1880
Nr. 1OS
Erscheint täglich mit Ausnahme des MontagS
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Telegraphische Depeschen.
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Darmstadt, 4. Mai. Der Großherzog ist mit seinen Töchtern, den Prinzessinnen Victoria und Elisabeth, einer Einladung zur kaiserlichen Tafel folgend, nach Wiesbaden abgereist. Beide Prinzessinnen reisen am nächsten Sonntag nach England.
— Der Großherzog wird die Prinzesfinnen-Töchter Victoria und Elisa» beth auf ihrer Reise nach London begleiten und nach kurzem Aufenthalt daselbst hierher zurückkehren.
Berlin, 4. Mai Der „Voss. Ztg." zufolge hat der Bundesrath gestern beschlosien, die geschäftliche Behandlung des Hamburger Gegenantrags gegen den preußischen Antrag auf Einverleibung Altonas und der Vorstadt St Pauli in die Zolllinie erst in 4 Tagen vorzunehmen; auch hierfür sei eine Anzahl Bundesrathsmitglieder noch ohne genügende Instruction. Der Lasker-Windthorst'jche Antrag/ daß der preußische Antrag ohne Zustimmung Hamburgs nicht durch einseitigen Beschluß des Bundesratbes erledigt werden könne, werde deshalb jetzt noch nicht etngebracht, vielmehr erst die Entschließung des Bundesrath.s abgewartet.
— Die Stempelgesetz Commission des Reichstags berieth heute über die Quittungssteuer und lehnte dieselbe mit allen gegen eine Stimme ab.
Konstantinopel, 4. Mai. Msgr. Vanutelli ist bemüht, eine Versöhnung der anti-hasiuntfttschen Armenier mit Rom Herbeizuführen. Der Pa. triarch Hassun reist nächsten Sonntag nach Rom ab.
Berlin, 4. Mai. Reichstag. Eingegangen ist die Vorlage wegen Abschlusses des provisorischen Handelsvertrags mit der Schweiz. — Zur Berathung steht die cm 7. März 1880 zwischen Deutschland und Oesterreich abgeschlossene revidirte Elbschiff- fabrtsacte in erster Lesung. — Delbrück ist im Großen Ganzen mit dem Vertrage einverstanden. Nur die Bestimmung des Art k ls 4 scheint ihm bedenklich, daß die Zoll- pflichtigkeit der Maaren beim Ueberschreiten der Zollgrenze auf der Elbe ebenso eintrelen solle, wie beim Ueberschreiten der Zollgrenze auf dem Land. Dadurch wäre es möglich, den gesammten nach Altona und Hamburg gehenden Elbverkehr durch Verlegung der Zollgrenze auf die Elbe unterhalb dieser Städte der Verzollung zu unterwarfen. Redner beantragt Verweisung des Vertrages an eine Commission von 14 Mitgliedern. — Staatssecretär Hofmann meist nach, daß der Bundesrath schon jetzt das Recht einer derartigen Verlegung der Zollgrenze habe, die Bestimmung des Artikels 4 daher nicht die von Delbrück ihr beigelcgte Bedeutung habe. — Hierauf wird Delbrück's Antrag angenommen.
Ohne Debatte werden genehmigt in erster und zweiter Berathung die deutschösterreichische Vereinbarung über die Beglaubigung öffentlicher Urkunden; ferner der provisorische deutsch-belgische Handelsvertrag, dieser nachdem er durch den Regierungs^ Commissär v. Ph.lippsborn befürwortet worden; ebenso die Gesetzentwürfe über die Con ular-Gerichtsbarkeit in Bosnien, der Herzegowina und Egypten. Die ttebersicht über Ausgaben und Einnahmen des Reiches pro 1878/79 werben nach kurzer Debatte genehmigt. — Es folgt hierauf die dritte Lesung des Socialistengesetzes. Liebknecht bezeichnet die Hamburger Reichstagswahl als Antwort des Volkes auf die Socialisten- vorlage und wendet sich gegen das Gesetz unter Geltendmachung der in erster und zweiter Lesung vorgebrachten Argumente seiner Partei . .
Am Schluß seiner Rede, wobei er die Thätigkeit der Polizei-Organe, lernte die Reichs-Commission scharf angriff, richtete Liebknecht an ein Mitglied des Hauses «egen eines Vorganges in Worms den Vorwurf feiger Denunclation gegen ©ocmlbemofraten unb würbe deßhalb zur Ordnung gerufen. - Heeremann warm, mit Polizei maßregeln allein den Kampf gegen die Socialisten zu führen. Wirklich helfen könne nur eme Besserung der Lage der arbeitenden Classen und sorgfältige Pflege des religiv'en Sinnes. Redner erklärt sich gegen die Verlängerung des Socialistengesetzes bis 1884. Das Centrum werde aber der Verlängerung des Ges.-tzes auf ein Jahr jultunmen. - Günther (Nürnbergs will die Socialisten nur mit den Waffen des gemeinen Rechtes bekämpfen und wird gegen die Berlängei-ung des Ausnahm Gesetzes stimmen Statt der Strafbchingungen möge man lieber posttwe Maßregeln treffen, wie die Ausdehnung des F>astvflichtaesetzes — Graf Ballestrem bekämpft die Vorlage vom Standpunkte des Centrums — Die Generaldebatte wird geschlossen. In der Specialdebatte über S 1 wendet sich Hasselmann gegen die Vorlage. Durch das Social'stengesetz fei das allgemeine Wahlrecht illusorisch geworden- Die deutschen Arbeiter seien gezwungen,
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Darmstadt, 4. Mai. Seine Königliche Hoheit der Großherzog haben allergnädigst geruht:
Am 10. April den ordentlichen Profesior an der Universität Rostock Dr. Gähtgens zum ordentlichen Profesior in der medicinischen Fakultät der Landes-Universität, insbesondere für das Lehrfach der Pharmakologie und Pharmakognosie, zu ernennen und in der gedachten Eigenschaft zu berufen.
Berlin, 2. Mai. Ueber den dem Bundesrathe vorliegenden Entwurf, betreffend die Bezeichnung des Rauminhalts der Schankgefäße, erfährt man noch, daß es- den Wirihen fre^ftellt sein soll, die Bezeichnung des Sollinhalts der Schai kgefäße selbst vorzunehmen oder durch wen immer vornehmen zu lassen. Selbstcerständlich werden tn jedem Falle die Wirthe für deren R.ch» tigkeit verantwortlich sein. Weiter hört man, daß man wahrscheinlich die Wirthe verpflichten wird, vorschriftsmäßig geaichte und gestempelte Flüssigkeits» maße von dem ihren Schankgefäßen entsprechenden Inhalte im Schanklocale bereit zu halten, ihre Schankgefäße vor deren Gebrauch damit zu untersuchen, auch die den Gästen und Kunden verabreichten Quantitäten nachzumesien, falls dies verlangt werden sollte. Als Grund, weshalb nach dem Entwurf nur Schankgefäße, deren Sollinhalt einer Maßgröße entspricht, welche vom Liter aufwärts durch Stufen von >/, Liter, vom Liter abwärts durch Stufen von Zehrtheilen des Liters gebildet wird, zugelasien sind, während nach der Aich- ordnung vom 16. Juli 1869 Flüssigkeitsmaße für den öffentlichen Verkehr auch in Größen von Vie, V32 Liter zur Aichung und Stempelung zuge- laffen werden, wird in unterrichteten Kreisen angegeben, daß eine Revision der Maß» und Gewichtsordnung beabsichtigt werde, bei welcher alle dem reinen decimalen und metrischen System zuwiderlaufenden Maß» und Gewichtsgrößen von der Anwendung im öffentlichen Verkehr und von der Aichung ausgeschlossen werden sollen.
Berlin, 3. Mai. Gegenüber der Fiction, daß der Art. 34 der Verfassung, wenn er von dem Gebiete der Hansestädte und dem umliegenden Gebiete spreche, dabei des älteren Hamburger Spr chgebrauchs bewußt gewesen, welcher zwischen einer regierenden Stadt und deren Landgebiete unterscheide, hebt die ,Nordd. Allg. Ztg." hervor, der Ausdruck „Gebiet" sei an allen Stellen bei Verfassung, worin er mindestens zwölfmal vorkomme, gleichbedeu» tend mit Staatsgebiet gebraucht. Eine Unterscheidung zwischen Stadtgebiet und Landgebiet lasse keiner dieser Artikel zu. Unter dem Ausdruck „Hanse» stadt" sei stets ein souveräner Staat in seiner Stellung- als Mitglied des Bundes bezw. Reichs begriffen gewesen. Es sei einleuchtend, daß diese souveränen Staaten in ihrer gesammten Ausdehnung weder als Freihäfen, noch überhaupt als Häfen denkbar seien. Hätte die FreihafensteUung durch die Verfassung in dieser Weise zugesichert werden sollen, so wäre es von Haus aus unmöglich gewesen, Hamburger Gebietsthrile in das einheitliche Reichs» zollgebiet^emMschlleßen Kreise AhauS berichtet der „Westfäl.
Merkur" : Das Schmuggelwesen mit seinen Consequenzen steht bei uns im besten Flor. Kaum vergeht ein Tag, an welchem nicht Zolldefraudanten, meist von Grenzbeamten escordirt, dem königlichen Haupt-Zollamte zu Vreden vor» oefübrt werden. Es wird mehr von den Bauersleuten und Dörflern, als von Städtern mehr einzeln, als in Banden, mehr von Dilettanten, als von Pro- fesfionsschwärzern, mehr Tabak und Vieh als Kaffee und andere Producte aesckmuggelt. In den arbeits» und erwerblosen Wintermonaten mußte das Schmuggelhandwerk einer Menge von Familien der ärmeren Klassen den Un- teibalt verschaffen. Die durchschnittliche Waarenlast, welche ein Schmuggler, auf feinem Rücken verpackt, in einem Geschäftsgänge einschwärzt, beträgt 40 Dfund Die ehrliche Industrie (Tabaksfabrikanten und Händler, Vieh- bändl e wird empfindlich geschädigt, während der Handelsstand von weniger zartem Gewissen enormen Gewinn erzielen muß. Nicht mit Unrech wird in Raucherkreisen eine allgemeine Verschlechterung des Tabaks, zumal in den Krenibezirken befürchtet, da schlechter Tabak geschmuggelt, derselbe vielfach mU Meiernflemifdjt und unter dem Namen des besseren mit verkauft wird.
I Frankreich.
Daris. (Die Schule in Frankreich.) Der Drang, die Schule von der Kirche Xinirpn ist in Frankreich in dem Maße stärker geworden, als man die Zahl ^r Schulen vermehrt und das V?lksbildungswesen höher dotirt hat- Die Republik erkennt der Schulen verm y bic Wahrheit des Wortes: Wer die Schule hat, dem
6en?u ebenso. w _r u auch den Willen und die Macht, die althergebrachte schort b'eZukuM . st ) bre$en Das „allerchristlichste" Volk hat Glied um raivh h^iHframontane Kette gesprengt, die Frankreich fesseln half, und dadurch befestigt ?I^-^-» !kM-°aerade die Energie bei der Einführung der neuen Unternchtsgesetze wird bewahren, welche seit emem Jahrhundert Frank.
machten Der französische Staat stürzte aus einer React.on und wSnHni? n ^ie andere aber stets erhielt sich der Clerus IN seiner Posttion, die er fpthft mit ungesetzlichen Agitationen sich zu erhalten bemüht.
«uch ^tzt n.ch elbs^lt unge,ey^^ 3Q0 Schulen errichtet, die Republik
,nt mehr Unterrichtsstätten neugeschaffen, als das Kaiserreich in sechs
lat in vier Jahren m y Frankreich die fünf Milliarden Knegs-
zahren, und di-s geschah m «««Z tzn"-ueS Heer organisirte und ausrüstete und ^Kämpfe mit'ben gestürzten und wieder nach Herrschsucht strebenden kaiserlichen aUf mst klerikalen und radikalen Elementen durchfuhren mußte.
und der Republik für das Schulwesen steigert sich
,°ch. Mnn ^man"den°Zustand in Bekrocht „eh?, in welchem dk- b-ft-h-nben Schn.en
von dem Kaiserreich übernommen worden. Es ergab sich, daß 28,000 Schulen kein Schulhaus, 20,000 kein Inventar in brauchbarem Zustande besaßen. Außer den 2000 neuen Schulen galt es also, auch die alten auszustatten und sicherzustellen, und die Regierung gab aus dem neu begründeten Schulfonds in 5 Jahren an die Corn- munen mehr als 60 Millionen Fr cs. Subvention, die allein zur Ausstattung des Unterrichts diente, und weitere 60 Millionen als Darlehen zu Bauzwecken. Außerdem gab der Staat noch namhafte directe Unterstützungen, ein gutes Beispiel, dem die wohlsituirten Gemeinden nachahmten. Dadurch wurde erreicht, daß fast alle Ortschaften nunmehr gut ausgestattete Volksbildungsanstalten besitzen. , t
Wissen ist Freiheit, und Freiheit ist Frieden, - so lautet die Parole der Republik, von bc man nur wünschen kann, daß Frankreich ihr treu bleibe, und daß auch and re Staaten ihr folgen möchten. Die Ausstattung des Volksbildungswesens in freigebiger und großartiger Weife ist ein bleibendes Verdienst der französischen Republik, denn dort wie überall ist die freie Bildung des Volkes die Grundlage zur Erhaltung und Förderung der Freiheit im Lande, zur Sicherstellung gegen das Ausland, die beste Propaganda für die Erhaltung des Weltfriedens.
Türkei.
Konstantinopel, 3. Mat. Die heute von den Botschaftern der Pforte übergebene Collectivnote besagt: „Da die Antwort der Pforte auf die erste Collectivnote bezüglich Montenegros nicht als befriedigend er- erachtet werden konnte, so ersuchen auf Brfehl ihrer resp. Regierungen die Botschafter die hohe Pforte, sie binnen kurzer Frist in kategorischer Weise zu benachrichtigen, ob sie entschlossen oder nicht, die auf unregelmäßige Weise geräumten Punkte wieder zu besetzen, um sie gemäß der jüngsten Convention Montenegro zu überantworten. -
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Aittchr- nd AmtsM fit iti Kreis Gießen.
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tbidner iutt NachM Irenen Chemiker.
A. B. 23 an die ExK


