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nbbricie stellen wir Müschen^ insofern er. erfolgt. Die en 4°o Pfandbriefe is 1. Januar 1881 mltoer gütet )tr 1880 ab gegen Ions zulMyahit. Haus 9?o. 4) und ei Herrn Aron
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Donnerstag den 7. October
1S8O.
ichener "Anzeiger
AiM- Mii Amtsblatt fit htn Kreis Gießen.
/ Schulstrahe B. 18.
Erscheint täglich mit Ausnahme deS Mp«1ag».
Prei4 vierteksührtich 2 Mark 20 Pf. mit Bringerlohn.
Durch die Post bezogen vierteljährlich 2 Mark 50 Pf.
Amtlicher Theil.
Betreffend: Die Versicherung der Gebäude gegen Feuersgefabr. Gießen, den 4. October 1880.
Das Großherzogliche Kreisamt Gießen
an die GroßherzoglLchen Bürgermeistereien des Kreises.
Wir fordern Sie unter Bezugnahme auf Art. 11 des Gesetzes vom 6. Juni 1853 (Reg.-Bl. S. 453) hierdurch auf, das Brandkataster Ihrer Gemeinden mit dem Gemeinderath zu durchgehen und insoweit sich hierzu Anlaß bietet, die Gebäudebesitzer unter Hinweisung auf Art. 178 des Polizetstraf- gesetzes zur Stellung von Anträgen auf Versicherung neuer Gebäude oder auf Erhöhung oder Herabminderung der Versicherungsanschläge solcher Gebäude, welche in ihren Hauptdimensionen wesentlich erweitert oder verringert worden sind, zu veranlassen, auch diesen Anträgen entsprechend das gesetzliche Verfahren einzuletten und uns die entstehenden Verhandlungen demnächst vorzulegen.
Ueber das Ergebniß jener Durchgehung wollen Sie alsbald und ohne die Erledigung des Declarationsverfahrens abzuwarten, berichten, dabet aber zugleich angeben, inwieweit die Gebäudeeigenthümer Ihrer Aufforderung zur Stellung von Versicherungsanträgen Folge geleistet haben.
Dr. Boekmann.
Betreffend: Die Bildung der Schöffen- und Schwurgerichte. Gießen, am 4. October 1880.
Das Großherzogliche Kreisamt Gießen
an die Großherzoglichen Bürgermeistereien.
Unter Hinweis auf unser Ausschreiben vom 29. Juli l. I. — Anzeiger Nr. 177 — erinnern wir Sie daran, daß die Urlisten über die zu dem Amte eines Schöffen oder Geschwornen tauglichen Personen längstens bis zum 15. l. M. bet Metdung von Strafe an die Großherzoglichen Amtsgerichte eingesandt sein muffen.
____________Dr. Boekmann.____
Gießen, am 2. October 1880.
Betreffend: Zurückstellung unabkömmlicher Beamten, hier von Lehrern und Schulverwaltern tm Fall einer Mobilmachung.
Die Großherzogliche Kreis-Schul-Commisfion Gießen
an die Schulvorstände des Kreises.
Sie wollen die Lehrer ober Schuloerwalter Ihrer Gemeinden, welche milit§rpfli< sind, darauf aufmerksam machen, daß Gesuche um Zurückstellung im Fall einer Mobilmachung innerhalb 14 Tagen bet uns einzuretchen sind. Später "einiaufende Gesuche können nicht berücksichtigt werden.
In den Gesuchen ist anzugeben:
1) Ctvilstellung.
2) Vor- und Zunamen.
3) Mtlttärcharge und Truppengattung.
4) Genaue Angabe des Truppentheils, Regiment, Compagnie rc., bei welchem der Eintritt erfolgt ist und Datum des letzteren.
5) Bezirk des Landwehrbatatllons.
Bet Lehrern oder Schulverwaltern, welche bereits früher bet uns reklamirt haben, bedarf es der Angaben 1—5 nicht; es genügt hier einfache Meldung.
Abwesende Lehrer oder Schulverwalter, die als allein stehende Lehrer zur Reklamation berechtigt sind, wollen Sie sofort benachrichtigen.
Dr. Boekmann.
Die Flottendemonstration vor Dulcigno.
Das Telegramm der „Times", Dulcigno sei von den Albanesen niedergebrannt worden, hat sich als falsch erwiesen. Es klang auch unglaublich, daß die Albanesen Dulcigno in Brand gesteckt haben sollten, in welchem sie bereits in Erfahrung gebracht, daß die Flottendemonstration weiter nichts als ein Schreckgespenst sei, vor dem sich Niemand zu fürchten brauche.
Wer soll den ersten Schuß thun? Dies ist die Frage, an der die ganze Demonstration unbedingt scheitern muß. Die französische Regierung kann ihn nicht thun, weil die Nationalversammlung es nicht billigen würde; die englische Regierung würde vielleicht weniger zurückhaltend sein, wenn die Demonstration einzig und allein gegen die Albanesen gerichtet gewesen wäre. Heute liegt die Sache aber anders. Nachdem Riza Pascha sich den Albanesen angeschloffen, würde der erste Kanonenschuß eines englischen Schiffes auf Dulcigno einer Kriegserklärung gegen die Pforte gleichkommen, und somit die Genehmigung des Parlaments nothwendtg sein. Deutschland hat nicht das geringste In- tereffe daran, ob Dulcigno der Türket oder den Albanesen verbleibt, und da ist denn das, was Fürst Bismarck in Betreff des russisch-türkischen Krieges von den Knochen eines pommer'schen Grenadiers gesagt hat, auch in Betreff Dul- cignos maßgebend. Oesterreich hat gar keine Veranlassung, feindlich gegen die Türket vorzugehen, und was Italien betrifft, so dürfte dies mehr Sympathien für die Albanesen, als für die Montenegriner haben-
Die einzige Macht wäre die russische; aber auch bei dieser kommt die Frage in Betracht, ob sie die montenegrinische Frage für wichtig genug erachtet, sich in diesem Augenblick den Consequenzen eines Krieges zu unterziehen, welcher die Eifersucht Europas wachrufen könnte.
Alles dies sind so wichtige Bedenken, daß es in der That kaum erklär- ltch ist, warum dieselben von den Mächten nicht früher in Erwägung gezogen worden find, warum man einem Vorschläge Gladstone's gefolgt ist, der voraussichtlich mit einer Blamage endigen mußte. Daß das Letztere der Fall ist, davon zeugt das Aufttschen des alten Märchens von den sieben Schwaben, welche gegen das Ungeheuer am Bodensee auszogen und rücklings in das GraS fielen, als der Seehaas sich aufthat und ein Männchen machte. Unter diesem Seehasen ist hier wohl kein anderer, als Riza Pascha gemeint, der sich plötzlich in der Front der Albanesen befindet und selbstredend im Etnverständntß mit der Hohen Pforte der Diplomatie ein Schnippchen schlägt. Seitdem Riza Pascha mit seiner Truppenmacht mit den Albanesen gemeinschaftliche Sache ge
macht hat, ist Montenegro — wenigstens vorläufig — nicht in der Lage, selbst unter- der Mitwirkung der Schtffskanonen der Mächte den Kampf zur Erstrei- tung Dulcignos aufzunehmen. Fürst Nikita verlangt Landungstruppen, und da hierauf die Mächte nicht vorbereitet waren, so haben sie einen Grund gefunden, sich aus der Affatre zu ziehen.
Uebrtgens liegt die Frage nahe, waS die Beschießung Dulcignos nützen kann, wenn mit derselben der Widerstand der vereinigten Türken und Albanesen nicht gebrochen ist. Unseres Erachtens hat sich die Pression der Mächte nicht mehr gegen Dulcigno, sondern gegen die Pforte überhaupt zu richten. Sie ist es, welche die europäischen Mächte durch falsche Versprechungen genasführt hat, und auch sie nur allein kann dafür verantwortlich gemacht werden. Die Thatsache, daß Riza Pascha gemeinschaftliche Sache mit den Albanesen gemacht hat, ist der beste Beweis dafür, daß er niemals, wie doch die Pforte behauptete, die Albanesen ernstlich zur Uebergabe Dulcignos aufgefordert hat. Sein Marsch nach Albanien war die reine Spiegelfechterei, durch welche die Türken Zett und schließlich einen wirksamen Widerstand gegen Montenegro zu gewinnen wußten.
Wären die Mächte unter sich einig genug, so würden sie die Türkei für den Schlag, welchen sie ihnen in's Gesicht versetzt hat, bestrafen; aber wer bürgt dafür, daß nicht die eine oder die andere dieser Mächte sich nur der Flottendemonstration angeschloffen hat, um das Concert nicht zu stören, von deffen Wirkungslosigkeit sie von vornherein überzeugt war? Ein Wink genügte, um auch der Pforte von dieser Ansicht K<nntniß zu geben-
Wie lange dieses Jntriquenspiel noch getrieben werden wird, ist heute noch nicht zu ermeffen; die Pforte hat ihre frühere Politik, die Uneinigkeit Europas auszunützen, wieder ausgenommen, und die Keckbeit, mit welcher dies geschehen ist, beweist nur zu deutlich, daß sie in dieser Beziehung nicht ohne sehr gescheidte Rathgeber ist.
Deutschland.
Darmstadt, 4. Octbr. Schluß des Inhalts Großh. Regierungsblatts (Beilage Nr. 24):
14. Concurrenzeröffnungen. Erledigt sind: Die evang. Pfarrstelle zu Nieder- MooS, dotationsmäßiger Gehalt 2331 das Präsentattonsrecht auf diese Stelle steht den sämmtlichen Riedesel Freiherrn zu Etsenbach zu. Eine mit einem evang. Lehrer au besetzende Lrhrerstelle an der Gemeindeschnle zu Frän,


