Ausgabe 
11.11.1880
 
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Donnerstag den 11. November

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nächsten acht Tagen, Morgens von 9 bis 12 Uhr, frei. Gießen, den 9. November 1880.

Der Hülfsgerichtsschreiber des Untersuchungsrichters I. Becker.

ble ergebene An- grau Kreiling teil, sowie

Telegraphische Depeschen.

Wagner'- telegr. Corrrfpondenz-Burean.

Berlin, 9. Novbr. Der Gesandte in Athen, Herr v. Radowitz, wird sich, nachdem er den Reichskanzler in Friedrichsruhe ausgesucht, demnächst auf seinen Posten nach Athen begeben.

In der Proceßsache Dr. Karl Mayer's in Stuttgart wider den Redacteur derNordd. Allg. Ztg.", Pindter, wegen Beleidigung, beschloß der Strafsenat des Kammergerichts bei der Verhandlung in zweiter Instanz unter Anderen den früheren württembergischcn Minister v. Barnbüler darüber zu vernehmen, ob es wahr sei, daß für den Kläger Mayer in den Jahren bis 1870 wiederholt Geldsendungen aus Fra-kretch nach Stuttgart gelangten, welche die Aufmerksamkeit der würtlembergischen Negierung in hohtm Maße erregten. Ferner sollen Zeugen darüber vernommen werden, daß Marie Kurz in Rosenz im Auftrage d?S Klägers reichsfeindliche Artikel für französische Zeitungen übersetzte und unverhältnißmäßig hohes Honorar dafür direct aus Frankreich erhielt; daß Kläger bis 1868 als Agent Napoleons fungtrte und dafür von der französischen Regierung Bezahlung und später von dem letzten König von Hannover Geld zu Agitationszwecken erhielt.

Nom, 9. Novbr. Garibaldi ist in Affafsio in Ligurien eingetroffen, wo er verbleiben wird. E rbt. nl Jacobini ist angekommen.

Neapel, 9. Novbr. ie Eruption des Vesuvs ist im Zunehmen. Zwei große Lavaströme ergießen sich b s an den Fuß des Kegels.

Stuttgart, 9. Novemb r. Münster»Baumeister Scheu in Ulm ist. gestorben.

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Darmstadt, 8. Novbr. Seine Königliche Hoheit der Großherzog haben Aüergnädigst geruht:

Am 27. Octbr. den Kreisschulinspector Hector Olff zu Offenbach zum Kreisschulinspector für den Kreis Schotten,

den Kreisschulinspector Balthasar Schaub zu Erbach zum Kreisschul­inspector für den Kreis Offenbach,

den Kreisschulinspector Balthasar Rückert zu Lauterbach zum Kreis- schulinspector für den Kreis Erbach, und

der Kreisschulinspector Karl Eckhard zu Schotten zum Kreisschulinspector für den Kreis Lauterbach zu ernennen.

Seine Königliche Hoheit der Großherzog haben Allergnädigst geruht: Am 7. Novbr. dem Kreisarzt zu Vilbel, Medicinalrath Dr. Th. Ni, den Charakter alsG<h imer Medicinalrath" zu verleihen.

m. Darmstadt, 8. November. Der Abgeordnete Schröder hatte s. Z. in der zweiten Kammer den Antrag eingebracht, dieselbe wolle an Gr. Staatsregierung das Ersuchen richten, in baldige Erwägung zu ziehen, wie der starken Vermehrung der dadurch in sittlicher, gesundheitlicher und wnthschastlicher Beziehung nachthelligen öffentlichen Tanzbelustigungen vorgebeugt und deren Abhaltung über eine gewisse Zahl in jedem Jahre hinaus durch beträchtliche Erhöhung der dafür an den Staat zu leistenden Stempelabgaben vermindert werden kann. Der Antragsteller ist nacb den dem Antrag beigegebenen Motiven der Ansicht, daß die Zahl der öffentlichen Tanz­vergnügungen unverhältnißmäßig gestiegen sei und daraus schwere Nachtheile für die Bethelligtcn erwachsen, daß aber eine besondere Gefahr für die kaum aus den Volks­schulen entlassene Jugend darin liege, daß dieselbe ohne elterliche Aufsicht schon ganze Nächte hindurch schwärme, und glaubt eine Abhülfe in der Erhöhung der Stempel­abgaben für solche Belustigungen finden zu können. Ueber diesen Antrag hat nunmehr Namens des 4. Ausschusses der zweiten Kammer der Abg. Grünewald Bericht er­stattet. Derselbe führt aus, wie die gesetzlichen Bestimmunacn vom 13. October 1830 und vom Jahre 1833 genau sagen, an welchen Tagen Conccssi.onen zu Tanzbelustigungen in der Regel nicht verweigert werden sollen, wie sie außerdem für Stadt- und Land­gemeinden, je nach ihrer Größe, bestimmen, wie oft außerdem derartige Concessionen bewilligt werden können, es also ganz in der Hand der Verwaltungsbehörde legen, dieselben zu verweigern, wenn sich Gesuche darum zu oft wiederholen. Es wird we rer bemerkt, eine Vermehrung der Tanzbelustigungen fei nach Mittheilungen der Großh. Staatsregierung nur in drei Städten ein getreten, in allen übrigen nicht; auf dem Lande habe sich sogar eine Abnahme der gedachten Belustigungen bemerkbar gemacht, und eine Erhöhung der Stempelsteuer müsse unter diesen Umständen um so mehr als eine Härte erscheinen, als sie eben schon gegenüber den Steuern, die in den an Hessen grenzenden Staaten erhoben werden, sehr hoch sei und die Unternehmer empfindlich belaste. Der Ansicht des Antragstellers, daß durch eine Erhöhung der Stempelsteuer eine Betheiligung der kaum der Schule entwachsenen Jugend an derartigen Ver­gnügungen verhütet würde, kann der Ausschuß nicht zustimmen, glaubt vielmehr, daß eine Verschärfung der bestehenden Bestimmungen, wie sie von Großh. Regierung in Aussicht gestellt wird, mehr geeignet ist, solchen Ausschreitungen zu begegnen. Der Ausschuß schlägt daher vor, dem Antrag deS Abg. Schröder keine Folge zu geben.

Der Finanzausschuß der zweiten Kammer beantragt nach einem desfalls von dem Abg. Wolfs kehl erstatteten Bericht, die Kammer wolle ihre Zustimmung dazu ertbeilen, daß für die früher näher bezeichnete Geländeerwerbung zum Zweck der Anlage von Kohlenlagerplätzen bei der Main - Neckar-Bahn - Station Darmstadt die Summe von 34,000 X zu Lasten des hessischen Baukapitals der Main-Neckar-Bahn aufaewendet werde.

Heute Nachmittag findet eine Sitzung des Gesetzgebungsausschusses der zweiten Kammer statt, worin der Abg. Schröder den an daS Plenum der Kammer zu erstattenden Bericht über den Gesetzesentwurf, die Ausübung und den Schutz der Fischerei betreffend, vortragen wird.

m Darmstadt, 9. November. sZweite Kammer der Stände. 56. Sitzung.j Als neue Einläufe verkündigt der Präsident u. A. einen Antrag der Abgeordneten Heinz erling und Schröder auf Erbauung einer Secundärbahn von Bensheim durch den Odenwald im Anschluß an die Bahn von Amorbach nach Miltenberg auf Staatskosten sowie eine Interpellation des Abg. Stephan (Osthofen) in Bezug auf die Schreibart bei den Zustellungen der Gerichtsschreibereien. Abg. Wolfskehl erstattet Namens des Finanzausschusses Bericht über eine Anzahl von Anträgen, welche eine Steuerreform bezwecken. Der Ausschuß beantragt mit Nuckstcht auf das baldige Ende der Landtagsperiode, diesen Anträgen keine Folge geben. Die Kammer tritt sodann in die Generaldebatte des Gesetzesentwurfes, den Bau und die Unterhaltung der Kunststraßen im Großherzogthum betreffend. Die Majorität des besonderen Aus­schusses beantragt, die zweite Kammer wolle Großh. Staatsregierung er|ud)en, den vorgelegten Gesetzesentwurf zurückzuziehen und der Kammer einen Gesetzesentwurf vorzulegen, worin dem Grundsätze Rechnung getragen wird, daß die Vicinalwege für die Folge unter den durch das Gesetz zu bestimmenden Voraussetzungen von den Pro-

(, r, . . _ .. q, , , _ Brei- vierteljährlich 2 Marr 20 Pf. mit Bringerlohn.

©r^emt tLöttch mit Auonahme des Montags. Durch die Post bezogen vierteljährlich 3 Mark 50 Pst

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vinzen übernommen und auf deren Kosten unterhalten werden. Minifterialrath Jaup rcchtfertigt das in der Vorlage festgehaltene Princip, wonach der Bau und die Unterhaltung der Vicinalstraßen für die Folge Sache der Kreise sein soll, indem er darauf binweist, daß der Schwerpunkt der durch die neuen Verwaltungsgesetze ein- gesührten Selbstverwaltung in den Kreisen liege. Die Regierung müsse entschieden an ihrer Vorlage festhalten. Der Ausschuß sei namentlich den Nachweis schuldig geblieben, daß die einzelnen Kreise nicht in der Lage seien, die ihnen zu Übertragende Last zu tragen. Abg. List würde einer Gesetzesvorlage zustimmen, welche die Kosten aller im Lande bestehenden und noch herzustelleiiden Vicinalslraßen dem Staate Überweise, schließt sich jedoch vorerst dem Antrag der Majorität des Ausschusses an. Abg. Wolf stehl spricht für die Vorlage unter Hinweis auf die jetzt bereits vorliegende bedeutende Belastung der Städte. Abg. jlücble r ist zwar principiell für lieber; Iragung.der Bau- und Unterhaltungspslicht der Vicinalstraßen auf die Provinzen, er­blickt jedoch in dem vorliegenden Gesetze erneu solchen Fortschritt gegenüber dem bis­her bestandenen Zustand, daß er namentlich mit Rücksicht auf die kategorische Erklärung ter Regierung für den Entwurf eintritt Abg. Pfannsticl ist in erster Lime für Uebernahme der Vicmalstraßen durch den Staat, in zweiter Lime steht er auf dem Standpunkt der Majorität des Ausschusses. Minifterialrath Fi.uk weist darauf hin, daß die Ausgaben höher sein werden, wenn die Straßen von Seiten der Pro­vinzen übernommen werden, als wenn dies von Seiten der Kreise geschieht- Abg. Jost ist für die Gesetzesvorlage, die er für eine wesentliche Verbesserung des seitherigen Zustandes hält. Abg. Muhl hält den Entwurf-nicht für acceptabel, da der Bau einer Straße auch innerhalb eines Kreises nur eine Sache des Staates sei und jede Straßenstrecke einen Theil des Weges bildet, welches den Staat durchziehen solle. Weiter erblickt er in dem Entwürfe eine Belastung der entlegenen Gegenden. Abg. Baur ist auch princchiell für den Antrag der Majorität des Ausschusses, im Interesse des Zustandekommens des Gesetzes, jedoch erklärt er sich für den Entwurf. v. Wed e- kind spricht für Uebernahme des Vicinalwegbaues durch den Staat und wird für den Majoritätsantrag stimmen. Minifterialrath Fink stellt eine Proposition der Re­gierung in Aussicht, wonach der Betrag von P/z Millionen Mk. aus den Erträgnissen des Verkaufs der Main-Weser-Bahn zur Bildung vor^Provinzialfouds verwandt werden soll. Abg. Schröder will in erster Linie den Staat und in zweiter die Provinz zum Bau und der Unterhaltung der Vwinalftraßen herangezogen haben. Die Abgg. Schmalbach und Haustein sind für den Ausschußautrag, Ellenberger für die Vorlage. Fortsetzung der Generaldebatte morgen.

Berlin, 8. November. £er Etat pro 188182 erwähnt U. A. die traurige Tbatsache, daß die Inhaber drs alten fernen Kreuzes ausgestorben sind und die Ausgabe für diesen Titel erspart werden konnte. Die Ge- sammtschuld Preußens im Jahre 188182 soll circa 1,935,000,000 X,. betragen.

i ^chulstraße B. IS.

Die auf Martini l. I. fälligen Domanialgelder für Holz, Zeitpacht und Waldnebennutzungen aus den Großherzoglichen Oberförstereien Grünberg und Nieder-Ohmen können noch ohne Mahnung bis zum 25. November 1880 hierher gezahlt werden.

Wir ersuchen die betreffenden Großherzoglichen Bürgermeistereien dies rechtzeitig öffentlich bekannt machen zu lasten.

Grünberg, den 11. November 1880. Großherzogliche Dtstricts-Einnehmeret Grünberg.

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In der Untersuchung gegen Jean Euler von Trais a. d. Lda., welcher verschiedener in Gießen mittelst Einsteigens verübter Diebstähle überführt unv geständig ist, sind nachfolgend verzeichnete, nicht recognoscirte Gegenstände, welche vermuthlich gestohlen sind, affervirt:

ein weißes baumwollenes Tischdeckchen mit eingenähter schwarzer Verzierung,

ein feines Herrnhemd mit feinem Leineneinsatz, ein leinenes weißes Taschentuch, gothisch K. K. gezeichnet.

Denjenigen, welchen dergleichen Gegenstände gestohlen sind, stehl die Einsichtnahme der Affervaten im Justizgebäude, Zimmer Nr. 64, binnen der