Lokales.
Gießen, 1. Juli. Schwurgerichtsverhandlung am 30. Juni ds. Iß. gegen Philipp Hörpel's 2r Eheleute von Groß-Buseck wegen Brandstiftung und Beihülfe.
Die Philipp Hörpel's 2r EKeleute von Groß Buseck, welche in ihren Vermögensverhält- nisien sehr zurückgegangen sind, vielfach gepfändet und exequtrt wurden, haben inhaltlich der bei Gioßh. Ortsgericht Groß Buseck am 31. Oktober 18?9 errichteten Kaufnotut ihre in Groß- Buseck gelegene Hofraitbe an den Bäckermeister Karl Ockel und dessen Ehefrau von Gießen um den Preis von 2500 freiwillg verkauft und sich bis zum 1. Mai ds. Js. Einsitzrechr in der oberen Stube vorbebalten, im Uebrigen aber dem Käufer den Besitz der Hofraithe eingeräumt.
Die gerichtliche Bestätigung des Kaufvertrags ist bis jetzt nicht erfolgt, weil die auf der Hofraithe lastenden Hypotheken den Betrag des Kaufschillings bei Weitem übersteigen.
Die Karl Ockel's Eheleute, welche alsbald nach der Uebcrnahme dcr Hofraithe die Bäckerei | in derselben betrieben, geriethen mit den in der Oberstube wobnenven Philipp Hörpel's 2r ? Eheleuten bald in Streitigkeiten, welche Seitens der Letzteren in Thätlichkeiten und gefährliche ; Drohungen ausgeartet sein sollen.
Am 19. März d. I. gegen 10 Uhr brannte die zu der von den Karl Ockel's Eheleuten ' erkauften Hofraithe gehörige Scheune vollständig nieder und mußte auf eine absichtliche Brand-
Regierungen, von welchen derartige Angriffe ausginzen, hätten lei« lange Lebensdauer. — Damit ist dec Zwischenfall geschloffen.
gebrochen. Nächste Sitzung morgen.
Mainz, 28. Jual. Die ordentliche Generalversammlung des Vereins „Concordia", Verein zur Förderung des Wohles der Arbeiter, findet Sonntag den 4. Juli d. Js., Vormittags 10</a Uhr, im Palmengarten zu Frankfurt am Main statt. Die Tagesordnung ist: 1. Bericht über die Vereinsthätigkeit im abgelaufenen Vereinsjahre; 2. Rechnungslegung des Schatzmeisters; 3. Abänderung der Statuten; 4. Wahl des Centralausschufies; 5. Wahl der Revisionscommisston; 6. Die Gründung des allgemeinen deutschen Arbet- terversicherungs-Vereins.
Berlin, 30. Juni. Die „Nordd. Allg. Ztg." ist zu der Mitthetlung ermächtigt, daß Fürst Bismarck sich in Friedrichsruhe aller nicht dringlichen Dienstgeschäfte enthalten werde. Privatgesuche an ihn würden sämmtlich im» beantwortet bleiben.
— In einem Artikel der „Nordd. Allg. Ztg.", betr. die Kirchenvorlage, heißt es: Wenn die Vorlage in ihrer ursprünglichen Gestalt bei dem Centrum von Hause aus ein Entgegenkommen gesunden, welches sie als eine Gegencon- cesston für die päpstlichen Versprechungen erwarten durfte, zweifeln wir nicht, daß zwischen dem Centrum, den Conservativen und der Regierung eine den versöhnlichen Abfichten des Königs entsprechende Verständigung möglich gewesen wäre. Erst durch die Annahme der Vorlage wäre die preußische Regierung zu wirklich praktischen Unterhandlungen ermächtigt und legittmirt gewesen. Das Centrum brach mit der Regierung, den Conservativen und mit allen aufrichtigen Anhängern der Dynastie und des Staates im Lande durch seine Haltung gegenüber der Vorlage und wird künftig die Maske der Friedensliebe und Loyalität gegen König und Vaterland nicht mehr mit irgend welchem Erfolge handhaben können-
Straßburg, 28. Juni. Die Tabaksmanufactur hat auch an Beamte Circulare ergehen lasien, in welchen sie Anzeige von ihren errichteten Filialen macht. Es scheint, daß die Tabaksmanufactur sich in ihren Filialen immer weiter ausdehnen will. So verlautet, daß sie auch in Mannheim eine Filiale zu errichten beabsichtigt. Alle diese Manipulationen gehen von dem elsässischen Unterstaatssecretär v. Mayr, einem Vorkämpfer für das Tabaksmonopol, aus.
AranLreich.
Paris, 29. Juni, Abends. Deputtrtenkammer. Art. 10 des Handels- martnegesetzes, wonach der Handelsmarine Prämien bewilligt werden können, wird angenommen. — Baudry d'Afson (Legitimist) interpelltrt die Regierung wegen der gestrigen Vorfälle beim Auseinandergehen einer Privatversammlung, welche zum Zwecke einer Kundgebung gegen die Märzdecrete gehalten wurde. Redner setzte die Thatsachen auseinander, wonach anwesende Republikaner, allzusehr beeisert, mit dem Klerikalismus ein Ende zu machen, dir Thetlnehmer der Versammlung insulttrt hätten; letztere hätten sich nicht provoctrend verhalten. Redner beklagt die geringe Zahl der anwesenden Poltzeibeamten, verliest dann einen Artikel des „Gaulots", betitelt „der Ansang der Execution" und fordert die Regierung zur Erklärung darüber auf, welche Maßregeln sie für die Sicherheit der durch die Märzdecrete getroffenen Opfer zu ergreifen gedenke. — Der Minister erklärt: daß die gestrige Versammlung einen privaten Charakter gehabt, sei unrichtig, da viele Karten dazu ausgegeben seien mit der Bitte, Namen darauf zu setzen. Die aus der Versammlung Kommenden riefen: Nieder mit den Decreten! Die Polizei verhaftete eine Person, welche man wieder befreien wollte. Ein Priester mußte vor Angriffen des Publikums geschützt werden, weil er rief: Es lebe der König! nieder mit der Republik! Der Ministtr fügt hinzu, es seien Maßregeln getroffen, die von der Execution der Decrete Betroffenen gegen jede Gewaltthat und Ovation zu schützen. — Baudry d'Affon wirft dem Minister vor, Angriffe auf die Religion ru schützen.
Telegraphische Depeschen.
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Berlin, 30. Juni. Die Kirchengesetz-Commission des Herrenhauses hat heute mit 11 gegen 2 Stimmen die kirchenpolttische Vorlage in der aus der dritten Lesung des Abgeordnetenhauses hervorgegangenen Faffung angenommen.
Paris, 30. Juni. Nach Berichten aus den Departements haben die Jesuiten überall ihre Niederlassungen geräumt unter der Erklärung, der Gewalt zu weichen. Es sind keinerlei Gewaltthätigkeiten und Unordnungen vorgekommen. In Bordeaux verlangten die Jesuiten, man solle sie an den Arm packen, damit so der individuelle Zwang sestgestellt werde. Ihr Oberer übergab einen Protest gegen Verletzung des Hausrechts. In Avignon drohten die bei den Jesuiten anwesenden hervorragenden Royalisten dem StaatScommiffar mit Stockschlägen. Die Jesuiten in Lyon nahmen ein Protokoll aus; im Namen der bez. bürgerlichen Gesellschaft ist an den Präfekten und Commiffar gerichtliche Vorladung zum Freitag ergangen. In Marseille wollten einige Individuen unter Geschrei gewaltsam den Eintritt in die Thüren der Capelle erzwingen; der StaatScommiffar ließ die Straße freimachen. Der Commiffar in Angers ließ die Thür des Jesuiten-Jnstitus erbrechen; Bischof Freppel protestirte mit der Erklärung, nur der Gewalt zu weichen; es ließen sich die Ruse hören: Es lebe Freppel! es leben die Jesuiten! — andererseits aber auch: Es lebe die Republik! Von den Jesuiten zu Grenoble wurde Notifica- Hon einer gerichtlichen Vorladung zum Freitag gemacht. In Nantes notifi- cirten die Jesuiten einen Protest gegen die Verletzung des Hausrechtes und gegen den Angriff auf das Elgenthum.
— An der Capelle der Jesuiten in der Rue de Sevres wurden gestern Abend die Siegel angelegt. Eine große Anzahl Senatoren und Deputirte der Rechten wohnten dieser Procedur bei. Heute früh um 4 Uhr begaben sich zwei Polizetcommiffäre nach dem Jesuiten-Kloster, um daffelbe räumen zu laffen. In der Straße war eine Volksmenge von ungefähr 500 Personen angesammelt, aus deren Mitte Rufe wie: „Es leben die Jesuiten! Es lebe die Frei- heit!" und andererseits: „Es lebe die Republik! Es leben die Decrete!" ertönten. Die Jesuiten verließen das Kloster um 6 Uhr, von Senatoren und Deputirten der Rechten begleitet, welche die Nacht im Kloster zugebracht hatten. Die Menge in den Straßen erbat mehrfach den Segen der Jesuiten. Die Decrete wurden bisher nur bei den Jesuiten in der Rue de Sevres aus- gesührt. Depeschen aus Douai und Lille melden ebenfalls die gestern Abend erfolgte Anlegung der Siegel an den Capellen der Jesuiten.
Berlin, 30. Juni. Die „Nordd. Allgem. Ztg." sagt, durch die Kirchenvorlage sei die Grenze gezeichnet, bis zu welcher die Regierung Vollmacht zu bedürfen glaubte, um die kirchlichen Bedürsniffe der am Confltcte nicht schuldigen katholischen Bevölkerung zu befriedigen. Damit wäre eine wirksame Handhabe zu den Verhandlungen mit der Curie und eventuell die Möglichkeit gewonnen gewesen, den katholischen Mitbürgern Concesfionen ohne Schädigung der Autorität des Staates zu machen. Das ungenügende Ergebniß sei den Parteien und Personen zu verdanken, welche den Kamps um seiner selbst willen wollten und den inneren Frieden fürchteten. Diese Parteien seien die welfische unter der Führung Wmdthorst's und Brüel's und die Fortschrittspartei, welche bei allen Angriffen auf die Regierung auf hundert Centrumsstimmen rechnen wolle. Die angebliche Loyalität des Centrums könne Niemand darüber täuschen, daß das Centrum nicht minder wie die republikanische Fortschrittspartei eine reichsfeindliche und preußenfeindltche Politik treibe, eine Politik nur erklärlich im Sinne der Aeußerung des Nuntius Meglia gegenüber v. Varn- büler: „Uns kann nur die Revolution noch helfen!" Dies erkläre auch die Resolutionen der Dortmunder Centrumspartei-Versammlung unter v. Lands- berg's Vorsitze.
Brüssel, 30. Juni. Die Abberufung des belgischen Gesandten beim Vatikan wird officiell bestätigt; der Gesandte erhielt am 5. Juni die Anweisung, Rom zu verlaffen.
Berlin, 30. Juni. Die Plenarsitzung des Herrenhauses zur Berathung der Kirchenvorlage findet am Sonnabend statt.
Buenos-Äyres, 30. Juni. Zwischen den streitenden Parteien ist Frieden geschloffen; Tejedor zieht seine Candidatur zurück; die Provinzial- Truppen legten in Buenos'AyreS die Waffen nieder.
Paris, 30. Juni, Abends. Seitens einer großen Anzahl jesuitischer Niederlaffungen ist gegen die bet Vollziehung der Märzdecrete mitwirkenden Polizetcommlffare wegen Verletzung des Hausrechts und Beeinträchtigung der persönlichen Freiheit bet den Gerichten Klage erhoben.
Berlin, 30. Juni. Die „Provinzial - Correspondenz" schreibt bezüglich der Conferenz: Das bet der Conferenz so erfolgreich hergestellte Einvernehmen der Mächte kann von der öffentlichen Meinung Europas nur als Zeugntß der allgemein vorwaltenden friedlichen Gestnnung mit Genugthuung betrachtet werden. Die Conferenz war nur berufen, eine moralische Einwirkung auf die beiden Staaten zu üben, deren Jntereffen in der vorliegenden Frage auszugleichen sind. Es ist aber wohl nicht zu erwarten, daß einer der beiden Staaten die Bedeutung des Beschluffes eines so gewichtigen Schiedsgerichtes, wie es die Vereinigung der europäischen Großmächte darstellt, verkennen wird.
Die Art 46—49 geben dem Ausschuß ;u einer Bemerkung keinen Anlaß und wird Beitritt zu den Beschlüssen des anderen Hauses beantragt.
Art. 50 welcher von der zweiten Kammer in der Fassung des Entwurfes an- aenommen würde, lautet: „Wird ein Gebäude unmittelbar an der Grenze eines noch unüberbauten Grundstückes oder näher als 3 Meter von derselben errichtet und soll dasselbe au besserem Ansehen nach dieser Grenze hin mit einem abgeflachten Dache tWalmenI und vorspringenden Gesimse versehen werden, so kann solches — mit Em- williauna des Nachbars, im Falle das Gesims über die Eigenthumsgrenze reicht — aestattet werden; es muß aber die der Nachbarsgrenze zugekehrte Mauer in der für Brandmauern vorgeschriebenen Stärke und Weise ausgeführt und, sobald auf das benachbarte Grundstück in einem Abstand von weniger als 3 Meter gebaut wird, mit einem Brandgiebel versehen und müssen die in der Brandmauer etwa angebrachten lenster oder Oberlichter wenigstens in der verordnungsmäßig bestimmten geringsten Stärke der Brandmauern zugemauert werden." Der Ausschuß hält die Bestimmungen dieses Artikels auf die ländlichen Verhältnisse nicht für anwendbar und beantragt deß- halb seine Ablehnung." t „
Die Art. 51 und 52 werden tn der von der zweiten Kammer beschloisenen Fassung zur Annahme empfohlen. Bei Art. 53 beantragt der Ausschuß Strich der Bestimmung, daß Oeffnungen in der Scheidewand zwischen Wohn- und Scheuerraum nicht gestattet sind, welche Bestimmung er für gänzlich unvereinbar mit den ländlichen Gewohnheiten und Bedürfnissen erklärt.
(Schluß folgt.)
Darmstadt, 27. Juni. Dem Herrn Karl Oppenheimer in Frank- kurt a. M. ist NamenS des Deutschen Reiches daS Exequatur als Königlich Großbritannischer Consul daselbst, zugleich auch für das Großherzogthum Heffen erthellt worden.
m. Darmstadt, 30. Ium. (Erste Kammer der Stande. 14. Sitzung.) Die erste Kammer trat heute Vormittag zur Berathung des Gesetzesentwurfes, die allgemeine Bauordnung betreffend, zusammen. Zu Beginn der Sitzung gibt der Präsident, Gras Görtz den Gefühlen des Beileides an dem herben Verlust Ausdruck, welcher unser Großherzogliches Haus durch den Tod Ihrer Majestät der Kaiserin von Rußland betroffen hat. Die Kammer erhebt sich zum Zeichen ihrer Zustimmung von ihren Sitzen. — Zu dem Gesetzesentwurfe, die allgemeine Bauordnung betreffend, entsteht eine Generaldebatte nicht, dagegen entspinnt sich nach Annahme des Art. 1 in der Fassung des Entwurfes bei Art. 2 eine längere Diskussion, in welcher die principielle Memungs- differenz der Majorität und der Minorität des Ausschusses zu einem für die letztere günstigen Austrag gelangt. Die Majorität hatte bekanntlich den Erlaß zweier getrennter Bauordnungen für die Städte und für die Landgemeinden beantragt, gegen welchen Antrag heute Namens der Minorität Herr Geheimrath Dr. Stüber, ferner Herr Wern her, sowie Staatsminister Freiherr von Starck, Exc., und Regierungs- rath Freiherr von Gagern sprechen. Fürst zu Ysenburg-Birstein zieht als Vertreter der Majorität den Antrag der letzteren zurück, worauf auf Grund des Regierungsentwurfes die artikelweise Berathung fortgesetzt und bis zu Art. 33 vollendet wird. Im Wesentlichen wird Zustimmung zu den Beschlüssen der zweiten Kammer beschlossen und nur in einigen Punkten von geringer Bedeutung werden einige Modi- ficationen und Zusätze angenommen, mit denen sich die Regierung theilweise einverstanden erklärt. An den Debatten überhaupt beteiligen sich außer den bereits genannten Herren noch Graf zu Erbach-Erbach, Erl., Freiherr Ludwig Riedesel zu Eisenbach, Freiherr Gisebert Riedesel zu Eisenbach uno Herr Dr. Zentgraf. In Folge der Zurückziehung des vorhin erwähnten Majoritätsantrages »ist eine anberroeite Redaction mancher auf Landbau treibende Gemeinden bezüglichen Anträge des Ausschusses nötbig geworden und wird deßhalb die Berathung bei Art. 34 ab-


