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Nr. 106. Samstag dm 8. Mai 1880.
Meßmer Mneiger
AMige- imi AmtsblM fit de« Kreis Gieße«.
NedaettorrSbirreau r
Gxpeditionsburcarr r
j Schul st raße B. 18.
Erscheint täglich mit Ausnahme des MonlagS.
Preis vierteljährlich 2 Mark 20 Pf. mit Bringerlohn. Durch die Post bezogen vierteljährlich 2 Mark 50 Pf.
Amtlicher Hheit.
Gießen, am 4. Mat 1880.
Betreffend: Die Ortstafeln.
Das Großherzogliche Kreisamt Gießen
an -ie Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises.
Diejenigen, welche noch im Rückstand sind, erinnern wir an die alsbaldige Erledigung des Amtsblatts vom 1. v. Mts. in obigem Betreff. ____________Dr. Boekmann.
. Keutschkand.
N § Mai. Das Großherzogl. Regierungsblatt (Beilage
1. Bekanntmachung Großherzoglichen Ministeriums des Innern und der Justiz, die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft im Großherzogthum betreffend.
2. Uebersicht der für das Jahr 1880 von Großherzoglichem Ministerium des Innern und der Justiz genehmigten Umlagen zur Bestreitung von Communal - Bedürfnissen in den Gemeinden des Kreises Schotten.
3. Uebersicht der für das Jahr 1880 von Großherzoglichem Ministerium des Innern und der Justiz vorgesehenen Umlagen zur Bestreitung von Communal - Bedürfnissen in den israelitischen Religions-Gemeinden des Kreises Offenbach.
4. Ordensverleihungen.
5. Ermächtigungen zur Annahme und zum Tragen eines fremden Ordens. Se. König!. Hoheilt der Großherzog haben allergoädtgst geruht: am 25. März dem Leibkammerdiener Theodor Logoz, dem Hoffourier Haushofmeister Karl Meck und dem Kammerdiener Philipp Wolf die Erlaubntß zur Annahme und zum Trogen der von Sr. Moj. dem Kaiser von Rußland den beiden ersteren verliehenen großen, sowie der dem letzteren verliehenen kleinen goldenen Verdienstmedaille am St. Annenbande, am 27. März dem Geheimen Finanzrath Menges zu Darmstadt die Eimächtigung zur Annahme und zum Tragen des ihm von Sr. Maj. dem Kaiser von Rußland verliehenen St. Stanislaus- Ordens 2. Kl"ffe mit dem Siern zu ertheilen.
6. Dienftnachrichten. Se. Königl. Hoheit der Großherzog haben aller- gnädigst geruht: am 27. März den Rittmeister und Escadronschef im 2. Dragoner-Regiment Egenolf Frhrn. Röder von Diersburg zum Kammerherrn zu ernennen.
Am 28. Febr. wurde der Kanzleidtener Adam Götz bet dem Ministerium der Finanzen zum Kanzleidtener bet der Ober-Rechnungskammer, am 12. März wurde der Feldwebel im 3. Infanterie Regiment Nr. 117 Joh. Gg. Weniger aus Leihgestern zum Mtnistertal Kanzletdiener bet dem Ministerium der Finanzen ernannt; am 24. März wurde dem Schullehrer Heinrich Möser zu Rommelhausen die Lehrerstelle an der Gemetndeschule zu Blofeld, am 27. März wurde dem Schullehrer Friedrich Winter zu Lang.Oöns eine Lehrerstelle an der Gemetndeschule zu Altenstadt, an demselben Tage wurde dem Schulamts- Aspiranten Eduard Adolph aus Machtlos eine Lehrerstelle an der Gemeindeschule zu Weickartshain übertragen; an d<ms. Tage wurde der von dem Herrn Grafen zu Gbach-Erbach auf die Lehrerstelle an der Gemetndeschule zu Reichelsheim i. O. präsenttrte Schulamts-Aspirant Heinrich Peter Bormuth aus Gadernheim auf diese Stelle bestätigt; am 28. März wurde der seitherige Landgerichtsdtener-Substitut zu Seligenstadt Jacob Gärtner zum Amtsgerichts- diener bet dem Amtsgerichte Gernsheim, an dems. Tage wurde der Forstwart der Forstwartei Wingershausen Johann Georg Haustein zum Amtsgerichts- diener bei dem Amtsgerichte Schotten, am 2. April wurde der Amtsrichter bet dem Amtsgerichte Mainz Hugo Forch zum stellvertretenden Richter bei , dem Rheinschtfffahrtsgerichte, am 5. April wurde der Bauaufseher Friedrich Maus zu Büdesheim zum Steueraufseher ernannt.
7. Ruhestandsversetzungen. Se. Königl. Hoheit der Großherzog haben allergnädigst geruht: am 18. März den Hofmusiker Karl Dequis temporär in den Ruhestand zu versetzen.
Am 5. April wurde der Schullehrer an der Gemeindeschule zu Eichelsachsen Johann Theodor Krömmelbetn auf sein Nachsuchen in den Ruhestand versetzt.
8. Concurrenzeröffnungen. Erledigt find: Drei Lehrerstellen an der Volksschule zu Darmstadt mit einem Anfangsgehalte von je 1350 Jt. jährlich. Zwei von diesen Stellen sind mit evang. Lehrern und eine davon «st mit einem kath. Lehrer zu besetzen.
m. Darmstadt, 4. Mai. ^Bericht Großh. Ob er-Consi stör IUM s an die Landessynode.) Die Ein- und Durchführung der Kirchenoerfassuag gibt dem Ober-Consistorium Anlaß, einiger betrübenden Erscheinungen zu gedenken. Der Bericht jagt: „In der That hatte eine Anzahl Geistlicher und Gememdeglieder Bedenken, sich der Verfassung zu unterwerfen, weil sie ihren Bekenntnißstand in derselben nicht genügend gesichert glaubten, und wenn auch bei ruhiger Erwägung der größte Theil derselben diese Bedenken für unbegründet erkannten, so zeigten sich doch einige Geistliche bei Durchführung der Verfassung fortgesetzt renitent, so daß das Kirchenregiment zu seinem Bedauern zu deren Entlassung schreiten mußte. Da ein, wenn auch nur geringer Theil der Gemeindeglieder ihre Ansichten thcilte, aber ein förmlicher Austritt aus der Landeskirche nach Vorschrift der bestehenden Gesetzgebung nicht erfolgte, da ferner einzelne dieser Geistlichen fortfuhren, geistliche Functionen auszuüben, so
wurden sie wegen Uebertretung der Staatsgesetze von den zur Handhabung der Gesetze berufenen Staatsbehörden zur Verantwortung gezogen und bestraft. Nach Erscheinen des Gesetzes vom 10 September 1878, die bürgerlichen Wirkungen des Austritts aus einer Kirche oder Religionsgemeinschaft betreffend, ist nunmehr der Austritt verschiedener dieser Geistlichen und der ihnen anhängigen Gemeindeglieder aus der Landeskirche erfolgt und das Kirchenregiment kann sich nur freuen, daß hierdurch dem seitherigen Zustand, welcher zu sehr unangenehmen Erörterungen in öffentlichen, namentlich in englischen Blättern über angebliche Gewissensbedrückung Seitens des Hessischen Kirchenregiments geführt hatte, ein Ende gemacht wurde.
Eine andere betrübende Erscheinung zeigte sich, als die tn Folge der Kirchenverfassung zu größerer Selbsiständigkeit gelangte evangelische Kirche sich veranlaßt sah, von dem ihr durch Staatsgesetz verliehenen Rechte der Selbstbesteuerung Gebrauch zu machen. Das dringende, allerseits anerkannte Bedürfmß, die Gehalte der Geistlichen aufzubcssern, und der Umstand, daß der Staat nur in beschränktem Maße Zuschüsse zur Bestreitung der Bedürfnisse der evangelischen Küche leisten zu sollen glaubte, veranlaßte die deßfallsigen mit sehr großer Stimmenmehrheit gefaßten Beschlüsse der ersten Landessynode. Es ist bekannt, daß durch diese Beschlüsse, insbesondere durch die Anordnung der Kirchensteuer, in einem Theile des Großherzogthums, namentlich in Rheinhessen, eine bedauerliche Erregung sich bei Gemüther bemächtigte, und daß in letztgenannter Provinz nicht wenige Austritte aus der Landeskirche erfolgten. In einigen Gemeinden, in welchen tue Mehrzahl der evangelischen Gemeindeglieder sich der Austilttsbewegung angeschlossen hatte, wurden zugleich Ansprüche auf das Eigentum oder,, dos Verfügungsrecht über die Kirchen, Pfarrhäuser, Pfarrbesoldungs- gühfr ic. ^erhoben, welche theils zu einem Einschreiten der staatlichen Verwaltungsbehörden, theils zu Rechtsstreiten Veranlassung gaben. Das Kirchenregiment hat selbstverständlich das gute Recht der evangelischen Kirchengemeinschaft nach allen Seiten zu vertreten sich bestrebt, cs hat auch da, wo in Folge der herrschenden Aufregung oder in Folge unheilvoller Rathschläge Rechtsverletzungen zu Tage traten, nicht ohne Erfolg den Schutz der Staatsbehörden angerufen; cs hat die Bewegung aufrichtig bedauert, konnte fiep aber nicht durch dieselbe zu Schritten oder Maßregeln veranlaßt sehen, welche mit den Beschlüssen der Synode nicht >m Einklang stehen. Das Kirchenregiment hofft von dem gesunden Sinn des evangelischen Volkes, daß der ferneren ruhigen Entwickelung der Verfassung keinerlei Hemmnisse bereitet werden, es hofft, daß es dem gemäßigten und doch zugleich festen Verhalten der evangelischen Bevölkerung und dem tactvollen Auftreten der Geistlichen gelingen werde, irrige Ansichten zu berichtigen und den Frieden in den Gemeinden wieder herzustellen."
Der Bericht constatirt, daß, abgesehen von den erwähnten Verhältnissen, die Kirchenverfassung ohne Störung ein- und durchgeführt wurde und bemerkt noch, daß in Verbindung mit der oben erwähnten rheinhessischen .Auslnttsbewegung in einer Anzahl evangelischer Gemeinden von den Kirchenvoi ständen und Kirchengemeinde- vertretungen Adressen an das Kirchenregiment gerichtet wurden, welche ,m Gegensatz zu den von der Mehrheit der Landessynode gefaßten Beschlüssen Verstärkung des Laien-Elcments in den Synoden und weitergehende Mitwirkung der Gemeinden bei der Besetzung der Pfarrstellen wünschten, und für den Fall der Nichtgewährung ihrer Wünsche Niederlegung ihrer Functionen in Aussicht stellten. Auf den ihnen zu Theil gewordenen Bescheid hat die große Mehrzahl der Bittsteller sich nicht geweigert ihr Amt fort zu versehen; nur in einer Gemeinde legten Kirchenvoi stand und Gemeindevertretung ihre Functionen nieder, eine Neuwahl kam nicht zu Stande und das Kirchcn- regiment sah sich deßhalb gcnöthigt, mit Zustimmung der höchsten Staatsbehörde eine kommissarische Verwaltung des Kirchenvermögens anzuvrdnen. Hiermit schließen die allgemeinen Bemerkungen des Berichtes und es folgt die Darstellung des kirchlichen Zustandes in den Gemeinden auf Grund der stattgehabten Kirchenoisitationen.
Berlin, 5. Mai. Reichstag. Der Antrag der Gewerbe-Commission betreffs Einschränkung des Hausirbetr'.ebes wird nach unerheblicher Debatte angenommen. — v. H erkling berichtet über die Eommissions-Anträge wegen Abänderung der Gewerbeordnung bezüglich des Jnnungswesens. Delbrück kann die Reconstriiction der Innungen nur bis zu einem gewissen Grade billigen. Den Innungen obrigkeitliche Functionen und Befugnisse zu übertragen, namentlich die Aufsicht über das gesummte Lehrlingsund Gesellenwesen und die Abnahme der Prüfung, sowie ihren Mitjiliedern das alleinige Recht zum Halten von Lehrlingen einzuräumen, halte er für verderblich und unzulässig. Er wolle freiwillig zusainmentretenden Innungen gern Rechte gewähren, welche sich mit der Freiwilligkeit vertrugen, wie die executivische Beitreibuug der Beiträge. Hauptbedingung für ihn bleibe aber, daß kein direkter oder indirecter Zwang zum Eintritt in die Innung ausgeübt werde. — v- Helldorf tritt für die Commissions- Anträge ein gegenüber Deldrück's Ausführungen. — Wöllmer erklärt, die Fortschrittspartei stehe der Organisation des Handwerks mit großer Symputhe gegenüber, verlange aber, daß die Associationen unter Selbstverwaltung stehen, nicht, wie man hier Vorschläge, unter Verwaltung der Polizei. Die Statistik zeige, daß die freien Associationen viel größere Erfolge aufzuweisen hätten als die Innungen. — Stumm begründet seine Anträge und empfiehlt der Regierung, unter allen Umständen auf Einführung obligatorischer Prüfungen für Bauhandwerker Bedacht zu nehmen. — Die Debatte wird geschlossen. — Die Commissionsvorlage wird nebft den Anträgen Stumm mit 125 gegen 102 Stimmen angenommen. Nächste Sitzung Freitag. Tagesordnung: Wuchergesetz, Viehseuchengesetz und Vertrag mit der Schweiz.
Berlin, 5. Mat. Der Antrag Lasker, betr. Die Einverleibung der Hamburgischen Vorstadt St. Pault in die Zollltnie, ist jetzt beim Reichstags- Bureau eingereicht. Die Hamburger Abgg. Wolffson und Mörtug, welche von der Audienz bei Fürst Bismarck zurückgekehrt sind, haben jenen Antrag nicht mitunterzetchnet. In der heutigen Bundesrathösttzung, welcher die Frage betreffs Altonas und Hamburg-St.-Paulis vorltegt, soll Fürst Bismarck selbst den Vorsitz führen.
— Dem Bundesrathe ist ein Präsidial-Antrag zugegangen, betr. die Zusatzacte zur Schtfffahrtsacte für die Donaumündungcn.


