verhältnissen angepaßter Lehrplan.

, Schließlich bemerkt der Bericht, daß das Oberconsistorium sich auch in den letzten . Jahren an der Eisenacher Konferenz bctheiligte und sich bestrebte, eine innige Verbin- ^.dung der deutschen Landeskirchen anzubahnen.

Darmstadt, 13. Mai. Das Großherzogl. Regierungsblatt (Beilage J?r. 13) enthält:

1. Bekanntmachung Großherzoglichen Ministeriums des Innern und der .Justiz, die Abänderung der Statuten der Bank für Süddeutschland betreffend.

2. Bekanntmachung desselben Ministeriums, die Bestätigung von Stif. , tungen und Vermächtnissen betreffend.

3. Bekanntmachung Großherzoglichen Ministeriums der Finanzen, die auf der St. rttgung und Erledigung von Uebergangsschetnen ermächtigten Stellen Langsdorf .

s,,n'V Uebersicht der im Jahre 1879 in den Irrenanstalten des Großherzog« thums vet pflegten Kranken. Es wurden verpflegt: A. Im Großh. Landes- Hospital : Bestand der Pfleglinge am 1. Januar 1879 385? Zugang in 1879 51. Gc,.mmisumme in 1879 436. Abgang in 1879 durch Entlassung 18, Tod 29. Bestand zu Ende 1879 389. Nach der Heimath gehören an: 1) der Provinz Starkenburg 235; 2) der Provinz Oberhessen 90; 3) der Provinz Rheinhessen 108; 4) dem Auslande 3.

ß. In der Großh. Landesirrenanstalt: Bestand der Pfleglinge am 1. Januar 1879 353. Zugang in 1879 158. Gesammtsumme in 1879 511. Abgang in 1879 durch Entlastung 90, Tod 29. Bestand zu Ende 1879 392. Nach der Heimath gehören an: 1) der Provinz Starkenburg 244; 2) der Provinz Oberhesten HO; 3) der Provinz Rheinhessen 138; 4) dem Auslande 19.

5. Bekanntmachung Großherzoglichen Kreisamts Mainz, die für die Zeit vom 1. Januar bis Ende März 1880 zur Bestreitung der Communal-Bedürf- niste der Stadt Mainz zu erbebenden Umlagen betreffend.

6. Bekanntmachung Großherzoglichen Kreisamts Offenbach, den jSteuer- ausschlag zur Bezahlung des Gehalts des Rabbincn zu Offenbach für das Jahr 1880 betreffend.

7. Ordensverleihungen. Se. Königs. Hoheit der Großherzog haben aller- gnätigst geruht: am 1. April dem Forstwarten der Forstwartei Fasanerie in der Oberförsterei Kranichstein Förster Ludwig Christoph Müller in Anerkennung seiner 50jährigen treuen Dienste das silberne Kreuz des Verdienstorden- Phi­lipps des Großmüthig-n, am 17. April dem Kanzleidiener bei dem Verwal­tungsgerichtshofe, der Brandversicherungs'Commission und der Centralstelle für die Landes-Statistik Georg Becker in Anerkennung seiner mehr als 50jährigen treuen Dienste das silberne Kreuz des Verdienstordens Philipps des Groß- müthigen, am 21. April dem Ministerial-Kanzleidiener bei dem Ministerium des Innern und der Justiz Johann Heinrich Grünewald in Anerkennung seiner 50jährigen treuen Dienste die silberne Verdienstmedaille des LudewigsordenS zu verleihen.

8. Ermächtigung zur Annahme und zum Tragen eines fremden Ordens. Se. Königl. Hoheit der Großherzog haben allergnädigst geruht: am 12. April dem Forstmeister Sr. Durch!, des Fürsten zu Leiningen Walter Ritter v. Plön- nies zu Amorbach die Ermächtigung zur Annahme und zum Tragen, des ihm von Sr. Königl. Hoheit dem Großherzog von Baden verliehenen Ritterkreuzes 1. Klaffe von dem Orden des Zähringer Löwen zu ertheilen.

9. Cbaraktererthetlungen.

10. Namensveränderungen. Am 4. März wurde der Maria Luck zu Veffungen, jetziger Ehegattin Sr. Erlaucht des Herrn Grafen Eberhard zu Erbach-Erbach und von Wartenberg-Roth, gestattet, künftighin den Namen Frau Lichtenberg, am 8. April wurde dem Emil Struth aus Lauterbach, der­malen zu Mailand, gestattet, künftighin den Familiennamen Struth-Pferstorff führen.

11. Dienstentlassungen. Am 28. März wurde der Amtsgerichtsdiener bei dem Amtsgerichte Schotten Adam Seibert, am 1. April wurde der Rab- bine Dr. E. B. Cahn zu Mainz von dem Amte eines Rabbinen zu Mainz auf sein Nachsuchen entlasten.

12. Concurrenzeröffnungen. Erledigt sind: Die evang. Pfarrstelle zu Sandbach-Neustadt, zu welcher dem Herrn Fürsten von Löwenstein-Wertheim und dem Herrn Grafen zu Erbach-Schönberg das Präsentationsrecht zusteht; dotationsmäßiger Gehalt 3434 JC. Die evang. Pfarrstelle zu Gimbsheim; dotationsmäßlger Gehalt 3807 Eine mit einem evang. Lehrer zu besetzende Lehrerstelle an der Volksschule zu Worms mit einem Gehalt von 1200 Jt Eine mit einem evang. Lehrer zu besetzende Lehrerstelle an der Gemeindeschule zu Lang-Göns mit einem Gehalt von 1000 JL Die mit einem evang. Lehrer zu besetzende Lchrerftelle an der Gemeindeschule zu Braunshard mit einem Ge­halt von 900 Die evang. Pfarrstelle zu Ettingshausen, zu welcher dem Herrn Fürsten zu SolmS-Lich das Präsentationsrecht zusteht; dotationsmäßiger Gehalt 1433 «X

13. Sterbefälle. Gestorben sind: am 19. Febr. der Hoftheater-Dtener Wilhelm Burkhard zu Darmstadt; am 26. Febr. der Gensd'armerie-Brigc^r i. P. Johann Valentin Romig zu Osthofen; am 27. Febr. der Oberförster i. P. Karl v. Schmalkalder zu Homburg v. d. H.; am 5. März der Fiskal­anwalt für die Provinz Rheinhessen i. P. Oberfinanzrath Franz Heinr. Wolf­gang Betz zu Mainz; am 6. März der Hauptmann a. D. Karl Friedrich v. Muralt zu Worms; an dems. Tage der kath. Pfarrer Karl Hilgenreiner zn Dromersheim; am 7. März der evang. Pfarrer Kirchenrath Amandus Jacob Müller zu Wallertheim; am 10. Marz der kath. Lehrer Joseph Reif zu Seligenstadt; am 29. März der Diftrictseinnehrner i. P. Johann Baptist Klein zu Alzey; am 9. April der Domänenpfandmeister i. P. Ludwig Scriba zu Heppenheim; an dems. Tage der Schullehrer Jacob Burk zu Lampertheim.

Berlin, 10. Mai. Die Petitionscommission hat sich in einer ihrer letzten Sitzungen mit der Frage der Aenderung des Reichsgesetzes über den UnterstützungSwohnsitz beschäftigt. Der Vorstand des ostpreußischen landwirth- schaftlicheu Centralvereins zu Königsberg hatte beantragt, das genannte Gesetz dahin abzuändern, daß die darin vorgeschriebene Altersgrenze vom 24. auf das 20. Lebensjahr und die Aufenthaltsdauer von 2 Jahren auf 1 Jahr herab­gesetzt und eine Bestimmung in das Gesetz aufgenouimen werde, nach welcher mit Verlegung des Wohnsitzes eines Deutschen außerhalb der Grenzen des deutschen Reiches im Falle eintretender Hülfsbedürftigkeit jede Verpflichtung eitles Ortearmenverbandes zur Gewährung einer Unterstützung an denselben aufhöre, so wie daß eine Declaration zu dem angeführten Gesetze erlassen werde, wonach derjenige Ortsarmenvtrband, welcher eine vorläufige Unter­stützung gewährt habe, in den Fällen, in welchen der eigentlich verpflichtete Oltsarmenverband nicht zu ermitteln sei, dem Landarmenverbande gegenüber von der Beweislast der Negative entbunden werde. Zur Begründung war in der Petition geltend gemacht: Es sei notorisch, daß eine unausgesetzte Wan­derung der jugendlichen Arbeiter beiderlei Geschlechts vom platten Lande nach den größeren Städten, und von dem ackerbautreibenden Osten nach dem inbu- striereichen Westen Deutschlands stattfinde. Eine umgekehrte Arbeiterbewegung greife dagegen nur ausnahmsweise Platz. Während das platte Land färnrnt-