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P°Jdi, könig]^ Violine) und ^tuosin aus- Baritonist am

Sd)umann,

Nptat Sidjaiii Kürst.

Ochmann.

Hnrstt. M Damosch.

Ne. 38. Samstag den 14. Februar 1880.

Hichcner Myeiger

Aychk- ui Amtsblatt fit bra Kreis Gießen.

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| Schulfirahe B. 18.

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Erscheint tügttch mit Ausnahme des MotttagS.

Prel- Vierteljährlich 2 Mark 20 Pf. mit IKHngerlchn.

Durch die Post bezogen vierteljährlich 2 Mark 50 Pf.

Amtlicher Hhcil. Bekanntmachung.

In Gemäßheit des § 9 des Gesetzes vom 13. Februar 1875 über die Naturalleistungen für die bewaffnete Macht im Frieden werden hiermit nach­stehende Durchschnittsmarktpreise vom Monat Januar 1880 veröffentlicht:

Hafer 15 jl Heu 6 Stroh 5 Jl. per <00 Kilogramm.

Gießen, am 12. Februar 1880. Großherzogliches Kreisamt Gießen.

Dr. Boekmann. __________

' ** Gießen, am 10. Februar 1880.

Betreffend: Die Errichtung einer Anstalt für arme Steche in der Provinz Oberheffen.

Das Großherzogliche Kreisamt Gießen

an die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises.

Wir erinnern diejenigen von Ihnen, welche noch im Rückstände sind, an die Erledigung unserer Verfügung, Anzeiger Nr- 22 vom 15. v. Mts., binnen 8 Tagen. Dr. Boekmann.

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Aeutschland.

w. Darmstadt, 12. Februar. Zweite Kammer der Stände. 44. Sitzung. Die zweite Kammer erledigte heute die erste Berathung des Gesetzentwurfs, die allge- meine Bauordnung betreffend. An der Debatte über den Art. 64, welcher die Über­tragung der Baupolizei nach dem Entwurf an das Kreisamt, refp. die Polizeioerwal­lungsbehörden, nach dem Antrag des Ausschusses in den Städten an die Bürgermeister stipuliren soll, betheiligen sich heute weiter die Abgg. Wolz, Kugler, Bocken he im er, Diehl, Wasserburg, Betz, Dittmar, Küchler und Regierungsrath Freiherr Don Gagern. Schließlich gelangt der Entwurf der Regierung mit 17 gegen 16 Stimmen zur Annahme. Zu Art. 65 beschließt die Kammer nach dem Antrag des Berichterstatters, Abg. Küchler, einen Zusatz, wonach es dem Ministerium überlasten bleiben soll, nach Maßgabe des Art. 56 der Städteordnung in Städten das Genehmi­gungsrecht zu Bauten auf den Bürgermeister, resp. den vom Staate ernannten Lokal­polizeibeamten zu übertragen Die Art. 66 und 67 werden unverändert angenommen, Art- 68 dagegen gestrichen. Dieser bestimmte nach dem Wortlaut des Entwurfs, daß vor Einsendung der Pläne die Lokalpolnerbehörde die Nachbarn des Bauenden von dem Projecte in Kenntniß zu setzen und deren etwaige Einwendungen dem Kreisamte zur Entscheidung vorzulegen, sowie auf Antrag der Nachbarn zu verfügen hat, welcye Maßregeln zur Sicherstellung der benachbarten Grundstücke während des Baues zu treffen sind. Zu den Art 6973 werden Bemerkungen von Bedeutung nicht gemacht und gelangen dieselben in der Fassung der Regierungsvorlage zur Annahme In Art- 74 wird nach dem Entwurf die Dispensation von den durch Gesetz, Verort nung oder Lokalpolizei-Reglement ertheilten polizeilichen Vorschriften für einzelne, besonders berücksichtigenswerthe Fälle dem Ministerium des Innern insoweit vorbebalten, als nicht dadurch dem Rechte oder erblichen Interessen eines Dritten Eintrag geschieht Nach längerer Debatte, an welcher sich die Abgg. Dittmar, Küchler, Franck, Böhm und Kugler betheiligen, beschließt die Kammer nach dem Antrag dcs Aus- fchufses gegen 11 Stimmen, daß zu dieser Genehmigung die Zustimmung des Gemeinde­vorstandes erforderlich sein soll. Ein Antrag Dittmans auf Anhörung des Ge- meindevorstandes und Zustimmung des Kreisausschusses fällt hiermit weg. Die Art. 75 84 des Entwurfs geben zu Debatten von einiger Bedeutung keinen Anlatz. Die zweite Berathung des Gesetzentwurfs wird nach erfolgtem Druck oer Zusammen­stellung der Beschlüsse der ersten Lesung erfolgen. Nächste Sitzung morgen. Tages­ordnung: Besprechung der Interpellation der Abgg. Ellenberger und Genossen den Fahrplan der Oberhessischen Eisenbahnen betreffend; Besprechung der Interpellation des Abg. Schröder, die Odenwaldbahn betreffend; Gesetzentwurf, die Disciplmar- Verhältnisse der nicht-richterlichen Beamten betreffend; Gesetzentwurf, Maßregeln gegen die Reblaus betreffend; Gesetzentwurf, den Verkehr mit explosiven Stoffen betreffend

Berlin, 11. Febr. Der preußische Antrag beim Bundesrathe wegen Abänderung dis § 30 des SociaUstengesetzes geht dahin, die Geltungsdauer d<s S-cialtstengesetzes bis zum 31. März 1886 zu verlängern.

Wiener und hiesige Blätter bringen traurige Nachrichten über das Befinden der Königin Margarita von Italien. Sie soll an Menschenscheu und Berfolgungswahnfinn leiden.

Berlin, 11. Februar. Zum Capitel der Gerichtskosten wird aus Potsdam folgender weiter interessante Beitrag geliefert: Beim dortigen Land­gericht beantragte ein Gläubiger, Arrest auf das Vermögen seines Schuldners, und zwar in Höhe von 300,000 zu legen. Der Antrag wurde, ohne daß e8 zu irgend einer Maßregel oder Verhandlung kam, durch Verfügung zurück, gewiesen, desgleichen auch die über diesen ablehnenden Bescheid beim Stammet« anichte eingereichte Beschwerde. Die Kosten für diese beiden einfachen Ver. füflunflen wurden von dem Gericht in Gemäßheit des neuen Gerichtskosten, tarlss mit etwas über 700 Jt. (!) von dem Antragsteller erfordert. Vor dem 1. Oktober 1879 betrugen die Gesammtkosteu in diesem Falle 24 JC.

England.

London, 11. Februar. Das Theatre Royal in Dublin ist gestern in m kurzer Zeit ein Raub der Flammen geworden, mit ihm leider 6 Men« schrn. Es sollte eine Nachmittags-Vorstellung oder nach hiesigem Sprach« «brauch eine Morgen-Vorstellung um 2 Uhr Nachmittags gegeben werden, roetoet der Vicekönig mit seiner Gemahlin beizuwohnen wünschte. Bei der Säuberung der viceköniglichen Hofloge fiel einem Arbeiter das Licht um, die leichten Vorhänge fingen Feuer und 1« Minuten später war die Bühne ein Feuermeer. Nun war an Retiung des Gebäudes '°um mehr zu denken. Der Geschäftsführer «gerton that sein Möglichstes; er suchte schließlich zum Min« ^sten die Bücher zu retten. Man vermuthet, daß die Bühne unter ihm zu«

sammengebrochen ist und er darunter seinen Tod gefunden hat. Der Garve- robenaufseher Humphreys ist zugleich mit feinem Gehülfen Wilke« gleichfalls in den Flammen umgekommen, ferner eine Scheuerfrau und noch zwei andere Leute. Das Theater nährte die Flammen noch bis tief in die Nacht hinein. Der angerichtete Schaden wird aus 40,000 Pfund geschätzt.

Telegraphische Depeschen.

Wagner'« telegr. Corresp»n»en,. «nreau.

Berlin, 12. Febr. Die Sitzung des Reichstags wird gegen 3-/, Uhr von dem Mceprästdenten v. Franckenstein eröffnet, welcher die provisorischen Schriftführer beruft und die Eingänge mittheilt. Darunter befinden sich der Etat, die Anleihevorlage, der Entwurf wegen Verlängerung der Budget- und Legislatur-Periode und der Entwurf wegen Ausdehnung der Geltungsdauer des Socialistengesetzes. Der Namensaufruf ergibt 221 Anwesende. Das Haus ist sonach beschlußfähig. Morgen um 2 Uhr findet die Präsidenten- wähl statt.

Der Eröffnung des Reichstags im Weißen Saale des königlichen Schloffes wohnten nicht ganz 100 Retchstagsmitglteder bet, die meisten im Frack, nur wenige in Uniform. In der Diplomatenlage waren nur einige Attaches anwesend Um 2 Uhr trat der BundeSrath ein, an der Spitze Graf Stolberg, welchem der bayerische Gesandte v. Rudhart, Minister v. Stosch, der sächsische Minister des Innern v. Nostttz-Waüwttz, Minister v. Kameke der württembergische Gesandte v. Spitzenberg und die übrigen Bundesraths- Mitglieder folgten. Nachdem Graf Stolberg seitwärts von dem verhüllten Throne Stellung genommen, verlas derselbe die Thronrede, worauf der bis­herige Vicepräsident des Reichstags, v. Franckenstein, das Hoch auf den Kaiser ausbrachte, in welches die Versammlung dreimal begeistert einsttmmte.

Berlin, 12. Februar. Der Reichtag wurde heute von dem Stellvertreter des Reichskanzlers Graf Stolberg-Wernigerode mit folgender Thronrede eröffnet:

Geehrte Herren! Seine Majestät der Kaiser und König haben mir den Auftrag zu ertheilen geruht, die Sitzungen des Reichstages zu eröffnen.

Der Entwurf des Reichshaushalts-Etats wird Ihnen unverweilt vorgelegt werden. Er ist unter Berücksichtigung der finanziellen Erträgnisse aufgestellt worden, welche die im verflossenen Jahre unter Ihrer Zustimmung vorgenommenen Reformen im nächsten Etatsjahre voraussichtlich ergeben werden. Zugleich ist sorgsam daraus Bedacht ge­nommen, die Ausgaben des Reichs in den Grenzen zu halten, welche durch das dringende Bedürfnis vorgezeichnet sind. .

Gleichwohl hat es sich als unerläßlich gezeigt, tn einer Erhöhung der diesjährigen Matrikularbeiträge und in einer Anleihe Deckungsmittel für Aufwendungen vorzuseden, welche ohne überwiegenden Nachtheil nicht zurückgestellt werden können.

Dieser Erscheinung steht die schon bei Eröffnung des letzten Reichstages von Seiner Majestät dem Kaiser und König betonte Nothwendigkeit zur Seite, den einzelnen Regierungen durch Erhöhung der Einnahme des Reiches die Mittel zu gerechter wirth- schaftlicher Ausgleichung der Landessteuern zu gewähren. Diese Bedürfnisse legen den verbündeten Regierungen die Pflicht auf, der im vorigen Jahre begonnenen Reform der Finanzgesetzgebung des Reichs eine weitere Ausdehnung zu geben. Die Ergebnisse Ihrer darüber schwebenden Beratungen werden, sobald sie zum Abschluß gelangt sind, dem Reichstage zugehen. Auch für die geschäftlichen Formen, m welchen bisher die gesetzliche Feststellung des Reichshaushaltsetats erfolgte, hat sich das Bedürfmß einer Aenderung in jedem Jahre dringlicher herausgestellt. Die Bestimmung oes Art- 69 der Reichsverfassung, nach welcher der Reichshaushaltsetat für jedes Oat^ahr vor dessen Beginn durch ein Gesetz festzustellen ist, macht es unvermeidlich, den Reichstag zu einer Zeit einzuberufen, zu welcher in der Regel zahlreiche Landtage die ihnen ver­fassungsmäßig obliegenden Geschäfte noch nicht zur Erledigung gebracht haben.

Um der Beeinträchtigung, welche den Reichs- wie d^n Lanoes-Jn.eressen aus der Gleichzeitigkeit der Reichs- und Landtags-Sessionen erwachst, wirksamer zu begegnen, als es auf den seither vorgeschlagenen Wegen erreichbar gewesen ^'werden die ver­bündeten Regierungen Ihnen eine Gesetzesvorlage zugehen last en, welche den Art. b9 und einige mit ihm in Verbindung stehende Artikel pinne

abzuändern bezweckt, daß die gesetzliche Feststellung des Reichshaushalts-Etats fortan auf einen Zeitraum von je zwei Jahren stattfinden ou.

Ginn' Umgestaltung und Weiterbildung bedürfen ferner die Grundlagen auf welchen das R-ichsmilitärg-s-tz oom 2. Ma. 1874 das deutsche Heerwesen geordnet bat. Seit dem Erlaß dies-S Gesetzes sind m den benachbarten Staaten so mnfassendc Er­weiterungen der Heereseinrichtungen iur Durchführung gelangt, daß das Deutsche Reich, unbeschadet der Friedfertigkeit feiner Politik, 'M Interesse semer Sicherheit genoth'gt ist, auch seine militärischen Einrichtungen zu vervollständigen.