Mittwoch den 3. November
M8G
Nr. 2S7
I Schulstr-ß- B. 18.
GLpedtttvWAvurearr t j ________
Erscheint täglich mit Ausnahme des Montags.
Preis vierteljährlich 2 Mark 20 Pf. mit Bringerloh«. Durch die Poft bezogen vierteljährlich 2 Mark 50 Pj,
J Selbst-
15 berühmte
znde.
Abends zebiiuLts. iünsüiche Dar« Mofft von geologisch
(7157
ilbit verlegt, mit beit, vergoldet, Zröö- in g- -vanovlastWe jer, die neuesicn tentirtc
diinen
x Hnftolt in d-r
lehrinL-,
auch innerhalb der nächsten 6 Jahre für den Umbau von Brücken - Pontons erfordert werden, wenn die Schiffbrücke bestrhen bleibt. Zuzüglich letzterer Summe stellt sich das Gesammtbedürsniß auf 485,660 X; hiervon beträgt die Hälfte als Antheil des Großherzogthums 242830 X Aus dem zu 13,500 X veranschlagten Ertrag an Brückengeld werden für Unterhaltung der Brücke, Gehalte, Pensionen 2c. 8020 X zu bestreiten ,ein- Hier,.ach würde für die nächsten Jahre ein jährlicher Ueberschuß der Einnahmen gegen die Ausgaben von 5480 X verbleiben; dieser Ueberschuß würde in folgenden Jahren, nach Wegfall der Pensionen, auf ca. 7900 X wachsen und würde den Ge- sammt-Staats-Zuschuß von Preußen und Hessen von 485,660 X verzinsen zu 1,63%. In Folge der in Aussicht stehenden höheren Einnahmen aus Brückengeld dürfte sich der Staatszuschuß mit 2% verzinsen und hiernach, da der Staat das Geld gegenwärtig zu etwa 4% aufnehmen kann, dem Großherzogthum Hessen bezüglich seines Staats- beitrags von 242,830 X ein Zinsenzuschuß von 2% oder eine jährliche Ausgabe von ca. 4856 X zufallen. Dieses Cpfer erscheint — nach Ausführungen der Vorlage — im Interesse einer gesicherten Verkehrsverbindung über den Main bei Offenbach und im Interesse der bedeutenden Industriestadt Offenbach mäßig.
Schließlich bemerkt die Vorlage nach einer eingebenden Darlegung der in Offenbach bezüglich der Plotzirage stattgehabt>n lebhaften Erörterungen, daß aus technischen Gründen kerne andere'Wahl des Platzes, als an der Kaiserstraße bleibe und daß die Firma Holzmann und Comp. in Frankfurt erklärt habe, sich nur bis Ende März nächsten Jahres an ihn Angebot gebunden halten zu wollen. Mit Rücksicht hierauf un' auf die Fortführung der mit der Königlich Preußischen R.gieiung eröffneten Ver- oackvlungen fei eine baldige definitive Entschließung über die vorliegende Brückenftage nothwendig.
Berlin, 31. Octbr. Nachdem der hier statigehabte Congreß für Han- delsgcographre und Förderung deutscher Interessen im Auslande am 26. October d. IS. die Erwartung ausgesprochen hat, daß die deutsche Reichsregierung der Auswanderung nach Südbrastl.en ferner keine Hinderniffe bereiten werde, verlautet jetzt von unterrichteter Sette, daß dem so kundgegebenen Wunsche Seitens der Reichsregierung wahrscheinlich sehr bald entsprochen werden wird. Bereits in der Reichstagssitzung vom 10. Mai 1872 kam eine Petition deutscher Colonisten in der brasilianischen Südprovinz Rio grande do Sul um Aufhebung der der Auswanderung nach dieser Provinz entgegenstehenden H nder- niste zur Verhandlung. Die damalige Petitions'Commisston hatte beschlossen, dem Reichstage zur Erwägung zu stellen, ob nicht gleichzeitig mit dem Abschluffe eines deutsch-brasilianischen Consular-Vertrages jene Hinderniffe zu beseitigen wären. Der Reichstag nahm aber eine ablehnende Stellung ein. Inzwischen haben die Deutsch-Brasilianer in Südbrasilten wiederholt um Aufhebung der gegen die Auswanderung nach dort erlaffenen Verbote petitionirt. Dies Alles hat schließlich dahin geführt, daß im Reichsamte des Innern der Entwurf zu einem Consular-Vertrage mit Brasilien ausgestellt worden ist, welcher bereits Gegenstand eingehender Verhandlungen zwischen der deutschen und der brasilianischen Regierung ui d voraussichtlich bald zur Annahme gelangen wird. Sobald dies geschehen, kann die Aufhebung der Auswanderungs-Verbote, mindestens hinsichtlich Südbrasiliens, erfolgen. Die deutsche Retchsregierung hat es längst als eine Pflicht angesehen, dafür zu sorgen, daß die deutschen Colonien in Südbrasilien nicht an Mangel an Nachschub aus der Heimalh verkommen. In Rio grande do Sul allein leben circa 60,000 Deutsche und der Groß- handel befindet sich dort säst ausschließlich in den Händen der Deutschen, die fast nur deutsche Maaren conjumtnn und nur Rohprodukte für den deutschen Handel liefern.
— Betreffs der Volkszählung hat das Kriegsmintsterium folgende Verfügung erlaffen: „Bet der am 1. December er. stattfindenden allgemeinen Volkszählung werden die Mtlitärpersonen in derselben Wrise ausgenommen, wie die Civilpersoneu. Für die militärischen Anstalten — Kasernen, Militär- lazarethe rc. — lügt die Eintheilung der Zählbezirke jedoch den Commandan- teil, bezw. den Garnison» Aeltesten ob, welchen Seitens der Local Ciotlbehörden die erforderlichen Formulare und sonstigen Mittheilungen rechtzeitig zugehen werden. Den von diesen Behörden bezüglich der Volkszählung eingehenden Requisitionen ist thuulichst zu entsprechen."
— Die ultramontane Jmmediat E ngabe an den Kaiser ist nunmehr mit ca. 40,000 Unterschriften an das Hosmarschallamt abgeschickt worden.
— Prinz Wilhelm wird sich, einer Einladung des Kronprinzen Rudolf von Otsterreich folgend, zu dessen Vermählung nach Wien begeben. D e Vermählung des Prinzen Wilhelm soll auf den 26. Februar anberavmt sein. Für den Sommerausenthalt des jungen Paares wird das Marmorpalais 6et Potsdam in Stand gesetzt; der Winteraufenthalt wird im Stadtschloffe von Potsdam genommen werden. — Geh. Rath Wehrenpfennig ist aus Italien, wo er die technischen Schulen besichtigte, nach Berlin zurückgekehrt.
Berlin, 31. October. Der Justizmtnister hat untrrm 21. dss. Mts. die Bstimmtung getroffrn, daß über die Amtseinnahmen der Gerichsvoll»
""'“»Wirtes
Betreffend: Die Volkszählung am 1. Dezember 1880. G ießen, am 30. October 1880.
Das Großherzogliche Kreisamt Gießen
an die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises.
Unter Bezugnahme auf unser in Nr. 214 des Gießener Anzeigers enthaltenes Ausschreiben vom 7. September l. I. benachrichtigen wir Sie, daß Ihnen die Formularien für die diesjährige Volkszählung vom 1. December dieser Tage zugehen werden.
Die Vertheilung der Formularien nach den bereits bei Ihnen befindlichen Vorschriften ist alsbald vorzunehmen.
Dr. Boekmann. ____________ ______________
tWtttW nstagtn (-|i eiij*
M
fragen
iertttilW' t'W- .Anstalt-
(6815
S3SSSJ& f<1>' «°°> L-ÄI
‘iicii.
i»cht \v ^'wliaren- "■ »IO bef "ie ___0165
Aeulschland.
Darmstadt, 1. Novbr. Seine Königliche Hoheit der Großherzog haben AÜergnädlqst geruht:.
Am 27. October den Amtsrichter bei dem Amtsgerichte Ulrichstein, Dr. Ernst Wer le, zum Amtsrichter bei dem Amtsgerichte Vilbel und
den früheren Landgerichts-Assessor Ludwig Ludwig aus Darmstadt zum Amtsrichter bei dem Amtsgerichte Ulrichstein — zu ernennen.
— Sem- Königliche Hoheit der Großherzog haben Allergnädigst geruht:
Am 25. October den Steuerausseher Joseph Gabriel Kämmerer zu Mainz, unter Anerkennung seiner la» gjährigen, treu geleisteten Dienste, tn den Ruhestand zu versetzen;
an demselben Tage den Buchjührer bei der Centralwerksiätte der Main- Neckar-Eisenbahn, Georg Haumüller, mit Wirkung vom 31. August seines Dienstes zu entlasten.
w. Darmstadt, 1. November. Die unterni 25. October ds. Js. von Seiten Großh. Ministeriums der Finanzen an die zweite Kammer der Stände gelangte Vorlage wegen Erbauung einer festen Brücke über den Main bei Offenbach enthält das Ansinnen an die Kan>mer: 1. dem Ersatz der Schiffbrücke bei Offenbach durch eine stehende Brücke die Zustimmung zu erteilen, hierzu einen im Wege der Anleihe aufzubringenden Staatsbeitrag von 243,000 X zu gewähren, sowie die Verwendung aller Immobilien und Diobilien der gegenwärtigen Schiffbrücke und des Fonds der Brücken- wärterwntwenkoste für den Bau der neuen Brücke zuzustimmen; 2. sich damit einverstanden zu erklären, daß die im Staatsbudget pro 1879—1882 für die Reparatur ber Offenbacher Schiffbrücke vorgesehenen 36,500 X zum Bau der stehenden Brücke verwendet werden, und 3. daß der Bau der neuen Brücke, in Gemeinschaft mit der Königlich Preußischen Regierung, an einen Unternehmer in General-Entreprise ohne öffentliche Ausschreibung vergeben werden kann. .
Es wird in der Vorlage ausgeführt, wie sich bereits tm Februar 1877 der Stadtvorstand von Offenbach in einer Eingabe an die Großh. Regierung mit dem Ersuchen gewandt habe, für die der Reparatur bedürftige Schiffbrücke keine besonderen Kosten mehr zu verwenden, vielmehr an Stelle der Schiffbrücke eine feste Brücke erbauen zu lafbn und dicserhalb mit der Königlich Preußischen Regierung in Verhand- luno zu treten. Dabei sei bemerkt worden, daß die Stadtverordneten-Versammlung als Beitrag für den Bau eimr festen Brücke die Summe von 50,000 X bewilligt habe und nach Mittheilung Königlich Preußischer Behörden, zu hoffen fei, daß auch Seitens der auf dem rechten Mainufer gelegenen Preußischen Gemeinden und des Kreises Hanau die gleiche Summe zur Disposition gestellt werden würde. Auch habe der Stadtvorftand von Offenbach, um einen festen Anhaltspunkt zu gewinnen, die Firma PH. Holzmann u. Co. in Frankfurt veranlaßt, ein Project für eine feste Brücke über den Main, und zwar an drei verschiedenen Stellen, nämlich in der Fortsetzung der Karlsstraße (oberhalb der gegenwärtigen Schiffbrücke), der Untermainstraße und der Kaiserstratze auszuarbeiten und einen Kostenvoranschlag aufzustellen. Es sei bemerkt worden, daß mit Bezug auf die Holzmann'fchen Untersuchungen und Projectirungs- arbetten nur das in die Verlängerung der Kaiserstraße fallende Project, welches irn Ganzen zu 725,000 X veranschlagt wurde, in ernstliche Erwägung gezogen werden könne, zumal dasselbe sich in ästhetischer Beziehung als das empfehlenswerthefte heraus- ftelle und auch nicht geradezu, wie die treffenden Bemerkungen des Holzmann'schen Erläuterungsberichtes ergäben, als den Interessen der Stadt Offenbach nicht entsprechend bezeichnet werden könne. Ende Juni d. I. habe die Königlich Preußische Regierung sich zu Verhandlungen wegen des Baues einer festen Brücke bereit erklärt, nachdem auch von jenseitigen Interessenten, Gemeinden und Comu unalverbänden, Beiträge zu den Baukosten im Gesammtbetrag von 50,000 X bewilligt worden seien. Die Preußische Regierung proponire, bei den zu eröffnenden Verhandlungen davon auSzugehen, daß die Bauverwaltungs- und Unterhaltungskosten der Brücke von beiden Staaten zu gleichen Theilen getragen und die Einnahmen in gleicher Weise getheilt werden, daß im Wesentlichen das Holzmann'sche Project in der Verlängerung der Kaiserstraße zu Grunde gelegt und daß zu den Baukosten, außer den von der Stadt Offenbach bewilligten 50,000 X und den Beiträgen der jenseitigen Gemeinden und Verbände von ebenfalls 50,000 X, auch der Bestand der Brückenwärterwittwenkoffe der gegenwärtigen Schiffbrücke, sowie der Erlös aus dieser Schiffbrücke mit Zubehör verwendet werde. Die Preußische Regierung erkläre sich auch damit einverstanden, daß der Bau der Brücke der Firma Holzmann u. Co. zu Frankfurt in Entreprise für die Boranschlagsumme von 725,000X gegeben werde, sobald die zur Ausführung des Projectes erforderlichen Geldmittel durch den nächstjährigen preußischen Haushalts- Etat bewilligt sein werden, und 18 sei der Großh Regierung berefts der Entwurf eines Vertrages mit der Firma Holzmann u. Co. Seitens der Preußischen Regierung zur Prüfung und Aeußerung mitgetheilt worden: Werde auf die Proposition der Preuß. Regierung eingegangen und das Holzmann'sche Project der Ueberlnückung des Mains in ber Verlängerung der Kaiserstraße zur Ausführung gebracht, so berechnen sich die weiteren Staatszufchüsfe, außer den bereit- zur Verfügung stehenden Fonds, wie folgt: 11 Ausgaben für die neue stehende Brücke 725,000 X; 2) Einnahmen, refp. Ersparnisse: ä. Zuschuß der Stadt Offenbach 5( ^00 X; b. Zuschuß der Preußischen Gemeinden und Communal- Verbände 50,000 X; « Erlös aus den Mobilien und Immobilien der Schiffbrücke 50,000 X; d. Verwendung deS Fonds der Vrückenwärter- Wittwencafse 46,340 X\ e. Ersparniß der Reparatur der Brückenköpfe an der bestehenden Schiffbrücke 73,000 X; in (Summa 269,340 X, was eine Mehrausgabe von 455,660 X ergiedt. Hierzu kommen noch ca. 30,000 X, welche für Bi ückengedäude an der neuen Brücke, mit Erhebestelle, erforderlich sein werden. Der gleiche Betrag würde
mhrungj 1 M3 J ton (dntcb« 'chns itibd Wn retten' '»ui sichern nch ®. Po 'Inno in Leip. 8uihhandlung
(5865
e
en werden schön von (7112 lstraße K. 17.
dftr’fche . Novör. et.
^DrmMadchcir
Wst^Anlngc.


