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ausgabea durchführbar erscheinen und bei welcher auch den Grundsätzen der \ Gerechtigkeit in keiner W.ise genügt weiden würde. Der gleiche Einwand werde aber sich nicht erheben lasten gegen eine nach der verschiedenen Leistungs- fähtgkeit der Befreiten abgestuftc Steuer; und für die Einführung emer solchen spricht offenbar die Erwägung, daß der Wehrpflichtige durch seine Heranziehung zum Militärdienste, abgesehen von allem Anderen, was damit gegeben ist, regel­mäßig einen wirrhschaftlichen Nachlhetl gegenüber dem ntchr herangezogenen Wehrpflichtigen erleidet, daß jener in seiner Erwerbslhätigkelt nicht unerheblich behindert und zurückgehalten wird, während dieser die für den Erwerb meist wichtigen Jahre der Dienstpflichtzeit für sich voll ausnutzen und so einen erheblichen Vorsprung erreichen kann. Deshalb erscheint auch der Vorschlag gerechtfertigt, die zum Militärdienste nicht herangezogenen Wehrpflichtigen mit Rücksicht auf den wirthschaftlichen Vortheil ihrer Befreiung und die darin liegende größere Leistungsfähigkeit zu einer besonderen Steuer heranzuziehen deren Ertrag dem Aufwande der Gesammtheit für das Heer zu Gute kommt. Der Umstand, daß der Aufwand einer nothwendigen Steigerung entgegen geht, wird die Opportunität dieser Vorlage umsomehr außer Zweifel zu stellen ge­eignet sein, als ihr Ergebntß ungefähr auf dieselbe Summe geschätzt werden kann, wie jene Steigerung für die dauernden Ausgaben der Verwaltung des Reichsheeres. Aus den Bestimmungen des Entwurfs ist hervorzuheben, wie zunächst bet der Frage, ob die Abgabe einmal oder während einer bestimmten Periode in mehreren und veränderlichen Sätzen zu erheben sei, der zweiten Alternative der Vorzug gegeben werden müßte, weil der Grund der Bestimm­ung, nämlich die ungestörte Erwerbsthätigkett der vom Militärdienst befreiten Wehrpflichtigen und deren Wirkung sich über d.-n Zeitraum von mehreren Jahren erstreckt, in welchen die Leistungsfähigkeit der Befreiten wesentlichen Veränderungen unterließt, und bei emer periodisch wtederkehrenden Steuer« belastung eine Ueberbürdung der Steuerpflichtigen wirksamer vermieden werden kann. Die Inanspruchnahme der persönlichen Leistungen des Dienstpflichtigen seitens des Reichs ist zwar während der verschiedenen Perioden der Gesammt- dienstzeit, je nachdem die Dienstpflicht im acliven Dienste, in der Reserve oder Landwehr bez,w. Seewehr 1. Klaffe erfüllt wird, verschieden Die wtrthschaft- liche Thättgkelt des Dienstpflichtigen, welche während des activen Dienües fast ganz suspendirt ist, wird, sobald der Dienstpflichtige zu dem Beurlaubten- stände übertritt, durch die über ihn geübte Controle und durch die wiederholt eintretenden Einberufungen zu Uebungszwkcken nur in beschränktem Maße ge­hemmt. Bei der Erwägung, ob in Berücksichtigung dieses Umstandes auch die Steuersätze für die einzelnen Jahre der Steuerperrode in fallender Abstufung festzusetzen seien, ist jedoch von einer derartigen Maßregel Abstand genommen worden, weil die Möglichkeit der ungestörten Fortsetzung der ungestörten Thä- tigkett einen reichlicheren Erwerb nicht nur während der sonst dem acttven Dienste gewidmeten Jahre gestaltet. Dieser Erfolg ist oft durch eine längere Zeit der Vorbereitung oder AuSbtlvung bedingt. Bei dem größten Thetle der verschiedenen Erwerbszwetge findet in den Jahren des dienstpflichtigen Alters eine allmältge stetige Steigerung der Erwerbthätigkett bis zu einer bestimmten Maximalgrenze statt, für welche die Befreiung vom Militärdienste während der drei Anfangsjahre der Steuerperiode von fortwtrkendem Einflüsse ist und welcher daher die Einführung einer nach den Jahrgängen in absteigender Linie abgestuften Steuer nicht entsprochen wurde. Indem der Entwurf vorschlägt, während der Dauer der 12jährigen Steuerpertode die Steuer nach gleichen Grund­sätzen zu bemessen, ohne für die späteren Jahre der Steuerpertode verhältniß- mäßige Herabsetzungen eintreten zu lassen, ermöglicht er es, diese Steuer ohne ihre finanzielle Bedeutung abzuschwächen, in den einzelnen Jahresbeiträgen so niedrig zu bemessen, daß eine Ueberbürdung vermieden wird.

Berlin, 2. Mai. DieKöln. Ztg." schreibt: Die Vertrauensmänner der verschiedenen Fraktionen des Reichstages hatten den 11. Mat für den Schluß der Session tn Aussicht genommen. Die officiösen Federn bemerken dazu etwas spitz, daß es nach Artikel 12 der Retchsverfassung dem Kaiser zu­stehe, den Reichstag zu berufen und zu schließen, und nach ihren Andeutungen würden roch eine erhebliche Anzahl von Vorlagen erledigt werden müssen, ru- mal man bet diesen kalten Tagen über Hitze noch nicht klagen könne. So droht sich also der Reichstag htnauszuziehen, indessen ohne Vortheil für die Regierung. Denn allem Anscheine nach werden die Steuervorlagen fast ohne Ausnahme für jetzt verworfen werden. Nun hat neulich der Reichskanzler sich geäußert, der Reichstag sch'ine ihn auf das Tabaks-Monopol verweisen zu wollen. Indessen hat der mit drei Viertel Mehrheit gefaßte Beschluß des Reichstags über das Tabaks-Monopol erkennen lassen, daß der gegenwärtige Reichstag dem Reichskanzler auf diesem Wege noch nicht folgen will. Man kann sich unter diesen Umständen nicht wundern, daß schon hin und wieder von einer zu erwartenden Auflösung des Reichstages geflüstert wird. Doch würden bei neuen Wahlen die Aussichten der Regierung schwerlich viel gün­stiger stehen als bisher. Es sind keineswegs blos unsere Abgeordneten, die es müde geworden sind, von Steuererlassen und Steuerreformen immer nur in unbestimmter Weise reden zu hören, dagegen eine Steuererhöhung nach der andern zu bewilligen. Auch in der großen Masse der Bevölkerung verlangt man die Ergebnisse der bisherigen Zoll- und Steuererhöhungen erst abzirwarten und neue Steuern nicht eher bewilligt zu sehen, als bis gleichzeitig die Anfänge der vielfach verheißenen Steuererlasse zur Ausführung kommen.

DieNordd. Allg. Ztg." schreibt offictös: In den nächsten Tagen dürfte eine Publicatton darüber erfolgen, in welchem Verhältnisse künftig tn Folge der sanctiontrten Militärgesetz-Novelle die Recruten-Emstellung tn die Armee zu erfolgen hat. Es wird diese neue Ordnung bereits für den im Herbst dieses Jahres etnzustellenden Bedarf tn Kraft treten.

Der Senioren Convent des Reichstages hat sich tn längerer Bera- thung über die noch zu erledigenden Arbeiten der Session und den Schluß derselben entschieden. Hiernach wäre der letztere für Dienstag den 11. Mai zu erwarten. Mit Bestimmtheit ist die Erledigung des Wuchergefetzes und des Socialistengesetzes in Aussicht genommen; das übrige, wovon ja immerhin ein Theil noch abgewickelt werden kann, bleibt tu der Schwebe.

Hamburg, 1. Mai. An den Thoren zwischen St. Pauli und Ham­burg werden seit einigen Tagen statistische Aufzeichnungen über den dort durch­gehenden Verkehr ausgenommen, bei welchen es sich um Feststellung der Zahl der beladenen und leeren Fuhrwerke, der Packträger und der packettragenden Privatpersonen handelt. Es liegt klar auf der Hand, daß diese Statistik zu zollpolitischen Zwecken vorgenommen wird, zumal sie sofort tn Angriff genom­men wurde, als die Nachricht von dem Anträge Preußens beim Bundesrathe,

betreffend Einverleibung eines Theiles von St. Pauli tn den Zollverein, hier­her gelangte.

Telegraphische Depeschen.

Wagner'« telegr. Eorrespaubeur »nrea«.

Darmstadt, 3. Mai. Die heute stattgehabte Generalversammlung der Darmstädter Bank ertheilte einstimmig Decharge für die Geschäftsführung des Jahres 1879.

Stuttgart, 3. Mai. DerStaatS-Anz." meldet die Vermählung der Herzogin Pauline von Württemberg zu Karlsruhe (Schlesien) mit dem Dr. Wllltm tn Breslau. Der König von Württemberg glaubte bei der be­stimmt ausgesprochenen Neigung der Herzogin ihrem Wunsche nicht entgegen- treten zu sollen und ertheilte unter näherer Regelung der Verhältnisse seine Einwilligung als Oberhaupt des königlichen Hauses. Die Herzogin verzich­tete auf Nimen und Stellung einer Prinzessin des königlichen Hauses und nahm den Namen v. Kicbach an. Am 1. Mai hat die Trauung tn Karlsruhe stattgefunden.

Berlin, 3. Mat. DieNordd. Allg. Ztg." bezeichnet die von der fortschrittlichen Presse colportirten Gerüchte über den bald bevorstehenden Rück­tritt des Fürsten Bismarck als unbegründet. Der Reichskanzler habe tn der durch seinen Gesundheitszustand ihm auferlegten Zurückhaltung Veranlassung gefunden, sich den eigentlichen ministeriellen Berufögeschäften in auswärtigen und inneren Angelegenheiten anhaltender zu widmen, als es ihm zu anderen Zetten wegen der Betheiligung an den parlamentarischen Arbeiten möglich ge­wesen. Er habe selbst erklärt, täglich größeres Interesse und größere Arbeits­lust für die ministeriellen Geschäfte zu gewinnen. Seine sonstige Neigung, jede Gelegenheit zum Landaufenthalt zu benutzen, sei vor dem grsteigerten Interesse an der dienstlichen Thätigkeit in den Hintergrund getreten.

Berlin, 3. Mat. Heute Nachmittag 3 Uhr findet eine Plenarsitzung des Bundesraths statt, für welche die am 1. Mat hier unterzeichnete Ueber- einkunft mit der Schweiz wegen Verlängerung oes Handelsvertrages vom 13. Mat 1869 bis zum 30. Junt 1881 und der Gegenantrag Hamburgs gegen die Etnoerletbung Altonas und der Vorstadt St. Pauli in die Zolllinie zur Berathung stehen. Der von dem Hamburger Buudesraths-Beoollmäch- tigten V>rsmann überreichte Antrag, bahn 27. April, stütze sich auf die bis­herige Praxis, daß vor dem bezüglichen Beschlüsse des Bunoesraihs eine Ver­ständigung mit der betheiltgten Regierung erfolgte, sowie auf Art. 34 der Reichsoerfassung. Die revidtrte Geschäftsordnung des BundeSraths tritt am 10. Mai tn Kraft. Die Substitutionen von Bundesralhs-Bevollmächtigten sind von da an nach der neuen Geschäftsordnung durchgeführt.

' London, 3. Mai. Meldung derTimes" aus Kabul vom 2. Mat. Die indische Regierung ist geneigt, Abdurrahman als afghanischen Thronprä­tendenten zu begünstigen und schickt eine Gesandtschaft nach Kunduz, um Un­terhandlungen mit ibm anzuknüpfen.

Berlin, 3. Mai. Reichstag. Vor Eintritt in die Tagesordnung beantragt v. Bernutb, die Vorlagen über den Theatergewerbebetricb und Küstenfrachtschifffahrt nicht zuerst, sondern nach dem sechsten Gegenstand der Tagesordnung zu verhandeln. v Kleist-Retzow erhebt Widerspruch. Richter (Hagen) bezweifelt die Beschluß­fähigkeit des Hauses. Der Namensaufruf ergibt 217 Anwesende; das Haus i|t also beschlußfähig.' v. Bernuth zieht seinen Antrag aus Aenderung der Tagesordnung zurück. - Das Haus beginnt die dritte Berathung des Gesetzentwurfs, betreffend den Theater­gewerbebetrieb. v. Schlieckmann bekämpft das Bedenken, daß man damit der Polizei eine zu wc tgehende Besugniß einräume. Lasker spricht gegen das Gesetz, das so mangelhaft formulirt sei, daß es der Polizei die willkürlichste Handhabung gesiatte. Gneist erklärt: Die Gewerbeordnung bestimme, daß das Theatergewerbe nicht frei sein solle; deßhalb müsse der Gesetzgeber den Behörden eine gewisse Directive geben, ivre die Concessionen zu erlheilen seien Die jetzige Fassung erfülle diese Bedingung aber nicht. Man solle die Ertheilung der Concession in die Hand des Regierungs­präsidenten legen. An der weiteren Debatte nehmen v Sczamecki und Oechselhäuser Theil. Der Antrag Lasker, zu § 32 der Gewerbeordnung tnnzuzufügen, daß Be­schränkungen auf bestimmte Kategorien von Darstellungen unzulässig seien, wird ange­nommen. Es folgt die dritte Berathung des Gesetzentwurfs, betreffend die Küften- frachtschifffahrt. Staatssecretär Hofmann erklärt, daß seine Aeußerung über den in zweiter Lesung angenommenen Antrag Roggemann, derselbe könne dieselbe Wirkung haben wie die Vorlage, nicht bedeuten sollte, die Regierung werde demselben ihre Zu­stimmung geben. Er müsse alle Bedenken g gen die angenommene Fassung aufrecht erhalten, v. Stolberg beantragt mit Rücksicht hierauf den Gegenstand von der Tages­ordnung abzusetzen, um eine Einigung herbeizuführen. Staudy hat einen Antrag for­mulirt, der wesentlich die Wiederherstellung der Regierungsvorlage ist. Mit Rücksicht darauf wird die weitere Berathung ausgesetzt.

Das Haus erledigt ohne Debatte in erster und zweiter Berathung den Aus­lieferungsvertrag mit Uruguay. Es folgt die erste Berathung der Ueberemkunft zwischen Deutschland und Oesterreich. Der Dundesbevollmächt'gte v. Philippsborn empfiehlt dessen Annahme. Rack Ablauf des Handelsvertrags mit Oesterreich sei auf Grund der neuen Zolltarife em Vertrag pro 1879 geschlossen. Oesterreich beantragte dessen einfache Verlängerung, als bis Ende 1879 eine neue Vereinbarung nicht erzielt worden war. Die Reichsregierung glaubte eine solche Verlängerung nicht zugeitehen zu können. So sei das erste sechsmonatliche Provisorium entstanden- Da in der Zwischen­zeit ein Einverständniß nicht erzielt worden, auch nicht so nahe in Aussicht gewesen sei, daß die Zustimmung des Reichstages eingeholt werden könnte, sei ein neues Provisorium geschaffen worden, welches den Status quo aufrecht erhalte. Die Regierung hoffe, es werde innerhalb eines Jahres gelingen, das Verhältniß des Einverständnisses in der Politik auch auf das wirthschaftliche Gebiet zu übertragen.

Delbrück sagt, er habe bei der vorjährigen Berathung für den provisorischen österreichischen Handelsvertrag in der Hoffnung gestimmt, daß es gelingen werde, ein Desinitivum nach dem Muster der früheren Verträge zu erzielen Seit dem Erlaß unseres Zolltarifs halte er das für unmöglich Das künftige Desinitivum werde im Großen und Ganzen nicht mehr enthalten, als das jetzige Provisorium. Das sei die Konsequenz der beiderseitig befolgten Zollpolitik. Zu einem Tarifverträge wie früher könne man nur kommen, wenn die Vertragenden gegense tig auf wichtige Gegenstände sich beschränkten- Das sei jetzt fast unmöglich, da die betreffenden Gegenstände in beiden Staaten nicht identisch seien Trotzdem stimme er für die Vorlage, weil sie, wenn auch in beschränktem Maße, in handelspolitischer Hinsicht einer freundlichen Gesinnung Ausdruck gebe, die glücklicherweise in politischer Hinsicht zwischen Deutlch- land itnd Oesterreich bestehe. Löwe (Bochum) meint, ein autonomer Tarif werde den Abschluß mit Oesterreich nicht verhindern. Er hoffe au eine höhere Einigung auf eine Zolleinigung mit Oesterreich und dadurch auf ein gemeinsames politisches Zusammengehen. Ein Nachgeben auf deutscher Seite wün'cht Löwe nicht.

Bamberger bezeichnet den Vertrag als eine schon eingerahmte Null. Bon that- sächlichen Handelsverträgen könne keine Rede sein, so lange beide Theile einen auto­nomen Tarif hätten. Redner bespricht sodann die Verhältnisse des Veredelungs­verkehrs und wendet sich schließlich gegen die Kamps- und Schutzzollpolitik die steril und unfruchtbar sei. Staatssecretär Hofmann spricht nochmals für den Vertrag, der nicht ausschließe, daß man bald zu einer definitiven Verständigung komme. Eine em- gerahmte Rull sei der Vertrag durchaus nicht er biete die Grundlage ZU ledcr rvelteien Verständigung. Schon wenn der Vertrag weiter nichts enthielte, als die Mefftbe- günstigungsklausel, wäre er für uns vom höchsten Werthe. Daß der Veredelungs­verkehr nicht normirt worden, sei nicht Schuld der deut d)en, sondern der österreichischen Regierung, die sich darauf nicht eingelassen habe, weil Deutschland nach seinem ^anf nicht die zollfreie Einfuhr von Rohleinen gestatten konnte. Eine Verständigung dar-

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