Ausgabe 
13.8.1880
 
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erster Klaffe einberufen werden sollen. UtBer die Klaffe der Einberufung wird . jedes General-Commando sich zuvor mit den obersten Civtlbehörden der betr. ' Provinz in's Einvernehmen setzen, und dem Ergebniß dieser Berathungen namentlich in Bezug auf den Zeitpunkt der Einberufung entsprechend wird die Einberufung erfolgen, jedoch so zeitig, daß die davon Betroffenen die erforderlichen Vorbereitungen treffen können, welche etwa ihre zehnwöchige ; Dienstzeit erforderlich machen sollten. Wie dasselbe Blatt hört, soll schon in diesem Jahre in der Beurlaubung von Mannschaften des stehenden Heeres zur Disposition der Truppenthetle ein Verfahren eingeschlagen werden, welches mit Rücksicht auf die Militär-Novelle von dem bisherigen Modus abweicht; dies soll deshalb geschehen, weil in Folge der Novelle neue Regimenter gebildet werden, und jene Dispositions-Beurlaubung thatsächlich eine zweijährige Dienst­zeit als Bedingung macht.

Bezüglich der Erhebung der Zustellungsgebühren Seitens der Ge­richtsdiener hat Großh. Ministerium des Innern und der Justiz neuerdings folgende Verfügung erlaffen:

1) Den Gerichtsdienern ist die Erhebung ihrer Zustellungsgebühren durch Postnachnahme nur dann gestattet, wenn dieselbe in anderer, minder kostspieli­ger Weise nicht ausführbar ist.

Dieselbe ist ihnen daher bet Zustellungen in amtsgertchtlichen Sachen stets dann untersagt, wenn der Schuldner der Gebühren in dem Bezirke des Amtsgerichts wohnt und der Gertchtsdiener im Stande ist, die Gebühr per­sönlich zu erheben.

2) Wenn die Erhebung der Zustellungsgebühr durch den Gertchtsdiener persönlich unausführbar ist, dann ist in solchen Fällen, tn welchen eine Zah­lung von Kosten an den Gertchtsschreiber (z. B. auf Grund einer durch den Gerichtsdtener zugestellten Kostenrechnung) zu geschehen hat, in geeigneter Weise, : jedoch ohne Aufnahme der Gebühr tn die Kostenrechnung, darauf Bedacht zu nehmen, daß dte Zustellungsgebühr mit den zu zahlenden Gerichtskosten an den Gertchtsschreiber und durch diesen an den Gerichtsdtener gelangt.

3) Ist die Erhebung der Gebühr durch Postnachnahme durchaus nicht zu vermeiden, dann darf der Gerichtsdtener tn keinem Falle mehr als eine Gebühr erheben. Insbesondere Ist es untersagt, daß der Gertchtsdiener außer der Gebühr das Bestellgeld für dte Ueberbrtngung des durch Nachnahme erhobenen Betrags erhebt. Der Gerichtsdtener hat vielmehr die Beträge der für ihn bestimmten Nachnahme-Postanweisungen stets selbst auf der Post abzuholen und zu dem Ende den erforderlichen Antrag bet der Postbehörde zu stellen, soweit dies nicht schon geschehen ist.

Berlin, 10. August. Die zum 1. April 1881 neu zu formtrenben Truppenteile sind nunmehr durch Allerhöchste Cabinetsordre vom 6. Juli d. I. bezeichnet und ihre Dislocation in die verschiedenen Garnisonen anaeordnet worden. Die neuen Truppen- theile erhalten vorläufig nur die Nummer, während ihnen die näheren Bezeichnungen ; der mit den gleichen Nummern versehenen Landwehr-Regimenter vorläufig noch nicht i bergelegt worden sind. Es folgen zur Vervollständigung in dieser Hinsicht die Namen der entsprechenden Landwehr-Regimenter in Paranthese. Es erhalten als Garnisonen angewiesen: Das Jnf.-Regt. Nr. 97 (Lothringisches Res.-Landw.-Bat. sMetzj Nr. 97.j Stab, 1-und Füs.-Bat. Hanau, 2. Bat. Kassel; Jnf.-Regt. Nr. 98. (Unterelsäfsisches . Res.-Landw -Bat. sStraßburgj Nr. 98.) Brandenburg a. d. Havel: Jnf.-Reat. Nr. 99. i (Oberelsässisches Res.-Landw.-Bat- Mühlhausen im El'aßj Nr. 99.) Stab, 1. und Füs.- { Bat. Posen, 2. Bat. Schrimm; Jnf.-Regt. Nr. 128. (Lothringisches Landw.-Reat- Nr. 128.) Königsberg in Preußen; Jnf.-Regt- Nr. 129, (Elsaß-Lothringisches Landw.- Regt. Nr. 129.) Bromberg; Jnf.-Regt. Nr. 130. (Unterelsässisches Landw.-Regt. Nr. 130.) Trier; Jnf.-Regt- Nr. 131.-,iOberelsässischesLandw.-Regt. Nr. 131. Stab und 1. Bat- Paderborn, 2. Bat. Lippstadt, Füs.-Bat. Höxter; Jnf.-Regt. 132. (für diese i Nummer gibt es noch kein entsprechendes Landwehr-Regiment, es wird die höchste Regiments-Nummer in der deutschen Infanterie) Glatz. Das bisher nur aus zwei ' Bataillonen Mammengesetzte 2. Grotzherzoglich Hessische Infanterie-Regiment (Großherzog) Nr. 116 erhalt ein FüsilierOataillon und wird diesem die Garnison Gießen angewiesen. Das Feld-Artillerie-Regiment Nr. 31 kommt mit dem Stab und der 1. Abtheilung nach Metz, die 2. Abtheilung nach Hagenau. Von den weiterhin zu formirenden 24 Feld­batterien tritt je eine der 1. und 2. Abtheilung des 1. Garde-Feld-Aitillerie-Regiments und der Feld-Artillerie-Regimenter Nr. 1-11 hinzu und werden diese Batterien in den Garnisonorten ihrer betreffenden Abtheilungen untergebracht. Die 15. Feld-Artillerie- Brigade erhält Straßburg als Stabsquartier; es ift dies die einzige Brigade, welche formirt wird und an deren Spitze ein Generalmajor, bezw Oberst mit dem Range als Brigade-Commandeur steht; sonstige Generalsstellen werden durch die Neuformätion nicht geschaffen. Das neu zu errichtende Fuß Art.-Regt. Nr. 11 erhält Thorn als Garnison, das neue Pionier-Bataillon Nr. 16 Metz. Gleichzeitig nut diesen Neu­formationen und deren Unterbringung treten nachfolgende Dislocations-Aenderungen ein: Der Stab und das Füsilier-Bataillon des 2. Ostpreußlschen Gren.-Regts. Nr. 3 werden von Königsberg i. Pr. nach Gumbinnen, das 1. Bataillon desselben Regiments von Bartenftein nach Insterburg verlegt. Das 2. Bataillon des 6. Ostpreußischen Jnf.-Regts. Nr. 43 geht von Königsberg i. Pr. nach Bartenstein, der Stab und das 1. Bataillon Westfälischen Füs.-Regts. Nr. 37 von Posen nach Krotoschin, das 2. Bataillon desselben Regiments von Schrimm nach Ostrow, das 3. Bataillon desselben Regiments von Posen nach Pieschen, das 2. Bat. 3. Niederschlesischen Jnf.-Regts. Nr. 50 von Ostrowo nach Nawitsch, das 2 Bat. Niederschlesischen Fnß-Art -Regts Nr. 5 von Thorn bezw. Graudenz nach Posen, der Stab, das 1. und 3. Füsilier-Bat' des 1. Posenschen Jnf.-Regts. Nr. 18 von Glatz nach Gleiwitz, das 2. Bat desselben Regiments vcn Glatz nach Beuthen, die 5: Escadron Schlesischen Ulanen-Regts. Nr. 2 von Gleiwitz nach Ratibor, die 5. Escadron 1. Westfälischen Husaren-Regts. Nr. 8 von Lippstadt nach Paderborn, das 2. Bat. 7. Rheinischen Jnf.-Regts Nr. 69 von Dieden- hofen nach Trier, der Stab, das 1. und Füs.-Bat- 8. Rheinischen Jnf.-Regts Nr 70 von Trier nach Diedenhofen, das badische Pion.-Bat. Nr. 14 von Straßburg i.E nach Rastatt (vorläufig), die 2. Abtheilung Feld-Art.-Regts. Nr. 15 von Metz nach Straß­burg und das Pion.-Bat. Nr. 15 ebenfalls von Metz nach Straßburg.

Berlin, 10. August. DieNordd. Allq. Ztq.", einen Artikel des BlattesExport" über die Freihafenstellung der Hansestädte besprechend, sagt Deutschland habe nicht ein Interesse daran, daß Hamburg und Bremen Welt- Märkte seien, sondern daran, daß es durch Hamburg und Bremen einen Welt­markt besitze. Nur diesem Ziele, im Falle daflelbe unter der freiwilligen Mit­arbeit der Hansestädte zu erreichen sei, könne das Reich allenfalls auch Opfer bringen, d. h., das Reich könnte für den Fall des Verzichtes von Hamburg und Bremen auf die Freihafenstellung sich an den Kosten der Erbauung zoll­freier Entrepots betheiligen. Dte Beibehaltung der Freihafenstellung und dennoch Reichsbauten sei aber eine Forderung, die am Besten die Einseitigkeit der in dem fraglichen Artikel erhobenen Ansprüche kennzeichne. DerExport" selbst habe übrigens den veröffentlichten Aufsatz in einem späteren Artikel widerlegt.

Stuttgart, 10. August. Seit dem 1. d. M. ist in unserer schwäbischen Residenz die schon längst avtstrte, viel besprochene und 8 Lage lang vor Er­öffnung kontinutrltch in allen hiesigen reichstreuen Blättern 4spaltig angekündtgte Verkaufsstelle der kaiserlichen Tabaks-Manufaclur in Straßburg" in's Leben getreten. DerVerschleißer" der Niederlage ist eigenthümlicherweise (oder hat sich Niemand sonst dazu hergegeben?) ein Oesterreicher und Besitzer der schon lange am hiesigen Platze sich befindenden österreichischen Tabak-Trafik; es ist also in der Person befleißen nun Halb' und Ganz-Monopol zugleich und würdig

vertreten. Bei der ausgiebigen Reklame, die schon seit Monaten in dieser vorarbettete, konnte es nicht fehlen, daß Viele dte Eröffnung des Ge- faum "Darten konnten, und so strömte tn den ersten Tagen so ziemlich Alles, was rauchte, dorthin. Das Personal tn dem betr. Laden mußte üep Äußert werden, unsere hiesigengewöhnlichen" Tabak- und Cigarrenhändler befürchteten schon, schließen zu müssen, doch es kam anders. Der Zulauf hat schon jetzt, wie man genau beobachten kann, bedeutend nachgelassen. Es sind cm bte£ Straßburger Fabrikate und es sagen dies selbst Solche, dte der Manufaktur mit Wohlwollen entgegenkommen im Allgemeinen nicht nach unserem Geschmack, und Viele finden, daß die kaiserliche Manufaetur zu starken Tabak bietet. Die Straßburger Manufactur wird zwar, so lange sie hier be­stehen wird, immer eine fühlbare Concurrenz für die betr. hiesige Geschäfts-

Je^*> aöetn f° gefährlich scheint sie nicht zu werden, wie allgemein geglaubt und befurchtet wurde. Bezüglich des Tabakmonopols ist hier so ziemlich Alles stille. Außer demBeobachter", der mit dankenswerther Energie dagegen zu Felde zieht, nimmt leider kaum eine der anderen hiesigen Zeitungen irgendwie Notiz von dieser wichtigen Sache; da wird eben einfach Alles todtgeschwtegen. Man wurde jedoch irren, wollte man daraus den Schluß ziehen, dte Württem­berger seien dem Monopol so günstig gestimmt, wie s. Z. dte BerlinerPost" behauptet hat. 1

. 10. August. Ein Hauptgrund der Ueberschwempiungen, unter

denen fett J chrzehnten Mitteleuropa leidet, wird seit längerer Zeit bekanntlich von Sachverständigen tn der übermäßigen Abholzung unserer Gebirge und überhaupt in der Devastirung d-r großen Forsten gefunden. Auch die Heber- schwemmungen der Loire und Rhone gaben zu dieser Ansicht schon vor Jahr- *en Anregung. Angesichts der neueren über daS preußische Oberschlesten, Mähren und Böhmen durch die Ueberschwemmungen herbetgeführten Unglücks- fälle wird darauf htngewtesen, daß dte preußische Staatsforstoerwaltung dem Holzanbau ihre besondere Aufmerksamkeit bereits zugewendet habe. Besonders suche sie auf den Holzanbau in den Waldungen der Privaten und Gemein­den 2C. dadurch fördernd und anregend einzuwirken, daß sie gutes Pflanz- material zum Selbstkostenpreise denjenigen Waldbesitzern auf Erfordern ab­gebe, welche die Gelegenheit und Mittel nicht besitzen, sich die erforderliche Pflanzen selbst zu ziehen und wird noch wettere Benützung dieser Bezugs- quelle gewünscht.

Berlin, 9. August. Soeben ist die Verordnung über dte Ergänzung der Offictere des FrtedesstandeS, welche unter dem 11. März er. die Sanction des Kaisers erhalten hat, im Druck erschienen (Deckens Verlag). Sie enthält in § 16 die Bestimmung:Der Cursus der Oberprima (des CadettenhauseS) schließt mit der Abiturientenprüfung nach dem Lehrplan der Realschule erster Ordnung." Es ist damit von allerhöchster Stelle eine erfreuliche Anerkennung der Brauchbarkeit des Lehrplans der Realschulen erster Ordnung für höhere Berufszweige ausgesprochen, um so erfreulicher gerade jetzt, wo von so mancher, zum Theil ganz unberufener Seite tn demonstrativer Weise Zwetfel gegen die- selbe geltend gemacht worden sind.

Aus Baden, 10. August. Der Vollzug des Tabakssteuer-Gesetzes veranlaßt immer neue Klagen. In einzelnen Orten hatten Grundbesitzer, weil ihre Weinberge Heuer so gut wie Nichts ertragen, während doch Steuern und Umlagen dafür bezahlt werden müssen, tn die Weinberge Tabak gepflmzt. Nun bestimmt das Tabakssteuergesetz, auf einem Grundstück, welches mit Tabak bepflanzt sei, dürfe nur Tabak gebaut werden. Diese Vorschrift will aber doch jedenfalls in einem vernünftigen Sinne verstanden sein, d. h. dahin, daß, wenn auf einem Tabaksfeld auch Obstbäume stehen, nicht die Obstbäume weichen müssen, wenn Tabak angebaut wird, oder umgekehrt. Nun ist tn der letzten Zeit vorgekommen, daß amtlich bekannt gemacht wurde, der tn den Weinbergen aepflanzte Tabak müsse unverzüglich entfernt werden. Wozu diese Anordnung? Der in Wembergen gepflanzte Tabak ist doch naturgemäß äußerst leicht zu übersehen und zu controliren, weil jedes Rebgelände in geraden Reihen ange- legt ist. Ich frage:Ist dte eben mttgethejlte amtliche Anordnung gerecht­fertigt; war sie nothwendig?" Man muß alle bet der Ausführung des Tabakssteuer-Gesetzes gemachten Erfahrungen sammeln, um sie bet einer Aende- rung des Gesetzes zu berücksichtigen, event. auf Grund ihrer die Aenderung oder Interpretation des Gesetzes herbetzuführen.

Hesterreich.

Wien, 10. August. DieWiener Abendpost" schreibt: Da dte Mel­dung derNeuen freien Preffe" aus Aussee, daß dte Grazer Statthalteret jeden officiellen Empfang deS deutschen Kaisers verboten habe, in der vorlie­genden tendenziösen Form zu Mißdeutungen Anlaß geben könnte, sind wir zu der Erklärung ermächtigt, daß jene Verfügung mit Rücksicht auf den wieder­holt ausgesprochenen Wunsch des deutschen Kaisers, sein Jncognito auf seinen Reisen zum Kurgebrauche tn Oesterreich vollständig gewahrt zu sehen, getroffen wurde. Im Uebrtgeu dürfte der außerordentlich herzliche Empfang, der dem deutschen Kaiser unter Mitwirkung aller Kreise bereitet wurde, der oben­erwähnten tendenziösen Nachricht ohnedies die Spitze abbrechen.

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Posen, H. August. Laut Bekanntmachung des Polizeipräsidenten Staudy ist die Prosna auf sehr weite Strecken hin über ihre Ufer getreten; in Folge dessen sind die anstoßenden Felder sämmtlich überschwemmt und alles Getreide von den Fluthen fortgeführt. Es werden auch sehr große Ueber­schwemmungen durch d!e Warthe befürchtet.

Berlin, 11. August. Der 11. Anthropologen-Congreß wurde heute Nachmittag mit einer längeren Rede Virchow's geschloffen, worin derselbe na­mentlich der Unterstützung und Förderung des Unternehmens durch die Regie­rung dankend gedachte. Dte nächste Generalversammlung findet in Regens­burg statt.

DerReichs'Anz." bezeichnet dte Mitthetlungen gewisser Organe der Tagespreffe, daß der Minister der öffentlichen Arbeiten wegen Erwerbung von wei­teren Eisenbahnen für den Staat in Verhandlung getreten sei, wobei mit größter Bestimmtheit solche Unternehmen, darunter das Bergtsch-Märktsche und Anhalter, genannt würden, als jeglicher thatsächltcher Unterlage entbehrend.

DieNordd. Allg. Ztg." erklärt die Zeitungsmeldung, daß dte Ant­wort auf die letzte Erwiderung der Pforte in der griechischen Frage in Berlin redigirt werde und mit deren Entwerfung die Secretäre der Conferenz, Busch und Mouy, beauftragt seien, für gänzlich unbegründet.

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