Deutschland.
m. Darmstadt, 10.Octbr. Dem von den Abgeordneten Küchler und Böhm erstatteten weiteren Berichte des besonderen Ausschusses der zweiten Kammer über den Gesetzesentwurf, die allgemeine Bauordnung betreffend, ist zu entnehmen, daß, abgesehen von Titel 1 der Gesetzesvorlage, welcher von der Baubenchtigung und den Bauvorschriften im Allgemeinen handelt, und bezüglich dessen ein Dissens beider Kammern nicht besteht, zu den Titeln 2 („Von der Anlage der Orte und den Ortsstraßen") und 4 („Von der Zuständigkeit der Behörden und dem Verfahren in Bausachen") von dem Ausschuß durchweg Beharren auf den früheren Beschlüssen zweiter Kammer beantragt wird, zwei Artikel ausgenommen, in welchen eine Minorität für Beitritt zu den jenseitigen Beschlüssen ift Bei Titel 3, welcher die für die einzelnen Bauten maßgebenden polizeilichen Bestimmungen enthält, wird bei mehreren Puncten von nicht principieller Bedeutung Beitritt zu den Beschlüssen der ersten Kammer beantragt, im Uebrigen Beharren bei den früher gefaßten Beschlüssen. Letzteres namentlich auch bezüglich des Art. 39, dessen vierter Absatz nach der Regierungsvorlage bestimmte: „In der Nähe von Friedhöfen dürfen in einer Entfernung von weniger als 100 Meter von denselben weder Wohngebäude errichtet, noch Brunnen gegraben werden." Die zweite Kammer beschloß hierfür folgende Fassung: „Ortsstatuten bleibt es überlassen, zu bestimmen, in welcher Entfernung von Friedhöfen Wohngebäude errichtet und Brunnen gegraben werden dürfen." Die erste Kammer stimmte der Fassung der Regierungsvorlage bei, doch können nach dem weiteren Berichte die dort angeführten Gründe den Ausschuß zweiter Kammer nicht zu einer gegentheiligen Meinung bringen: derselbe hält vielmehr nach wie vor an der Ansicht fest, daß es am zweckmäßigsten sei, die Bestimmung über diesen Gegenstand den Gemeindervertretungen zu überlassen, welche je nach Lage der örtlichen Verhältnisse wissen werden, das Nichtige zu treffen, und welche die durch zu große Nähe der Friedhöfe zu erwartenden ungünstigen Wirkungen keinesfalls unberücksichtigt lassen werden.
Berlin, 9. Octbr. Die außerordentlich großen Dimensionen, welche der Eisen»xport Deutschlands in diesem Jahre angenommen hat, finden ihren Ausdruck in den Zahlen der Handelsstatistik, welche das jüngst publtcirte August- heft der RetchSstattstik mttthetlt. Darnach hat die Ausfuhr in den ersten acht Monaten d. Js. umfaßt: 2,328.574 Doppel-Ceutner Roh- und Bruch- rtsen, 4,346,073 Doppel-Centner Materialeisen und grobe Eisenwaaren und 384,796 Doppel»Centner Maschinen. Auf Roheisen reducirt repräsentirt diese Ausfuhr ein Quantum von mehr alS 8j/2 Millionen Doppel-Crntner. Hält
der Export auch in dem letzten Drittel des Jahres in ähnlichem Umfange an, so würde die deutsche Eisenindustrie zu einer Jahresausfuhr von beinahe 13 Millionen Doppel-Ceutner g langen. Keine andere Eisenindustrie der Welt, mit Ausnahme der englischen, kann auch nur entfernt eine gleiche Exportfähigkeit aufwetsen.
— Auf besonderen Wunsch der Kaiserin wird, wie der „Berl. Börs.-C." vernimmt, während der Feierlichkeit der Einweihung des vollendeten Kölner Domes in der Kreuzblume des Thurmes ein Document eingemauert werden, das ihre Nameusuntirschrift trägt. Es beziiht sich daffelbe auf die Frauen- thätigkeit in Bezug auf Krankenpflege im Kriege und im Flieden und wird späteren Geschlechtern ein Bild geben von dem humanen Wirken, welches die Vereine, deren Protectorin die Kaiserin ist, in unserer Zeit geübt haben. Das Document wird von dem Maler Karl Emil Döpler im Auftrage der Kaiserin gezrichnet.
— Die ultramontanen Agitatoren haben mit der Kölner Dombaufeier entschieden Unglück. Das schöne nationale Fest verspricht wieder einmal die Masten des katholischen Volks am Rhein dem trüben Dunstkreis des kirchlichen Fanatismus zu entreißen und die „würdige Zurückhaltung" findet selbst in den eigenen Reihen der Centrumsanhänger keinen rechten Beifall, vielmehr manchen Widerspruch. Einen großen Coup glaubte die klerikale Actionspartei sodann mit einer Immediateingabe an den Kaiser auszuführen. Das Schriftstück wird jetzt von der „Köln. Ztg." veröffentlicht. Es ist für die ultramontane Denk, wcise und Taktik charakteristisch. In unserem constitutiomllen Rechtsstaat, wo das Gesetz gilt, das über dem Monarchen steht, wenden sich die Petenten an das landesväterliche Herz des Königs um Abhülfe für die selbstverschuldeten Notbftände der Kirche. Und doch steht es noch in frischester Erinnerung, wie schroff ablehnend die Kurie sowohl als das Centrum den ersten Versuch zurück- gewiescn haben, einige Erleichterungen zu gewähren. Wahrhaftig, dieser erste Versuch konnte nicht zur Wiederholung einladcn. Es hätte ja in der Hand des Centrums gestanden, durch Annahme der kirchenpolitischen Vorlage aus der vorigen Session dem Kaiser und seiner Regierung die gesetzliche Fähigkeit zu
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Die diesjährigen Herbst-Control-Versammlungen werden im Kreise Gießen, wie folgt, abgehalten werden:
!• Im Bezirke der I. Compagnie (Gießen).
1. Zu Gießen am 30. October 1880, Vormittags, im Oswald'schen Garten
und zwar um 8 Uhr für sämmtliche Reservisten der Infanterie, sowie sämmtliche zur Disposition der Truppenthetle und der Ersatz-Behörden entlassenen Mannschaften aller Waffen, um 9 Uhr für sämmtliche Reservisten der übrigen Waffen und die am Schluffe näher bezeichneten Wehrleute.
Hierzu gehören die Orte:
Annerod, Burkhardsfelden, Gießen mit Schiffenberg, Heuchelheim, Klein-Linden, Oppenrod.
2. Zu Lollar am 1. November 1880, Nachmittags 12V4 Uhr, neben dem neuen Bahnhossgebäude.
Hierzu gehören die Orte:
Mendorf a. d. Lumda, Alten-Buseck, Bersrod, Beuern, Climbach, Daubringen mit Heibertshausen, Großen-Buseck, Lollar, Mainzlar, Rödgen, Ruttershausen mit Kirchberg, Staufenberg mit Friedelhausen, Treis a. d. Lumda, Trohe, Wieseck.
3. Zu Grünberg am 2. November 1880, Vormittags 81/2 Uhr, am Bahnhose.
Hierzu gehören die Orte:
Allertshausen, Beltershain, Geilshausen, Göbelnrod, Grünberg, Hattenrod, Harbach, Keffelbach, Lauter, Lindenstruth, Londorf, Lumda, Odenhausen mit Appenborn, Queckborn, Reinhardshain, Reiskirchen, Rüddtngshausen, Saasen mit Bollnbach, Veitsberg und Wirrberg, Stangenrod, Stockhausen, Weickartshain, Weitershain mit dem Hainer Hof, Winnerod.
II. Im Bezirke der II. Compagnie (Lich).
1. Zu Hungen am 9. November 1880, Nachmittags 12V4 Uhr, am Friedhöfe.
Hierzu gehören die Orte:
Bellersheim, Bettenhausen, Hungen, Inheiden, Langd, Langsdorf, Muschenheim, Nonnenroth, Obbornhofen, Rabertshausen mit Ringelshausen, Rodheim mit Hof Graß, Röthges, Steinheim, Trais-Horloff, Utphe, Villingen.
2. Zu Lieh am 10. November 1880, Vormittags 9 Uhr, am Bahnhose.
Hierzu gehören die Orre:
Mach, Allendorf a. d. Lahn, Birklar, Dors-Gill, Eberstadt mit Arnsburg, Ettingshausen, Garbenteich, Großen-Linden, Grüningen, Hausen, Holzheim, Lang-Göns, Leihgestern, Lich mit Albacher Hof, Kolnhausen und Mühlsachsen, Münster, Hof-Gill, Rieder-Bessingen, Ober-Bessin- gen, Ober-Hörgern, Steinbach, Watzenborn mit Steinberg.
Es haben aus diesen Orten zur bestimmten Stunde sämmtliche im betreffenden Bezirke wohnenden beurlaubten Militärs aller Waffen des Deutschm Re chs zu erscheinen, welche zur Reserve gehören, zur Disposition der Truppentheile beurlaubt oder zur Disposition der Ersatz» Behörden entlassen sind, sowie diesen gen der Landwehr angehörigen Mannschaften, welchen eine besondere Ordre zur Gestellung bei der Herbst Control Versammlung vom Bezirksfeldwebcl zugegange" ist. ,
Alle übrigen Mannschaften der Landwehr erscheinen nicht und haben ft'ch von jetzt ab bei den Frühjahrs-Control- Bersamurlungen zu gesteüen. Die Ersatz-Reservisten haben ebenfalls nicht zu erscheinen.
Dispensationen können nur in ganz dringenden Fällen eintreten und muffen darauf bezügliche Gesuche spätestens 8 Tage vor den betreffenden Control-Versammlungen auf dem Dienstwege eingereicht werden.
Die ohne Entschuldigung fehlenden Mannschaften haben sich der gesetzlichen Strafe zu gewärtigen.
Es wird noch bemerkt, daß die Leute mit dem Militär-Paß und Führungs-Attest versehen, in bürgerlicher Kleidung zu erscheinen haben und vor dem Beginn der Control-Versammlung Schirme, Stöcke, Pfeifen rc. fortzulegen sind. F r a n ck,
Oberstlieutenant z. D. und Bezirks-Commandeur.
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