Ausgabe 
4.3.1880
 
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-re. S4L Donnerstag den 4. Marz isso,

Kießener HtMger

Ameigt- ui Amtsblatt str Ite Kreis Gießen.

} Schulfiraße B. 18.

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Deutschkan».

m. Darmftadt, 2. März. Die zweite ordentliche Landessynode wurde heute Vormittag durch den Präsidenten des Großh. Ober - Consistorinms, Herrn Geheimen Rath vr. Gold mann, mit folgender Ansprache eröffnet:Hochgeehrte Herren! Von Seiner Königlichen Hoheit dem Großherzog ist mir der ehrenvolle Auftrag ertheilt worden, diese zweite ordentliche Synode der evangelischen Landeskirche zu eröffnen, und ich heiße Sie in Allerhöchst Seinem Namen herzlich willkommen. Die erste ordentliche Synode, welche im vorigen Jahre geschlossen wurde, hatte die Aufgabe, die zum Ausbau der Kirchenverfassung erforderlichen Gesetze mit dem Kirchenregiment zu vereinbaren und die finanziellen Verhältnisse der Landeskirche zu regeln. In beiden Beziehungen hat sie ihre Aufgabe erfüllt, in letzterer insbesondere unter dankbarem Entgegenkommen der Großh. Staatsregierung und der Stände des Großherzogthums. Ihnen, meine Herren, werden vorerst so umfangreiche Arbeiten nicht vorliegen, wie der vorigen Synode, dennoch sind dieselben wichtig genug, um Ihre ganze Aufmerksamkeit in Anspruch zu nehmen. Zunächst wird Ihnen neben dem provisorischen Nachweis über die Verwendung der allgemeinen kirchlichen Mittel der Voranschlag über die Mittel, welche zur Deckung der allgemeinen kirchlichen Bedürfnisse erforderlich sind, vorgelegt werden. Sie werden aus diesen Vorlagen ersehen, daß die Erhöhung der Kirchensteuer für die nächste Budgetperiode nicht nöthig, daß aber andererseits eine Verminderung derselben nicht möglich ist, sowie daß die Resultate der Finanzverwal­tung in dem abgelaufenen Jahre so günstig waren, daß die Befriedigung zweier dringen­der Bedürfnisse nicht mehr länger verschoben zu werden braucht Es sind dies die Wiederherstellung der gesetzlich normirten Pfarrgehalte für diejenigen Klassen, welche bei Aufstellung des letzten Voranschlages eine Reduction erleiden mußten (mit Aus­nahme der 1. und 2. Gehaltsklasse) und die Erhöhung der Wittwen- und Waisen- Pensionen. In beiden Beziehungen ist das Nöthige in dem Voranschlag vorgesehen, es werden Ihnen jedoch besondere Vorlagen zugehen. Aus dem nach § 135 pos. 1 der Kirchenverfassung Ihnen vorzulegenden Bericht über Alles, was auf kirchlichem Gebiet Wichtiges vorgekommen ist, werden Sie ersehen, daß die Entwickelung der ver­fassungsmäßigen Zustände der evangelischen Kirche im Großen und Ganzen in Frieden und in befriedigender Weise stattgefunden hat, und wie die erste Synode in ihrem ganzen Verlaufe ein Bild ehrlichen treuen Zusammenwirkens der verschiedenen in der evongelischen Kirche vertretenen Richtungen geboten hat, so ist das Gleiche auch in den Gemeindeverttetungen und in den Dekanatssynoden der Fall gewesen. Möge der Herr der Kirche, welcher seither unseren Bestrebungen seinen Segen verliehen hat, ferner mit uns sein, und auch Diejenigen, welche sich abseits der Landeskirche gestellt haben, zu gemeinsamer Arbeit wieder zurückführen, möge Er aber vor Allem in der Kirche selbst das wahre innere Leben wecken und stärken, möge Er der Kirche stets treue Diener und den Predigern willige Hörer geben! Eine weitere Vorlage, welche Ihnen im Laufe der Wahl- und Finanzperiode zugehen wird, ist das in §. 118 der Kirchenver- fassung vorgesehene Disciplinargesetz; das Kirchenregiment glaubte vorerft den Erlaß des den Ständen des Großherzogthums dermalen vorliegenden Beamten-Disciplinar- gesetzes abwarten zu sollen, ehe es die Ausarbeitung des Entwurfs in Angriff nahm. Außerdem werden wir in der Lage sein, Ihnen den Entwurf einer in den Schulen einzuführenden biblischen Geschichte zur Zustimmung vorzulegen. Hochgeehrte Herren! In Vorstehendem ist die Aufgabe, die Ihnen zunächst obliegt, kurz angedeutet. Ihre Liebe zur Kirche, Ihr Eifer, Ihre Intelligenz bürgen uns dafür, daß Sie an diese Aufgabe mit dem rechten Ernst herantreten, und daß Sie die Bemühungen des Kirchen­regiments, in Gemeinschaft mit Ihnen zum Besten unserer theuren evangelischen Kirche zu wirken, kräftigst unterstützen. Das walte Gott! Im Namen Seiner Königlichen Hoheit des Großherzogs erkläre ich hiermit die zweite ordentliche Landcssynode für eröffnet.

Unter dem Vorsitze des Alterspräsidenten, Abg. Wernher, fand sodann die Wahl des ersten Präsidenten statt, welche mit 50 Stimmen auf Oberstabsauditeur Eigenbrodt fiel. Zum zweiten Präsidenten wird Professor Dr. Köhler (Friedberg) mit 43 Stimmen gewählt. Aus der hierauf vollzogenen Wahl der Secretäre gehen die Abg. Buchner und Emmerling hervor. In den Finanzausschuß werden gewählt die Abg. Wernher, Baur, Emmerling, Reuleaux und Müller (Pfungstadt). Die Prüfung der Wahlen durch die Abtheilungen hat einen Anstand nur bei der Wahl des Dekanats Alsfeld ergeben, über welche seitens der betreffenden Abtheilung in der nächsten Sitzung weiterer Bericht erstattet werden wird. An Vorlagen des Ober-Consistoriums kommen zur Anzeige der Voranschlag für den Centtalkirchenfonds für die Jahre 18801884, eine Vorlage wegen Erhöhung der Pfarrgehalte und eine solche wegen Erhöhung der Pfarrwittwen - Pensionen. In einer auf Donnerstag Nachmittag 3 Uhr anberaumten weiteren Sitzung sollen die Berichte des Finanzausschusses über diese Gegenstände zur Vertheilung kommen und soll deren Berathung bereits Freitag erfolgen.

m. Darmstadt, 2. März. Die erste Kammer der Stände tritt Samstag den 13. März zu einer Sitzung zusammen. Auf der Tagesordnung derselben steht außer der Nothstandsvorlage der Gesetzesentwurf über die Anwendung des Stempels in der Provinz Rheinhessen. Die übrigen noch zu berathenden Gegenstände werden in einer kurz nach Ostern stattfindenden Session erledigt werden.

Mainz, 28. Februar. Wegen der Erbauung einer städtischen Halle am Rhein als Ersah für die abgebrannte Fruchthalle haben in der vorgestern Abend stattgehabten Sitzung der Stadtverordneten letztere beschlossen, daß die am Rhein zu erbauende Halle als ein für sich abgeschlossenes Bauobjcct zu betrachten sei und daß hierzu der Kostenüberschlag die Summe von 286,000 «X nicht überschreiten dürfe. Bezüglich der Theaterfrage beschlossen die Stadt­verordneten in geheimer Sitzung, daß zur Bestreitung des Theaterunterneh­mens, soweit die Jntraden desselben hierzu nicht ausreichen, bis zum Schlüsse der gegenwärtigen Saison aus der Stadtkasse Zuschuß zu leisten sei. Der Verwaltungsrath der Hessischen Ludwigsbahn hat Auftrag ertheilt, die Expro­priationen von den Strecken der Mainz-Alzeyer und Mainz-Binger Bahnlinie, behufs Umsührung der Eisenbahn um die Stadt, alsbald vornehmen zu lassen. Durch die Bahnumführung wird in Folge der Verlegung des Centralbahn- hoses in die Neustadt die Verlegung eines Theils der Strecken oder Linien nothwendig werden. Aus diesem ist wohl ersichtlich, daß die Bahn mit allem Eifer das Umführungsproject betreiben will.

Berlin, 1. März. Reichstag. Berathung der Militärvorlage. (Schluß.) Reichen- fverger (Olpe) erklärt, die bisherigen Lasten der Nation seien so drückend, daß der Wunsch nach Entlastung völlig begründet sei Nur das tiefste Bewußtsein von seiner Pflicht gegen die Nation mache es ihm möglich, gegen die Vorlage zu sprechen. Die innere Untüchttgkeit Rußlands habe der letzte Krieg mit den Türken gezeigt. Deutsch­

land könne sich schon jetzt jedem Einzelnen seiner eventuellen Feinde für gewachsen halten. Das Verhältniß Deutschlands zu Oesterreich sei ein Grund mehr, die Zukunft Zuversichtlicher zu bewachten. Die Nachbarn im Osten und Westen würden sich hüten, den furor teutonicus zu entfesseln. Jedes Opfer, das für die Integrität, Sicherheit und Ehre des Vaterlandes gebracht werden müsse, würde der Reichstag natürlich nicht ver­weigern. Es handle sich aber nur darum, ob der jetzige Zustand des Heeres nicht da- au genügend sei. Sollte die Vermehrung der Präsenzstärke und die Ausbildung der Ersatzreserve aber beschlossen werden, so müsse er zugleich im Namen seiner polittschen Freunde zweijährige Dienstzeit bei der Infanterie und dreijährige Dienstzeit bei den Specialwaffen fordern.

v. Bennigsen erklärt im Namen der überwiegenden Mehrzahl seiner politischen Freunde, daß sie die Vorlage im Wesentlichen annehmen würden. (Beifall rechts.) Zur Prüfung der Einzelheiten beantrage er die Ueberweisung an eine besondere Com­mission. Das Ausland würde eine große politische Schwäche der Reichsregierung daraus folgern, wenn es ihr nicht möglich sei, für eine so begründete Vorlage eine Mehrheit zu finden. Die etwa vorhandenen Kriegsgelüste der Nachbarn würden daraus nur eine Steigerung erfahren. Die Staatsregieruna gehorche nur einer zwingenden Nothwendigkeit, wenn sie dem Lande eine vermehrte Militärlast zumuthe. Die Schwierigkeiten der Finanzlage würden hoffentlich nur vorübergehend sein. Die Noth­wendigkeit, Schwankungen in der Militärorganisation zu verhindern, lege dem Reichs­tage die Pflicht auf, auf das jährliche Bewilligungsrecht des Militäretats zu verzichten. Dieser Gedanke sei 1874 anerkannt worden. Heute, wo nicht wie damals eine con- solidirte Mehrheit im Reichstag bestehe, sondern die Mehrheit sich von Fall zu Fall bilde, dürfe man sich der Nothwendigkeit desselben um so weniger verschließen. Die französischen vermehrten Rüstungen machten die größte Vorsicht nothwendig. Die pan- slavistische Agitation in Rußland lasse eine Gefahr für Deutschland nicht unwahrschein­lich erscheinen. Die diplomatische Action des Reichskanzlers mit Oesterreich im vorigen Jahre bilde ein unverwelkbares Lorbeerblatt in seinem Ruhmeskranze. Dem Bündniß mit Oesterreich zolle jede politische Partei ihren Beifall. Es sei zu wünschen, daß dies Verhältniß sich von Jahr zu Jahr befestige und auch auf das handelspolitische Gebiet erstrecke. Er hoffe, die Vorlage werde eine bedeutende Mehrheit im Hause finden.

v. Bühler (gegen die Vorlage) spricht für Abrüstung und Schlichtung inter­nationaler Stteitigkeiten durch schiedsrichterliche Congresse.

v. Treitschke verwahrt sich dagegen, daß ein von Richter erwähnter Artikel der Preußischen Jahrbücher von ihm verfaßt sei. Er habe seit 18 Jahren keine Zeile nnoni/'iv. geschrieben, was Richter nicht von sich behaupten könne. Der Inhalt des Artikels sei Übrigens durch Moltke's Ausführungen gerechtfertigt. Der Vorlage gegen­über müßten alle Parteirücksichten schweigen. Der Staatsmann, der es verstanden, den Zusammenbruch des türkischen Reiches ohne europäischen Krieg sich vollziehen zu lassen, verdiene das Vertrauen, daß er nicht ohne die zwingendsten Gründe dem Lande neue Militärlasten auflegen werde. Redner tritt für die Vorlage namentlich mit Rücksicht auf die unsicheren Verhältnisse in Rußland ein.

Die Einziehung der Ersatzreseroen sei xine im Interesse des gleichen Rechtes mit Freuden zu begrüßende Maßregel. Er hoffe, daß ohne Rücksicht auf den Parteistand­punkt sich eine große Majorität für die Porlage finden werde.

Fortsetzung der Berathung morgen.

Berlin, 1. März. Der dem Bundesrath zugegangene Wuchergesetz« entwurf enthält, wie das deutsche Montagsblatt hört, scharfe Strafbestimmun­gen. Darnach soll Wucher mit Gesängniß bis zu 6 Monaten oder Geld­strafe von 1500 eX bestraft werden, unter erschwerenden Umständen soll sogar bis zu einem Jahre Gefängniß erkannt werden. Bei gewerbsmäßigem Wucher tritt Geld- und Gesängnißstrafe ein. Als wichtigste Bestimmung des Wuchers gesetzentwurfes kann die bezeichnet werden, daß gegen dieses Gesetz abge­schlossene Verträge rechtsungültig sind.

München, 28. Februar. Der König hat an den Kriegsminister v. Matllinger nachstehendes Handschreiben gerichtet:

Mein lieber Krtegsmiuister v. Maillinger! Zur Führung des Kriegs- ministerinms berufen, lösen Sie in hervorragendster Weise eine für die Mo- narchie so überaus wichtige Aufgabe. Gern spreche ich Ihnen hierfür meinen königlichen Dank aus. Mein vollstes Vertrauen begleitet Sie fortgesetzt in Ihren unablässigen erfolgreichen Bestrebungen um den guten Geist und die Kriegstüchtigkeit meiner Truppen. Sie sind meiner Armee, mit der ich mich als oberster Kriegsherr jederzeit aus's Innigste verbunden fühle, das leuchtende Vorbild aller militärischen Tugenden. Zum Zeichen meiner besonderen An­erkennung und Werthschätzung ernenne ich Sie hierdurch zum Inhaber desje­nigen Regiments, dessen Commandeur Sie einst waren, des 9. Infanterie- RegimentsFürst Wrede." Empfangen Sie dabei die Versicherung der Huld- vollsten Gesinnungen, mit denen ich bin

München, den 27. Februar 1880.

Ihr wohlgewogener König Ludwig.

Aukland.

Petersburg. Zweierlei geht aus den jetzt zahlreich vorliegenden Aeußerungen der russischen Presse über die neueste Unthat der Nihilisten her­vor: erstens, daß man auch in Rußland die Ueberzeugung gewinnt, daß die Häupter der Nthilisten in höheren Kreisen zu suchen sind, zweitens aber, daß die Unthättgkeit oder Unfähigkeit der russischen Polizei nachgerade den größten Unwillen erregt. Was den ersten Punkt anbelangt, so befleißigen sich die Blätter einer aus begreiflichen Gründen sehr vorsichtigen Sprache, aber überall kann man wenn auch nur zwischen den Zeilen herauslesen, daß man die eigentliche bewegende Kraft des Nihilismus nicht mehr im Kreise jener problematischen Existenzen sucht, welche bisher bei Ausübung ihrer Ver- brechen ergriffen und zur Verantwortung gezogen wurden. Auf die Frage: Wer find die Leiter des Nihilismus", klingt jedesmal die Antwort durch: Sucht sie nicht in niederen Kreisen, höher hinaus!" Und man muß leider gestehen, daß diese Antwort in der ganzen Entwickelungsgeschichte des Nthi. lismus, namentlich aber in den Vorbereitungen und Ausführungen der nihili.