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Deutschland.
Darmstadt, 1. August. Die Amtsblätter des Großh. Ministeriums des Innern und der Justiz, Section für Justizverwaltung, Nr. 41 und 42, betreffen Folgendes:
Nr. 41 die Pfändung von Tabak oder ausstehenden Tabaksernten, sowie die Veräußerung von mit Tabak bestellten Grundstücken;
Nr. 42 Strafverbüßungen durch Schulkinder.
Darmstadt, 2. August. Seine Königliche Hoheit der Großherzog haben allergnädtgst geruht:
Am 17. Juli 1880 den Krcisbaumeister des Kretsbauamts Alzey, Karl Wetter, auf sein Nachsuchen bis zur Wiederherstellung seiner geschwächten Gesundheit in den Ruhestand zu versetzen.
— Seine Königliche Hoheit der Großherzog haben Allergnädigst geruht:
Am 17. Juli den Lehrer an der Realschule zu Alzey, Dr. Philipp Wied er hold, zum Lehrer an der Realschule zu Darmstadt, mit Wirkung vom 15. August 1880 an,
am 24. Juli den Gerichtsschreiber bet dem Amtsgerichte Bad-Rauhetm, Franz Joseph Groß, zum Gerichtsschreiber bet dem Amtsgerichte Laubach — vnd den Gertchtsschretber bet dem Amtsgerichte Laubach, Georg Schütz, zum Gertchtsschreiber bei dem Amtsgerichte BadMauheirn — zu ernennen.
Berlin, 31. Juli. Wie man hört, wird das auswärtige Amt mit Anfragen wegen der von dem Sultan verlangten Beamten und Militärs sehr in Anspruch genommen, die sich insbesondere auf die Frage beziehen, ob Per- sonen, welche in den Dienst des Sultans übertreten, auf Zahlung der ihnen versprochenen Gehälter zählen können. Die Antworten scheinen tndeffcn sehr wenig besriedigend auszusallen. Die „Polit. Corresp." meldet aus Janina: Die Bevölkerung des Taschkaliker Bezirks verweigert die Abtretung Artas, Metzovas und Janinas entschieden. Der Obercommandtrende der türkischen Truppen in Epirus und Thcffalten, Hidayet Pascha, organtsirte 20 Tabors (Bataillone) zur Besetzung der nach Epirus und Thessalien führenden Gebirgsstraßen und ernannte Abdul Bey zum Civilcommissär der Regierung bet den irregutären Ceips. Osman Pascha ist Generalstabschef der letzteren. Die regulären Truppen zählen 30,000 Mann Infanterie, 600 Reiter und 210 Geschütze.
— In Breslau ist vor Kurzem gerichtlich die Beschlagnahme von Postsendungen angeordnet worden, welche an Seitens der Polizei als Socialdcmo- kraten bezeichnete Personen gerichtet sind. Die Sache hat großes Aufsehen erregt und ist in der That von äußerster principieller und praktischer Wichtigkeit. Es erhebt sich die Frage, auf Grund welches Gesetzes eine solche Maß- p,gel angeordnet werden konnte. Das Socialistengesetz enthält darüber keine ausdrückliche Bestimmung; es kann also nur aus den Im Allgemeinen gegen d,e Verbreitung verbotener socialdemokratischer Druckschriften erlaflenen Bestimmungen Pflicht und Recht der Postverwaltung gegenüber dem Socialistengesetz
In Kissingen.
Der deutsche Reichskanzler ist endlich dem eindringlichen Rath seiner Aerzte gefolgt und sucht Erfrischung und Genesung an der bewährten heilkräftigen Quelle von Kissingen. In der Geschichte des deutschen Reiches spielt dieser Badeort bereits eine bedeutende Rolle, denn hier reiste der Gedanke, mit dem Vatikan, des langen Haders müde, Frieden zu schließen, und hier ward das Projekt, die heilige Allianz durch das deutsch - österreichische Kaiser- Bündntß zu ersetzen, zum Abschluß gebracht und in Gastein sanctiontrt. Auch diesmal ist die Zeit der Badereise des Reichskanzlers politisch seltsam bewegt, nicht allein durch die Koburger Ftnanzconferenzen, durch die innere Politik, sondern auch durch die auswärtige.
Fürst Bismarck, berichtet man, habe von FriedrtchSruh den Weg nach Kissingen über Berlin gewählt, weil kleine Differenzen mit England ihn nöthigten, einen Tag im auswärtigen Amte zu arbeiten. Jedenfalls ist die Orientfrage durch das Verhalten der Türket eine brennende geworden, und man weiß, daß Deutschland und Oesterreich nicht die Absicht haben, unthätig bei der Regelung derselben zuzuseheii. Es ist leicht möglich, daß von Kissingen aus wichtige Schritte datirt werden, welche dem Lebensintereffe, welches das deutsch österreichische Bündniß In der Türkei hat, Ausdruck geben.
Die deutsche Intervention, vor fünf Monaten bereits beschloffen, zeigt, daß Bismarck im Orient eine lang vorbereitete Politik im großen Style treibt, und daß es sich um Folgen dieser Politik handelt, nicht, wie manche meinen, um einen „Coup", um feine erschütterte Popularität zu rehabilitireu. Deutschland geht unter Bismarck's Führung seinen Weg, und die Politik des Kanzlers liefert den klaren Beweis, M dieser Weg zielbewußt ist. Das Ziel ist die handelspolitische Oeffnung der Türkei für Oesterreichs und Deutschlands Industrie. Die Popularität Bismarck's ist hierbei nebensächlich, denn er kann sie nicht alljährlich durch weltgeschichtliche Thaten erhöhen, wie die Einigung des Reichs nach tausendsähriger Zersplitterung oder die Erwerbung von Elsoß-Lothringen, aber er kann und wird dafür sorgen, daß das deutsche Reich im Rathe der Völker — und auch im Orient — die ihm gebührende Machtstellung einnimmt und zur Geltung bringt. Und dieses Ziel verliert der Kanzler auch in Friedrichsruh, Varzin und Kissingen nicht aus den Augen.
ermittelt werden. In dieser Hinsicht bemerkt der Commentar von Gareis: „Die Wirkung des Verbots einer Druckschrift erstreckt sich auch auf den Post- verkehr. Zunächst ist sicher, daß durch das Socialistengesetz § 3 des Reichsgesetzes über das Postwesen eine Aenderung erfährt: die auf Grund des Sociollstengesetzes verbotenen Zeitungen find vom Postdebit unbedingt ausge- schloffen. Auch abgesehen davon darf die Postverwaltung nicht zur „Verbreitung" der verbotenen Schriften wiffeutlich Mitwirken, es ergibt sich dies aus der Tendenz der §$ 19 und 21 des Socialistengesetzes, sowie daraus, daß ein Postgeheimniß nur in Bezug auf Briefe anerkannt und die Postbeamten zur Oeffnung und Einsichtnahme von Drucksachen-Sendungen ausdrücklich befugt find." — Daß diese Besugniffe der Postverwaltung bei der Beschlagnahme von Briefen nicht Platz greifen, liegt auf der Hand. Die Postverwaltung wird nun allerdings gerichtlichen Requisitionen gegenüber kein Vorwurf treffen. Das Postgesetz bestimmt in $ 5: „Das Briefgeheimniß ist unverletzlich. Die bei strafgerichtlichen Untersuchungen und In Concurs- und civilproceffualtschen Fällen nothwendigen Ausnahmen sind durch ein Reichsgesetz festzustellen." Das ist in dem § 99 der Strasproceßordnung geschehen, welcher bestimmt: „Zu- lässig ist die Beschlagnahme der an den Beschuldigten gerichteten Briefe und Sendungen auf der Post, sowie der an ihn gerichteten Telegramme auf den Telegraphenanstalten; desgleichen ist zulässig an den bezeichneten Orten die Beschlagnahme solcher Briefe, Sendungen und Telegramme, in Betreff deren Thatsachen vorliegen, aus welchen zu schließen ist, daß sie von dem Beschul- bigten herrühren oder für ihn bestimmt find und daß ihr Inhalt für die Untersuchung Bedeutung habe." Es geht daraus mit Bestimmtheit hervor, daß die'Beschlagnahme von Briefen nur zulässig ist in Fällen, wo bereits eine Untersuchung eingeleitet worden. Das ist aber, bei den Breslauer Maßregeln nicht der Fall. Dort war nach amtlichen Bescheiden des Amts- und Landgerichts vom Polizeipräsidium ein Verzetchniß der dortigen Socialdemokraten bezw. der als solche geltenden Personen eingereicht worden, und darauf hin wurde gerichtlich die Beschlagnahme aller an diese Personen eingehenden Postsendungen angeordnet behuss Ermittelung, ob etwa verbotene socialdemokra- tische Schriften darin enthalten seien. Die Personen, beten Postsendungen beschlagnahmt worden, befinden sich keineswegs in Untersuchung. Auf den Veidacht hin, daß möglicherweise der Inhalt der beschlagnahmten Sendungen Material zu einer Untersuchung liefern könne, ist eine solche Maßregel durch die Strasproceßordnung nicht gerechtfertigt. Wir können danach das Verfahren der Breslauer Gerichte, generell alle Postsendungen an Personen, die für Socialdemokraten gelten, zur Einficht zu verlangen, in der That nicht als zuläsfig anerkennen. Die den Behörden gegen die socialdemokratische Agitation zustehenden Represstvmittel find scharf genug, und wir haben nichts dagegen einzuwenden, wenn sie mit aller Energie gehandhabt werden. Um so vorfich- tiger aber sollte man sich auch vor Maßregeln hüten, deren gesetzliche Grundlage zum mindesten höchst zweifelhaft ist. Dahin gehört die Beschlagnahme, wie sie in Breslau verfügt worden, dahin gehört die neuliche Anklage wegen Bannbruchs gegen socialistische Reichstagsabgeordnete, dahin gehört auch, wenn sich die Mittheilung bestätigt, die Auflösung einer Versammlung der deutschen Volkspartei In Erlangen auf Grund des Socialistengesetzes.
Berlin, 1. August. Die „Post" veröffentlicht einen Artikel Über die Straßburger Tabaksmanufaktur, welcher anscheinend von der Regierung inspi- rirt ist. Der Artikel schließt mit folgender Betrachtung: „Die Behauptung, die Tabaksmauufaktur wtrthschafte nicht rationell, entbehrt der zahlenmäßigen Unterlage; vielmehr erhellt, daß die Anstalt bisher nach staats- wie privat- wirthschastlich richtigen Grundsätzen geleitet worden ist, und daher von einer illoyalen Coi currenz aus dem Grunde nicht die Rede ist, weil mit den bei ihr angelegten Staatsgelder» nicht anders gewirthschaftet wird, als dies geschehen würde, »en» es Privatcapital wäre. Ist dem aber so, so müßten doch gerade die Freihändler eine Concurrenz, wilche dem Publikum unbestrltle- nermaßen gute Waare zu wohlfeilen Preisen liefert, nach Kräften fördern. Abgesehen von dem principiellen Grunde, gewinnen doch offenbar dabei die von den Freihändlern denen der Production stets soweit vorgezogenen Jn- tereffen der Consumenten bis herab zu dem Tabakspselschen des armen Mannes. Wenn gleichwohl die Straßburger Tabaksrnanusaktur gerade von dieser «Seite auf das Lebhafteste angefemdet wird, so liegt der Grund eben tiefer. Man erkennt, daß diese Anstalt im Begriffe steht, praktisch und auch für die große Maste des Volkes völlig verständlicherweise den Beweis zu liefern, daß der Haupteinwand, welcher gegen das TabakSmonopol vom staatswirthschafilichen Standpunkte erhoben ist und welcher dahin geht, daß die erhofften Erträge ausblelben würden, well der Staatsbetrieb weit hinter dem Privatbetriebe zu- rückstehe, thatsächlich unbegründet ist. Nicht minder ist die Manufaktur, vorausgesetzt, daß ihr Unternehmen glückt, im Zuge, zu zeigen, daß der Großbetrieb auch auf dem Gebiete der TabakSindustUe dem Klein- und Mittelbetriebe weit überlegen ist und so einer Umgestaltung unserer TabakSindustrie die Bahn zu eröffnen, von welcher der Uebergang zum Monopol auch volkswirthschastlich weit geringeren Bedenken unterliegen würde, Hic illae lacnmae 1 Diejenigen aber, welche der Meinung sind, daß das Tabaksmonopol die rationellste Art der Besteuerung des Tabaks bildet, werden nichts dagegen zu erinnern haben, wenn die Manufaktur, indem sie ihren Betrieb in einer den Landesfinanzen nützlichen Weise erweitert, nebenbei die Grundlagen des Widerstandes gegen das TabakSmonopol in ihrer thatsächlichen Unrichtigkeit bloslegt."


