;rn*t Freu
Mittwoch den 11. August
1880
Mr. iss
NedaetionSbureaur 1 Schulstraße B. 18. «xpeditionsbureaur f öt9Ul1tIUß
c (Heft. Stamm).
Deutschland.
Dorstand.
Teilnahme bei
>rblie<>enen'
kl
Hauturnfrst.
-e TurnseK.
gebeten.
er Vor-avd.
F
16
16
20
16
16 9 4
>ends 8 Uhr
umfang
oberes Local.
ttfeder»
• bai fett- . ' nunb aiife1*1®1
t» "•'
<ie^'
4
5H
Loealreglement,
die Benutzung der Straßen von Hungen nach Laubach, sowie von Hungen über Hof-Graß und Rodheim nach «angd innerhalb des Kreises Gießen mit schwerem Fuhrwerk betreffend.
Nach Anhörung der Localpolizeibehörden und mit Zustimmung des Kreisausschusses für den Kreis Gießen wird mit Genehmigung Großherzogliche» Ministeriums des Innern und der Justiz vom 29. Juli 1880 zu Nr. M- I- 16374 hiermit angeordnet: ,
1) Die Räder der Lastfuhrwerke, welche die Straßen von Hungen nach Laubach, sowie von Hungen über Hof'Graß und SKobljeim nadj Langd innerhalb des Kreises Gießen gewerbsmäßig oder regelmäßig, wenn auch nur zeitweise mit Erzen, Eisen, Kalk, Steinen, Steinkohlen, Schwerspath, Natron, sowie in Kalk oder Schwerspath eingekochtem Holzessig befahren, müssen eine Felgenbreite von wenigstens 12 Centimeter haben.
2) Die Eigentümer der unter 1 bezeichneten Fuhrwerke, deren Räder die erwähnte Felgenbreite nicht haben, werden nach § 366, pos. 10 des Strafgesetzbuchs für das Deutsche Reich mit Geldstrafe bis zu sechszig Mark oder mit Haft biS zu 14 Tagen bestraft.
3) Gegenwärtige Vorschriften treten mit dem 1. October 1880 in Kraft.
Gießen, den 2. August 1880. Großherzoglichcs Krcisamt Gießen.
Dr. Boekmann.
Kaufgebot von 7,000000 Frcs. refüstrt worden war. Um eine zutreffende Basis für den Werth der Anstalt zu erhalten, müßte man das von der fran- zdfischen Regie Verwaltung effektiv verwendete Anlage- und Betriebscapital am
1. October 1870 kennen. Ohne genaue Kenntniß dieser Ziffer ist es absolut nickt möglich, eine Ertrags-Berechnung aufzustellen, welche sich zu einem Ver. gleiche mit dem Ertrage von Privat - Etablissements verwenden ließe. Privat- Industrielle annecliren keine Fabriken. Sie müssen das Bau- und Betriebs- Capital vollständig beschaffen, und können auch nicht aus anderer Leute Leder bequem Riemen schneiden, wie es die Reichsverwaltung im vorliegenden Falle aethan hat. Bis uns die „Post" den Beweis erbracht haben wird, daß das Anlagecapital effectiv nicht größer war, als 7,3 Mill. M., müssen wir daher ihre Argumentation, soweit die Rentabilität der Fabrik in Frage kommt, entschieden als mißlungen erklären. Nicht bester steht es um den Versuch, den Ausspruch Engel's von der Calamiiät der übertriebenen Ausdehnung des Zivi- schenhandels auf die vorliegende Frage anzuwenden. Wir halten diesen Ausspruch im Princip für richtig, können jedoch nicht zu der Folgerung gelangen, daß der Staat berechtigt sei, dem Ueberhandnehmcn des Zwischenhandels dadurch zu steuern, daß er demselben seinerseits eine ruinöse Eoncurrenz macht. Denn selbst die „Post" wird nicht in Abrede stellen, daß der Zwischen- resp. Kleinhandel nicht mit solchen minimalen Gewinnen bestehen kann, wie dieselben bei der Straßburger Manufaktur von ihr herausgerechnet werden. Im Tabaksgeschäfte muß der Fabrikant mindestens einen Geschästsgewinn von Brutto 10 »(St, der Kleinhändler einen solchen von 20 pCt. erzielen, wenn er cxistl- nn und seine Steuern bezahlen will. Die „Post" räumt ein, daß die Tendenz der Regierung darauf gerichtet ist, diese „Calamität" der unnützen Zwischenhändler zu beseitigen. Das scheint uns aber doch nicht der Achtige Weg zu fein um solche tiefgreifende Veränderungen in den ganzen Grundlagen des Wirtschaftssystems anzubahneu. Will der Staat in solcher Weise vorg-hen, - was allerdings mehr dem Systeme der Herren Bebel und Lwbknech entsprechen würde, als dem System eines Reiches, i" welchem das Socialisten- gesetz soeben erneuert worden ist, - s° müßte er doch damit beginnen, den betr Gewerbetreibenden ihre Steuern zu erlaffen und ihnen -ine andere Ext- stenz zu verschaffen. Keineswegs kann es aber gebilligt werden, daß der heutige Staat, welcher an seine Bürger nach jeder Richtung so kolossale Anforderungen stellt, ohn7 Weiteres einzelne Geschäftszweige ruinirte und dieses Vorgehen damit rechtfertige, daß er die Calamität des Zwischenhandels verringert habe.
— Wie jetzt durch authentische Documente dargestellt ist, haben zwei Breslauer Gerichte auf Antrag des dort,gen P°Uz"'Präsidiums angeordnet, daß die für eine große Anzahl von Personen (circa 3000!) antommcnfcen Briefschaften auf der Post mit Beschlag belegt werden, weil diese Personen von der Polizei als Sozialdemokraten bezeichnet worden; der Zweck tfi, der aeh.imen Verbreitung sozialdemokratischer Druckschriften des in London lebenven Most auf die Spur zu kommen. Die Maßregel, welche die Erörterungen der Presse und die sonstige politisch- Discussion vielfach beschäftigt , hat besonders das Interesse der ehemaligen Mitglieder jener großen Permanen en Reichstags. Commission erregt, welche die Reichs-Justizgesetze b-rieth; denn d e Fr-ge, unt r welchen Voraussetzungen das Briefgche.mnch verletzt werden dürfe, bat bamalS in dec Commission eine heftige Debatte veranlaßt, welche mehrere Sitzungen auMllte unb die Entscheidung, welche als § 99 in die Strafprozeßordnung überging,' war von liberaler Seite gerade in der Befürchtung bekämpft worden dast Consequenzen, wie die jetzt in Breslau einqetretene, sich daran knüpfen fÄnnten ctntereflant ist aus den damaligen Verhandlungen be£ Justiz - Commission des Reichstages die Aeußerung des sächsischen General-Staatsanwalts, Aba Dr von Schwarze, die dahin ging, daß eine Beschlagnahme von Briefen, von Mtisch bewegten Zeiten abgesehen, hauptsächlich nur zur Anwendung gegen Gaunereien professionelle Dieberei und gegen die sogenannten Hoteldiebe zur V5)aunevt:iui, piuiqpv Beschlußfassung über die betreffenden
Anwendung komme. Hätte man Del ver 11 f0 würbe
habe Damals stellte u. A. der Abg. Wolffson den Antrag, wonach die Be-
N2'°>die
* ntmtnt.
Regimentswsi d°h ich nach ölelit misch» ininciroH chiral Bauen 85. ,
Berlin, 7. August. Die „Post" stellte cs neulich entschieden in Abrede, daß die Kaiserliche Tabaksmanufaktur in Straßburg ohne Gewinn oder «ar mit Verlust arbeite. Das Betriebs-Capital einschließlich der Gebäude, Maschinen, Vorräthe, so calculirt das freiconservative Blatt, werde in den Materialien", welche die süddeutschen Tabaksfabrikanten ihrer neulichen Ein- gab- beifügten, auf 7,300,000 M. angegeben. In den Jahren 1875-77 habe die Enquete-Commission eine „Verzinsung" des Anlage- und Betri-bs-Capitals von 5Vo pCt. ermittelt. Im Jahre 1878 belief sich der Ueberschuß auf rund 500 000 JL Rechne man davon nach der Auffassung der Beschwerdeführer
2 pEt. Abschreibung von den Gebäuden und 10 pCt. von den Maschinen ab,
io verbleibt eine Verzinsung von 5 6 pCt. des Capitals. Erwägt man, daß
b«r Staatscredit in diesen Jahren etwa 4,a pCt. zur Verzinsung erfordert habe so bleibt roch für die Landeskaffe für Etsaß-Lothringen ein Gewinn von 1 o—l , vCt. über di- Selbstkosten. Der Betrieb der Tabaksmanufaktur sei Met ein ganz normaler. Als Aciiengesellschaft hält- dieselbe 5-/, pCt. Divi- benfce „alljährlich" bezahlen können, oder wenn ein Theil des Capitals durch Obligationen aufgebracht wäre, sogar 6% pCt. Dividende. Aus diesem Grunde könne man nicht begreifen, mit welchem Rechte die Thätigkeit d-r $a6rit gerade von der sreihändlerischen Preffe bemängelt werde welche doch in der unbeschränkten Eoncurrenz das wirthschastliche Panacee erblckt. Dessenungeachtet werde die Manufaktur gerade von dieser Seite fortwährend ange- feinbet? Man fürchte offenbar, es könnten bem Volke bie Augen darüber auf- gehen, wie wenig richtig cs sei, daß der Staatsbetrieb sich unvorthetlhafter und theurer stelle, als der Privatbetrieb. Die Straßburger Tabaksmanufakiur beweise vielmehr handgreiflich, daß dieser Einwand gegen das Monopol cm durchaus hinfälliger sei, daß der Staat ebenso rationell unb billig probuctren könne, als bie Privatinbustrie. Daneben zerstöre bet Vorgang bie Illusion von der Fürsorge der Freihändler für den Consumenten, für das Tabaks- pfeischen des armen Mannes. Wenn die Manufaktur dem Publikum gute Maare zu wohlfeilen Preisen liefere, fo habe man von dieser Seite am wenig- sten Ursache, sich zu beschweren. Endlich erblickt die „Post" in dem direkten Verkehr der Manufaktur mit dem rauchenden Publikum einen auf gesunden Wirthschaftsprincipten beruhenden Weg zur Umgehung des bis zur Ealamitat für bie Consumenten gesteigerten Zwischenhandels. — Dazu bemerkt die Demokr. Corresp.": Was zunächst die Rentabilitäts-Ber-chnung betrifft, so steht dieselbe auf durchaus schwachen Füßen. Die Enquete-Commission hat feie Zabre 1875—77 als normale Geschäftsjahre bezeichnet. Nun betrug im Durchschnitt derselben der Bruttc-Ueberschuß 430,000 M. Zieht man hiervon di, >r,t Amortisation ersorderlichen 90,000 M. ab, so verbleibt ein Nettogewinn von 340,000 M. ober 4,6 pCt. In den drei Normaljahren war dem- nach der Gewinn auf Grundlage der Rechnung der „Post" ein minimaler von etwa 0. pCt. Bet einem solchen Gewinn kann die Privatindustrie, welcher das Capital in der Segel theurer zu st-h-n kommt, als 4,a pCt-, nicht mit Erfolg arbeiten. Geht man um 2 Jahre hinter die Normatjahre der „Post
f0 flnbet man im Jahre 1873 ein Deficit von 900,000 im Jahre Nein solches von 50,000 Dies sei indeß nur nebensächlich erwähnt, weil diesen beiden Jahren wieder solche mit großen Gewinnen vorangehen, lieber die Hauptfrage aber, welche hier in Betracht kommt, geht das sreicon- servativr Blatt mit Stillschweigen hinweg. Wir fragen: Aus welchen Grundlagen ruht die Bewerbung des ganzen Etablissements der Tabaksmanusaktur mit 7 000 000 M ? Diese Summe entspricht keineswegs den wirklichen to* 2 * * 5 * 7 * großen Areal, ihren weitläufigen Gebäuden
Mitthellnng enthielt die Fabrik am 1- Dctober 1870 für 7,153787’ grc«. Rohtabake. Diese Schätzung ist vom Director der Fabrik vorgenommen wor dem Schon aus dieser Ziffer ist ersichtlich, daß das Gesammt-Anlag-capital aur Zeit der U-bernahm- der Fabrik ein weit höheres gewesen fein mich, als
7 300 000 AL Diese Ziffer ist zwischen der Reichsregiernng unb der elfafp
Meßmer Mnzeiger
Anzeige - M A«isM fit den Kmr Gießen.
, r v s «« j Preis vierteljährlich 3 Mark 20 Pf. mit Bringerlohn.
Erscheint täglich mit Ausnahme des MontagS. Durch die Post bezogen vierteljährlich 2 Mark 50


