Ausgabe 
13.11.1880
 
Einzelbild herunterladen

Wn, daß ich siebene

l«TI.

von J u

?° Pfg. lt gestattet. ^Pellmeister Ja * ,egebenen Stunde ______J7392 abe.

&inW Mnfe, l9fn ivo/Ifn, dachtunq

erlaube ich mir

-abe und unter

erde.

ertrauen auch auf icrmtt unter Zu-

voÖ

ianus.

Kopfschmerz j lopfkrampf, I tZenick uni»; Hrrntnltihfit itiat. I Pküenüu iur m lichzeitig das Blut-1

i Krtslau,

eialnt-

mit deal ilh M»* "f, AB j-tzt f«"'m# W i, laÜ(r iaM Ä »53»«

ffeslau.

n HotelJunl prechen.

* im ,»»gtn 3< "iw Ä-- ti waren, zs-oll

Skr. 266. Samstag den 13. November 1SSO.

Hießener MWiger

Aqkigk- aai JüetäHett fit kn Kreis Sießen.

**« nrw II UH.W»WWMMa bhmm UWI1WW«rip» l i 1 »1 . - . n niiiiiii ~ 1irr--.- .

» I B l8 Eilchcint Kusma!;»« »es Btento«». M»ei» »ierWISHrlich 2 Warf 20 M mit Brm;°rl°h»

f I " ' * * Durch die Post bezogen vierteljährlich 2 Mark 50 Pf.

-wmjw»waygbwmbm^mhbMwiwii

Amtlicher Pheil.

Nr. 19 des Reichs-Gesetzblatts, ausgegeben den 6. August l. I., enthält:

(9tr. 1392.) Gesetz, betreffend die SchiffSmeldungen bei den Consulaten deS Deutschen Reichs. Vom 25. März 1880.

(Nr. 1393.) Verordnung, betreffend die Schiffsmeldungen bet den Consulaten deS Deutschen Reichs. Vom 28. Juli 1880.

Nr. 20 deS Reichs-Gesetzblatts, ausgegeben den 2. October l. I., enthält:

(Nr. 1394.) Verordnung, betreffend die Einberufung des Bundesraths. Vom 29. September 1880.

Nr. 21 des Reichs-Gesetzblatts, ausgegeben den 26. October l. I., enthält:

(Nr. 1395.) Allerhöchster Erlaß, betreffend die Ausnahme einer Anleihe. Vom 13. October 1880.

Gießen, am 11. November 1880. Großherzogliches Kreisamt Gießen.

Dr. Bookman n.

Bekanntmachung.

Dienstag den T Deeember L I., Nachmittags 3 Uhr, findet die Ausloofung der Schöffen für das Jahr 1881 in öffentlicher Sitzung statt.

Gießen, den 9. November 1880. Großherzogliches Amtsgericht Gießen.

______________________________________________Langsdorfs.____________________________________________________

Betreffend: Die standesamtlichen Register. Gießen, den 10. November 1880.

Das Großherzogliche Amtsgericht an die Herren Standesbeamten des Bezirks.

Sie werden benachrichtigt, daß die Standes-Register pro 1881 bei uns eingetroffen und innerhalb der nächsten 14 Tage bet uns abzuholen sind. Es kann dies gelegentlich geschehen durch jede zuverlässige Person, die der betr. Standesbeamte damit beauftragt.

Stammler. G l ä s s i n g.

Bau-WA; anjogactaaiMMMM

Aeutschland.

m. Darmstadt, 11. November. [3®eite Kammer der Stände. 58. Sitzung.) Der Präsident verkündigt als neue Umläufe: Antwort der Regierung auf die Interpellation bc§ Abg Fre»herrn v. Nord eck zur Rabenau, bte Verwendung der aus den Ueberschüsscn der Reichsftruern dem Großherzogthum zufließcnden Einnahmen betreffend; Vorlage Großh. Ministeriums der Finanzen, Gesetzesentwurf, die Anwendung der für die Großh. Civildimer bestehenden Bestimmungen auf dic Beamten und Be­diensteten der Oberhessischen Eisenbahnen betreffend. Namens des Gesetzgebungs- Ausschusses erstattet Abg. Schröder mündlichen Bericht über den Antrag des Abg. Betz auf Aufhebung deS Art. 454 des Code civi). Mit Rücksicht auf das in Aussicht stehende deutsche Cioilgesetzbuch beantragt der Ausschuß Ablehnung des Antrags. Abg. Küchler erstattet Namens desselben Ausschusses mündlichen Bericht über den Antrag der Abgeordneten Schröder und Genossen auf Aufhebung des Gesetzes vom 3. Mai 1858, die Bildung der Ortsvorstände betreffend, und eines Thcils des Gesetzes vom 22. November 1872, die Mitwirkung der Forensen bei Feststellung des Gemeinde­voranschlags betreffend. Der Ausschuß beantragt unter Hinweis auf die bevorstehende generelle Revision der VerwaltungSgefetze, dem Antrag vorerst keine Folge zu geben. Aus demselben Grunde beantragt der Ausschuß nach dem von dem Abg. Maurer desfalls erstatteten mündlichen Bericht Ablehnung des Antrages des Abg. Muhl, die Ausübung der Jagd und Fischerei betreffend. Die Kammer erledigt sodann nach kurzer Debatte den Rest der Recommunication der ersten Kammer bezüglich des Gesetzes­entwurfes, die allgemeine Bauordnung betr., ebenso die Vorlage Großh. Ministeriums der Finanzen, die stattgehabten und noch stattfindenden Berichtigungen der Grund­bücher über die Domänen des Großh. Familienfidcicommissts und des Landeseigenthums betr., durch Annahme des Ausschußantrags. Bezüglich der Anträge der Abgg. Schröder und Stephan (Heßloch) auf Erhöhung der Staatsstraße zwischen Nier­stein und Nackenheim zum Schutze gegen Ueberschwemmungen durch den Rhein hatte der Ausschuß beantragt, die Kammer wolle die Regierung ersuchen, nähere Erhebungen eintreten und weitere Mittheilungen au die Kammer gelangen zu lasten. Nachdem der Antragsteller und Abg. Racke die schweren Mißstände geschildert, welche bei Hochwasser auf der genannten Straßenstrecke entstehen und Ministerialrath Fink Namens der Regierung eingehende Prüfung zugesagt, wird der Ausschußantrag angenommen. Weiteren Gegenstand der Tagesoidnung bilden die verschiedenen Anträge und Vor­stellungen wegen Erbauung von Secundärbahnen, über welche Namens des vierten Ausschusses der Abg. Baur Bericht erstattet hat. Im Anschluß an den früher ge­stellten Antrag, die Kammer wolle an die Regierung das ausdrückliche Ersuchen stellen, die Frage der Erbauung von Secundäreisenbahncn in den drei Provinzen des Groß- herzogthums nach allen in Betracht kommenden Seiten hin ohne Verzug einer ein­gehenden Prüfung zu unterwerfen und auf Grund deS Ergebnisses hinsichtlich der für zweckmäßig erachteten Ausführung sowohl, als der Art und Weise der Ausbringung der nöthigen Mittel sobald als thunlich Vorlage zu machen, beantragt der Ausschuß, alle in Rede stehenden Anträge und Petitionen nebst Anlagen vorerst an Großh. Staatsministerium zum geneigten Gebrauch bei der in Aussicht gestellten allgemeinen Prüfung der Frage gelangen zu lassen. Abg. Kugler, welcher in dieser Angelegen­heit das Präsidium an den zweiten Präsidenten Muhl übertragen, stellt in Verbindung mit den Abgg. Stephan (Osthofen), Schröder, Hanstein, Seubert, Freiherr v. Nord eck zur Rabenau, Osann, Reinhart und Möllinger den Antrag: Die Kammer wolle die Ausjchußantröge ablehnen und beschließen: 1. Großh. Re­gierung de» früheren Antrag des Abg. v. Rabenau und sämmtliche zur Berathung ge­stellten Eingaben und Vorstellungen nebst Anlagen zu übermitteln; 2. dieselbe zu ersuchen, erwägen zu wollen, welche gesetzlichen Bestimmungen zur Förderung des Baues von Seeundärbahnen notbwendig sind und der Kammer alsdann Vorlage darüber zu machen; 3. alle Anträge und Petitionen, die Erbauung von Secundär­bahnen betreffend, in der Richtung zu prüfen, ob und unter welchen Bedingungen die­selben zur Ausführung zu bringen sind. An der Debatte betheiligen sich die Abgg. Kugler, Ellenberger, Freiherr v. Nordeck zur Rabenau, Frank, Matty, Wasserburg, Schröder, Haustein, List, S teph an (Osthofen), Osan n, Wolz, Freiherr von Wedekind, Lautz, Dittmac und Maurer. Allge­mein wurde die Frage der Erbauung von Secundärbahnen im Lande als eine hochwichtige anerkannt und deren Regelung auf Grund gesetzlicher Bestimmungen als wünschenswerth bezeichnet. Nur die Abgeordneten Maurer und Dittmar glauben vor einem allzu raschen Vorgehen der Regierung warnen ;u sollen und be­fürchtet namentlich Ersterer große Belastung des Staates beim Bau von Secundär­bahnen. Bon Seiten der Regierung, vertreten durch Herrn Ministenalpräsidenten Schleiermacher und Ministerialrath Fink, wird die Wichtigkeit der Sache voll­

kommen anerkannt und eine eingehende, reifliche Prüfung aller einschlägigen Verhält­nisse gugejagt Nach einem Schlußworte des Berichterstatters, Abg. Baur, wird der Antrag Kugler und Genossen mit 22 gegen 19 Stimmen angenommen. Nächste Sitzung morgen.

Darmstadt, 9. Novbr. (Offenbacher Brücke). Der zweiten Stände­kammer ist Seitens des Offenbacher Brücken-Comits- eine Denkschrift über die Verkehrcveihältnifse und eine Petition zugegangen, in welcher die Bedenken der Großh. Regierung gegen die Wahl der alten Uferstellen zu widerlegen ge­sucht werden. Diese Petition ist nebst den mit ihr zusammenhängenden Be­legen allerdings geeignet, die Kammer zu der Erwägung zu veranlaffen, ob sie es verantworten kann, die geforderte Summe der Großh. Regierung mit , offener Vollmacht für die Wahl der Uferstelle zu bewilligen ; denn es ist zu Händur des Herrn Abg. Böhm eine ernste Offerte einer gut renommirlen Unternehmer-Firma niedergelegt, welche den Bau an der Schloßstraße um 95,000 «X billiger offerirt, als Herr Holzmann an der Kaiserstraße. Die technischen Bedenken sind durch ein Gutachten von tüchtiger fachmännischer Seite zerstreut. Die Petition schließt mit folgendem Anträge:Wir bitten demgemäß, hohe Ständekommer wolle unter Abänderung des Alinea 3 des Antrages Großh. Regierung, hochdieselbe ermächtigen, den Brückenbau öffent­lich auszuschreiben und denselben innerhalb des limitirten Preises an denjeni­gen General-Unternehm r in Entreprise zu geben, welcher in seinem Project eine Veikehrsverschiebung am besten vermeidet."

Darmstadt, 10. Novbr. Durch Decret vom 8. Septbr. l. Js. wurde dec Gerichtsvollzieher mit dem Amtssitze zu Grünberg, Karl Röth, seines Dienstes entlassen. w

Durch Decrete vom 21. Septbr- I. Js. wurden der Gerichtsvollzieher mit dem Amtssitze zu Ulrichstein, Karl Riegelmann, zum Gerichtsvollzieher

mit dem Amtssitze zu Grüuberg und der Steueraufseher zu Michelstadt, Lud­wig Schnur, zum Ge.ichtsvollzteher mit dem Amtssitze zu Ulrichstein ernannt.

Durch Decret vom 5. Octbr. l. Js. wurde der Gerichtsvollzieher mit dem Amtssitze zu Fürth, August Geiß, auf sein Nachsuchen seines Dienstes entlaffen. Durch Decret vom gliichen Tage wurde der Gerichtsvollziehet- Asptrant Anton Ferdinand Forch ans Siefersheim zum Gerichtsvollzieher mit dem Amtssitze zu Fürth ernannt.

Durch Decrete vom 27. Octbr. I. Js. wurden ernannt: der Gerichts­vollzieher mit dem Amtssitze zu Lorsch, August Wey land, zum Gerichtsvoll­zieher mit dem Amtssitze zu Herbstein, der Gerichtsvollzieher mit dem Amtssitze zu Herbstein, Philipp Kn ter im, zum Gerichtsvollzieher mit bew Amtssitze zu Alsfeld und der Gerichtsvollzieher mit dem Amtssitze zu Alsfeld, Ph. Rettig, zum Gerichtsvollzieher mit dem Amtssitze zu Lorsch.

Berlin, 10. Novbr. DieProv.-Corresp." schreibt in einem Artikel unter der UebeischriftDer Steuererlaß" : Eine ernste Prüfung ber.ginanj* läge ergab für die Regierung die Möglichkeit eines Steuererlaffes zunächst für das kommend? Jahr. Daß die Volksvertretung bet gleich gewtffenhafter Prü-- sung zu anderrr Ergebntffen kommen und den Steuererlaß zurückwetsen sollte, ist um so weniger cwzunehmen, als die Parteien, welche im Großen und Ganzen mit dec Regierung über die Reformziele einig sind, kein geringeres Interesse au Erfüllung der verh tßenen Erleichterung der dtrecten Besteuerung haben dürften als die Regierung selbst. Nicht Diejenigen wahren die In- tereffm der Bevölkerung, welche einer Doctrin zu Liebe sich der Entlastung der armen Bevölkerung widersetzen; auch nicht Diejenigen, welche über die Grenzen der Möglich? it der Entlastung hinausgeh<n wollen, indem sie daS, was die Regierung als wohlbegründeteHoffnung" bezeichnet, schon al£