Ausgabe 
7.12.1880
 
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Dienstag den 7. December

1880

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Erscheint täglich mit Ausnahme des Montagö

Gießen, am 3. December 1880.

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Betreffend: Die Taubstummen-Statistik im Großherzogthum Heffen.

Das Großherzogliche Kreisamt Gießen

an die Schulvorstände des Kreises.

Wir erinnern diejenigen ton Ihnen, welche noch im Rückstände sind, an die Einsendung de- in obigem Betreff zu erstattenden Bericht-. Dr. Boekmann. _______________________________

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Bekanntmachung.

Neuerdings kommen wieder Viele außer der zulässigen Zett ans Amtsgericht und Manche berufen sich sogar auf ihre Burgermeist», die ihnen gesagt hätten, sie würden stet- angenommen werden. Wir erwarten von den ^Großherzogltchen Orttgerichtsvorstehern, daß sie die Leute im Gegenthetl belehren, wann die geeignete Zeit ist, und bringen nochmal- zur allgemeinen Kenntniß, daß, abgesehen von sehr dringenden Fällen und selbstverständlich voni Vorladunge: , die Richter nur Mittwochs zu sprechen sind, Anträge bet den Gerichtsschretbereten aber gestellt werden können jeden Mittwoch und Samstag, Morgens zwischen 10 und 12 Uhr, an den anderen Wochentagen Nachmittags zwischen 3 und 5 Uhr.

Gießen, den 1. December 1880. Großherzogliches Amtsgericht Gießen.

Langsdorfs.

den Bemerkungen des Abg. Böhm spricht Abg. Grünewald für den Miuoritäts- antrag, besonders betonend, daß neben den finanziellen auch bie volkswirthschaftlichen Rücksichten maßgebend sein müssen. Ministerialrath Fink verweist aus die stets sinkende Frequenz der Oberhessischen Bahnen, auf ^inAussichtgenEmcneirbe- deutenden Aufwendungen für dieselben, in Bezug aus Bedurfmsse ,m Bahnhöfe Gießen, auf Beschaffung anderen Betriebsmaterials u. s. w. und rechtfertigt daraus das Be­streben der Regierung, nach Möglichkeit zu sparen. Man habe die Frage erwogen, ob dort nicht Secundärbetrieb einzuführen sei, doch habe sich ergeben, daß man ^ann auf alle Anschlüsse verzichten müsse. Die Regierung weise Übrigens d-e Entscheidung dieser Frage noch nicht von der Hand. Die Berathung wird morgensortgeietzt. In einer heute Nachmittag 1M= Uhr stattfindenden Sitzung wird die Besprechung einer Reihe von Antworten erfolgen, welche die Regierung auf Interpellationen ertheilt hat.

- Darmstadt, 4. Decbr. Auf bie in der Sitzung der zweiten Kammer der Stäube vom 12. November gestellte Interpellation des Abg. Dr. Osann in Betreff bes Feuerlöschwesens im Großherzogthum hat unterm 16. v. Mts. bet Minister bes Innern und der Justiz, Frhr. v. Starck, Exc., in einem an den Präsidenten der zweiten Lämmer gerichteten Schreiben erwidert:

Die Großh. Regierung erkennt bie Wichtigkeit der in der Jnterpella- Hon angeregten Fragen und insbesondere die Förderung, welche dem Feuer, löschwesen durch die Bildung freiwilliger Feuerwehren zu Theil werden kann, in vollem Maße an. Sie hat darum auch nicht Unterlasten, diesem in guter Entwickelung begriffenen Institut ihre Fürsorge und Unterstützung zuzu^nden, wo sich Gelegenheit dazu ergeben hat. In diesem Sinne ist von Großh. Ministerium des Innern insbesondere unterm 19. November 1878 ein Aus- schreiben an die sämmtlichen Kreisämter erlasten worden, aus welchem auch bie Austastung hervorgeht, welche bie Großh. Regierung über die Frage hegt, ob die dermalen bestehende Gesetzgebung genügenden Raum für die Bildung frei­williger Feuerwehren und ihre zweckmäßige Einfügung in dem Rahmen des Gemeinde - Löschwestns bietet. (Ein Abdruck dieses Ausschreibens liegt der Antwort bei). . . . ~

Was die tatsächliche Entipickelung deö Instituts der freiwilligen ^ucr- wehren angeht, so ist dieselbe allerdings bis in die neuere Zeit nur eine lang­same, wenn auch stetig fortschreitende, gewesen. Während nach einer , m den Mittheilungen der Großh. Centralstelle für die Landesstatistik Nr. 140 (vom Juni 1875) veröffentlichten Zusammenstellung im Jahre 1873 im Großherzog, thum nur 44organiflrte Feuerwehren" (freiwillige und sogen. Pfllcht,euer- wehren) mit 3781 Mitgliedern gezählt wurden, bestanden nach einer im Som. mer 1877 vom Großh. Ministerium des Innern angeordneten Aufnahme um die letztere Zeit allein 69 freiwillige Feuerwehren mit 4774 (freiwilligen) Mitgliedern, neben welchen noch etwa 70 solche Pflichtfeuerwehren aufgezäh t wurden, welche den freiwilligen Feuerwehren ähnlich organistrt sind und regel- mäßige Hebungen halten. Eine erneuerte Aufnahme ist gegenwärtig m der ^oiber^tung begriffen^ Vermehrung dieser in so aufopfernder und gemeinnütziger We.se wirkenden Körperschaften bisher nicht stattgefunden hat, und namentlich einzelne Bezirke noch ziehung aufweisen, so mögen hier zum Theil Hindernisse entgegengestanden haben, welche neuerdings hoffentlich immer mehr verschwinden werden.

Insbesondere wird die Bestimmung des Art. 1 des Gesetzes vom 10. September 1878, die Landes-Brandversicherungs-Anstalt betr., wonach aus den jährlichen Einnahmen dieser Anstalt ein nicht unansehnlicher Theil auch zur Förderung des Feuerlöschwesens, namentlich zu Beiträgen an Feuerwehren und Gemeinde verwendet'werden soll, Gelegenheit geben, wie seiemchon geschehen, auch durch finanzielle Unterstützung bi« ®iIbu"S freiwilliger Feuerwehren in größerem Maße, als flüher möglich war, zu för- bern und dieses Institut auch in solchen Gemeinden in - ^ben zu rufen, welche ohne staatliche Beihülfe dadurch vielleicht finanziell Au schwer belastet werden würden. In diesem Sinne hat denn auch die Großh.

gung von Beihülfen aus jenem Fond an Gemeinden zur Anschaffung von Löschgeräthschaften die Großh. Kreisämter jedesmal angewiesen, nicht nur ihre

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Deutschland.

m. Darmstadt, 3. December. sZweite Kammer der Stände. 67. Sitzung.) Die Kammer fährt fort in der Berathung des Gesetzesentwurfes, den Bau und die Unterhaltung der Kunststraßen im Großherzogthum betreffend. Art. 21 des Entwurfs bestimmt, daß zum Neubau von Kreisstraßen 1. zwischen der Waldmichelbach-Hirsch- borner und der Fürth-Erbacher Straße, 2. von Lenheim nach Geinsheim, bezw. an den Rhein, 3. von Schlitz nach Salzschlirf und 4. in dem südlichen Theile des Vogelsberg? der Regierung zu 1) 48,000 X, zu 2) 17,000 x, zu 3) 24,000 X und zu 4) 50,000 X zur Verfügung gestellt werden und daß die im Bau begriffene Straße durch das Gorx- heimer Thal Staatsstraße bleibt. Der Ausschuß beantragt Annahme mit den Modi- ficationen, daß statt der unter 3 vorgesehenen Summe von 24,000 X eine solche von 33,000 X zu sehen sei und daß an der unter 4 vorgesehenen Summe von 50,000 X, die in Folge der Nothstandsvorlage bereits verwilligren 20,000 X in Aufrechnung zu kommen haben. Die Minorität (.Abg. Wadsack) will weiter die Straße durch den Grebenauer Grund aufgeführt sehen und für diese primär die Summe von 42,287 X, eventuell die Hälfte eingestellt sehen. Nach kurzer Debatte, an welcher die Abgg. Ellenberger, List, Schröder, Wadsack, Küchler, Betz, Möllinger, sowie Ministerialrath Jaup Theil nehmen, wird Art. 21 des Entwurfes nach dem Ausschuß- anttag gegen 5 Stimmen, der eventuelle Minoritätsantrag mit 28 Stimmen ange­nommen. Das Gesetz im Ganzen wird sodann gegen 4 Stimmen angenommen.

Der zu dem Gesetzesentwurf, die Ausübung und den Schutz der Fischerei betr., von dem Abg. Heinz er ling beantragte Zusatzartikel 63a wird heute nach dem An­trag des Gesetzgebungsausschusses ohne Debatte einstimmig angenommen, ebenso das Gesetz im Ganzen. Der Gesetzesentwurf, die Abänderung des Wildschadengesetzes vom 6. August 1810 betreffend, worüber s. Z. mündlich Bericht erstattet wurde, wird dem Antrag des Ausschußes gemäß für erledigt erklärt.

Es folgt Berathung über den Antrag des Abg. Büchner, betreffend Con- cessionirung und Unterstützung einer Zweigbahn vom Viaduct Eberstadt nach Pfung­stadt. Der Ausschußantrag geht dahin, die Kammer wolle die Regierung ersuchen, ein eventuelles, auf der Basis der in dem vorliegenden Antrag enthaltenen Angaben ausgearbeitetes Project zu prüfen und, ein günstiges Ergebniß dieser Prüfung, sowie die Zusicherung entsprechender Beitragsleistung durch die Gemeinde Pfungstadt voraus­gesetzt, den Ständen wegen einer der Bahnlinie Eberstädter Viaduct-Pfungstadt zu ge­währende Beihülfe Vorlage zu machen. Abg. Büchner ist mit diesem Antrag nicht befriedigt, erblickt vielmehr darin nur eine weitere Verschleppung des ohnehin schon lange schwebenden Gegenstandes. Ministerialrath Fink betont die Sympathie, welche die Negierung dem projectirten Bahnbau stets entgegengebracht habe, hält jedoch Mangels eines jeden Projectes, auf welches sich der Antrag Büchner gründe, lediglich den Ausschußantrag für annehmbar. In gleichem Sinne spricht sich Abg. Metz aus, der besonders hervorhebt, daß neben der sehr wahrscheinlichen Rentabilität der Bahn zunächst die große Entwicklungsfähigkeit Pfungstadts in Betracht komme, das er mit Offenbach zur Zeit des Abschlusses des Zollvereinsvertrages vergleicht- Er bitte die Regierung, wenn möglich die zur Feststellung der Baukosten nöthigen Vorarbeiten zu beschleunigen, daß vielleicht noch diesem Landtag die betreffende Vorlage zugehen könne. Ministerialrath Fink erwidert, es sei Sache der Interessenten, in derselben Weise, wie es andere Eisenbahncomites gethan, ein Project bearbeiten und der Negierung zugehen zu lassen. Abg. Schröder empfiehlt den Ausschußantrag, namentlich da eine bestimmte Erklärung der Gemeinde Pfungstadt fehle, wie weit sie mit ihren Leistungen zum Bahnbau zu gehen gedenken. Auch Abg. O s a n n spricht für den Ausschußantrag, für den er Seitens des Abg. Büchner etwas mehr Dankbarkeit erwartet hätte. Abg. Büchner zieht hierauf seinen Antrag zurück und erklärt, auch gegen den Ausschußantrag stimmen zu wollen. Nach weiteren kurzen Bemerkungen der Abgg. Metz und Osann und einem Schlußworte des Berichterstatters, Abg. Wolfs- k eh l in welchem derselbe wiederholt die Sympathien hervorhebt, welche der Ausschuß dem Gegenstand entgegengebracht, wird der Ausschußantrag gegen die Stimme des Abg. Buchner angenommen.

Einer Eingabe des Peter Acker VIII. zu Seligenstadt, gerichtet gegen den Landtaasabgeordneten W o l z zu Seligenstadt wegen angeblicher Dienstvergehen, wird keine Folge gegeben, ebenso einer Vorstellung des Rendanten Walther zu Gießen, Festsetzung seiner Vordienstzeit betreffend. In der bei letzterem Gegenstand entstehenden kleinen Diskussion wurde sowohl von dem Abg. Haustein, wie von Ministerialrath Müller die ausgezeichnete Dienstführung des betreffenden Beamten hervorgehoben.

Zu dem Antrag der Abgg. El len berg er und Genossen, den Fahrplan der -Oberhessischen Eisenbahnen betreffend, beantragt der Ausschuß nach dem von dem Abg. Böhm erstatteten Bericht in seiner Majorität, der Großh. Regierung die Wieder­einführung des vierten Zuges zu empfehlen, insofern jetzt oder in kürzerer Frist es durch anderwette Ersparnisse an Betriebskosten möglich werden sollte, die hierdurch er­wachsenden Kosten zu ersetzen. Die Minorität beantragt: 1. die Regierung zu ersuchen, den vierten Zug auf den Oberhessischen Bahnen wieder einzuführen; 2. der Erwägung der Regierung anheim zu geben, ob nicht durch Einführung eines billigeren Betriebs bessere finanzielle Resultate erzielt werden können. Nach einigen den Bericht ergänzen-

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