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istluiisse,
ttusnüsse,
(7891 Aschbach, und Rehbraten
Bekanntmachung.
1880,
Die Interessenten werden
Versteigerung.
sowie den
Dienstag Mittwoch Donnerstag Samstag Dienstag Mittwoch Donnerstag Samstag
Zugleich wird bemerkt, daß die auf den Donnerstag fallenden Zahltage für die Interessenten der Stadt Gießen, dagegen die übrigen Zahltage für die Auswärtigen bestimmt sind.
Die Herren Bürgermeister werden ersucht, dieses in ihrer Gemeinde auf ortsübliche Weise bekannt machen zu lassen.
Gießen, den 27. November 1880.
Der Rechner der Spar- und Lcihkasse: Kehr.
7. December
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ii. :
14.
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22.
23.
28.
29.
30.
Zur Bezahlung der Zinsen, welche von den bei der hiesigen Spar- und Leihkasse angelegten Kapitalien am Ende dieses Jahres fällig werden, sind nachstehende Termine festgesetzt und zwar:
Dienstag den
Mittwoch „
Donnerstag „
Samstag „
Dienstag „
Mittwoch „
Donnerstag „
Samstag „
Dienstag „
Mittwoch „
Donnerstag „
Dienstag „
Mittwoch „
Donnerstag „
daher aufgefordert, die Zahlungen an diesen Tagen in Empfang zu nehmen und hierzu durch Vorzeigung der Schuldscheine sich zu legi- timiren.
4. Januar 1881, 5- „ „
6. „ „
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12. „
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Dienstag den 7. ds. Monats, Vormittags 10 Uhr,
Men in dem Hofe des alten Pro- dinzial -Arresthauses dahier mehrere dte Oefen, Thüren, Schränke und Bretter, sowie e ferne Gitter rc. meist« bietend versteigert werden.
Gießen, den 1. December 1880. Großherzogl. Kretsbauamt Gießen.
In Vertretung: Klein,
7841) Kreisbauanfseber-Asp._______
Nächsten
Donnerstag den 9. ds. Mts., Vormittags 10 Uhr anfangend, sollen auf hi sigem Rathhaufe, die bei der in hiesiger Gemarkung beabsichtigter Ausführung von 10200 laufenden Meter Drainage vorkommenden Arbeiten und Lieferungen wenigstneh-
i bei
t Julius Ebel,
klstraße.
tenhainer
#ier,
«tag «»'«“'
in SW.
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mend in Accord gegeben werden.
Bellersheim, den 3. December 1880. Großh. Bürgermeisterei Bellersheim. 7903) Bovv-
Montag den 6. December^
Nachmittags 2 Uhr,
soll in der Flett'schen Hofraithe — Wallthorstraße — eine Kuh meistbietend versteigert werden.
Gießen, den 3. December 1880.
* 7883) Geißler, Gerichtsvollzieher.
Ieikgebolenes.
7896) Ein großer Schleifstein ist billig zu verkaufen bei
________H. Hilgärtner, Lowengasse. lkur echt wenn die vorgebruckte Schutzmarke
auf ^» Etiquetten steht.
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Unsere Fabrikate verdanken ihre wunderbaren Erfolge der naturgemäßen Wirkung ' ihrer kräftigen Bestandtheile und sind die anerkannt vorzüglichsten diätetischen Haus- Genuß-Mittel bei Husten, Catarrh, Heiserkeit, Verschleimung der Athmungs-Organe und entzündlichen Zuständen der Schleim- HLate der Lungen, Luftröhren und des Kahlkopfes und bei allgemeiner Schwäche. J-der Husten kann höchst gefährlich werden. Ern vernachlässigter Husten kann der Keim vom Uebeln werden, welche in ihrer Ent« vSckelung das Leben bedrohen.
Wir machen darauf aufmerksam, daß unsere Fabrikate ärztlich geprüft unb em« Wien sind. (7873
Bekanntmachung.
Betr.: Dte Stimmfähigkett bet der Wahl der Stadtverordneten.
Nach Vorschrift des Art. 13 der Städte-Ordnung wird die nachstehende Bestimmung bezüglich der Sttmmsähigkeit bei der Wahl der Stadtverordneten hiermit bekannt gemacht:
Stimmfähig sind
1) alle in der Gemeinde gründ-, gewerbe- oder einkommensteuerpflichtigen Ortsbürger derselben,
2) alle männlichen Einwohner, welche dte deutsche Reichsangehörigkeit besitzen und welche seit zwei Jahren ihren Unterstützungswohnfitz in der Gemeinde erworben haben,
jedoch unter der Voraussetzung, daß sie zur Zeit der Wahl 25 Jahre alt sind und vom 1. Jannar des dem Jahre, in welchem die Wahl stattfindet, vorhergehenden Jahres an zur Einkommen- steuer zugezogen worden sind.
Dte Sttmmberechttgung jedes der unter 2 bezeichneten Stimmfähigen ist davon abhängig, daß derselbe spätestens vor dem Schluß des Jahres, welches dem ,Jahr, in welchem die Wahl stattfindet, vorhergegangen ist, bei dem Bürgermeister in desien Amtslocal dte mündliche Erklärung abgegeben hat, daß er sein Stimmrecht in Anspruch nehme, wobei er gleichzeitig auch Jahr und Tag seiner Geburt, den Tag, seit welchem er in der Gemeinde wohnt und den Zeitpunkt, seit welchem er Einkommensteuer bezahlt, anzugeben und auf Erfordern nachzuwetsen hat.
Stimmfähige der oben bezeichneten Art, welche die Abgabe dieser Er. klärung bis zum 31. December d. I. unterlassen, können bei einer im Laufe des Jahres 1881 etwa nothwendig werdenden Wahl zur Stadtverordneten- Versammlung oder bei einer solchen Wahl, für welche die Sttmmberechttgung durch dte Sttmmberechttgung zur Stadtverordnetenwahl bedingt ist, kein Stimmrecht in Anspruch nehmen.
Gießen, den 1. December 1880.
Großherzogliche Bürgermeisterei Gießen.
_______________________A. Bramm.___________________(7880
Bekanntmachung.
7868) Die Entrichtung der tm Monat October d. I. gerichtlich erkannten Forst- und Feldstrafen hat in den ersten 25 Tagen dieses-Monats an Großherzozliche Districts-Einnehmeret Gießen I. zu geschehen.
Gießen, den 1. December 1880.
Großherzogltche Bürgermeisterei Gießen.
A. Bramm.
B e k a n n t m a ch u n g.
(7907) Diejenigen hiesigen Einwohner, welche tm Laufe dieses Jahres. Hunde abgeschafft haben, wollen dies spätestens bis zum 31. December d. I. entweder schriftlich oder mündlich in Seibstperson bei der unterzeichneten Stelle anzetgen, indem sonst die Verbindlichkeit zur Entrichtung der Hundeabgaben auch im folgenden Jahre und so lange fortdauert, als diese Anzeige versäumt wird.
Gießen, am 4. December 1880.
Großherzogliche Bürgermeisterei Gießen: _____________________ A. Bram m.________________
Bekanntmachung.
7875) Die Realschulgelder pro III. Quartal 1880 können innerhalb 8 Tagen an den Zahltagen: Dienstag, Donnerstag und Samstag noch ohne Kosten bezahlt werden.
Gießen, den 1. December 1880.
Der Rechner der Großh. Realschulkaffe. _______________________Stadtrentmeister Enders.
Bekanntmachung.
7874) J£)(e Schulgelder für die höhere und erweiterte Mädchenschule, sowie für die Stadtknabrn- und Stadtmädchenschule pro III. Quartal 1880 können in den nächsten 8 Tagen an den Zahltagen: Dienstag, Donnerstag und Samstag noch ohne Kosten zur hiesigen Stabtkaffe bezahlt werden.
Das Schulgeld beträgt von einem Kind:
a. für die höhere Mädchenschule:
1. m den Elasten I. und II. 18 JL,
2. „ „ „ III. und IV. 15 „
3. „ „ „ V.-VII. 12 „
4. „ „ „ VIII.—X. 8 „
b. für die erweiterte Mädchenschule:
Elaste I.—V. 10
In beiden Schulen ermäßigt sich das Schulgeld bei dem Besuche durch mehrere Kinder derselben Eltern für das zweite Kind auf zwei Drittel, für das dritte und jedes folgende auf dte Hälfte des für ein einzelnes Kind zu zahlenden Betrags.
e. für die Stadtknaben- und Stadtmädchenschule 1 JL
Bet dem Besuche dieser Schule durch mehrere Kinder derselben Eltern ermäßigt sich das Schulgeld für das zweite Kind auf drei Viertel, für das dritte und jedes folgende auf dte Hälfte des für ein einzelnes Kind zu zahlenden Betrags.
Gießen, den 1. December 1880.
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