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Samstag den 3 April

Nr. 77

1880

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J Schulstraßc B. 18.

Erscheint täglich mit Ausnahme des Montag-.

Gießen, am 27. März 1880.

gewährenden Vergütung für das Jahr 1880 dahin fest-

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Gießen, den 2. April 1880.

Berlin, den 1. März 1880.

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Preis vierteljährlich 2 Mark 20 Pf. mit Bringerlohn. Durch die Post bezogen vierteljährlich 2 Mark 50 Pf.

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Stibba, Nieder-Wöllstadt Groß-Bieberau, Bickenbach, Groß-Gerau, Goddelau,

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worden, und zwar: in Alsfeld,

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8 Uhr,

Irrten tarnen I in alle Sitten j gereinigt Wv I

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möchten. Kommt es doch vor, daß der Cigarrenmacher nur 12 JL wöchentlich verdient, von denen er aber der Wickelmacherin wenigstens die Hälfte abgeben muß. Auf diese Weise erhalten Beide nicht das mäßigste Kostgeld und fallen der bittersten Roth anheim. Die Arbeiter auff dem platten Lande haben ein Stückchen Land in Besitz oder Pacht und productren selbst einen &l?eil der nothwcndigsten Lebensmittel, so daß bet ihnen sobald der Hunger nicht an» pocht, aber viele städtische Arbeiter, die jeden Bissen mit baarem Gelbe be­zahlen muffen, sind jetzt übler daran, als man glauben sollte, und leider ist tu Aussicht zu nehmen, daß es noch schlimmer wird, denn diejenigen Fab­rikanten, welche bis dahin in gewohnter Weise arbeiten ließen, werden ebenfalls meist binnen Kurzem eine Verringerung etntreten lassen muffen."

Auch bet der hiesigen Cigarren- und Tabaks Industrie haben sich, wie in vielen anderen Bezirken, die Übeln Folgen der Erhöhung der Tabaksteuer fühlbar gemacht, sodaß bereits einige Tabaksfabrikanten wegen des in der That verminderten Consums genöthigt waren, Abkürzungen der Arbeitszeit etntreten zu lassen. Es erhellt hieraus, daß ein großer Thetl des Bauchenden Publikums bet den jetzigen Erwerbs- und sonstigen Verhältnissen die Summe,

Großherzogliches Kreisamt Gießen. Dr. Boekmann.

Betreffend: Den Remonte-Arrkauf pro 1880. Berlin, den 1. März 1880.

Zum Ankauf von Remonten im Alter von vorzugsweise drei, und ausnahmsweise vier Jahren sind im Bereiche des Großherzogthums Hessen für

Die Abhaltung des aus Montag den 5. l. M. ausgeschriebenen Ulrichsteiner Rindvieh- uno Schweinemarktes^ ist mit Rücksicht auf die in Ulrichstein ausgebrochene Lungenseuche, sowie in Berücksichtigung sonstiger polizeilichen Gründe von Großherzoglichem Kretsamt Schotten verboten worden.

Gießen, 2. April. DerFrankfurter Zeitung" schreibt man aus Westfalen unterm 12. März:

Die Folgen der Erhöhung der Tabaksteuer beginnen sich nach der Osnabr. Ztg." tn der Gegend von Minden sehr empfindlich geltend zu machen, und zwar treffen sie viel weniger die Fabrikanten und Händler, als vielmehr die meist nur von der Hand in den Mund lebenden Cigarrenarbeiter. In keinem einzigen Handelskammerbeztrke Preußens steht die Cigarrenindustrie auch nur annähernd in derselben Blüthe, tote im Mindener Bezirke mit den Städten Minden, Oeynhausen, Vlotho und Bünde und den auf dem Lande verstreut liegenden Cigarrenfabrtken und der starken Hausindustrie unter den ländlichen Bewohnern. Thatsächltch hat sich der Cigarrenkonsum erheblich vermindert, die Lager der Fabriken sind überfüllt und der Absatz hat bedeutend nachgelassen. Wiele Fabrikanten haben sich nicht anders als durch Entlassung eines TheileS ichrer Arbeiter Helsen können, andere haben die Arbeitszeit verkürzt, und wieder ambete gestatten nur die Anfertigung eines gewissen kleineren Quantums. Bei den ohnehin gedrückten Löhnen können viele der Arbeiter jetzt unmöglich noch h ihrem Geschäfte das tägliche Brod erwerben, so gerne sie auch arbeiten

Kriegs-Ministerium.

Abthetlung für das Remonte-Wesen, von Rauch. von Uslar.

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r 12 ^druckte

dieses Jahr nachstehende, Morgens 8 Uhr beginnende Märkte anberaumt 16. Juli

Gießen, am 30. März 1880.

Betreffend: Den im März 1880 vorzunebmenden Wiesengang.

Das Großherzogliche Kreisamt Gießen

an die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises.

Wir erinnern diejenigen von Ihnen, welche noch im Rückstände sind, an die Erledigung unserer Verfügung vom 16. Februar l. I.

Dr. Boekmann.

a) für d) c)

d)

Betreffend: Die für Naturalverpflegung der bewaffneten Macht im Frieden für das Jahr 1880 zu gewährende Vergütung.

Das Großherzogliche Kreisamt Gießen

an die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises.

Wir benachrichtigen Sie, daß nach einer in Nr. 1 des diesjährigen Ceniralblattes für das deutsche Reich erschienenen Bekanntmachung des Reichs­kanzlers vom 30. December 1879, auf Grund der Vorschriften in § 9 Nr. 2 des Gesetzes über die Naturalleistungen für die. bewaffnete Macht^ im Frieden vom 13. Februar 1875 (Reichsgesetzblatt Seite 52) der Betrag der für die Natur ^Verpflegung gestellt worden ist, daß an Vergütung für Mann und

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Bekanntmachung.

Der Transatlantischen Feuerversicherungs - Actiengesellschaft zu Hamburg ist die Erlaubniß zum Geschäftsbetriebe im Großherzoglhum Hessen ertheilt worden.

Es wird dies hiermit zur öffentlichen Kenntuiß gebracht.

Gießen, am 31. März 18804 Großherzogliches Kreisamt Gießen.

Dr. Boekmann. __________

Gießener WiKger

Ailfeize- nib Amtsblatt für den Kreis Gießen.

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Gernsheim.

Die von der Remonte-Ankaufs Commission erkauften Pferde werden zur Stelle abgenommen und sofort gegen Quittung baar bezahlt.

Pferde mit solchen Fehlern, welche nach den Landesgesetzen den Kauf rückgängig machen, sind vom Verkäufer gegen Erstattung des Kaufpreises und bet Unkosten zurückzunehmen, auch sind Krippensetzer vom Ankauf ausgeschlossen.

Die Verkäufer find feiner verpflichtet, jedem verkauften Pferde eine neue starke rindlederne Trense mit starkem Gebiß und eine Kopfhalfter von Leder oder Hanf mit 2 mindestens zwei Meter langen starken hänfenen Stricken ohne besondere Vergütung mitzugeben.

Um die Abstammung der vorgeführten Pferde feststellen zu können, ist es erwünscht, daß die Deckschetne möglichst mitgebracht werden.

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sowie rin umnöb- B ätn gejucht.

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Jld. theoL odei I ungut täglich * tdeilen kann.

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Tag zu gewähren ist:

mit Brod

ohne

die volle Tageskost . . .

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70

die Mittagskost ....

43

38

die Abendkost.....

26

21

die Morgenkost ....

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