Ausgabe 
13.10.1880
 
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Nr. 239. Mittwoch den 13. Oktober 1889.

Hichener ^Anzeiger

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Amtlicher Hherl.

Betreffend: Die Wahl des Vorstandes der israelitischen Religionsgemeinde zu Gießen.

Bekanntmachung.

Bei der am 11. l. M. vorgenommenen Wahl sind zu Mitgliedern des Vorstandes der israelitischen RcligtonSgemeinde gewählt worden:

Herr Meyer Homberger, Fabrikant, mit 45 Stimmen,

Herr Sigmund Heichelheim, Banquier, mit 36 Stimmen,

Herr Isaak Hanau, Fabrikant, mit 33 Stimmen.

Es wird dies mit dem Anfügcn öffentlich bekannt gemacht, und den Gewählten besonders verkündigt, daß während 3 Tagen, nämlich den 13., 14. und 15. d. Mts. das Wahlprotocoll mit allen Anlagen auf dem Bureau des 1. Vorstehers Herrn Meyer Homberger offen gelegt sein wird und daß während der unerstreckltchen Frist dieser drei Tage jeder Stimmberechtigte sowie jeder Gewählte von dem Wahlprotocoll und deffen Anlagen Einsicht nehmen und auch Einwendungen gegen die Wahl oder gegen die Gewählten, beziehungsweise auch Ablehnung der Wahl, bet Vermeidung des Ausschlußes bet Groß- herzoglichem Kretsamte Gießen Vorbringen kann.

Gießen, am 11. October 1880. Der Wahl-Commifsär:

Dr. Hoffmann, Regterungsrath.

Die Kurzsichtigkeit unseres Geschlechts.

Auf dem diesjährigen Natursorschertage besprach der, als eine Autorität auf dem Gebiete der Augenheilkunde bekannte Professor Dr. Hermann Cohn aus Breslau eine Erscheinung unserer Zeit, welche die allgemeinste Theilnahme und die ernsteste Beachtung verdient: die Zunahme der Kurzsichtigkeit.

Nach den Ausführungen des genannten Gelehrten sind in Europa und Amerika über 40,000 Kinder auf die Sehkraft ihrer Augen untersucht worden, und man hat gefunden, daß in den Töchterschulen 10 bis 24 pCt., in höheren Schulen 20 bis 43 pCt. kurzsichtig sind. Die Kurzsichtigkeit wird in den oberen Klaffen der Schulen stärker, so daß in Prima und Sekunda der höheren Knabenlehranstalten sogar 70 bis 80 pCt. kurzsichtig erfunden worden find. In einem Zeitraum von ii/2 Jahren, in welchem Profeffor Cohn die Schüler eines Breslauer Gymnasiums zweimal untersucht hatte, waren von den bei der ersten Untersuchung als nolmalsichtig Befundenen inzwischen 17 PCt. kurzsichtig geworden. In den Dorfschulen fand sich so gut wie gar keine Kurzsichtigkeit vor. Unter den Studtrenden grassirt die Kurzsichtigkeit gleichfalls sehr bededeutend. Unter den von Cohn untersuchten jungen Medi- cinern waren 56 pCt. kurzsichtig, und Profeffor Gärtner in Tübingen consta- tirte unter 600 Theologen sogar 79 pCt. Kurzsichtige.

Angesichts dieser Zahlen, die eine immerhin bedenkliche Entartung des Heranwachsenden Geschlechtes repräsentirten und leicht durch Vererbung zu einer nationalen Calamität Anlaß geben könnten, wird man den Andeutungen, die Profeffor Cohn in Uebereinsttmmung mit zahlreichen anderen Autoritäten der Medicin über die Ursachen der erschreckenden Zunahme der Kurzsichtigkeit in Deutschland macht, Beachtung schenken und ihre praktische Berücksichtigung bei den Einrichtungen unserer Schulen ernsthaft in Aussicht nehmen muffen.

Nach Cohn ist es der Kernpunkt der Maßregeln zur Herbeiführung ge­sunderer Sehverhältnisse bet unseren Kindern und dem nächsten Geschlechte, daß jeder äußere Anlaß fortfalle, der die Kinder verleitet, die Augen zu nahe über die Schrift zu bringen, resp. daß man die Kinder hindere, sich beim Schreiben oder Lesen auf den Tisch zu legen. Die Einrichtungen, welche jetzt dazu an- reizen, in dieser Beziehung eine ungesunde Körperhaltung anzunehmen, sind zu­nächst die alten gebräuchlichen Schulbänke, die den Größenverhältntssen der Kinder nicht angepaßt find und, da sie keine genügende Möglichkeit zum An­lehnen bieten, wegen der Ermüdung der Nackenmuskeln die Kinder zwingen, sich vornüber zu beugen. Alsdann trägt einen Theil der Schuld an den beklagten Thatsachen die Neigung der deutschen Kurrentschrift in einem Winkel von 45 Grad von links nach rechts. Man kann es überall beobachten, wie der Kopf des Kindes, um den Schriftzügen zu folgen, unwillkürlich nach links und vorn sinkt, bis er endlich häufig ermüdet auf dem linken Arm ruht und die Augen die Schrift links von der Seite onsehen. Professor Cohn machte darauf aufmerksam, daß diese Stellung unserer Kurrentschrift erst fett verhältnißmäßig kurzer Zett in Gebrauch ist, während noch vor 70 Jahren senkrechte Schriftzüge allgemein üblich waren. Durch Versuche ist festgestellt, daß die Kinder so lange grade sitzen, als sie in senkrechten Zügen zu schreiben haben. Im Allgemeinen hält Cohn die Einschränkung des Schreibens in den Schulen, etwa durch Einführung der Stenographie, für wünschenswerth. Im Ferneren wird die Anwendung zu kleiner und zu eng laufender Schriften im Druck, sowohl in Büchern als in Journalen, getadelt und auch verlangt, daß die Zeilenlänge kürzer gehalten werde, als jetzt. Das Wesentlichste selbstverständlich zur Erzeugung normaler Sehkraft bei den Kindern ist eine genügende Beleuchtung der Schulzimmer, und für dieselbe wird ein Minimum von 30 Quadratzoll Fensterfläche auf einen Quadratfuß Bodenfläche von den Sachverständigen verlangt. Zu alledem müßte aber noch htmutreten, wie es der hygienische Congreß in Nürnberg vor drei Jahren beschlossen hat, daß den Kindern längere Ruhepausen während des Unterrichts gegönnt werden, und daß man die Zahl der häuslichen Arbeitsstunden möglichst reducire.

Man erinnere sich in Beziehung auf diese letzte Nothwendtgkeit der kürz- ; lich veröffentlichten Ergebnisse der Untersuchungen anderer medtcintschen Auto- : ritäten über die Häufigkeit krankhafter Nervosität, ja selbst von Jrrsinnfällen i bei Schülern und Schülerinnen höherer Lehranstalten!

In der That will es uns scheinen, als ob den Forderungen der Hygiene viel zu wenig Einfluß auf die Einrichtungen unserer Schulen gegönnt werde. Was nützt uns eine gelehrte Generation, wenn sie zugleich eine gebrechliche und kurzlebige ist! Mens sana in corpore sano 1 Hoffentlich finden die fortgesetzten Warnungen und Mahnungen der Aerzte endlich einmal Gehör bei unseren Schulverwaltungen zum Heile unserer nachwachsenden Generation und der Gesundheit und Frische der deutschen Nation überhaupt!

Deutschland.

Darmstadt, 11. October. DieDarmst. Ztg." meldet: Der Groß­herzog hat die Reise zu den Kölner Festlichkeiten aufgegeben in Folge eines Telegrammes des Kaisers, welcher die Vertretung durch den Prinzen Heinrich vocschlug, weil die Königin von England sehr die event. abermalige Abkürzung des Besuches in Balmoral beklagt, welcher schon verschoben worden war durch die Reise des Großherzogs nach Berlin.

Darmstadt, 11. Octbr. Der König und die Königin von Dänemark statteten beute dem hiesigen Hofe einen Besuch ab.

m. Darmstadt, 11. October. Der Abgeordnete Racke hatte am 28. Octbr. 1879 in der zweiten Kammer den Antrag eingebracht, dieselbe wolle beschließen, an Großh. Staatsregierung das Ersuchen zu stellen, die dermalen im Großherzogthum geltenden Bestimmungen über die Besteuerung des Haustrhandels einer durchgreifenden Revision zu unterwerfen und in dem der Kammer vorzulegenden Gesetzesentwurfe besonders darauf Bedacht zu nehmen, daß die Benachtheiligungen, welchen das Gewerbe bei stehendem Betriebe dem Hausirhandel gegenüber ausgesetzt ist, möglichst beschränkt werden. Der nunmehr von dem Abg. Möllinger Namens des Finanzausschusses der zweiten Kammer in dieser Materie erstattete Bericht constatirt zunächst, daß der Antragstellerbeabsichtige, vermittelst der veränderten Besteuerung eine Beschränkung des Hausirhandels zu erzielen, und sagt dann weiter:Wir begegnen hier wieder, wie seiner Zeit bei den Wanderlagern, einer vollständig unzulässigen Art der Beschränkung von Bestimmungen der Reichsgewerbeordnung. Wenn man der Ansicht ist, diese zu verändern, so hat man sich an den Reichstag und die Reichsbehörde zu wenden. So lange eine Aenderung dort nicht beliebt wird, darf auch nichts gethan werden, indirect eine solche erreichen zu wollen. Und es entspricht wohl nichts mehr dem Rechte, als wenn, wie bei uns in Hessen, das Hausirgewerbe in derselben Weise besteuert wird, wie ein stehendes Geschäft gleicher Art. Der inländische Hausirer hat seine Staats- und Ge­meindeabgaben in dem seinem Gewerbesteuerkapital entsprechenden Betrag zu entrichten, wie der Inhaber eines festen Geschäftes. Bei dem Ausländer werden keine Gemeinde­abgaben erhoben, weil derselbe in seinem Wohnorte bezahlen muß und, wenn man ihn für die Zeit seines Gewerbebetriebs an den anderen Orten jeweilig besteuern wollte, dies auszuführen ein Ding der Unmöglichteit wäre. Eine Beziehung auf die Wander­lager kann wohl kaum zugegeben werden, da bei diesen doch die Verhältnisse thatsäch- lich ganz anders liegen. Sie sind stehenoe Geschäfte in einem Local, allerdings mit kurz bemessener Zeitdauer, während der Hausirer von Dorf zu Dorf, von Haus zu Haus wandert."

Die Großh. Regierung hat, wie der Bericht mittheilt, in einem an den Referenten gerichteten längeren Schreiben dieselben Ansichten entwickelt. Auch sie erachtet das be­stehende System der gleich hohen Besteuerung der Hausirer mit den stehenden Geschäften für richtig und die Heranziehung derselben zu Gemeindeabgaben für unausführbar. Der Ausschuß, ohne daß alle Mitglieder sich mit den angeführten Gründen einver­standen erklären, schlägt der Kammer vor, zu beschließen, dem vorliegenden Antrag keine Folge zu geben. Ein Mitglied (Abg. Schröder) ist mit diesem Antrag nicht einverstanden, behält sich die Motivirung seines Antrags für die mündliche Verhand­lung vor und beantragt: Die Kammer wolle Großh. Regierung ersuchen, die dermalen im Großherzogthum geltenden Bestimmungen über die Besteuerung des Hausirhandels einer Revision im Sinne einer Erhöhung der Besteuerung zu unterziehen.

lieber eine Beschwerde hessischer Gemeinden und Gutsbesitzer wegen der durch Hochwasser des Rheins hervorgerufenen Eigenthumsbeschädlgungen hat Namens des 3. Ausschusses der zweiten Kammer der Abgeordnete Reinhart Bericht erstattet. Die Petenten suchen darum nach: 1) die Strombauten üm Rhein einzustellen und sofort in Erwägung zu ziehen, ob nicht an Stelle des jetzigen schädlichen Systems der Nhein- regulirung ein solches zu setzen sei, welches den Schifffahrtsverhältnissen entspricht und zugleich für die Uferbewohner nicht nachtheilig ist; 2. statt der nutzlosen und schädlichen Wasserbauten die Einengungen und Stauungen zu beseitigen und zum Schuh gegen Hochwasser und Eisgänge die Dämme zu verstärken und zu erhöhen. Da aus einer an den Referenten des Ausschusses gelangten Mittheilung Großh. Ministeriums der Finanzen hervorgeht, daß die Regierung in der hochwichtigen Angelegenheit die nöthigen Untersuchungen anstellen wird und die Zusage erthcilt hat, begründeten Be­schwerden Abhilfe zu verschaffen und sich außerdem an der von Reichswegen zusammen­tretenden Commission zur Untersuchung der Strombauverhältnisse des Rheines be­theiligen wird, so beantragt der Ausschuß, die Beschwerde vorderhand für erledigt zu erklären. s»