scheu Hofcaity, zu ein schmaler Streifen Land. Dieser S:retfen Land ist unmittelbar an der Knicrim'schcn Scheuer zu einem Graben verlieft. An oeqcloen Stelle ist aber oa3 oben er wähnte Gäßchen so schmal, daß man es mit einem Wagen nicht gut paaren kann. Das Eigenthum an dem fraglichen Streifen Land schreibt sich die Louis Knu-rim's jß.tt.oc .u< während Nicolaus Funk ihre veßfallsigen Ansprüche nicht anerkennen will, sondern behauptet', daß das betreffende Gelände zum Gäßchen gehöre.
Am 4. October l. I. wollte nun Karl Funk, ein Sohn veS NicolauS Fnnk einen W>- gen Mist auf einen von seinem Vater gepachteten Acker fahren- Bei dieser Fahrt mußte er oaS fragliche Gäßchen passiren und um ein Umfallen des Wagens zu verhindern, besch.oß er, den an der Kmerim'ichen Scheuer befindlichen Graben mit Steinen zuzusetzen. Ec begann auch sofort mit der Ausführung dieses Vorhabens, er war jedoch mit seiner Arbeit noch nicht zu Ende gekommen, als der Friedrich Knicrim, ein Sohn der LouiS Knierim's Wittwe erschien und ihm erklärte, daß er bas Zusetzen des Grabens nicht dulde. Knierim begann auch sofort damit, die Steine wieder aus dem Graben herauszuwerfen, wogegen Funk, sowie dessen m der Nähe befindliche Mutter Einspruch erhoben. Knierim fuhr aber trotzdem mit dem H rauswerfen der Steine fort. In Folge dessen gerieth Funk so in Zorn, daß er den Bickel, den er bet dem Zusetzen des Grabens gebraucht harte, erzriff und damit dem Knierim dergestalt auf den Kopf schlug, daß derselbe sofort blutend zu Boden stürzte. Funk versetzte hierauf dem am Boden Liegenden noch einen Schlag mit dem Bickel auf den Rücken und entfernte fich sodann. Nach der Entfernung des p. Funk wurde Knierim in sein elterliches Haus getragen und erklärte der herbeigerufene Arzt seine Wunde für lebensgefährlich, da eine Impression des Schädels vorhanden sei. Auf die von dem Vorfälle gemachte Anzeige erschien alSbalb das Gericht in Romrod, dasselbe konnte jedoch den Verwundeten nicht vernehmen, da sich derselbe in bewußtlosem Zustande befand. Am 8. Octobrr trat sodann der Tod Knierim- ein und ergab die Sektion der Leiche, daß sich an der linken Seite de« Kopfes eine erhebliche Impression des Schädels, verbunden mit drei Fissuren, befand. Nach dem Gutachten der Gerlchtsärzte ist diese Schädelverletzung als die alleinige Ursache des eingetretenen Tooes zu betrachten.
Karl Funk ist 21 Jahre alt, evangelisch, ledig und noch unbestraft.
Die Geschworenen erkannten denselben, unter Annahme mildernder Umstände, für schuldig und wurde er demgemäß in eine Gefangnißstrafe von 2 Jahren und 9 Monaten ver- urtheilt. —
2) gegen Heinrich P etri von Reiskirchen, 29 Jahre alt, ledig, wegen Verbrechens gegen die Sittlichkeit. Derselbe ist angeklagt, daß er am Morgen des 6. September d. I. an der Ellsabetha Nürnberger zu Reiskirchen, als dieselbe zwischen 4 und 5 Uhr von einer Tanzbelustigung, woran dieselbe Thcll genommen, sich nach Hause begeben wollte auf der dortigen OrtSstraße mit Gewalt unzüchtige Handlungen vorgenommen habe.
Die Geschworenen hielten sich von der Schuld des Angeklagten aber mcht für überzeugt und sprachen daher das „Nichtschuldig" aus, worauf derselbe auf freien Fuß gesetzt wurde.
— Heute Morgen wurden zwei Arbeiter verhaftet, welche gestern Abend an dem Güterschuppen der Oberhess. Bahn mehrere Gußrohre gestohlen hatten und dieselben dahier ver- werthen wollten.
— Heute Vormittag fanden Hierselbst diverse Haussuchungen nach socialdemokcattschen Schriften statt.
Der Cultusminister erklärt: Wenn man so weit geht, zu sagen, die Maigcsetz- gebung könne nur darauf ausgehen, die katholische K'rche zu vernichten oder zu verfälschen, so kann ich dem nur gegenüberhalten, was em treuer Sohn dieser Kirche in einem seiner neuesten Werke sagt: Man kann die Kirche nicht mehr schädigen, als daß man übertreibt. Die Staatsregierung theilt den Schmerz und die Betrübniß, daß man heute nach Jahren voll Ringen, Mühen und Kämpfen im Ausgleich der kirchenpolitischen Gegensätze nicht weiter gekommen ist, und blickt mit großer Besorgniß in die Zukunft der ktrchenpolitischcn Verhältnisse; sie sieht dieselben mit einem dichten Schleier vedeckt, durch den kaum ein Lichtstrahl durchdringt. Das Centrum that bisher auch nichts, was die Regierung veranlassen könnte, den Weg zu betreten, den eS als den einzigen zur Verständigung geeigneten erklärt. Die Regierung hat in dem kirchenpolilischen Gesetz das Mittel zur Erreichung des inneren kirchlichen Friedens geboten, muß aber die Insinuation zurückweisen, als ob sie mit dieser Vorlage irgend welche Nebenzwecke zu verbinden beabsichtigt hätte. Mit der Abänderung der Vorlage ist aber der Regierung die Handhabe zur Anbahnung dieses Frieden? vollständig zerbrochen und sieht sie sich daher gezwungen, jede Verantwortung dafür, daß nicht mehr geschehen, abzulehnen. Die Regierung wird hiernach eine abwartende Haltung annehmen, die durch schonende Handhabung des bestehenden Gesetzes gekennzeichnet wird.
Petri spricht sich bedauernd über die Verwaisung der Pfarreien aus. Die Schuld an der Verwaisung der Pfarreien liege daran, daß die kirchlichen Organe die Anzeigc- pflicht nicht befolgten. Rom sei an der Verwaisung Schuld, denn wenn es seine zu Unrecht erworbene Macht dem Staate gegenüber nicht aufrechterhalten könne, dann frage sie nie nach den Gemeinden.
Langerhans weist auf die Beschränkung der kirchlichen Freiheit in der protestantischen Kirche, das Wachsen der Orthodoxie und das Verhalten des Ministers bei der Generalsynode gegenüber dem Schulaussichtsgesetz hin. — Stengel verwahrt die Frei- Conservativen gegen die Vorwürfe Windthorst's. — Jagdzewski schildert die Folgen des Culturkampfes tn Posen, wo Abhilfe dringend nöthig sei. Die Ausführung des neuen kirchenpolitischen Gesetzes geschehe nicht in dem gewünschten Umfang. — Minister v. Puttkammer entgegnet, es sei unrichtig, wenn angenommen werde, er könne nach dem neuen Gesetz den einzelnen Geistlichen gegenüber die Staatsleistungen wieder auf; nehmen; das könne nur für ganze D'öcesen geschehen, vorausgesetzt, daß eine gewisse Ordnung daselbst hergestellt sei. Der Minister erörtert im Einzelnen die von dem Vorredner angeführten Klagepunkte und rechtfertigt das in diesen Fällen beobachtete Verhalten der Regierung. Den Vorwürfen Langerhans gegenüber rechtfertigt er seine Haltung und weist auf die bereits früher gemachten diesbezüglichen Aeußerungeu hin.
Seiffarth nimmt die Lehrervereine in Schutz gegen die in dem Erlaß des Cultus- ministers enthaltene Beschuldigung agitatorischer Bestrebungen. Das Verfahren des Ministers schädige das Ansehen des Lehrerstandes.
v. Puttkamer weist den Vorwurf zurück, daß er gegen die Lehrer Anschuldigungen ausspreche ohne Nachweise beizubringen. Disciplinarische Bemerkungen seien keine Vorwürfe. Der Majorität des Lehrerstandes habe er ein lobendes Zeugniß ausgestellt und nur die wenigen Lehrer getadelt, die nicht so seien, wie sie sein sollten. Auch ein Theil der Lehrerpresse zeitige die verderblichsten Früchte.
Grumbrecht wendet sich gegen die Ausführungen Windthorsts und weist zurück, daß er mit der neulichen Aeußerung, der passive Widerstand des Centrums sei ein unberechtigter, dem Byzantismus das Wort geredet habe. — Rickert constatirt, daß die Rede des Ministers vom 11. Februar geeignet gewesen, den Lehrerstand zu verletzen. Der Minister habe heute sein Urtheil wesentlich modificirt. — Der Cultusminister bestreitet die Nothwendigkeit, sein Urtheil einzuschränken. Sollte das in irgend einem seiner heutigen Worte gelegen haben, so ziehe er dasselbe ausdrücklich zurück Er habe die Pflicht, dafür zu sorgen, daß an dem reinen Schild des Lehrerstandes kein Makel hafte und deßhalb rücksichtslos die Mängel zur Sprache gebracht, welche er mit amtlichem Auge an dem Lehrerstande erblickt habe. — Strosser bedauert den Kulturkampf, nimmt die orthodoxe Geistlichkeit gegen die Angriffe Langerhans in Schutz und ver- theidigt die Haltung des Ministers in der Lehrerfrage.
Windthorst dankt Strosser für das Wohlwollen gegenüber den Katholiken bezüglich des Culturkampfes. Die Besserung der Verhältnisse in Baden verdankten die Katholiken der Initiative des Großherzoglichen Paares. Dies ließe hoffen, daß a^rch hier eine derarttge Jnittative ergriffen werden würde. Seitens des Centrums werde nichts übertrieben, wie der Minister meine. Die Behandlung, die das katholische Volk zu erdulden habe, mache das Blut in den Adern kochen. Es sei nicht wahr, daß die bisherigen Erfahrungen die Regierung veranlassen konnten, es unter ihrer Würde zu halten, die Verhandlungen mit Rom wieder anzuknüpfen, wie der Minister gemeint habe. Er vermöge nicht einzusehen, warum der Staat nicht die Initiative zu Vereinbarungen mit Rom ergreife. Das sei selbstherrlich, landesväterlich aber nicht.
Der Cultusminister entgegnet, daß ihm ein derartiges Gefühl fernliege. Seine ganze Haltung widerspreche dem. Die Aufforderung zur Initiative müßte an eine andere Stelle gerichtet werden. Bei der Einbringung des kirchenpolitischen Gesetzes habe er ausdrücklich gesagt, weil die Regierung nicht das geringste Entgegenkommen gefunden habe, sei sie gedrängt gewesen, ihrerseits eine Vorlage zu machen.
Windthorst verlangt die Vorlegung der Verhandlungsacten, um entscheiden zu können, ob es der Staat wirklich gegen seine Würde halten müsse, die Verhandlungen wieder aufzunehmen. Die Titel 1 dis 10 werden angenommen, bei Titel 11 werden 1200 «X gestrichen.
Nächste Sitzung' Freitag.
Paei-, 9. December. In dem Zustande der Madame Thiers ist eine leichte Besierung etnqetreten.
Die Kammer der Deputirten berieth heute über das Einnahme-Budget. Der von dem Abg. Brisson eingebrachte Art. 3 beantragt, daß die Güter der Congregattonen den gewöhnlichen fiskalischen Regeln unterworfen werden. Freppel beantragt Vertagung der Berathung über diesen Artikel. Die Vertagung wird mit 353 gegen 127 Stimmen abgelehnt. Brisson, Präsident der Budgetcommisston. greift tn längerer Rede die Congregattonen an und beschuldigt sie, daß sie ihr Vermögen verbergen, um es den Forderungen des Fiskus zu entziehen. Brtsion schätzt die Güter der Congregattonen auf 590 Mill. Frcs. Der Art. 3 wird schließlich mit 356 gegen 113 Stimmen angenommen.
Altenburg, 9. Decbr. DaS bisher aus 10 Städten und 34 Dörfern vorliegende Resultat der Reichstags-Stichwahlen sind 4118 Stimmen für Große (national) und 6391 Stimmen für Kämpffer (Fortschritt).
Lokales.
Gießen, 10. December. sS ch w urger i ch t 8 s l tz u ng.j Am 9. December d. I. wurden von dem Schwurgerichtshof der Provinz Oberhessen folgende Sacken abgeurthellt:
1) gegen Karl Funk von Romrod wegen Körperverletzung mit tödlllchem Erfolg.
Der Hergang der Sacke ist folgender: Die Louis Knterims Wittwe von Romrod besitzt tn genanntem Ort eine Hofraithe, welche aus Wohnhaus, Scheuer- und Hofraum besteht. — Das Wohnhaus stößt unmittelbar an die von Alsfeld nach Gießen führende Staatsstraße, während die Scheuer etwas von dieser Straße ab im Hofe steht. Hinter der Knierim- schen Hofraithe her zieht ein Gäßchen, an welches das Wohnbaus ves Etsenbahnarbeiters Nicolaus Funk von Romrod grenzt. Ueber gedachtem Gäßchen befindet sich nach der Knierim',
Verwischte-.
Mainz, 7. Decbr. Ein schrecklicher Unglücksfall hat sich heute Vormittag ereignet. Das 7jährige Töchterchen eines hiesigen braven Arbeiters ging um 11 Uhr mit anderen Gespielinnen nach der Schule, sein Schwesterchen an der Hand, durch die Heiliggrabgasse, als das Kind vorn Trottoir abrutschte und unter die Räder einer daherfahrenden Rolle aerieth. Die Räder gingen dem unglücklichen Kmde über den Kops, ein schrecklicher Schrei ertönte und gräßlich verstümmelt lag die Kleine tobt auf der Erde. Die Leiche des Kindes wurde den tieföefümmerten Eltern nicht mehr nach Hause gebracht, sondern bircct in das Rochusspital überführt.
Frankfurt, 7. Decbr. In der Nacht zum 20. October, dem Eröffnungstage des Opernhauses, waren eine große Anzahl Pamphlete gegen den Kaiser an den Häusern angeschlagen, die in früher Morgenstunde entdeckt und entfernt wurden. Jetzt ist es endlich dem Chef der Criminal-Abtheilung, Herrn Polizeirath Dr. Rumps, gelungen, die Verbreiter dieser Flugschrift zu ermitteln. Dieselben gehören einer socialdemokralischen Verbindung an. Druckrequisiten derselben, sowie Platten und Formen zu der Flugschrift wurden in dem Dachstocke eines alten Hauses der Judengasse noch oorgefunben. Bereits 16 Personen würben verhaftet; im Besitze Einzelner sollen sich, biefelben com- promittirenbe, Corresponbenzen mit im Auslande wohnenden Agitatoren vorgesunden haben. Einige der Verhafteten sollen bereits Geständnisse gemacht haben. Ob hier schon hochverratherische Handlungen vorliegen ober nur Vergehen gegen das Socialisten- Gesetz, wird die Untersuchung lehren.
Göttingen, 7. Decbr. Die Zahl der immatricuHrten Studirenden beträgt 959 (gegegen 985 im vorigen Semester), davon studiren Theologie 151, Rechte 187, Medicin 149, philosophische Wissenschaften 472 und zwar Philosophie 7, Philologie 126, neuere Sprachen 77, Geschichte 20, Mathematik 134, Chemie 15, Naturwissenschaften 54, Cameralien 2, Lanbwirthschaft 17, Pharmacie 20. Von den immatriculirten Sludiren- ben falle,; auf Preußen 725 (barunter 516 Hannoveraner), auf die übrigen Reichs- länber 190 (darunter 65 Braunschweiger), auf die übrigen europäischen Staaten 19, auf die außereuropäischen Länder 25. Einzelne Vorlesungen besuchen außer den obigen 959 Studirenden 2.
Handel und Berkeyr.
Limburg, 8. December (Fruchtmarkt.) Rother Weizen JL 18.50, Weißer Welzen vMa 00.00, Korn JL 16.35, Gerste JL 10 50, Hafer 6.70, Erbsen JL 00 00, Kartoffeln 0.00. (Durchschnittspreis pro Malter.)
Irischbäcker in Gietzen.
Sonntag, den 12. December. Daniel Rühl, Marktstraße. Martin Lenz, Mark,, platz. Emil Noll, Löwengasse.
Kirchliche Anzeigen der evangelischen Gemeinde ?u Gießen.
Gottesdienst: Sonntag, den 12. December. Morgens 3>/z Uhr: Pfarrer Dr. Naumann. Nachmittags 5 Uhr: Pfarrer Schlosser.
Freitag, den 17. December, Abends 6 Uhr, In dem Gymnasium: Bibelstunde: Pfarrer Dr Naumann.
Die Pfarrgeschäfte für die Woche vom 12. bis 19. December besorgt Pfarrer Dr. Naumann.
Allgemeiner Anzeiger.
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Aufforderung.
7033) Alle Diejenigen, welche Bücher oder Kunstblätter aus dem akademischen Institut für Kunstwissenschaft oder von mir entliehen haben, werden gebeten dieselben vor Ende des Jahres zurückzugeben.
Gießen, den 10. December 1880.
Prof. Dr. H. v. Ritgen.


