Ausgabe 
14.4.1880
 
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Nr. 86.

Mittwoch den 14 April

1880.

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Amtlicher HheiL Bekanntmachung.

Es wird hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß die Polizeiwache von Montag den 12. l. Mts. an sich in dem seitherigen städtischen Schulhause Weidengaffe Nr. 93 befindet.

Gießen, den 10. April 1880. Großherzogliche Polizeiverwaltung Gießen.

x Fresenius.

Deutschland.

m. Darmstadt, 12. April. Der Abgeordnete Dr. Schröder hat bei dem Präsidium der zweiten Kammer folgende Interpellation übergeben:Der er- gebenft Unterzeichnete beehrt sich, an Großh. Ministerium des Innern und der Justiz die Anfrage zu richten: ob diese hohe Stelle nicht in Würdigung des unbestreitbaren und großen Werthes der ländlichen Darlehcnskassenvereine geneigt ist, für deren all- seitige Gründung im Lande durch wirksame Empfehlung einzutreten? Die Frage bestimmt anzustellender oder doch entsprechend zu dotirender landwirthschaftlicher Wanderlehrer hängt eng mit diesem Gegenstände zusammen. Unser Nachbarland Baden z. B. erfreut sich dieses, manches Gute fördernden Zustandes schon länger und hat das badische Handelsministerium sich kürzlich die besondere Empfehlung der Gründung von landwirthschaftlichen Darlehenskassen als Schutz- und HülssnMel gegen den Wucher angelegen sein lassen."

Berlin, 10. Apnl. Ueber das Entlafsungsgrsuch des Reichskanzlers wird derKöln. Ztg." von hier geschrieben: Während die erste Mitlheilung derNordd. Allg. Ztg." über das Entlassungsgesuch Bismarck's an erster Stelle die Unzulässigkeit der Stimmvertheilung im Bundesrathe betonte, wäh­rend der kaiserliche Erlaß an den Reichskanzler letzterem überläßt, diejenigen Anträge bei der Krone und im Bund(srathe zu stellen, welche derartige Con- flicte in Zukunft unmöglich machen würden, fühlen die osstciösen Bläitcr seit gestern eine Sprache, als wenn es dem Fürsten auf nichts anderes ankomme, als bie Stempelsteuer auf Postquittungen im Bundesrathe doch noch durchzu­setzen. Das wäre wirklich wenig Wolle für so viel Geschrei! Und wir kön­nen noch immer nicht glauben, daß Fürst Bismarck, um sich die Mühe des Erscheinens und einer Rede im Bundesrathe zu ersparen, zu dem ihm etwa bequemeren Mittel des Entlaffurgsgesuchcs gegriffen habe, blos um die paar Pfifferlinge des Stempels auf Postquittungen im Bundesrathe durchzusetzen. Daß Bismarck die Beschlüsse der Mehrheit des Bundesrathes an den Reichs­tag bringen kann unbeschadet seiner Reputation, euch wenn er mit der Minderheit stimmte, ist klar und folgt aus der Verfassung. Es wird sich auch schwer ein Weg finden lasten, dos zu ändern. Endgültige Aufschlüsse über* die jüngste Kanzlerkrise werden wir wohl erst durch die zu erwartendenAnträge" erholten, von denen die kaiserliche Ordre spricht. Nach Außen die Festigkeit seiner Stellung zu betonen, hatte Bismarck keinen Anlaß. Man kennt in der ganzen Welt die Festigkeit, mit welcher der Kaiser an seinem Raihgebcr hält. Wenn jetzt die osficiösen Blätter eine Veränderung der Stimmenveriheilung für unnötbig zu halten scheinen, so ist das wohl dahin zu verstehen, daß die kleinen Staaten allerdings manchmal von Preußen abspringen, in ter Regel aber, und namentlich wenn Preußen seinen ganzen Einfluß aufbietet, zu dem­selben halten. Jndeß diesmal hat sich das Gegeniheil gezeigt. Wenn sich daher auch officiöse Blätter gegen eine Herabsetzung des Stimmgewichtes der kleinen Staaten aussprechen, so darf uian zunächst vermuthen, daß sich Ange­sichts des Artikels 78 der Verfassung die Aenderung zur Zeit nicht durchsetzen läßt. Man muß sich also vorläufig mit dem Erreichbaren bescheiden. Es handelt sich äußerlich um die Frage, was zu thun sei, wenn durch die Mehr­heit deS Bundesrathes ein Beschluß gefaßt ist, den der Reichskanzler nicht billigt und für den er keine Verantwortlichkeit übernehmen will. Wie es scheint, wird der Reichskanzler in einem solchen Falle zunächst die Ermächtig­ung haben, zu verlangen, daß ein solcher Beschluß des BundesratheS in zweiter Lesung erwogen werde. Im vorliegenden Falle mag der Bundesrath Angesichts der Geringfügigkeit der Sache, auf die, wie er glaubte, Preußen kein besonderes Gewicht legte, in der That geneigt sein, den ersten Beschluß umzustoßen und so die acute Ursache des Entlastungsgesuches zu beseitigen. Wesentlich wäre damit gar nichts gewonnen, höchstens nahe gelegt, daß, wenn künftig einmal in einer viel wichtigeren Sache der Bundesrath auf.seinem Beschlüsse beharrte, dies den Rücktritt des Reichskanzlers zur Folge haben müßte. Ist doch die Einrichtung des Bundesrathes, deflen Mitglieder von ihren Regierungen die positiven Instructionen bekommen, durch die Verfastung fester gestellt, als das Verhältniß zu Kaiser und Kanzler. Ob es wohlgethan war, dies bet solchem Anlaste so scharf zu betonen, bleibe dahingestellt. Des Ferneren klagt der Reichskanzler darüber, daß mit dem Rechte der Stellver­tretung von den kleinen Staaten Mißbrauch getrieben werde. Dieses Recht der Stellvertretung ist in der Reichsverfastung eigentlich gar nicht ausdrücklich anerkannt; indessen aus einer beiläufigen, aber nicht unzweideutigen Erwäh­nung vertretener Stimmen ist auf deren Zulässigkeit geschloffen worden. Auch soll es gar nicht die Absicht des Reichskanzlers sein, die Stellvertretung über­haupt abzuschaffen, zumal dieselbe seit 10 Jahren ohne Bedenklichkeit von irgend einer Sette zu Kraft besteht und ausgeübt wurde. In derPost" wird der Vorschlag gemacht, die Bestimmung zu treffen, daß mit der stellvertretenden Stimmführung nur daS Präsidium beauftragt werden könne; daS Präsidium

hätte dadurch den Vorthetl, daß es nicht durch die Bildung einer unerwar­teten Mehrheit überrascht werden könnte. Ob der Bundesrath sich hierzu leicht wird entschließen wollen, erscheint fraglich. Vorläufig muß die Entschei­dung durch die Btsmarck'schen Anträge abgewartet werden.

Es scheint sich zu bestätigen, daß gegen den Commiffar des Reichs- postamts, Geheimen Oberpostrath Dr. Fischer wegen besten Rede im Bun- desrath geg^ die Stempelpflichtigkeit der Postquittungen Disciplinar-Unter- suchung eingeleitet worden ist. Da indeß Fischer nach einer bisher im BundeSrath stets für zulässig erachteten Gepflogenheit handelte, wird dieselbe für den tüchtigen Beamten voraussichtlich ohne schädigende Folgen sein.

Berlin, 10. April. DieNordd. Allg. Ztg." erfährt, daß General v. Bose, Commandeur des 11. Armee-Corps, in Genehmigung seines Abschteds- gesnches in den Grafenstand erhoben und General v. Schlothetm mit der Führung des 11. Armee-Corps beauftragt wurde. General Graf Branden­burg II. erhielt nach derNordd. Allg. Ztg." den Rang eines commandtren- den Generals; Stadtkommandant von Berlin, General v. Wartensleben, ist mit der Führung der 17. Division betraut, General Meerscheid v. Hüllestem zum Commandanten von Berlin ernannt worden.

Berlin, 11. April. In gleicher Weise, wie die Post-.und Telegra- pher beamlen Weisungen über Zeugnißverweigerung in strasgerichtlichen Unter­suchungen erhalten haben, ist ihnen jetzt auch mitgethetlt worden, daß Gerichts­behörden u. s. tr. die Vorlegung oder Auslieferung von Acten oder anderen, in amtlicher Verwahrung befindlichen Schriftstücken von den Post- und Tele- grapher.behörden richt fordern dürfen, wenn die oberste Behörde erklärt, daß das Bekarntwerden des Inhalts dieser Acten oder Schriftstücke dem Wohle des Reiches oter Bundesstaates Nachtheil bringen werde. In den geeigneten Fällen haben daher die Verkehrsanstalten an die vorgesetzte Oberpostdireetion und diese an das Reichspostamt zu berichten.

Kassel, 11. April. Die Auswanderung nach Amerika, auch aus un­serem eugern V^terlande, ist ncch fortwährend in Zunahme begriffen, wie die aus hiesigem Bahnhofe abgehenden Züge, welche an die von Hamburg und Bremen abfahrenden Dampfer Anschluß haben, in auffälligster Weise zeigen. So war ein dieser Tage nach Hannover bezw. Bremen gehender Personenzug mit mehr denn wohl 50 Familien aus Hessen, theilweise sogar aus benach­barten Orten, besitzt, welche demnächst über Bremen ihre Reise über den Ocean anzutreten gedenken, um in der neuen Welt zu suchen, was ihnen augenblicklich in der alten versagt war das Glück. Möge die frohe Stim­mung, mit der sie von ihrem angestammten Vaterlande zogen, sie auch jenseits des Weltmeeres nicht verlaffen, damit es ihnen leichten MutheS gelinge, in der neuen Welt ein neues Heim zu gründen.

England.

London, 10. April. Ein eigenthümlicher Beweis der hohen Auf­regung, welche während der Wahlen geherrscht hat und noch herrscht, ist die Thatsache, daß in Birmingham schon vier Menschen an den Folgen dieser außerordelitl'chen GemüthLbewegung gestorben sind, wie bet der Leichenschau von sachkui diger Sette erkannt und zu Protokoll gegeben wurde.

Als Herr Gladstone 1874 in Folge des für die liberale Sache un­günstigen Ausganges der Wahlen die Premierschaft niederlegen mußte, wurde er eines Tages, als er mit seiner Gattin von einem Spaziergänge nach seiner Wohnung zurückkehite, auf offener Straße vom Pöbel geschmäht und mußte sich zu seiner Sicherheit in das Haus eines Nachbars flüchten. Jetzt bereitet ihm London einen Empfang, der sich zu einer großartigen politischen Kund­gebung zu gestalten und die Ovation, welche Lord Beaconsfield bet seiner Rück­kehr vom Berliner Congreffe bereitet wurde, in den Schatten zu stellen ver­spricht. Dem EmpsangS-Ausschusse, der fast ausschließlich aus Parlaments- Mitgliedern besteht und deffen Vorsitz Herr Plimsoll führt, gehen Anerbietungen aller Art zu; so will ein Bewunderer Gladstone's einen riesigen Strauß aus Blumen aller Länder liefern, der der Gattin des Ex.Premters überreicht werden soll; ein anderer bietet einen eleganten Landauer an, der Herrn und Frau Gladstone vom Bahnhofe in ihre Wohnung in Harleystreet führen und dann alsein Zeichen der Achtung uub Bewunderung für den ausgezeichneten Staatsmann" in Gladstone's Stallungen gelaflen werden soll. Einwohner und Geschäftsleute von Eustonroad und andern Straßen auf dem Wege nach Harleystreet werden ihre Häuser mit Fahnen, Bannern, Guirlanden u. s. w. schmücken, um den Einzug in London zu einem Triumphzuge zu gestalten. So ändert sich nicht nur im alten Athen, sondern auch im modernen London die Volksgunst.