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srr. S6. Samstag den 6. März 1880.
Hießmer Anzeiger
A1M-116 Amtsblatt fit bei Klkis Glkßki.
Schulstraße B. 18.
Erscheint täglich mit Ausnahme de» Montag».
Prei» mertelstchrlich 2 Mark 20 Pf. mit Vringerlohn.
Durch die Post bezogen vierteljährlich 2 Mark 50 Pf.
Amtlicher Tsteit. Bekanntmachung.
Im Hinblick auf dir stattgehabte Einschleppung und die drohende zunehmende Verbreitung des Rückfallfiebers und verwandter gemeingefährlicher Ansteckungskrankheiten im Kreise und den Nachbarkreisen hat sich die Nothwendtgkeit sanitärer Maßnahmen ergeben, deren Wirksamkeit und Erfolg nur dann erwartet werden kann, wenn der einzelne Eikrankungsfall unverzüglich zur Kenntniß der Polizeibehörde gelangt. Es ist deßhalb auf Grund der Kreisordnung vom 12. Juni 1874, Art. 78, unter Zustimmung des Kreis-AuSschufles und mit Genehmigung Großherzoglichen Ministeriums des Innern und der Justiz vom 25. Februar 1880 für den Kreis Gießen und zunächst für die Dauer von 6 Monaten das nachstehende Polizei-Reglement von uns erlaffen worden.
§. 1.
Von jedem Falle einer Erkrankung an einer typhusartigen Krankheit (Unterleibstyphus, Rückfalltyphus, Flecktyphus) hat der behandelnde Arzt, sowie Jeder, welcher nach Besichtigung eines Kranken auf die Heilung desielben bezügliche Rathschläge ertheilt hat, unverzüglich und zwar unter Angabe des Namens, des Alters und der Wohnung des Erkrankten an das einschlägige Kreisamt schriftliche Anzeige zu erstatten.
S- 2.
Unterlassung der nach §. 1 vorgeschriebenen Anzeige wird mit Geldstrafe bis zu 30 Jt. geahndet.
Bestrafung tritt dann nicht ein, wenn jene Anzeige zwar nicht von dem Verpflichteten, so doch von anderer Sette unverzüglich erstattet worden ist. Diese Vorschriften werden hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht.
Gießen, den 4. März 1880. Großherzogliches Kreisamt Gießen.
Dr. Boekmann.__________________________________________________________________
Gießen, am 4. März 1880. Betreffend: Das epidemische Rückfallssteber, hier Maßregeln gegen die Verbreitung desselben.
Das Großherzogliche Kreisamt Gießen
an die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises.
Indem wir Ihnen die sorgsamste Ueberwachung des Gesundheitsstandes der reisenden Handwerksgesellen und der Stromer, insbesondere aber auch der Erkrankungen von Besitzern der Herbergen und Loztrwirthschaften, sowie deren Familien und anderen Hausbewohnern, wiederholt dringend empfehlen, weisen wir Sie an, in jedem in Localttäten genannter Art und bei den erwähnten Personen porkommenden Eikrankungsfalle für die sofortige Berufung eines Arztes Sorge zu tragen, damit die Art der Krankheit alsbald festgesteüt werde. In gleicher Weise ist in anderen verdächtigen Erkrankungen in der Gemeinde, insbesondere in denjenigen Fällen zu verfahren, wenn in einer und derselben Behausung mehrere Personen gleichzeitig oder binnen kürzeren Fristen erkranken.
Dr. Boekmann. _____________________________________
Deutschland.
Darmstadt, 3. März. Ueber die Feier des allgemeinen Buß- und Bettags in den evangelischen Kirchen des Großherzogthums hat das Großh. Oberconfistorium an die evangelischen Pfarrämter des Großherzogthums folgendes Ausschreiben erlaffen: „Nach alter, frommer Sitte haben des Großherzogs Köt igl. Hoheit aus den Sonntag Paln.arum die Feier eines allgemeinen Buß- i 'd Bettags angeordnet und Bibelstellen zu Texten für diesen Tag ausgewählt Für den Vormittag: 1. Buch der Könige, Cap. 8, Vers 57 bis 58: „Der Herr unser Gott sei mit uns, wie er gewesen ist mit unfein Vätern, er verlasse uns nicht und ziehe die Hand nicht ab von uns. Zu neigen unser Herz zu ihm, daß wir wandeln in allen seinen Wegen und halten seine Gebote, Sitten und Rechte, die er unfern Vätern gegeben hat." Für den Nachmittag: 2. Petr., Cap. 3, Vers 9: „Der Herr verzeucht nicht die Verheißung, wie es Etliche für einen Vorzug achten, sondern er hat Geduld mit uns und will nicht, daß Jemand verloren werde, sondern daß sich Jedermann zur Buße kehre." — Am Sonntag vor Palmarum wollen Sie Ihren Gemeinden davon Kenntniß geben und dieselben ermahnen, den heiligen Ernst des Bußtages bedenkend, nach gründlicher Selbstprüfung diesen Tag zu begehen. Am Bußtage selbst wollen Sie gebührender Maßen zu Buße, Glauben und Heiligung ermahnen, aber auch auf die reichen Trostquellen des Evangeliums die Bußfertigen Hinweisen und anhalten in gemeinsamem Flehen um den ferneren gnädigen Schutz und Beistand Gottes, der uns Alle zu wahrem Heile führen wolle durch Jesum Christum, seinen Sohn."
— Das Großh. Oberconfistorium hat an die Großh. evangelischen Deca- nate und evangelischen Pfarrämter des Großherzogthums ein Ausschreiben erlaffen, wonach auch im laufenden Jahre, mit Genehmigung Sr. König!- Hoheit des Großherzogs, der Ertrag der Collecte, welche an dem Sonntag Palmarum in den evangelischen Kirchen Vor- und Nachmittags zu erheben ist, zur Unterstützung derjenigen hülfsbedürftigen inländischen evangelischen Gemeinden verwendet werden soll, welche an Orten mit überwiegender katholischer Bevölkerung bestehen.
Darmstadt, 3. März. Ein Ausschreiben Großh. Oberconststoriums an die evangelischen Pfarrämter vom 24. v. Mts. bemerkt, indem es die Pfarrämter benachrichtigt, daß die endgültige Redactton des neuen Gesangbuchs beendigt und der Druck in Angriff genommen, sowie daß die Verlagshandlung (Hosbuchhandlung von G. Jonghaus) in Stand gesetzt ist, im April Lieferungen auszusühren, daß das Gesangbuch nicht zur obligatorischen, sondern zur fakultativen Einführung genehmigt ist, daß eS sonach nur den evangelischen Gemeinden dargeboten wird, und daß es deshalb von dem freien Entschluß des Kirchenvorstandes und der Kirchengemeinde-Vertretung abhängt, 4 ob sie dasselbe annehmen, und eventuell ob sie eS alsbald ganz oder nach und nach (etwa dutch Anschaffung für die Confirmanben und durch den Beschluß, daß bei Neuanschaffung von Gesangbüchern in den Schulen nur das neue gekauft werden darf) etnführen wollen. Letzteres würde in denjenigen Gemeinden, in wclchen das jetzige Landesgesangbuch in Gebrauch ist, sich leicht
ermöglichen lassen, indem letzteres unb das neue Gesangbuch circa 150 Lieder, wenn auch theilweise mit mehr oder weniger Verschiedenheiten in dem Text, gemeinschaftlich haben, sonach beide Bücher nebeneinander bet dem Gottesdienst gebraucht werden können, wenn bet dem Anschretben der Lieder die Nummern des alten und neuen Gesangbuchs angegeben werden. Der Preis des neuen Gesangbucks ist 60 Pfg., einfack gebunden 70 Pfg.
m. Darmstadt, 4. März. (Landessynvde.) In der heutigen zweiten Sitzung der Landessynode werden zunächst die Abgeordneten Clemm und Dornseiff (Gießen), welche der gestrigen Sitzung nicht beigewohnt, nachträglich vereidigt. — Abg. Dieffen- bach interpellirt oas Kirchenregiment, ob dasselbe gewillt sei, baldthunlichst den §• 47 pos. 2 der Kirchenverfassung in Ausführung zu bringen und der Landessynode ein Kirchengesetz, betreffend die Verletzung der kirchlichen Pflichten in Bezug auf Taufe, (Konfirmation und Trauung vorzulcgen. — Oberconsistorialpräsident Goldmann erklärt, die Interpellation schriftlich beantworten zu wollen. — Hierauf erstattet Abg. Köhler Namens des Synodalausschusses den von der Kirchenverfassung vorgeschriebenen Bericht über die Thätigkeit der Dekanatssynoden, welcher als eine Vorprüfung der der Landessynode vorzulegenden Protokolle dieser Synoden erscheint. — Abg. Dieffenbach beantragt die Wahl eines besonderen Ausschusses zur Vorberathung des in Aussicht gestellten Entwurfes einer biblischen Geschichte. Die Frage wird in der nächsten Sitzung erledigt. — Cs folgt Wahl des Synodalausschusses. Gewählt werden die Abgeordneten Köhler, Walther, Pauly und Weber; weitere Stimmen erhalten die Abgg. Hempel, Krug u. s. w. Als Stellvertreter Der Mitglieder des Synodalausschusses werden gewählt die Abgg. Clemm, Krug, Römheld und Thaer. — In den Gesetzgebungsauschuß werden die Abgg. Buchner, Curtmann, Nalühenn, Dieffenbach und Heimburg, in den Petitionsausschuß die Abgg. Leonhard, Schlich, Rieger, Draudt und Pfaltz gewählt. — Hierauf erstattet Abg. Draudt Namens der fünften Abtheilung Bericht über die gestern beanstandeten Wahlen des Dekanates Alsfeld. Die Wahl des weltlichen Abgeordneten, Amtsrichter Wahl, welcher zur Zeit der Wahl das 30. Lebensjahr noch nicht zurückgelegt hatte, wird nach längerer Debatte, an welcher sich die Abgg. Pauly, Schlich, Buchner, Curtmann, Weber, Köhler, Groh, Hager und Draudt betheiligen, gegen 10 Stimmen für gültig erklärt. Nächste Sitzung morgen.
Berlin, 3. März. Die Straße durch den Gotthard ist nun frei, schreibt die „Magdeb. Ztg.", unb sie wirb ganz Europa einen erfrtschenben Luftzug bringen. Die letzte Wanb würbe, wie ber Telegraph meldete. am 29. Februar früh durchbrochen. Unwillkürlich erinnert man sich in solchen Momenten unb Angesichts eines solchen Riesenwerkes an frühere Zeiten mit ihren Völkern unb Bauten unb kann betn Reize eines Vergleichs nicht wider- stehen. Erkennt man doch dabei den gewaltigen Unterschied zwischen Einst und Jetzt, zwischen alter unb neuer Cnltur. Die „Neue Züricher Ztg." schreibt: Wohl finb — man verzeihe, baß wir so weit ausholen — bereits mehr als 5000 Jahre verflossen, seit der egypttsche Pharao Chufu jene höchste der Pyramiden erbaut, die zu den sieben Wundern ber alten Welt gezählt wurden und noch heute daS Staunen so manches Reisenden erregen. Und dennoch läßt sich fragen, ob ber Unterschieb bkfer Zetten ober der ihrer Bauwerke größer sei. Denn wenn an jenem Werke Egyptens 100,000 Menschen 40 Jahre lang gearbeitet haben, wenn nur bk Vorarbeiten bazn allein 10 ganze Jahre in Anspruch nahmen, so ist unser Gottharbtunnel z. B. mit einer 20mal geringeren Menschenzahl unb in einer 5mal kürzeren Spanne Zeit vollendet worben I Unb erst ber Unterschieb des Baues selbst, seiner Architektonik unb vor allen Dingen ber Unterschied betreffs des CnlturzweckeS beider Werke! Jener Riesenbau, das Product eines Despoten, nur gemacht, um


